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231508 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für Radfahrende

Nummer
231508
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231508-01 ST Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für Radfahrende

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231508
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
15.08.2023
Bürgerantrag: Weiterführung Schutzstreifen im
Bereich Reuterstraße/Hausdorffstraße für
Radfahrende
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Von der Reuterstraße kommend befindet sich zu Beginn auf der Hausdorff-
straße ein Schutzstreifen für Radfahrende. Bitte führen Sie diesen bis zum En-
de der Hausdorffstraße fort und machen dabei so wenige Ausnahmen wie mög-
lich, insbesondere keine um Auotabstellflächen zu erhalten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Radweg Hausdorffstr.
Ihr Antrag
Von der Reuterstraße kommend befindet sich zu Beginn auf der Hausdorffstraße ein Schutzstreifen für
Radfahrende. Bitte führen Sie diesen bis zum Ende der Hausdorffstraße fort und machen dabei so wenige
Ausnahmen wie möglich, insbesondere keine um Auotabstellflächen zu erhalten.
Begründung des Antrags
Der Radweg führt teilweise über Fußwege, was zum einen die Sicherheit beider und zum anderen den
Verkehrsfluss reduziert. Abgesehen von Stellen auf der Höhe von Bahnhaltestellen ließe sich an den meisten
Stellen ein Schutzstreifen sehr leicht auf der Fahrbahn führen, indem Autoabstellflächen auf der Fahrbahn
abgeschafft und schräges Parken zu parallelem Parken zwischen Fußweg und Fahrbahn geändert würde.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de