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231582-02 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) Antrag zur Vorlage 231582

Nummer
231582-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anregung
  4. Sitzung des Naturschutzbeirates 28.11.2023 Anregung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
  6. Sitzung der Baumkommission 19.02.2024 Anregung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Anregung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anregung
  9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231582 Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS)

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Änderungsantrag
öffentlich
231582-02 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
13.11.2023
FDP-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung (BSchS)
Antrag zur Vorlage 231582
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anregung
Naturschutzbeirat 28.11.2023 Anregung
Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
Baumkommission 04.12.2023 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anregung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung möge im Entwurf der Satzung einen Passus vorsehen, wie
sie sich die Einhaltung der Satzung vorstellt auf Flächen, auf denen § 34
BauGB gilt.
2. Vor Beschlussfassung mögen die Verwaltung die Vorteile der neuen
Baumschutzsatzung erläutern anhand des Bebauungsplans 6918-4
(Kennedyallee 62 - 72, ehem. Postbankgebäude) und wie der Baumbestand
mittels der neuen Baumschutzsatzung dort wirkungsvoller hätte geschützt
werden können.
3. Die Verwaltung ergänzt die Baumschutzsatzung um Formulierungen für
Sachverhalte, wo Bäume der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden
im Tief- und Hochbau im Wege stehen sowie für Sachverhalte, wo Bäume
durch Verschattung den Einsatz von Photovoltaik und Solarthermiebe- oder
verhindern. Ggf. definiert die Verwaltung entsprechende Ausnahtbestände.
4. Die Verwaltung begründet im Satzungstext nachvollziehbar, warum die
Satzung jetzt auf Bäume mit 1 Meter Umfang (ca. 32 cm Durchmesser)
ausgeweitet wird.
5. Zu § 4 (2) a): Die Verwaltung präzisiert ihre Formulierungen zu dem, was sie
unter "nachträglich" versteht und prüft, welche Auswirkungen aus der
Formulierung auf öffentliche Gehwege im Umfeld von Straßenbäumen
erwachsen.Seite 1 von 3
Seite 2
6. Zu § 4 (2) b): Die Verwaltung prüft, inwiefern nach der neuen
Baumschutzsatzung gekieste oder geschotterte Stellplätze auf
Privatgrundstücken zu beurteilen sind, weil ja hiervon Bodenverdichtung
ausgeht, und wie dieser Satz auszulegen ist, wenn auf dem Grundstück
Handwerksfahrzeuge, Kräne (z.B. zur Dachsanierung), Minibagger sowie
Schrägaufzüge von Möbelspediteuren und Solarteuren aufgestellt und genutzt
werden sollen.
7. Zu § 4 (2) c): Die Verwaltung prüft im Zusammenhang mit dieser
Formulierung die Sachverhalte von Perimeterdämmungen oder Sanierungen
Versorgungsleitungen, von Kanal- sowie Drainageleitungen und definiert
entsprechende Ausnahtbestände.
8. Zu § 4 (2) h): Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang die
Anwendung von Hängematten, Baumschaukeln, Kletterseilen oder
Baumhäusern und definiert entsprechende Ausnahtbestände, damit Kinder
zukünftig keine Ausnahmeanträge stellen müssen.
9. Zu § 5 (4): Die Verwaltung überprüft, ob die hier angewendete Formulierung
im Einklang steht mit § 13 Absaz 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).
10. Zu § 7 (2): Die Verwaltung entwickelt ein Onlineverfahren, welches mit der
Neufassung der Baumschutzsatzung in Kraft tritt und welches die
Bearbeitungszeit von Anträgen auf 2 Wochen reduziert, um damit den
Realitäten, wie Verfügbarkeit von Handwerkern, Witterungsbedingungen,
Finanzierungs- und Förderbedingungen zu entsprechen.
11. Zu § 8 (3): Die Verwaltung möge die Kombination von 18 cm Stammumfang
und drei Mal verschult sinnvoll und marktgerecht überarbeiten. Eine Stichprobe
auf den Internetseiten von Baumschulen hat ergeben, dass drei Mal verschulte
Bäume viel häufiger mit einem Umfang von 16 cm angeboten werden.
12. Die Verwaltung begründet detailliert die Angemessenheit dieser Regelung,
insbesondere im Licht der hier aufgeworfenen Punkte 3. und 7., angesichts der
Tatsache, dass ein Baum mit einem Stammumfang von 16 - 18 cm mehrere
hundert Kilogramm wiegt und somit von Privatpersonen nicht mehr ohne
Unterstützung durch ein Gartenbauunternehmen gepflanzt werden kann.
13. Zu § 8 (7): Die Verwaltung ergänzt die Satzung mit der Ausweisung von
Flächen für Ersatzpflanzungen, da sie bereits auf die Große Anfrage der FDP,
DS 231033 in Ihrer Stellungnahme deutlich macht, dass ihr hierfür keine
Flächen zur Verfügung stehen.
Begründung
In den zurückliegenden Jahren sind die umfangreichsten Baumfällungen im
Zusammenhang mit Neubauprojekten festzustellen. Dass die
Baumschutzsatzung ein stumpfes Schwert zum Schutz der Bäume ist, wurde
zum Beispiel im Bebauungsplan Nr. 6918-4 Kennedyallee 62 - 72 deutlich.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen wird der vorgelegte Entwurf der
Neufassung der Baumschutzsatzung keine strengeren rechtlichen RegelungenSeite 2 von 3
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für Neubauvorhaben enthalten. Stattdessen wird eine kleinteilige
Regelungsdichte gegenüber Eigenheimbesitzern entfaltet, denen es in der
Regel nur um den Substanzerhalt ihrer Immobilie geht. Dieser Entwurf zieht
den Aufbau eines erheblichen und unproduktiven Kontroll- und
Überwachungsapparats nach sich. Ein effektiverer Schutz von
Bestandsbäumen bei Neubauvorhaben wird hingegen nicht erreicht. Die
Verwaltung sollte daher ihr Augenmerk vordringlich von einer ex post
Denkweise auf eine ex ante Denkweise umstellen und sich überlegen, wie
Baufenster so geschnitten werden können, dass Bestandsbäume definitiv
erhalten bleiben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de