← zurück zu 231627

231627-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Planungen für Windenergieanlagen in Bonn - ST zur Großen Anfrage des BBB

Nummer
231627-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231627 Planungen für Windenergieanlagen in Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.697 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231627-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Planungen für Windenergieanlagen in Bonn - ST
zur Großen Anfrage des BBB
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Da der Verwaltung bisher kein Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen
am Haselingsberg/OT Heiderhof seitens des Vorhabenträgers SWB EnW
vorliegt, werden die Fragen vorwiegend vom Vorhabenträger selbst
beantwortet.
1. Welche Flächen des Planungsgebietes sind aufgrund von
Ausschlusskriterien des LANUV NRW (z.B. Laubwald/Mischwald) oder
aus anderen Gründen (z.B. Schutzbereich Bundesministerium der
Verteidigung IVD I G-Anordnung Nr. III/Wer/377/7 vom 17.12.2012)
überhaupt nutzbar und an welchen Standorten genau innerhalb des
Planungsbereiches sollen die Windenergieanlagen (WEA) mit
welchem Abstand zueinander errichtet werden (bitte als
Kartendarstellung)?
Antwort der SWB EnW: Der Planungsbereich zeigt eine der sieben LANUV-
Windpotenzialflächen aus 2012. Nicht eingetragen ist der 4-Kilometer-
Schutzradius des RADOM in Wachtberg, der aber südlich in das dargestellte
Gebiet hineinragt, womit der südliche Bereich möglicherweise nicht als Standort
für die Windenergieanlagen zur Verfügung stehen wird. Gleichwohl ist auch die
südliche Fläche Bestandteil des Planungsgebiets, auch weil derzeit nicht
ausgeschlossen werden kann, dass diese Flächen als temporäre
Kranstellfläche oder für die Zuwegung benötigt werden. Bisher ist weder die
Anzahl noch die Lage der bis zu drei WEA festgelegt, so dass dazu zum
jetzigen frühen Planungsstand keine Karte vorliegt. Wo die WEA platziert
werden können, hängt neben zu beachtenden Tabuzonen vor allem von den
zahlreichen Gutachten ab, die dazu – voraussichtlich in 2024 – erstellt werden
müssen (z.B. Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Eiswurfgutachten,
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II mit Fokus auf Avifauna+Fledermäuse,
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Abhandlung der
Eingriffsregelung) und davon, welche Flächeneigentümer:innen sich durch
Flächen-Verpachtung an diesem Projekt beteiligen möchten. Das sich derzeit
noch im groben Planungsbereich befindende und gemäß §30 BNatSchG bzw.Seite 1 von 4
Seite 2
§42 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotop wird von sämtlichen
Planungseingriffen allerdings nicht tangiert.
2. Wann ist zu welchem Typ Windrad genau und mit welchem Ergebnis
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (tatsächliche Leistung in Watt
pro qm Rotorfläche am geplanten Standort, Amortisationszeit etc.)
durchgeführt worden und kann die Oberbürgermeisterin vor dem
Hintergrund der Haushaltslage ausschließen, dass
a. Bau und Betrieb der WEA den städtischen Haushalt direkt
oder indirekt (über Verlustausgleich SWB) belasten,
b. zu Finanzierungszwecken zusätzliches Kreditvolumen der
Stadtverwaltung notwendig wird?
Antwort der SWB EnW: Die vollumfängliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
kann erst erfolgen, wenn die dafür relevanten Einflussgrößen bekannt sind.
Diese sind unter anderem Ertragsgutachten, Finanzierungskonditionen,
Zuschlagshöhe bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur, die Kosten im
Betrieb uvm. Die Ermittlung dieser Faktoren wird Gegenstand der
Untersuchungen bzw. des Projektfortschrittes in den nächsten Monaten und
Jahren sein. Über die daraus abgeleitete Eigenkapitalrendite wird die
Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet und eine Investitionsentscheidung
getroffen. Da eine erteilte Genehmigung Grundvoraussetzung für die
Realisierung des Projekts ist, wird mit dieser Investitionsentscheidung nicht vor
2025 gerechnet. Erste, dem frühen Planungsstadium entsprechend grobe
Abschätzungen lassen allerdings eine Wirtschaftlichkeit am Standort erwarten,
weshalb die Entwicklung des Projekts vorangetrieben wird.
3. Warum erfolgte die Prüfung der EnW auf Basis des Fachberichtes 40,
LANUV 2012 und nicht des Fachberichtes 142, LANUV 2023 und
unterfällt das Planungsgebiet laut Fachbericht 142 des LANUV NRW
den Potentialflächen der Tabelle 16 (S. 50) oder Tabelle 18 (S. 52 „inkl.
zusätzlicher Flächenpotenziale in naturschutzrechtlich nicht streng
geschützten Teilflächen der BSN“)?
Antwort der SWB EnW: Der Fachbericht 142 von Mai 2023 wurde vom LANUV
nicht als Potenzialanalyse, sondern als Flächenanalyse konzipiert. Ziel war es,
die Hektarzahlen an Windgebieten zu ermitteln, aggregiert über die Kreise bzw.
kreisfreien Städte (Ergebnis für Bonn: 47 ha bzw. 79 ha inkl.
naturschutzrechtlich nicht streng geschützte Teilflächen der Bereiche zum
Schutz der Natur). Die Analyse diente der Abschätzung, ob die
Flächenpotenziale in NRW ausreichen, um das politische Windflächenziel von
1,8 % erreichen zu können. Eine Kartendarstellung wurde den
Kommunalverwaltungen offiziell nicht zugestellt. Da die 2023er-Analyse zu
Beginn der SWB-Planungen noch nicht als Kartierung vorlag, wurde die
2012er-Karte verwendet.
Eine informelle Karte darüber, wo diese 47 ha bzw. 79 ha in Bonn bei den 2023
erfolgten GIS-Analysen des LANUV lagen, wurde aber unter folgendem LinkSeite 2 von 4
Seite 3
zugänglich gemacht:
https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/webappviewer/index.html?id=15e21e6
3dd2d4861b458d58add6bd51c
Diese interaktive 2023er-LANUV-Karte (links können Layer an- und
ausgeschaltet werden) zeigt, dass am Haselingsberg im OT Heiderhof die
Flächen nach beiden 2023er-LANUV-Anlaysen nahezu identisch sind. Lediglich
am 2. Standort, dem Annaberger Hof, zeigen sich Unterschiede je nachdem, ob
die „naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der BSN“ mit
dargestellt werden oder nicht (d.h. Vergleich Tab. 16 und 18 des LANUV
Fachberichts 142).
4. Bedeutet die Aussage der EnW auf deren Netzseite „Gemäß
Bundesdeutschem Strommix mit Stand 2022 würde eine Anlage an
diesem Standort mehr als 5.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr
vermeiden“, die unter der Überschrift „Windkraft für Bonn“ firmiert,
dass keine Aussage zur tatsächlichen CO2 Einsparung auf Bonner
Stadtgebiet gemacht werden kann?
Antwort der Verwaltung: Rein physikalisch würde der am Haselingsberg
erzeugte Windstrom v.a. regional in Bonn und Wachtberg genutzt (kürzester
Weg). Bilanziell ist jedoch die CO2-Bilanzierungslogik nach dem bundesweiten
BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik kommunal) heranzuziehen.
Danach führt rechnerisch lediglich direkter Selbstverbrauch von EE-Strom zu
einer Verminderung der kommunalen CO2-Emissionen. Der ins öffentliche Netz
eingespeiste Strom aus lokalen Erneuerbare-Energien-Anlagen zahlt hingegen
nicht auf die CO2-Reduktion der Kommune ein. Diese Regelung wurde im
BISKO-Standard so gewählt, damit die CO2-Reduktion nicht doppelt in die
bundesweite Bilanzierung eingeht (erst bei Erzeugung/Netzeinspeisung und
dann nochmals beim Strombezug aus dem Netz). Die BISKO-Methodik erlaubt
aber eine nachrichtliche Darstellung der Emissionsminderung gegenüber dem
Bundesmix.
Durch die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung von Windstrom erhöht die
Kommune den Prozentsatz Erneuerbarer Energien im bundesweiten Strommix.
Die resultierende Senkung der CO2-Emissionsfaktoren führt zur CO2-
Einsparung auf Bonner Stadtgebiet.
5. Wie genau sollen die „Beteiligungsangebote“ für Bürgerinnen und
Bürgern mit welchen Rechten zur tatsächlichen Einflussnahme aussehen
und wen genau meint die Oberbürgermeisterin mit „betroffenen
Stakeholdergruppen“?
Antwort der SWB EnW: Die rechtlich vorgegebenen Beteiligungspflichten
während des Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
werden vollumfänglich durchgeführt und durch weitere freiwillige
Beteiligungsformate durch den Vorhabenträger ergänzt.
Dialogformate: Die EnW hat bereits zu diesem frühen Zeitpunkt sowohl auf derSeite 3 von 4
Seite 4
Energiemesse auf dem Münsterplatz als auch bei einer Bürgersprechstunde in
Bad Godesberg OT Heiderhof, sowie in verschiedenen politischen Gremien zu
diesem Thema informiert. Weitere Infoveranstaltungen werden folgen. Ein
geführter Waldspaziergang am Haselingsberg sowie der Besuch eines
Windparks in der Umgebung ist ebenfalls angedacht. Da die Windparkplanung
zahlreichen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zwängen unterliegt,
ist der Spielraum für Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Planungen begrenzt.
Für den Fall, dass die EnW die Planung weiterverfolgt und in die Detailplanung
einsteigt, werden die Hinweise und Wünsche der Anwohner:innen
aufgenommen, da sie Expert:innen der lokalen Gegebenheiten sind.
Finanzielle Bürgerbeteiligung: Es wird verschiedene Möglichkeiten geben,
finanziell an der regionalen Wertschöpfung aus den Windenergieanlagen
beteiligt zu werden:
· Die Bürger:innen werden die Möglichkeit erhalten, über eine Beteiligung an
den Investitionskosten bei fester Verzinsung (nachhaltige regionale
Geldanlage) einen Beitrag zur Energiewende vor Ort zu leisten.
· Auch die Eigentümer:innen der Flächen profitieren durch den Abschluss
eines langfristigen Pachtvertrags.
· Zudem werden die Stadt Bonn und die Gemeinde Wachtberg ebenfalls an
den Erlösen des Projekts beteiligt, womit zum Beispiel soziale und
nachhaltige Projekte finanziert werden könnten, was ebenfalls den
Bürger:innen zugutekommt.
Weitere Möglichkeiten finanzieller Teilhabe, wie zum Beispiel ein vergünstigter
Stromtarif für die Anwohner:innen, befinden sich gegenwärtig unter
Einbeziehung der Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn in der Prüfung.
Zu den betroffenen Stakeholder-Gruppen zählen vorwiegend
Waldeigentümer:innen, Anwohner:innen sowohl in Bad Godesberg als auch in
Wachtberg, Jäger:innen, Förster:innen, NGOs aus dem Natur- und Artenschutz
und Vertreter:innen des Landschaftsschutzes.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de