231463-06 AA · Änderungsantrag
CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463
Kerndaten
- Nummer
- 231463-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231463-06 AA Dokumentenklasse A (öffentlich) Antragsteller/in: Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Wolfgang Heedt Jutta O. Lechner 26.03.2024, gez. Wenzel CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Vorentwurf des Masterplanes Innenstadt Bad Godesberg wird wie folgt überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung über den Auftrag für die finale Ausarbeitung vorgelegt: A. Freiraumkonzept: 1. Am Fronhof und Theaterplatz Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (DS 231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den Masterplan vollständig eingearbeitet. Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung. 2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche Achse vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig weiterverfolgt. Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine spätere Phase der Realisierung vorgesehen. Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den Pavillons werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden. Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie dieSeite 1 von 7 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt, auch um die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu akzentuieren. In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der Villichgasse inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet. 3. Moltkeplatz Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht weiterverfolgt. Der Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt vorzuhalten. Zur sommerlichen Temperaturabsenkung wird für das Brunnenpodest ein Wasserspiel mit Vernebelungseffekten eingeplant. Auf Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar, dass mittels der Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine gute Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der Sonneneinstrahlung schutzlos ausgesetzt ist. 4. Alte Bahnhofstraße Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz von Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich kleinwüchsigeren Bäumen geprüft oder, sofern dies nicht möglich ist, mit einer einzelnen mittigen Baumreihe. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern durch eine geänderte Bepflanzung Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden. 5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600 m² kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein Hotel infrage. Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage samt Quartiersparken vorzusehen. Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst. Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft. 6. Straße Am Kurpark Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße nach den Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische Aufwertung der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und Kurpark - zu unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht beeinträchtigen.Seite 2 von 7 Seite 3 Dokumentenklasse A (öffentlich) 7. Kurfürstenallee Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der Kurfürstlichen Zeile verlegt. Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit Promenadencharakter umgebaut. Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen. Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen sind jedoch weiterhin vorzuhalten. In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll ausgelastete Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten zwischen Rigal’scher Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten. Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und Kleinem Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee. Anstelle der Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden. Zudem kann der für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur Kurfürstenallee geführt werden Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung einer Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen Lieferverkehr geprüft. Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute durch die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu einer zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen. 8. Radring um die Innenstadt Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am Fronhof zur Burgstraße geführt. 9. Pfarrer-Minartz-Straße Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden Punkte: Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße, zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone. Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt.Seite 3 von 7 Seite 4 Dokumentenklasse A (öffentlich) 10. Stadtboden Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor. Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen für Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche einerseits und für Besucherverkehr andererseits. Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen. 11. Überflutungsschutz Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In den weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs zu berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen. Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen. Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der Schwammstadt werden angewendet. 12. Kurpark Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem. Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der öffentlichen Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park. 13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen Umsteigehaltestelle für den Busverkehr zumindest an folgenden Standorten: · Rheinallee im Umfeld des Pavillons · Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote-Platz) · Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs · Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße. Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte geeignet wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien angefahren zu werden,Seite 4 von 7 Seite 5 Dokumentenklasse A (öffentlich) die den Bahnhofsbereich passieren. Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung vorgegeben werden. 14. Ladezonen Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt. Einzelhandel, Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf Lieferungen angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung einbezogen. B. Hochbauliches Konzept Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan entfernt. Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und nicht weiterverfolgt. C. Mobilitätskonzept Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02, kann noch nicht als Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und die im Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen. Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden. Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene Bäume sollen jedoch dokumentiert werden. 1. Machbarkeit Radring Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere als durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone: Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein Nadelöhr dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen ist daher: · Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der Marienkirche wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt.Seite 5 von 7 Seite 6 Dokumentenklasse A (öffentlich) · Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der Schwertberger Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die Wohnbebauung. 2. Machbarkeit Kreisverkehre Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476): · Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis Ortseingangsschild an der L 158 · Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss-Straße - [Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)] Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr betrachtet werden, insbesondere im Innenstadtbereich. D. Ergänzende Maßnahmen 1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege, insbesondere zu wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet sein, dass sie angstfrei benutzt werden können. 2. Parkplatzsuchverkehr Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder zumindest ein schlüssiges Wegweisersystem geprüft. 3. Autonome Elektrobusse Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die zentrale Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen Elektrobussen geprüft. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 6 von 7 Seite 7 Dokumentenklasse A (öffentlich)Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de