231463-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463
Kerndaten
- Nummer
- 231463-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.061 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 231463-01 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt Alessandro Balan FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 4.12.2023, gez. Wenzel FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Dokument, Anlage "ISEK Bad Godesberg_Ersteinschätzung_Verkehr_2021": VSU Beratende Ingenieure: Ersteinschätzung/Kurzbeschreibung der aktuellen Verkehrsverhältnisse im Zusammenhang mit dem ISEK Bad Godesberg, Juli 2021. Das Dokument wird im Weiteren kurz als VSU bezeichnet. Das Gutachten wird in folgende Punkten überarbeitet und, solchermaßen aktualisiert, erneut vorgelegt: 1. Die Verkehrszahlen aus dem Zeitfenster der Corona-Lockdowns werden als verfälschend verworfen und stattdessen aktuelle Verkehrszahlen ermittelt. Dies betrifft die VSU Gliederungspunkte 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3. 2. In die Verkehrszahlen zu VSU Gliederungspunkt 1.2.4, Stand 16.05.2019, werden die durch die Lannesdorfer Wohnbauprojekte "Siebengebirgsterrassen" sowie ehemalige Maschinenfabrik Lubig gestiegenen bzw. steigenden Verkehrszahlen eingearbeitet. 3. Die Gutachter präzisieren ihre Aussage unter VSU Gliederungspunkt 3.1, die Godesburg sei für mobilitätseingeschränkte Personen nicht erreichbar, denn Fakt ist, dass vom Parkplatz der Godesburg oberhalb der Michaelskapelle eine Aufzuganlage in den Burghof existiert. 4. Die Gutachter präzisieren in VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sieSeite 1 von 4 Seite 2 an der Kreuzung aus Koblenzer Straße und Friedrich-Ebert-Straße eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen, belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs und prüfen dabei, ob bei ihrer Aussage die Querungshilfe auf Höhe der Hausnummer Koblenzer Straße 79 bereits Berücksichtigung gefunden hat. 5. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung aus Rheinallee und Rüngsdorfer Straße eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. 6. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung aus Rheinallee und Am Büchel eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. 7. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung Burgstraße und Vilichgasse eine zusätzliche Querungshilfe am westlichen Arm der Burgstraße vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. Sie prüfen hierbei gleichzeitig, inwiefern eine solche Querung für den ÖPNV mit Fahrtziel Bad Godesberg Stadtmitte durch hierfür erforderliche zusätzliche Ampelphasen zu zeitlichen Verzögerungen führen würde, zumal ja bereits eine wenige Schritte entfernte signalisierte Querung auf Höhe der Hausnummer Aennchenplatz 9 existiert. 8. Die Gutachter erläutern ihre Aussage unter VSU, S. 21, ein Rückbau der Brücke über die Kurfürstenallee sei für die "Verbesserung des Verkehrsflusses" erörterungswert, zumal damit eine heute perfekte Trennung von Fußgängern und Kfz-Verkehr ohne ersichtliche Not aufgegeben würde. 9. Die Gutachter führen aus, was sie mit einer "Verbesserung der Querung im Zuge Am Michaelshof-Kurpark mit Priorisierung Fußgänger" meinen und prüfen gleichzeitig, inwiefern die Querung der Straße am Kurpark mit dem Ziel Innenstadt im Bereich der Einmündung der Deutschherrenstraße bedarfsgerecht ist, wenn Fußgängern 70 Meter westlich auf Höhe der Brunnenallee 1 sowie 80 Meter östlich auf Höhe von Am Michaelshof 10 bereits wesentlich besser zur Erreichung der Innenstadt geeignete Querungsmöglichkeiten zu Verfügung stehen. 10. Die Gutachter aktualisieren Ihre Aussagen unter VSU Gliederungspunkt 4.2 mit aktuellen Daten, da zum Zeitpunkt des 17.05.2021 der zweite harte Corona-Lockdown herrschte. 11. Die Gutachter ergänzen VSU Gliederungspunkt 5.2 und bewerten die Menge und Notwendigkeiten der Parkierungsanlagen entlang der Kurfüstenallee und an der Rigal'schen Wiese unter den Aspekten a) P&R am ÖPNV-Knoten Stadthalle, b) Parkplatzbedarf einer sich am regionalen und nationalen Markt für Tagungen beteiligenden und voll ausgelasteten Stadthalle, c) Parkplatzbedarf für ein wieder in Betrieb befindliches Kurfürstenbad und d)Parkplatzbedarf für eine Hochschulansiedlung an der Kurfürstlichen Zeile mit einem Endausbau auf 800 Studierende. 12. Die Gutachter überprüfen ihre Aussage auf Stichhaltigkeit und formulieren ggf. neu: "Dies erklärt die hohe Attraktivität der südlichen und südwestlich gelegenen Parkplätze einschließlich des Parkplatzes auf der Rigal’schen Wiese und diejenige der Garage Fronhofer Galeria, da diese die günstigste in der Innenstadt ist. Dies ist auch mit einer der Gründe, warum die Wege durch den Kurpark hindurch so bedeutsamSeite 2 von 4 Seite 3 sind." Dabei beziehen sie in die Überprüfung des Zitats ein, dass a) der Parkplatz an der Rigal'schen Weise überwiegend für P&R-Zwecke genutzt wird und b) die Wege durch den Stadtpark zur Erreichung des ÖPNV-Knotens an der Stadthalle genutzt werden. 13. Die Gutachter formulieren für das unter VSU Gliederungspunkt 5.3.1 prognostizierte Volumen von 27.000 Kfz auf der Burgstraße am Planungshorizont 2030 dem Volumen und dem Bedarf gerechte Lösungsvorschläge, ohne dabei in aus gesamtstädtischer Sicht als zynisch zu bewertende Bemerkungen zu verfallen, wie auf S. 29 oben, "dass Pendler nach Bonn andere Wege wählen werden", zumal als Alternativroute zur Erreichung der Büroarbeitsplätze im Bundesviertel nur die A 565 in Verbindung mit der Reuterstraße zu Verfügung stehen. Dabei beziehen die Gutachter auch eine Bewertung des derzeitigen ÖPNV-Angebots mit ein. 14. Die Gutachter bauen in ihr Prognosemodell ein, wie sich erwartete steigende Fahrzeugzahlen auf der Achse Burgstraße - Aennchenplatz auf den Notarzt- und Rettungsverkehr auswirken unter besonderer Beachtung der Erreichbarkeit des Waldkrankenhauses sowie des Rehabilitationszentrums Godeshöhe. 15. Die Gutachter ergänzen das Gutachten um Ausführungen zu Abbildung 21 und erklären, warum sie der Auffassung sind, dass für die Anwohner der Burgstraße angesichts eines prognostizierten Fahrzeugvolumens von 27.000 Kfz/Tag eine zusätzliche Steigerung um 720 zumutbar ist, nur um kosmetische Maßnahmen an der Straße Am Kurpark durchführen zu können. 16. Die Gutachter weisen zur Abbildung 22 auf Seite 28 tabellarisch und straßengenau nach, wie sich die Minderungen von 3.390 in westlicher Richtung und von 3.960 in östlicher und südlicher Fahrtrichtung auf Höhe der Post zusammensetzen und wohin sich die Verkehre verlagert haben. 17. Die Gutachter berechnen, welche Auswirkungen eine Steigerung der Fahrzeugzahlen um 480 auf der Moltkestraße haben für den dort verlaufenden Busverkehr Richtung Bad Godesberg Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung der geringen Aufstellflächen inFolge eng gestaffelter Ampeln auf dem Aennchenplatz. 18. Die Gutachter bauen in ihr Modell einen Kreisverkehr auf der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße/Koblenzer Straße/Friedrichallee ein, wie von der Politik mit DS 220476 beschlossen. 19. Die Gutachter integrieren Zahlen zum Schülerverkehr am ÖPNV-Knoten Stadthalle, listen die schützenswerten Einrichtungen auf, die in Folge einer Sperrung der Straße am Kurpark von einer Erhöhung der Kfz- Zahlen betroffen sind und bewerten die Verhältnismäßigkeit eine solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark. 20. Die Gutachter integrieren Zahlen zu den Anwohnerzahlen in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Koblenzer Straße und Kurfürstenallee, stellen diesen die Anwohnerzahlen an der Straße am Kurpark zwischen Koblenzer Straße und Deutschherrenstraße gegenüber und bewerten die Verhältnismäßigkeit eine solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark. 21. Die Gutachter bewerten die These, dass eine signifikante Steigerung des Kfz-Verkehrs in der Friedrich-Ebert-Straße zu einer Verstärkung der Trennung des kombinierten Freizeitraums aus Stadtpark undSeite 3 von 4 Seite 4 Rigal'scher Wiese führt. 22. Die Gutachter arbeiten in VSU Gliederungspunkt 7 ein, dass von den am Stichtag 31.12.2021 75.263 Einwohnern Bad Godesberg rund 12.000 (Schweinheim, Muffendorf, Heiderhof), also 16%, mit Lannesdorf und Rodderberg zusammen wohl an die 20%, in Höhenlagen wohnen, einen der höchsten Altersdurchschnitte in ganz Bonn aufweisen und dass die ÖPNV-Versorgung dieser Höhenlagen nicht bedarfsgerecht und anfällig für Ausfälle ist. Begründung Von einem Gutachten, von dem weitreichende Beschlüsse zum Stadtumbau abhängen, wird eine präzise Analyse a l l er Auswirkungen erwartet. Die aktuell vorgelegte Version geht auf die hier aufgezeigten Defizite nicht ein. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de