231582-016 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) hier: Stellungnahme zum Änderungsantrag DS 231582-10AA:
Kerndaten
- Nummer
- 231582-016 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231582-016 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) hier: Stellungnahme zum Änderungsantrag DS 231582-10AA: Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den beiden unten aufgeführten Prüfaufträgen aus dem Änderungsantrag DS 231582-10 ÄA nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: - Die Aufnahme des Schädigungs-Tatbestands „Bodenverdichtungen“ nach § 4 Abs. 2 lit. c) BSchS-E Verwaltung (DS-Nr.231582)im Wurzelbereich für Baumstandorte im öffentlichen und im privaten Bereich ausführlicher zu begründen bzw. auf die Möglichkeiten einer tatsächlichen Durchsetzung hin zu überprüfen. - Zur folgenden möglichen Ergänzung zu § 4 Abs. 2 lit. c) Stellung zu nehmen: 'Wird eine Fläche bereits entsprechend genutzt, bevor sie unter den Schutz dieser Regelung fällt, darf diese Nutzung nach Art und Umfang fortgesetzt werden.' Die Verwaltung möge insbesondere ausführen, ob sie von einer solchen ausdrücklichen Erlaubnis zur Weiternutzung erhebliche tatsächliche Auswirkungen auf geschützte Bäume erwartet. Unter nachträglichen Befestigungen und Versiegelungen des Wurzelbereichs mit einer wasserundurchlässigen Decke (z.B. Asphalt, Beton), sind solche zu verstehen, die nach der Pflanzung und nach dem Anwachsen von Bäumen vorgenommen wurden und die geeignet sind den Baum zu schädigen oder zum Absterben zu bringen. Die Herstellung einer Wegebefestigung erfordert einen tragfähigen Wegeaufbau, der aus Frostschutzschicht, Tragschicht und Wegedecke besteht. Die Dicke beträgt mindestens 40 cm. Neben dem Verlust von Flächen geht beim Bau auch der Verlust von Wurzelwerk einher. Viele Bäume wurden in beengten Verhältnissen gepflanzt und haben sich im Wachstum und in der Entwicklung an diese Situation angepasst. Dabei haben sie insbesondere die unversiegelten Flächen mit ihrem Wurzelwerk zur Aufnahme von Wasser, Nährstoffen und Luft erschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zum Schutz und Erhalt des Baumbestands sind alle Einwirkungen auf Bäume, die zu einer Schädigung oder gar zum Absterben von Bäumen führen können, zu vermeiden. Dazu gehören auch nachträgliche Versiegelungen oder das Überfahren von Baumscheiben. Eine bestehende Nutzung oder versiegelte Flächen kann weiter bestehen, auch wenn ein Baum in eine verdichtete oder versiegelte Fläche hineinwächst, da Bäume sich an die vorhandenen Bedingungen anpassen. Schädlich für Bäume sind insbesondere nachträgliche Bodenverdichtungen oder Versiegelungen. Diese sollen dadurch verhindert werden, dass die Nutzung auf die bisherige Art und Umfang beschränkt bleibt. Diese Standard-Regelung in § 4 (2) der Baumschutzsatzung beschreibt grundsätzlich baumschädigende Handlungen. Kontrollen sind der Verwaltung allenfalls in begründeten Einzelfällen möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de