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231463-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen zum ISEK Mobilitätskonzept- DS 231463-02 ST

Nummer
231463-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
231463-04 AA
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Petra Martischewski
Corinna Dahmen
21.02.2024, gez. Wenzel
Änderungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen zum
ISEK Mobilitätskonzept- DS 231463-02 ST
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Änderungen im ISEK-Mobilitätskonzept
und damit auch bei der weiteren Ausarbeitung des Masterplans zu
berücksichtigen:
1. Änderungen zu TOP 4.4.1 Straßenquerschnitte
a) Schwertberger Straße (Querschnitt 1) :
Die Hauptroute für den Radverkehr soll wie im vom Rat beschlossenen
Radverkehrsnetz durch die Schwertberger Straße verlaufen und nicht durch die
Fußgängerzone (Am Fronhof, Pfarrer-Minartz-Str.). An der Schwertberger
Straße sollen stattdessen Lösungen zur Verbesserung des Radverkehrs
geprüft werden ggf. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs (Tempo 20). Der Radverkehr muss auf den drei
innerstädtischen Diagonalverbindungen Am Michaelshof-Villichgasse, Am
Fronhof-Pfarrer-Minartz-Straße und Villichgasse-Oststraße-Moltkeplatz-
Bürgerstraße gewährleistet bleiben (vgl. 3b)
b) Moltkestraße Nord (Querschnitt 4):
Zusätzlich zu den Vorschlägen zur Umgestaltung des Bereichs Moltkestraße
Nord soll eine Baumreihe zur Abgrenzung des „Marktplatzes“ zur Straße hin
geprüft werden. Für die Zu- und Ausfahrten können versenkbare Poller
verwendet werden.
c) Moltkestraße Süd (Querschnitt 5):
Der rheinseitige Grünstreifen in der südlichen Moltkestraße (Fahrtrichtung
Nord) soll erhalten bleiben. Stattdessen soll geprüft werden, ob zwei statt drei
Spuren für den Autoverkehr umgesetzt werden können und einige Parkplätze in
Richtung Süden zugunsten der Nutzung für den Radverkehr entfallen können,
um zusätzlichen Raum zu schaffen.
d) Löbestraße (Querschnitt 6):Seite 1 von 3
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Radweg wird nicht durch den Park geführt, sondern verbleibt auf der
Löbestraße. Diese wird optimiert für den Radverkehr ggf. mittels Umweltspur.
Hierzu kann die Wartespur des Busverkehrs verlagert und im nördlichen
Bereich können Parkplätze entfallen, um mehr Raum für alle
Verkehrsteilnehmenden zu schaffen.
e) Am Kurpark (Querschnitt 8):
Der Radweg soll über die verkehrsberuhigte Straße „Am Kurpark“verlaufen und
nicht durch den Park. Die Radfahrenden können hier sicher auf der Umweltspur
fahren.
f) Brunnenallee (Querschnitt 9):
Wir stimmen dem Vorschlag zu, beantragen aber zusätzlich die Prüfung von
Tempo 30 an dieser engen Stelle.
g) Kurfürstenallee (Querschnitt 10):
Die Straße wird nicht verlagert und der „Trog“ wird beibehalten. Es wird geprüft,
ob zusätzliche Brücken den Park und die kurfürstliche Zeile weiter verzahnen
können. Statt einer Verlagerung und Verschwenkung der Kurfürstenallee soll
die Ausarbeitung eines Boulevards direkt vor der kurfürstlichen Zeile umgesetzt
werden mit Platz auch für gastronomische Angebote. Parkplätze sollen so
verlagert werden, dass diese nur noch neben der Kurfürstenallee („Trog“)
angeordnet und durch diese anfahrbar sind.
2. Änderungen zu TOP 4.4.2. Vorschläge zur Knotenumgestaltung
a) Knoten 1 Schwertbergerstraße / Brunnenallee:
An dem Knotenpunkt soll eine Querung der Brunnenallee für Fußgängerinnen
und Fußgänger geprüft werden, ggf. ampelgestützt.
b) Knoten 4 Koblenzer Straße / Löbestr.:
Die Radtrasse wird nicht durch den Kurpark geführt. Stattdessen wird eine
Skizze zu dem Knoten erstellt, die den Radverkehr im Rahmen der
Umweltspuren enthält ( siehe auch 1d).
3. Änderungen zu Top 5. Handlungsempfehlungen
a) Punkt 1.6.: Bei der Überprüfung der Sondernutzung für die Gehwege soll
auch eine Überprüfung mit der Gestaltungssatzung erfolgen.
b) Punkt 1.9: Stärkung der Nord-Süd-Radtrasse(n) durch die Stadt: Alle
genannten Trassen (Am-Michaelshof-Villichgasse, Am Fronhof-Pfarrer-Minartz-
Straße; Villichgasse-Oststraße-Moltkeplatz) durch die Innenstadt sollen für den
Radverkehr prinzipiell erhalten und befahrbar bleiben, nur nicht als Hauptroute
(siehe auch 1a). Bei der Koblenzer Straße soll die Einrichtung von Tempo 20
(statt Fußgängerzone, wie heute) geprüft werden.Seite 2 von 3
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
c) Punkt 1.10: Für die Sperrung der Straße „Am Kurpark“ zwischen
Kurfürstenallee und Koblenzer Straße für den privaten KFZ-Verkehr beantragen
wir einen Verkehrsversuch vor der Umsetzung.
d) Punkt 2.6: Die Maßnahme „Austausch von Vorderradhalter durch
Anlehnbügel“ wird in Stufe 1 verschoben.
Begründung
Ergänzend zum Masterplan wurde das Mobilitätskonzept entwickelt mit dem
Ziel, dass neben Städtebau- und Freiraumplan auch eine klimagerechte
Verkehrswende gestaltet wird.
Dabei sehen wir die Entwicklung der Straßen „Am Kurpark“ und dem Teil der
Kurfürstenallee vor der kurfürstlichen Zeile zu verkehrsberuhigten, attraktiven
Promenaden als wichtigen Fortschritt. Durch diese Maßnahmen rücken
Innenstadt, Schauspielhaus Bürgeramt, Musikschule und das neue
Kurfürstenbad näher an den Kurpark und sind stärker mit diesem verbunden,
was auch den Park noch stärker belebt. Der Kurpark selber soll als Flanierpark
jedoch weitestgehend vom Radverkehr freigehalten werden.
Gemäß der Ergebnisse der qualifizierten Parkraumanalyse gibt es im vom ISEK
berücksichtigten Bereich ausreichend Parkraum, so dass an den im
Mobilitätskonzept beschriebenen neuralgischen Punkten (siehe Querschnitte
und Knotenpunkte oben) mehr Verkehrssicherheit bzw. Raum für den Rad- und
Fußverkehr erreicht werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de