231404-01 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal) Antrag zur Vorlage 231404
Kerndaten
- Nummer
- 231404-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231404-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Koalitionsänderungsantrag: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59- 63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal) Antrag zur Vorlage 231404 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der frühzeitigen Beteiligung wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Für die zukünftige Nutzung soll Szenario 2, also die weit überwiegende Wohnnutzung samt Kita, ergänzt um mögliche kleinteilige gewerbliche Flächen im Erdgeschoss, weiterverfolgt werden. 2. Für die architektonische Qualifizierung wird ein teiloffener RPW-Wettbewerb mit mindestens acht teilnehmenden Büros durchgeführt, wobei bis zu vier Büros „gesetzt“ werden können. Begründung Zu 1.: Vorrangiges Ziel in dieser Lage ist die Schaffung von Wohnraum, der entlang des Kaiser-Karl-Rings ja auch nahezu durchgängig existiert. In den Erdgeschossen sind zur Belebung und unter den Aspekten der offeneren Gestaltung sowie der erleichterten Einsehbarkeit von Wohnraum kleingewerbliche Nutzungen wünschenswert. Zu 2.: Für ein Neubauvorhaben der vorgesehenen Größe sollte ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, wie dies auch die Vorlage der Verwaltung „Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen“ (Drs. 2313329) zukünftig vorsieht. Da die städtebauliche Figur angesichts der als sinnvoll angesehenen Blockrandbebauung in diesem FallSeite 1 von 2 Seite 2 wenig Gestaltungsraum zulässt, bleibt jedoch die architektonische Qualifizierung wichtig. Dies insbesondere angesichts der gestalterischen Aufgabe der langen Fassade entlang des Kaiser-Karl-Rings, für die alleine Risalite nicht ausreichend sind. Auch Laubengänge, wenn sie denn wirklich zwingend sind, verlangen eine gelungene gestalterische Lösung, für die ein Wettbewerb das adäquate Vorgehen ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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