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231472-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Finanzielle Unterstützung des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V. aus Anlass 75 Jahre Grundgesetz

Nummer
231472-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231472 Finanzielle Unterstützung des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V. aus Anlass 75 Jahre Grundgesetz

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Änderungsantrag
öffentlich
231472-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Finanzielle Unterstützung
des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V. aus
Anlass 75 Jahre Grundgesetz
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die
Oberbürgermeisterin zunächst darlegt,
1. unter welchem finanziellem Aufwand welche deutschlandweite, europäische
oder gar internationale Wirkung mit der Auslobung des Demokratiepreises
bisher allgemein und im Besonderen für Bonn als internationale Stadt und
Heimstättedes Grundgesetzeserreicht werden konnte.
2. mit welcher strategischen Zeit - und Kostenplanung die Zielsetzung eines mit
Bonn verknüpften Demokratiepreis längerfristig verfolgt werden soll.
3.
a) ob dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin ein Antrag des Vereins zugrunde
liegt und wenn ja, wie dieser im Detail lautet.
b) wie es zur Festlegung des Zuschussbetrages i.H.v. 50.000 EUR gekommen
ist,
c) aus welchen Mitteln die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgen
soll,
d) mit Mitteln welcher Zuschussgeber und in welcher Höhe bislang die Preise
finanziert wurden,
e) mit Zuschüssen in welcher Höhe und von welchen Zuschussgebern der
Verein für die Preisverleihung in 2024 rechnet,
f) eine Auszeichnung oder mehrere Preise in welcher Höhe in 2024 ausgelobt
werden sollen.Seite 1 von 2
Seite 2
g) welche Veranstaltungen der Verein Internationaler Demokratiepreis Bonn e.
V. im Jubiläumsjahr in Kooperation mit Dritten plant.
Begründung
Die seitens der Oberbürgermeisterin unterbreitete Beschlussvorlage enthält
neben vielen allgemeinen Erläuterungen kaum konkrete Inhalte. Zum
Bekanntheitsgrad des seit 2009 vergebenen Preises und dessen Außenwirkung
finden sich beispielsweise ebenso wenig Informationen wie zur Frage, wovon
der Verein den IDP bislang finanziert hat.
Zudem dürfte der städtische Haushalt, der mit einer 80%-Regelung für 2024
verschärften Bewirtschaftungsbedingungen unterliegt, grundsätzlich keinen
Spielraum für neue, freiwillige Zuschüsse zulassen.
Da die Verwendung der städtischen Mittel sowie die Gesamtfinanzierung für die
Preisverleihung 2024 unklar sind, sind aus Sicht der Antragsteller vor
Beschlussfassung zwingend detaillierte Auskünfte nachzuliefern.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de