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231508-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für Radfahrende

Nummer
231508-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231508 Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für Radfahrende

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231508-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im
Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für
Radfahrende
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie vom Antragsteller richtig geschildert, weist die Hausdorffstraße
verschiedene Führungsformen für den Radverkehr auf. Diese wechseln je nach
Abschnitt von einer Führung auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen über bauliche
Radwege hinter den Haltestellen der Straßenbahn entlang bis zu
benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen in mehreren
Teilabschnitten.
Eine Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zu einem Schutzstreifen scheint in
Teilabschnitten nach einer Erstprüfung theoretisch möglich, allerdings müssten
für eine konkrete Aussage hinsichtlich der Machbarkeit diverse
Rahmenbedingungen baulicher Art sowie auch im Hinblick auf einen sicheren
Straßenbahnverkehr eingehend geprüft werden, sowie die Auswirkungen auf
den ruhenden Verkehr erhoben werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bürgerantrag als Prüfauftrag
aufzufassen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen ob und inwiefern eine
Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsführung mithilfe von Schutzstreifen auf
der Hausdorffstraße erreicht werden könnte.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de