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231404 · Beschlussvorlage

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal)

Nummer
231404
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231404-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal) Antrag zur Vorlage 231404

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Beschlussvorlage
öffentlich
231404
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3
"Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103"
(ehem. Post-Areal)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Anhörung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6522-3 „Kaiser-Karl-Ring 59 –
63 und Dorotheenstraße 103“ sind die frühzeitigen Beteiligungen der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des aktuellen
Planstands (ANLAGE 2) mit einem komplexen Bürgerbeteiligungsverfahren
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist eine BürgerInnenversammlung durchzuführen.
Begründung
zu 1.
In seiner Sitzung am 19.09.2018 fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6522-3 „Kaiser-Karl-Ring 59-61“ mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen,
Büroflächen sowie Flächen für Dienstleistungen und Kultur (DS-Nr. 1812132).Seite 1 von 40
Seite 2
Der Ausschuss für Beteiligung der BürgerInnen und Lokale Agenda hat in
seiner Sitzung am 24.01.2019 eine komplexe, von der Verwaltung mit eigenen
Mitteln durchzuführende BürgerInnenbeteiligung beschlossen. Dies erfolgte mit
der Maßgabe, dass hierdurch keine wesentlichen zeitlichen Verzögerungen
entstehen (Drucksachen-Nr.: 1813312).
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat die Zielsetzung
des Bebauungsplans Nr. 6522-3 „Kaiser-Karl-Ring 59-61“ am 12.02.2020
präzisiert (DS Nr. 190567-4 AA). Danach soll die Planung vornehmlich
Wohnungsbau vorsehen (Mindestanteil der Wohnnutzung 50 Prozent).
Das durch das Büro promediare erstellte Beteiligungskonzept (Stand:
15.12.2022) für ein komplexes Beteiligungsverfahren wurde am 31.01.2023 in
der Bezirksvertretung Bonn beschlossen.
Auf der Grundlage des Beteiligungskonzeptes fand am 17.04.2023 ein
BürgerInnenworkshop statt, in dessen Verlauf sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren konnte. Es wurde eine
Dokumentation der vorgetragenen Anregungen erstellt (siehe DS-Nr.: 222460-
01). Zusätzlich gibt es eine Zusammenstellung aller Anregungen und
Kommentare, die auf der Internetseite „Bonn-macht-mit.de“ eingegangen sind
(siehe auch DS-Nr.: 222460-01). Über die Anregungen wurde der Beirat für
Bürgerbeteiligungen am 03.11.2023 und der Ausschuss für die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger am 08.11.2023 informiert.
Mit den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem BürgerInnenworkshop und
ersten Stellungnahmen der Dienststellen der Bundesstadt Bonn wurde das
Vorhaben weiterqualifiziert. Auf Grundlage des aktuellen Planungsstands soll
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt werden.
zu 2.
Neben der Beteiligung durch den Aushang der Pläne sollen die BürgerInnen
durch eine BürgerInnenversammlung eingebunden werden. Die Öffentlichkeit
erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Bundesstadt Bonn sowie auf
deren Internetseiten zu informieren und sich innerhalb einer bestimmten Frist
zur Planung zu äußern. Ort und Zeitraum dieser Informationsmöglichkeiten
werden ortsüblich im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn sowie im „Schaufenster“
bekannt gemacht.Seite 2 von 40
Seite 3
Ziele und Zwecke der Planung
1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk
Bonn, im Ortsteil Nordstadt angrenzend an den Kaiser-Karl-Ring, die
Vorgebirgsstraße sowie die Dorotheenstraße mit den Adressen Kaiser-Karl-
Ring 59 bis 63 sowie Dorotheenstraße 103.
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst in der
Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück 259 mit den Adressen Kaiser-Karl-
Ring 59 bis 61 sowie Dorotheenstraße 103 mit einer Fläche von rd. 6.900 m².
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst
zusätzlich in der Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück Nr. 260 mit der
Adresse Kaiser-Karl-Ring 63 mit einer Fläche von rd. 320 m².
2. Planungsanlass
Im Jahre 2018 gab die Deutsche Post AG die Nutzung des Areals als Büro- und
Zustellcenter auf. Im gleichen Jahr wurde mit der Beschlussfassung zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Ausschuss für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 19.09.2018 ein
Bebauungsplanverfahren für das Plangebiet begonnen. Das Plangebiet
umfasst in der Gemarkung Bonn, Flur 69 die Flurstücke 259 und 260.
Die Swiss Life AM führt das Bebauungsplanverfahren als Vorhabenträgerin auf
Grundlage des modifizierten Aufstellungsbeschlusses vom 12.02.2020 mit dem
Ziel fort, mindestens 50 % der geplanten Geschossflächen für Wohnungen
vorzusehen. Das Baulandmodell findet Anwendung.
Weitere Planungsinhalte werden zusätzlich über einen noch vor Fassung des
Satzungsbeschlusses zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Bonn
abzuschließenden Durchführungsvertrag gesichert: Bau einer dreigruppigen
Kita, Mix unterschiedlicher Wohnungsgrößen, Errichtung des Vorhabens
mindestens im KfW-55-Energieeffizienzstandard, Errichtung und Betrieb von
Photovoltaikanlagen, Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes.
3. Planerfordernis
Städtebauliches Ziel ist es, Wohnraum sowie eine Kita in einem bereits
erschlossenen und bebauten Bereich zu schaffen. Ergänzend können
gesundheitliche Angebote (medizinisches Versorgungszentrum), Flächen für
Dienstleistungen (Büroflächen), kleine Ladenlokale (Einzelhandel) und Kultur
am Standort realisiert werden.
Die Umnutzung des ehemals durch die Deutsche Post AG genutztenSeite 3 von 40
Seite 4
Grundstücks entspricht dem Ziel der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und
zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive
Wohnbauentwicklungsplanung gerecht zu werden. Entgegen dem
bundesweiten Trend sinkender Bevölkerungszahlen wird für die Region
Bonn/Rhein-Sieg auch in den kommenden Jahren eine Bevölkerungszunahme
erwartet. Bis 2050 geht die amtliche Statistik (it.nrw) davon aus, dass Bonn
ausgehend vom Jahr 2021 um 8,8 % auf dann 359.600 Einwohner wachsen
wird. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre bestätigt diesen
prognostizierten Trend. Auch der Trend zur Singularisierung der Haushalte und
die weiter zunehmende Wohnflächeninanspruchnahme pro Person fördern die
Nachfrage nach Wohnraum. Laut Zensus 2011 sind bereits 51 % der Haushalte
in Bonn Einpersonenhaushalte und 26 % Zweipersonenhaushalte.
Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes muss daher insbesondere die
Nachverdichtung durch Innenentwicklung forciert werden. Im Stadtgebiet
besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot an entsprechenden
Wohnbaupotentialflächen. Die Umnutzung des Grundstücks hin zu einer
gemischten Nutzung mit überwiegendem Wohnanteil bietet sich aufgrund der
innerstädtischen Lage an.
Die Entwicklung einer Fläche im Innenbereich kann darüber hinaus die weitere
Flächeninanspruchnahme im Außenbereich vermindern.
Auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts ist das geplante Vorhaben
nicht genehmigungsfähig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst zusätzlich
das Eckgrundstück Kaiser-Karl-Ring 63. Dieser Bereich wird gem. § 12 Abs. 4
BauGB in den Geltungsbereich einbezogen. Der Flächennutzungsplan wird im
Zuge der Berichtigung angepasst.
4. Verfahren
4.1 Beschlüsse
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 04.09.2018 (DS-Nr.
1812132EB4) ist die Maßnahme in die Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung der
Bundesstadt Bonn aufgenommen worden.
In der Sitzung am 19.09.2018 fasste der Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-
3 „Kaiser-Karl-Ring 59-61“ mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen,
Büroflächen sowie Flächen für Dienstleistungen und Kultur (DS-Nr. 1812132).
Mindestens 30 % der geplanten Geschossflächen sollten als Wohnungen
entwickelt werden. Der Anteil des sozialen Wohnungsbaus soll an das BonnerSeite 4 von 40
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Baulandmodell gekoppelt werden.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat die Zielsetzung
des Bebauungsplans am 12.02.2020 wie folgt präzisiert (DS Nr. 190567-4 AA):
- der Mindestanteil für Wohnen soll von ursprünglich 30%
(DS.Nr.1812132) auf 50 % erhöht werden und,
- eine Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht gemäß § 25
BauGB soll aufgestellt werden (DS-Nr. 190567).
Darüber hinaus beschloss der Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz, dass dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren der
Genehmigung nach § 34 BauGB mit städtebaulichem Vertrag nicht gefolgt wird
(DS-Nr. 190327). Das Bebauungsplanverfahren für das Areal ist
weiterzuführen, und zwar mit einer komplexen Bürgerbeteiligung (DS-Nr.
190544).
Der modifizierte Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Bundesstadt
Bonn vom 11.03.2020 bekanntgemacht.
Mit Schreiben vom 19.05.2020 stellte der erste Vorhabenträger - die Real
Estate GmbH - den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach §
12 Baugesetzbuch.
In seiner Sitzung am 22.06.2020 beschloss der Rat die Satzung über das
besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Grundstück Kaiser-Karl-
Ring 59-61 und Dorotheenstraße 103.
Die Bekanntmachung der Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht erfolgte am
08.07.2020.
Im Juli 2021 wurde das Grundstück an die Swiss Life AM veräußert. Vorab des
Verkaufes beauftragte der Rat in seiner Sitzung am 08.11.2021 die Verwaltung,
mit der Swiss Life AM eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen (DS-Nr.
211651). Das der Stadt Bonn gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
zustehende Vorkaufsrecht an dem Areal „Kaiser-Karl-Ring 59-61 und
Dorotheenstraße 103“ sollte nicht ausgeübt werden. Über die Umsetzung der
Beschlüsse wurde der Rat in seiner Sitzung am 07.12.2021 informiert.
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am
24.08.2022 wurde ein Bürgerantrag zur Anpassung der Ziele und Zwecke der
Planung ungeändert beschlossen. Im Bürgerantrag wird gefordert, 70 % der
geplanten Geschossfläche als Wohnungen zu errichten, davon mindestens 40
% geförderter Wohnungsbau. Zusätzlich wird die Erforderlichkeit von
Klimaanpassungsmaßnahmen angesichts der Lage des Plangebiets innerhalb
einer dicht bebauten Hitzeinsel gesehen. Es soll ein möglichst autofreiesSeite 5 von 40
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Quartier entstehen (DS-Nr. 220006-02 ST). Der Ausschuss für Wohnen,
Planung und Bauen hat beschlossen, dass die im Bürgerantrag genannten
Ziele den städtebaulichen und sozialen Zielen des Ausschusses für Wohnen,
Planung und Bauen entsprechen. Die Verwaltung wird gebeten mit der
Vorhabenträgerin Gespräche zu führen, wie diese gemeinsam erreicht werden
können (DS-Nr. 220006-03).
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 31.01.2023 wurde beschlossen,
dem Entwurf des Beteiligungskonzeptes (Büro promediare, Bonn) zuzustimmen
(DS-Nr. 222460).
Gemäß den Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Bundesstadt Bonn wird ein
komplexes Beteiligungsverfahren in Abstimmung mit der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung und dem Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger der Stadt durchgeführt. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird über
Mitteilungsvorlagen informiert.
4.2 Beschleunigtes Verfahren
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt.
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem.
§ 13a BauGB liegen vor:
• Die Planung ist ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung).
• Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterschreitet 20.000 m² deutlich. Die
Plangebietsfläche umfasst rd. 6.900 m².
• Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen.
• Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6
Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter vor.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Das Vorhaben liegt nicht im
Achtungsabstand eines Störfallbetriebes.
5. Planungsrechtliche Situation
5.1 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das PlangebietSeite 6 von 40
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eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“ dar. Damit
kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Hinblick auf die angestrebten
Planungsziele nicht als aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt
angesehen werden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann jedoch ein Bebauungsplan, der von
den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt
werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die geordnete
städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt
werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
5.2 Bebauungspläne, Fluchtlinienpläne, Satzungen
Ein verbindlicher Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht, jedoch liegt
es im Geltungsbereich dreier Fluchtlinienpläne (B 194a, B205c und B 310).
Insofern ist das Plangebiet planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch
(Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) bzw.
nach § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Die Fluchtlinienpläne legen einen Abstand der Bebauung von Verkehrsflächen
(Bauflucht / Straßenflucht) und dem darin vorhandenen alten Baumbestand
fest.
Südlich der Vorgebirgsstraße grenzt der Bebauungsplan Nr. 7623-2
„Frankenbad“ an. Südöstlich der Adolfstraße liegt der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 7723-22 „Heerstraße“.
Teile des Baublocks unterliegen der Satzung zum Schutze des
Denkmalbereiches Nr. 1 „Bonn-Nordstadt“ vom 06.08.1990. Das Plangebiet
selbst ist hiervon jedoch nicht betroffen.
5.3 Masterplan „Innere Stadt“
Das Areal liegt im räumlichen Betrachtungsbereich des Masterplanes „Innere
Stadt“. Eine der Zielsetzungen dieses Masterplanes ist die Stärkung des
Wohnens in der „Inneren Stadt“. Hierzu sollen im Bestand sowie bei Neubauten
Mischstrukturen geschaffen werden, die neben dem Wohnen auch Büro- und
Dienstleistungsangebote oder Kulturfunktionen beinhalten.
5.4 Einzelhandel- und Zentrenkonzept
Das Vorhaben liegt außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches nach dem
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) von 2008 mit einer
Ergänzung von 2012. Nach den Regelungen des Konzeptes ist zentren- und
nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nur unterhalb der GroßflächigkeitSeite 7 von 40
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vereinbar, das heißt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm.
Angesichts der vorhandenen Nahversorgung in der Umgebung (z.B. Penny,
Rewe) ist eine weitere Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Ergänzung
der Nahversorgung nicht gewünscht. Die ansässige Bevölkerung ist mit dem
vorhandenen Angebot bereits flächendeckend mit Gütern für den kurzfristigen
Bedarf, insbesondere mit Nahrungs- und Genussmitteln, versorgt. Auch wenn
das gültige BEZK keine weiteren Regelungen trifft, wird auf die möglichen
negativen städtebaulichen Wirkungen von kleinflächigen Ladeneinheiten als
Agglomeration oder Funktionseinheit hingewiesen.
Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erneut fortgeschrieben.
Genannte Zielsetzungen sollen im Wesentlichen beibehalten werden und auf
geänderte rechtliche und wirtschaftsstrukturelle Rahmenbedingungen sowie
Veränderungen in der Siedlungsstruktur aktualisiert werden (DS-Nr.: 202307).
Inwieweit die Ergebnisse der Fortschreibung in das Bauleitplanverfahren
eingearbeitet werden können, bleibt abzuwarten.
Das Vorhaben sollte im weiteren Verfahren erneut mit dem Hintergrund des
BEZK bewertet werden. Ggf. sind Festsetzungen zur Regelung des
Einzelhandels zu treffen.
5.5 Bonner Baulandmodell (BBLM) in der Fassung vom 10.07.2018
Bei Vorhaben mit mehr als 2.200 m2 Geschossfläche Wohnen oder mehr als 24
Wohneinheiten sind 40 % der Geschossfläche Wohnen nach den
Bestimmungen des geförderten Mietwohnungsbaus zu errichten.
Ferner wird der Vorhabenträger durch das BBLM verpflichtet, die Schaffung
von Kita-Plätzen in dem Umfang sicherzustellen, der durch das Vorhaben
ausgelöst wird.
5.6 IFS integriertes Freiraumsystem
Die Baumreihen des Kaiser-Karl-Rings tragen zum Verbundsystem
„Grünverbindungen“ des Integrierten Freiraumsystems (IFS) bei und werden
erhalten.
6. Bestandssituation
6.1 Plangebiet
Das Plangebiet ist gegenwärtig mit einer drei- bis viergeschossigen
Blockrandbebauung, teils mit erhöhten Erdgeschossen, sowie mit niedrig
geschossiger Bebauung im Blockinnenbereich bebaut. Mit Ausnahme weniger,Seite 8 von 40
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untergeordneter begrünter Bereiche im Blockinnenbereich (Baumscheiben) und
Pflanzstreifen zwischen Hauswand und Gehsteig am Kaiser-Karl-Ring ist das
Plangebiet vollständig versiegelt. Im Jahre 2018 gab die Deutsche Post AG die
Nutzung des Areals als Büro- und Zustellcenter auf.
Der Gebäudebestand des Postareals umfasst:
- einen dreigeschossigen Bauteil A (Grundfläche ca. 1.330 m²) mit
ausgebautem Steildach am Kaiser-Karl-Ring, der sich in drei
Gebäudeabschnitte unterschiedlicher Höhe (Firsthöhen: 17,75 m –
18,70 m über Straßenniveau) gliedert. Im Bereich der Blockecke Kaiser-
Karl-Ring/Dorotheenstraße existiert eine erhöhte Eingangssituation
(Außentreppe zum Hochparterre).
- einen dreigeschossigen Bauteil B (Grundfläche ca. 135 m²) mit
Steildach an der Dorotheenstraße 103, der an den Gebäudebestand
außerhalb des Plangebietes (Dorotheenstraße Nr. 101) anschließt, zum
Plangebiet aber Fensterflächen aufweist sowie
- ein eingeschossiges Werkstattgebäude (Lager/Garage; Grundfläche
1.330 m²) im rückwärtigen Bereich, das zwischen Bauteil A und B zur
Dorotheenstraße mit einer geschlossenen Fassade in Erscheinung tritt.
Der Blockinnenbereich ist vollständig als Stellplatzanlage genutzt, die über die
Vorgebirgsstraße anfahrbar ist. Zusätzlich existiert eine Durchfahrt nördlich
angrenzend an das Nachbargebäude mit der Adresse Kaiser-Karl-Ring 63.
6.2 Baulich-räumliche Struktur und Nutzungen im Umfeld
Das nachbarliche Gebäude an der Ecke Kaiser-Karl-Ring 63 / Vorgebirgsstraße
liegend ist viergeschossig mit einem ausgebauten Steildach, das den
Kreuzungsbereich mit seiner Höhe akzentuiert. Es schließt an die vorhandene
Bebauung am Kaiser-Karl-Ring unmittelbar an. An der Vorgebirgsstraße bildet
das Gebäude eine Brandwand zur Zufahrt in den Blockinnenbereich aus. Im
Erdgeschoss befindet sich ein gastronomischer Betrieb, in den oberen Etagen
Wohnnutzung.
Die östliche Grundstücksgrenze ist aktuell beidseitig über die gesamte Länge
hinweg mit ein- bis zweigeschossigen Gewerbebauten bebaut. In der
Vorgebirgs- und Dorotheenstraße fassen überwiegend drei- bis
fünfgeschossigen Wohnhäuser mit Satteldach den Straßenraum. An das
Plangebiet angrenzend befindet sich in der Vorgebirgsstraße ein
viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Satteldach (IV+) und in der
Dorotheenstraße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Satteldach (III+).
Dem Plangebiet südlich gegenüberliegend, befindet sich das unter
Denkmalschutz stehende Frankenbad, das in eine Grünfläche eingebettet liegt.Seite 9 von 40
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Über die Vorgebirgsstraße ist eine zum Hallenbad gehörende, ebenerdige
Stellplatzanlage zu erreichen.
Südwestlich des Plangebietes, an der Vorgebirgsstraße gelegen, werden zwei
Beherbergungsstätten betrieben. Im Übrigen dominiert im direkten Umfeld des
Plangebietes Geschosswohnungsbauten mit vereinzelten gewerblichen
Einrichtungen in den Erdgeschossen.
Der an das Plangebiet angrenzende Kaiser-Karl-Ring wird von bis zu 100 Jahre
alten Alleebäumen gesäumt die gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG
gesetzlich geschützt sind. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen,
die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen
können, sind demnach verboten.
6.3 Erschließung
Das Plangebiet ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen (Kaiser-Karl-
Ring, Dorotheenstraße, Vorgebirgsstraße) erschlossen. Sowohl die
Vorgebirgsstraße und die Dorotheenstraße als auch die nahe gelegene
Adolfstraße sind Einbahnstraßen, wobei die Vorgebirgsstraße vom Kaiser-Karl-
Ring aus erreicht werden kann und die Dorotheenstraße in den Kaiser-Karl-
Ring einmündet.
Am Kaiser-Karl-Ring existieren Längsparkplätze zwischen Radverkehrsstreifen
und Alleebäumen. Innerhalb des Plangebietes ist nördlich des Eckgebäudes
Kaiser-Karl-Ring 63 derzeit eine Cambio-Station mit einem Fahrzeug
eingerichtet.
Sowohl in der Vorgebirgsstraße als auch in der Dorotheenstraße sind Schräg-
und Längsparkplätze im öffentlichen Raum angeordnet. In der morgendlichen
Spitzenstunde ist die Vorgebirgsstraße mit 190 Kfz/h bzw. die Dorotheenstraße
mit 270 Kfz/h, in der nachmittäglichen Spitzenstunde ist die Vorgebirgsstraße
mit 200 Kfz/h bzw. die Dorotheenstraße mit 470 Kfz/h belastet.
Die nächstgelegenen Bushaltestellen in der Vorgebirgs- und Adolfstraße (Linie
604, 605, E, N1) sind fußläufig gut zu erreichen. Die nächstgelegene
Stadtbahnhaltestelle am Chlodwigplatz ist in weniger als 500 Metern zu
erreichen.
Im Bereich der Vorgebirgsstraße / Frankenbad gibt es eine Mobilstation im
Bereich der Bushaltestelle, die mit Information, einer Fahrradabstellanlage,
einer Ladestation für zwei Kfz und einer Radluftstation ausgestattet ist.
7. QualitätssicherungSeite 10 von 40
Seite 11
Die städtebaulich-architektonische Qualität sowie die Qualität der Außenräume
wird durch die Vorgaben eines zwischen der Bundesstadt Bonn und der
Vorhabenträgerin abgestimmten Gestaltungsleitfadens im
Durchführungsvertrag verbindlich geregelt.
8. Vorhaben
8.1 Baulich-räumliches Konzept einschließlich Freiraumkonzept
Das geplante Vorhaben greift die Baustruktur der geschlossenen
Blockrandbebauung der Nordstadt auf und bildet zum Kaiser-Karl-Ring einen
bis zu sechsgeschossigen Gebäudekörper nebst Dachgeschoss aus, wobei die
leicht von der Grundstücksgrenze zurückgesetzte Flucht mit Rücksicht auf die
Alleebäume beibehalten wird.
Der Übergang zum vorhandenen Eckgebäude Kaiser-Karl-Ring /
Vorgebirgsstraße wird durch einen viergeschossigen Gebäudeteil hergestellt,
der mit einem Flachdach die Traufhöhe des ebenfalls viergeschossigen
Eckgebäudes fortführt. Der Übergang zur vorhandenen Bebauung in der
Vorgebirgsstraße wird durch das Weiterführen der Geschossigkeit (IV) nebst
Dachform (Satteldach) hergestellt. Die sich hieraus ergebende
Blockrandschließung beruhigt das Erscheinungsbild des Straßenzugs im
Bereich der Vorgebirgsstraße, um einen Rahmen zu schaffen, der das
gegenüberliegende Frankenbad mit seiner unikat-artigen Architektur und
solitären Stellung stadträumlich stärker zur Geltung bringen soll.
In der Dorotheenstraße erfolgt eine Abstaffelung der Dachlandschaft vom
Kaiser-Karl-Ring ausgehend mit einer Weiterführung des Baukörpers in die
Dorotheenstraße (VI + gekapptes Schrägdach) über einen V-geschossigen
Baukörper, der zum Straßenraum ein Schrägdach und zum Innenhof
Dachterrassen bzw. ein begrüntes Flachdach ausbildet, hin zum
Bestandsgebäude Dorotheenstraße 101 (III + ausgebautes Satteldach).
Insbesondere für den Gebäudekörper am Kaiser-Karl-Ring wurden
unterschiedliche Dachformen geprüft. Für die Ausbildung von Flachdächern
spricht die Möglichkeit der Ausbildung von Dachbegrünungen mit PV-Anlagen
sowie die Möglichkeit der Ausbildung von Retentionsdächern (0 % - Gefälle-
Dach). Städtebaulich weicht die Dachform „Flachdach“ allerdings von der
Bestandsbebauung grundsätzlich ab. Im Ergebnis wird für die Dachlandschaft
am Kaiser-Karl-Ring grundsätzlich ein geneigtes, aber gekapptes Dach
gewählt, dessen oberer Abschluss extensiv begrünt werden kann. Damit sollen
die geneigten Dachformen der Umgebung aufgegriffen werden und mit dem
Flachdachanteil gleichzeitig optimale Voraussetzungen für BegrünungsflächenSeite 11 von 40
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geschaffen werden.
Zum Kaiser-Karl-Ring fügen sich die Trauf- und Firsthöhen des
Gebäudekörpers (TH: 16,15 m, FH: 23 m) in den Straßenraum ein, der im
engeren Umfeld einen Gebäudebestand mit Traufhöhen zwischen 12 und 17
Metern bzw. Firsthöhen zwischen 17 und 23 Metern aufweist. Im
Blockinnenbereich sind zwei dreigeschossige Wohnhäuser mit Staffelgeschoss
(Flachdach) geplant, die jeweils mit einer Schmalseite an die vorhandene
Bebauung der östlichen Grundstücksgrenze anschließen. Die
Außenwohnbereiche können nach Südwesten orientiert werden. Auch hier
sollen die obersten Dachabschlüsse extensiv begrünt werden.
Der Blockinnenbereich wird durch die eingestellten Baukörper gegliedert, die
neben privaten Terrassen- und Grünflächen als Außenspielflächen der
geplanten Kita und insbesondere gemeinschaftlich nutzbare Flächen für die
künftigen BewohnerInnen qualitätvoll gestaltet werden sollen. Vom Kaiser-Karl-
Ring und von der Vorgebirgsstraße soll es direkte, beschränkt öffentliche
Zugangsmöglichkeiten vom Straßenraum in den Blockinnenbereich geben.
Die rückwärtige Fassade der Blockrandbebauung am Kaiser-Karl-Ring reagiert
auf das vis-a-vis der eingestellten Wohnhäuser im Blockinnenbereich mit
Rücksprüngen (Reduzierung der Regeltiefe), so dass hier großzügigere
Gebäudevorzonen zur gemeinschaftlichen Verwendung der Quartiersnutzer
entstehen können.
Die Fassade zum Kaiser-Karl-Ring soll eine Gliederung durch Risalite, die die
Zugänge zu den Erschließungskernen betonen, erfahren. Über
Laubengangerschließungen (als attraktive Begegnungsfläche) mit Anbindung
an zwei Treppenhäuser zur Herstellung von 2. Rettungswegen oder
Sicherheitstreppenhäuser, wird die Erschließung realisiert. Die architektonische
Ausgestaltung der Fassade, auch bei Laubenganglösungen fügt sich in den
Straßenraum ein, in dem die Typologie einer Lochfassade aufgegriffen wird.
Die Unterbauung des Plangebietes umfasst den Fußabdruck der geplanten
Gebäude, um zusätzliche Versiegelungen in den Innenbereich zu vermeiden,
sodass dieser überwiegend intensiv begrünt werden sollen.
Da die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen sowohl innerhalb
des Plangebietes als auch in Bezug auf die angrenzende Bestandsbebauung
eingehalten werden, ist nicht zu erwarten, dass schutzbedürftige Nutzungen
hinsichtlich der Besonnungsdauer erheblich beschränkt bzw. beeinträchtigt
werden. In Bezug auf die vis-a-vis vorhandene Wohnbebauung in der
Dorotheenstraße wird zusätzlich im weiteren Verfahren eine
Verschattungsuntersuchung erstellt, um mögliche Beeinträchtigungen zu
prüfen.Seite 12 von 40
Seite 13
Die Belange des Brandschutzes werden bei der weiteren Qualifizierung des
Vorhabens berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf die Entfluchtung, die
Löschwasserversorgung und die Möglichkeiten von Fassadenbegrünung.
8.2 Nutzungskonzept
Das geplante Nutzungskonzept entspricht dem Nutzungskatalog eines urbanen
Gebietes gem. § 6a BauNVO. Gemäß § 17 BauNVO bestehen für urbane
Gebiete folgende Orientierungswerte für Obergrenzen: Grundflächenzahl
(GRZ) 0,8, Geschossflächenzahl (GFZ) 3,0.
Bezogen auf das 6.900 m² große Plangebiet entspricht das einer zulässigen
überbaubaren Fläche von 5.520 m² und einer zulässigen Geschossfläche von
20.700 m².
Aktuell werden zwei alternative Nutzungskonzepte geprüft. Mit beiden
Nutzungskonzepten wird der aufgrund des Bonner Baulandmodell verbindliche
Mindestanteil für Wohnungen eingehalten. 40 % der mindestens 50 %
Geschossfläche Wohnen wird nach den Förderbestimmungen für geförderten
Mietwohnungsbau errichtet. Mindestens die Hälfte soll auf den Förderweg „Typ
A“ entfallen, der Rest auf den „Typ B“ nach den jeweils gültigen
Förderbestimmungen des Landes NRW.
In Nutzungsszenario 1 sind neben Wohnungen und einer dreigruppigen Kita als
weiterer Nutzungsbaustein gewerbliche Flächen (medizinisches
Versorgungszentrum (MVZ), ggf. weitere Büroflächen und kleinteilige
Einzelhandelsflächen) geplant. Alle Nicht-Wohnnutzungen sind, ausgehend von
der Ecke an der Dorotheenstraße in die Blockrandbebauung zum Kaiser-Karl-
Ring integriert.
Alternativ umfasst Nutzungsszenario 2 neben der Kita ausschließlich
Wohnnutzung.
Es wird ein vielfältiger Wohnungsmix angestrebt, in dem ein Spektrum von 1-
Zimmer- bis mindestens 4-Zimmer-Wohnungen angedacht ist. Geförderter
Wohnungsbau kann insbesondere im Baukörper am Kaiser-Karl-Ring realisiert
werden. Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum (Ferienwohnungen) soll
ausgeschlossen werden.
Die vorhandene Verkehrslärmbelastung gestattet nach gutachterlicher
Auffassung auch einseitig zum Kaiser-Karl-Ring ausgerichtete Wohnungen –
unter der Voraussetzung fensterunabhängiger Belüftung von
Aufenthaltsräumen.
Eine Analyse der Nutzungsstruktur im Umfeld (Architekturbüro caspar.,
Dezember 2022) ergab, dass auch am Kaiser-Karl-Ring in den ErdgeschossenSeite 13 von 40
Seite 14
Wohnungen vorhanden sind (grau-blau hinterlegt).
Abbildung 1: Analyse der Nutzungsstruktur im Umfeld. Quelle: Architekturbüro
caspar., Dezember 2022
Im Plangebiet wird entweder durch die Ausbildung von Hochparterres für
Wohnnutzung und / oder der Ausgestaltung von Grünflächen zwischen
Nutzungen im Erdgeschoss und dem angrenzenden öffentlichen Bereich am
Kaiser-Karl-Ring ein ausreichender „Sozialabstand“ hergestellt. Zum Kaiser-
Karl-Ring ist die Fassade um rd. 3 Meter vom öffentlichen Raum zurückgesetzt.
Die dreigruppige Kita ist im Bereich des Übergangs vom Kaiser-Karl-Ring zur
Dorotheenstraße geplant. Die geplante Bruttogrundfläche orientiert sich an den
Flächenempfehlungen der Bundesstadt Bonn (Investorenleitfaden) von 813 m²
mit einer Außenspielfläche von 612 m².
8.3 Verkehrliches Erschließungskonzept
Das Plangebiet ist über die angrenzenden Straßen Kaiser-Karl-Ring,
Vorgebirgsstraße, Dorotheenstraße und Adolfstraße erschlossen.
8.3.1Tiefgaragenein-/ausfahrten
Die Zufahrt zur Tiefgarage ist von der Vorgebirgsstraße geplant. Die Ausfahrt
ist zum Kaiser-Karl-Ring hin vorgesehen – im Bereich einer heutigen Zufahrt zu
der Stellplatzanlage im Blockinnenbereich, weshalb Alleebäume dadurch nichtSeite 14 von 40
Seite 15
tangiert werden. Diese Anordnung ermöglicht die Zonierung der Tiefgarage in
einen öffentlich zugänglichen und einen privaten Teil, um im öffentlich
zugänglichen Bereich u.a. ein Mobilitätsangebot (insbesondere Carsharing) zu
schaffen. Die dadurch nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn erzielbare
Abminderung der bauordnungsrechtlich erforderlichen PKW-Stellplatzbedarfe
soll eine geringere Unterbauung des Grundstücks und intensivere
Begrünungsmöglichkeiten bewirken.
Aufgrund der Einbahnstraßen-Regelung in der Vorgebirgsstraße gibt es für die
Einfahrt nur eine Abbiegeoption („links rein“). Die Ausfahrt zum Kaiser-Karl-
Ring ermöglicht ebenfalls nur eine Abbiegeoption („rechts raus“).
Im weiteren Verfahren wird untersucht, ob zur Freihaltung von Sichtdreiecken
Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen müssen. Zudem wird geprüft, ob der
Verkehrsfluss durch ein- bzw. ausfahrende Kfz in bzw. aus der Tiefgarage
eingeschränkt wird.
Auch eine verkehrssichere Erreichbarkeit der Rad-Stellplätze in der TG wird im
Rahmen der weiteren Planung im Zusammenhang mit der zuständigen
Fachdienststelle eruiert.
8.3.2 Mobilitätskonzept
Zur Stärkung des Umweltverbunds werden folgende Maßnahmen im weiteren
Verfahren geprüft:
• Öffentlich zugängliches Carsharing in der Tiefgarage zur Entlastung des
Umfeldes und für Bewohnerinnen und Beschäftigte im Plangebiet
• Bike-Sharing
Gemäß Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn kann die Anzahl
bauordnungsrechtlich erforderlicher Kfz-Stellplätze für Wohnnutzung durch ein
Carsharing-Angebot reduziert werden. Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu
5 Kfz-Stellplätze, maximal jedoch 25 % der notwendigen Stellplätze.
8.3.3 Ruhender Verkehr
Gemäß Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn liegt das Plangebiet in Zone I.
Die ansetzbaren Richtzahlen für den Stellplatzbedarf ergeben sich aus
den Anlagen 1 und 2 zu dieser Satzung.
Auf Grundlage der aktuellen Vorhabenplanung wird im weiteren Verfahren der
Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder ermittelt. Für Nutzungsszenario 1
(Wohnen/Gewerbe/Kita) ergibt sich ein höherer Stellplatzbedarf als für
Nutzungsszenario 2 (Wohnen/Kita). Maximal wird von 100 zu errichtenden Kfz-
Stellplätzen im Plangebiet ausgegangen.Seite 15 von 40
Seite 16
Der hierfür erforderliche Flächenbedarf kann grundsätzlich im Untergeschoss
nachgewiesen werden. Für Fahrräder sollen im Untergeschoss auch
Doppelparksysteme zum Einsatz kommen. Oberirdisch sollen ca. 10 % der
Fahrradstellplätze angelegt werden, um insbesondere BesucherInnen eine
leicht zugängliche Abstellmöglichkeit anbieten zu können. Darüber hinaus
werden Stellplätze für Sonderfahrräder (Lastenrad, Kinderanhänger)
berücksichtigt.
Für die Kita ist geplant, die erforderlichen „Kiss&Ride-Parkplätze“ am Kaiser-
Karl-Ring im Bereich der öffentlichen Längsparkplätze (Ausweisung der
Freihaltung zu Hol- und Bringzeiten) zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind
ebenerdige Fahrradabstellmöglichkeiten (auch für Lastenrad bzw.
Kinderanhänger) in der Nähe des Eingangs geplant. Für Mitarbeitende werden
die erforderlichen Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage bereitgestellt.
BesucherInnen von gewerblichen Flächen erhalten eine Zugänglichkeit zur
Tiefgarage.
8.3.4 Leistungsfähigkeit vorhandener Knoten
Die Leistungsfähigkeit der Knoten Kaiser-Karl-Ring / Vorgebirgsstraße
(Knotenpunkt 1) und Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße (Knotenpunkt 2) wird
nach einer ersten gutachterlichen Einschätzung durch den planbedingten
Mehrverkehr in ihrer Leistungsfähigkeit voraussichtlich nicht eingeschränkt. Im
weiteren Planverfahren erfolgt eine verkehrliche Betrachtung auf der Basis
aktualisierter Planungsstände.
8.3.5 Lieferverkehre
Haltemöglichkeiten für Lieferverkehre werden im weiteren Verfahren geprüft.
Für die Pflege und Unterhaltung der Außenspielflächen der Kita wird eine
geeignete Möglichkeit der Anfahrt vorgesehen.
8.3.6 Abfallbeseitigung
Aufstellflächen für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter werden im
Tiefgeschoss vorgesehen. An Abholtagen werden die Behälter straßenseitig
auf definierter Fläche im Plangebiet aufgestellt.
8.4 Technische Erschließung
Im Bereich der angrenzenden Straßen besteht ein leistungsfähiges Kanalnetz,
an das grundsätzlich angeschlossen werden kann. Aufgrund der Größe des
Geländes sind im Vorfeld die Anschlusspunkte hinsichtlich der Netzhydraulik
mit dem Tiefbauamt der Stadt Bonn abzustimmen.Seite 16 von 40
Seite 17
Sofern eine neue Grundstückseinteilung vorgenommen wird, ist darauf zu
achten, dass gemäß Entwässerungssatzung §14 (1) jedes Grundstück mit einer
eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation anzuschließen ist. Nur
in Ausnahmesituationen und unter besonderen Auflagen ist die gemeinsame
Anschlussleitung mehrerer Grundstücke gestattet. Diese
Anschlusssammelleitung ist durch Grunddienstbarkeiten zugunsten der
Grundstücke aller Anschlussverpflichteten zu sichern. Der Stadt ist, unabhängig
von der gesamtschuldnerischen Verantwortung der übrigen
Anschlussberechtigten, ein Verantwortlicher zu benennen.
Grundsätzlich bedarf die Herstellung oder Änderung von Anschlüssen der
vorherigen Zustimmung der Stadt (§ 15 (1) Entwässerungssatzung).
Eine Versorgung des Plangebietes mit Strom, derzeit noch Gas und Wasser ist
grundsätzlich möglich. Die Stadt Bonn hat das Ziel bis spätestens 2035 ihre
Energieversorgung auf regenerative Energien umzustellen. In den nächsten
Jahren wird eine kommunale Wärmeleitplanung erstellt, die den Ausstieg aus
der fossilen Energieversorgung als Grundlage hat und aufzeigt, wie die
Wärmeversorgung der Zukunft in Bonn aussehen wird.
8.4.1 Niederschlagswasser
Da das Plangebiet bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt und
an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurde, besteht keine
Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 des
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -
LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) ortsnah zu versickern, zu
verrieseln, direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder
wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Belange
der Wasserwirtschaft entgegenstehen.
Hiervon unabhängig soll dort, wo es geologisch und technisch möglich ist, eine
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers über Rigolen erfolgen. Zu
beachten ist, dass der Boden bis über 7,0 - 9,0 m Tiefe im zentralen Bereich
keine versickerungsfähigen Schichten aufweist. Hier wird ggf. ein
Bodenaustausch erforderlich. Die Versickerung über Rigolen erfordert eine
Erlaubnis zur Gewässerbenutzung durch die Untere Umweltbehörde.
Um möglichst viel Wasser direkt zu fassen und den Rigolen zuzuleiten, sind die
Dächer, dort wo es möglich ist, als Retentionsdächer auszubilden. Das
bedeutet, dass neben dem Bemessungsabfluss auch die Starkregenabflüsse
eines maximal 100-jährigen Ereignisses auf dem Dach zu halten sind. Das ist
unkritisch bei ungenutzten Flachdächern möglich, möglich ist es auch beiSeite 17 von 40
Seite 18
genutzten Dächern mit Wasserretentionsboxen. Der Abfluss bei den
Retentionsdächern erfolgt gedrosselt, in Abhängigkeit des Speichervolumens.
Um weitere Rückhaltung und Drosselung des Niederschlagswasser-Abflusses
zu schaffen, können neben Retentionsdächern auch Zisternen genutzt werden.
Von den Zisternen aus kann das Wasser außerdem einer weiteren Nutzung
zugeführt werden (z.B. Grünflächenbewässerung).
Das Wasser der Staffelgeschosse und Balkone wird der Regelentwässerung
zugeleitet. Kaskadierende Entwässerungen sind zu vermeiden oder als
Abweichung zur DIN offen zu legen, so dass die Bemessung entsprechend
geplant werden kann. Ziel ist die Reduzierung der Regenwasserabflüsse zur
städtischen Kanalisation und Rückhaltung des Starkregens auf dem
Grundstück.Seite 18 von 40
Seite 19
8.4.2 Starkregen
Bei der Planung eines Bauvorhabens ist auszuschließen, dass Gefährdungen
durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender
Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen.
Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen
Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des
Kanalhausanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen
Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie
• ebenerdige Eingänge und Terrassen,
• befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus,
• Einfahrten mit Gefälle zum Haus,
• Souterrainwohnungen,
• tiefliegende Einfahrten
sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Die Starkregengefahrenkarte der Bundesstadt Bonn weist für einen extremen
Starkregen keine Überflutungsgefahr aus dem öffentlichen Raum aus, denn es
gibt keine Tiefpunkte der umgebenden Straßen im Bereich des Plangebietes.
Der Fachgutachter empfiehlt, die Schutzziele der DIN 1986 Teil 100 für den
Überflutungsschutz umzusetzen und mindestens VRück = 51 m³
Rückhaltevolumen nachzuweisen. Zum Schutz vor Überflutung wird über die
Regeln der DIN hinaus ein Überflutungsschutz für ein 100- jähriges Ereignis
gemäß SRI7 nachgewiesen.
Für die endgültige Planung ist nach DIN 1986-100 ein Nachweis des auf dem
Grundstück erforderlichen Rückhaltevolumens mit mindestens 30-jährigem
Regenereignis zu erbringen. Es ist die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer
kontrollierten schadlosen Überflutung nachzuweisen.
8.4.3 Technische Anlagen
Dächer sollen weitgehend von untergeordneten Nebenanlagen und
Einrichtungen freigehalten werden, um die begrünbare Dachfläche und das
Erscheinungsbild der Dachlandschaft zu optimieren (DS 221020).
Ausgenommen von dieser Reduzierung sind Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen und andere Anlagen, die zur Erzeugung und Nutzung von
erneuerbarer Energie nützlich sind. Ansonsten sind auf Flachdächer
vordringlich Eindeckungen vorzusehen, die das Stadtklima positiv beeinflussen,Seite 19 von 40
Seite 20
insbesondere in Bezug auf Lufttemperatur und Feuchtigkeitsregulierung.
9. Umweltbelange
9.1 Mensch und seine Gesundheit
9.1.1 Verkehrslärm
Eine Ersteinschätzung im Vorfeld der schalltechnischen Untersuchung von
Peutz Consult vom 26.07.2023 liegt vor; im weiteren Planverfahren erfolgt eine
detaillierte Untersuchung. Demzufolge ist das Plangebiet insbesondere durch
Straßenverkehrslärm, vornehmlich im Bereich des Kaiser-Karl-Ring, aber auch
Schienenverkehrslärm belastet. Den ersten Ergebnissen nach liegen die
höchsten Verkehrslärmbelastungen an den Fassaden entlang des Kaiser-Karl-
Rings vor, mit Beurteilungspegeln von bis zu 69 dB(A) im Tageszeitraum. Dort
wird auch der als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung angesehene Wert von
60 dB(A) im Nachtzeitraum um bis zu 1 dB überschritten.
In den Fällen, in denen keine Fenster zu der weniger vom Lärm betroffenen
Seite möglich sind (beispielsweise bei straßenseitigen Mikroappartements)
muss jeweils eine entsprechend gut schallgedämmte Fenster-unabhängige
Lüftungseinrichtung vorgesehen werden. Die Fenster sind zudem mit
Maßnahmen des passiven Schallschutzes auszustatten, von denen eine
Minderungswirkung ausgeht (z.B. Prallscheibe, oder vorgehängte Balkone mit
schallabsorbierenden Bekleidungen). Zudem wird der Einbau einer Fenster-
unabhängigen Belüftung (durch den Einbau schallgedämmter Lüfter) in den
meisten weiteren Teilen des Plangebiets nötig, da nachts der Schwellenwert
von 45 dB(A) überschritten wird und daher der Innenpegel ohne geeignete
Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 dB(A) betragen würde.
Diese Maßnahmen werden in der weiteren Planung beachtet.
9.1.2 Gewerbelärm
Der im Erdgeschoss des Eckgebäudes Kaiser-Karl-Ring / Vorgebirgsstraße
vorhandene Gastronomiebetrieb sowie der Großhandelsbetrieb südöstlich des
Plangebiets müssen bereits die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für
Mischgebiete im Plangebiet und an bestehenden Gebäuden im Umfeld
einhalten. Durch die geplante Bebauung entstehen keine höheren
Schutzansprüche. Gleiches gilt in Bezug auf den Betrieb, der im Hinterhof
östlich des Plangebiets liegt. Zudem werden die Außenbereiche der
Gastronomie größtenteils durch das eigene Gebäude abgeschirmt und auch
eine Anlieferung scheint nur direkt an der Straße und nicht im hinteren Bereich
möglich zu sein. Auch die Hauptlärmquellen der beiden anderen Betriebe sind
nicht in Richtung des Plangebietes orientiert.Seite 20 von 40
Seite 21
Die vom Frankenbad südlich des Plangebiets ausgehenden
Gewerbelärmimmissionen sind hauptsächlich durch den Parkverkehr
verursacht. Das Dach des Schwimmbades ist geschlossen und die Fenster sind
nicht in Richtung des Plangebiets orientiert. Die Anlage ist zwischen 6:30 Uhr
und 21 Uhr geöffnet, sodass diese Lärmquelle, abgesehen von eventuell auch
im Nachtzeitraum betriebener Haustechnik, nur für den Tageszeitraum
berücksichtigt werden muss.
9.1.3 Auswirkungen im Umfeld
Die geplanten gewerblichen Nutzungen (insbesondere ein medizinisches
Versorgungszentrum) sind innerhalb eines urbanen Gebietes zulässige
Betriebe, deren Emissionsverhalten – einschließlich Geräuschentwicklung im
Bereich der Tiefgaragenzu- bzw. ausfahrt - das Umfeld voraussichtlich nicht
beeinträchtigen.
Für rein dem Wohnen zuzurechnende Tiefgaragen und Stellplätze gibt es keine
rechtsverbindlichen Grundlagen zur Bewertung der Schallimmissionen, da
diese im eigentlichen Sinne keine gewerbliche Nutzung darstellen und somit
nicht als gewerbliche Anlage im Sinne der TA Lärm zu betrachten.
Für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen der
Fahrzeugbewegungen im Zusammenhang mit der Tiefgarage werden
hilfsweise die Regularien der TA Lärm herangezogen. Gemäß den
Anforderungen der TA Lärm soll die Gesamtbelastung aus den Geräuschen
von gewerblichen Anlagen (Vorbelastung zzgl. Zusatzbelastung) am
maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.
Im Tageszeitraum werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen
betrachteten Immissionsorten um mindestens 6 dB unterschritten. Im
Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl an der
geplanten Bebauung als auch an den direkt neben den Tiefgaragentoren
liegenden Bestandsgebäuden am Kaiser-Karl-Ring überschritten. Da die
Tiefgarage im Nachtzeitraum nicht gewerblich genutzt und rein den
Wohngebäuden zuzuordnen ist, sind die dargestellten Überschreitungen des
Maximalpegels aber nicht relevant. Die Überschreitungen des
Immissionsrichtwertes am Kaiser-Karl-Ring 63 betreffen das Erdgeschoss und
damit den dort ansässigen Gewerbebetrieb. Die prognostizierte Überschreitung
ist sehr gering und im Vergleich zum Verkehrslärm kaum wahrnehmbar. Der
Immissionsrichtwert für Mischgebiete wird an der Vorgebirgsstraße 32 auch
nachts deutlich eingehalten
9.2 Artenschutz
Für den Rückbau des Gebäudebestands Kaiser-Karl-Ring 59 – 61 wurde eineSeite 21 von 40
Seite 22
Artenschutzprüfung Stufe I durch das Büro Strix, Königswinter, erstellt.
Durch den Rückbau des ehemaligen Postverteilzentrums Kaiser-Karl-Ring 59 -
61, 53111 Bonn, kann es unter Umständen zu einer Auslösung der
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommen.
Die Lebensraumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten,
die an Gebäude- und Gehölzstrukturen gebunden sind, werden im Plangebiet
erfüllt. Weiterhin können Vorkommen von Lebensstätten von
planungsrelevanten Vogel- und Fledermausarten teils im höhlenreichen Altholz
im westlichen Bereich des Plangebietes sowie teils im Bestandsgebäude nicht
im Vorhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Demnach
können vorhabenbedingte Gefährdungen von arten-schutzrechtlich relevanten
Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und die Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht
ausgeschlossen werden.
In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde der Bundesstadt Bonn
muss keine vollständige vertiefende Artenschutzprüfung (ASP Stufe II)
erfolgen. Zur Vermeidung von Auslösen von Verbotstatbeständen ist auf
Grundlage der Ergebnisse der ASP Stufe I die gutachterliche Erstellung eines
Maßnahmenkonzeptes (CEF-Maßnahmen) und die dafür notwendigen
Kartierungen der Artengruppe Fledermäuse/Vögel ausreichend. Diese
Umsetzung der Maßnahmen ist verbindlich und werden im weiteren Verfahren
in die Planungen integriert.
Eine unmittelbare Gefährdung für sämtliche Vogelarten nach § 44 Abs.1, Nr. 1
BNatSchG könnte durch Vogelschlag an der Verglasung eines Neubaus
eintreten. Sobald eine konkrete Planung dessen vorliegt, werden im Rahmen
eines separat zu erstellenden Artenschutzkonzept-Vogelschlag Vermeidungs-
und Minderungsmaß-nahmen konzipiert.
9.3 Natur und Landschaft
Außerhalb des Plangebiets erstreckt sich entlang des Kaiser-Karl-Rings eine
gesetzlich geschützte Rosskastanienallee. Die Alleebäume werden durch die
Planung nicht tangiert.
Von 12 auf der Projektfläche erfassten Bäumen existieren an der Westseite des
Gebäudekomplexes am Kaiser-Karl-Ring ein bis zwei satzungsgeschützte
Exemplare, die voraussichtlich bedingt durch Abbruch und Neubau im
Plangebiet ersetzt werden müssen.
Bäume, deren Kronen und Wurzelräume in das Plangebiet hineinragen, aber
nicht gefällt werden, sind während der Bauphase durch baumbezogene
Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 (2014) und ZTV Baumpflege (2020) zuSeite 22 von 40
Seite 23
schützen (i. d. R. Kronentraufe zzgl. 3 m). Dies betrifft vor allem den an das
Plangebiet angrenzenden Teil der Rosskastanienallee auf dem Kaiser-Karl-
Ring. Ein Detailaufmaß der Baumkronen der Alleebäume bestätigt, dass der
Mindestabstand von 3 m Breite zwischen Kronenaußenrand und dem
Baubereich eingehalten wird.
In den Bereichen, in denen die Fläche von einem Tiefgeschoss unterbaut ist, ist
die grundwasserrelevante Versickerungsfähigkeit eingeschränkt. Auf
Tiefgaragen sind bei intensiven Dachbegrünungsformen, ausreichende Statik
und Substrathöhe vorausgesetzt, Pflanzungen von Kleinbäumen möglich. Eine
dauerhafte Bewässerung muss gewährleistet sein. Baumpflanzungen mit
Bodenanschluss sind in nicht unterbauten Bereichen realisierbar. Wegen der
notwendigen Schaffung beschatteter Ruhezonen sind Baumpflanzungen
unbedingt vorzusehen.
Die Baumreihen des Kaiser-Karl-Rings tragen zum Verbundsystem
„Grünverbindungen“ des Integrierten Freiraumsystems (IFS) bei und werden
erhalten.
9.4 Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese
Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Bundesstadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn versteht, durch den Rat
beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben
zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und
Klimaanpassung (z. B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten und im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen sind.
9.4.1 Energiekonzept
Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität wird für Neubauten ein
Effizienzstandard vorgesehen, der zu einem möglichst niedrigen Energiebedarf
führt, der weitestgehend mit regenerativen Energien gedeckt werden kann.
Es sind verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu
untersuchen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und
die Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien
darzustellen.
Ein Anschluss an das Fernwärmenetz grundsätzlich ist möglich.Seite 23 von 40
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9.4.2 Stadtklima
Zum Stand der frühzeitigen Beteiligungen wurde im Rahmen einer
Voruntersuchung durch das Büro Peutz Consult aus August 2023 die
Erfassung der klimatischen Bestandssituation als Ist-Fall-Simulation
durchgeführt.
Die mikroklimatische Untersuchung zur Ermittlung der aktuellen sommerlichen
Hitzebelastung wurde mithilfe des Stadtklimamodells ENVI-met in der Version
5.5.1 (Summer Release 2023) zunächst für den Bestandsfall durchgeführt.
Hierbei wurde im Rahmen dieser Voruntersuchung die in Bonn an heißen
Sommertagen typische südöstliche Hauptanströmungsrichtung berücksichtigt.
In die Klimasimulation flossen Gebäudestellungen und -höhen, der
Vegetationsbestand sowie die Oberflächenbeschaffenheit ein.
Die Beurteilung der klimatischen Gegebenheiten erfolgte anhand der
simulierten Temperaturverhältnisse zu zwei verschiedenen Uhrzeiten sowie
anhand der bioklimatischen Kenngröße des PET-Wertes am Nachmittag.
Zusätzlich wurden die Durchlüftungsverhältnisse in Bodennähe sowie im
Überdachniveau (1,5 m und 10,5 m über Grund) ausgewertet und dargestellt.
Die Rechenergebnisse zeigen, dass sich das Plangebiet aufgrund seiner
Bebauungsstruktur sowie der Oberflächenbeschaffenheit und des hohen
Versiegelungsgrades klimatisch derzeit durch eine hohe bioklimatische
Belastung mit eingeschränkten Durchlüftungsverhältnissen auszeichnet. Auch
die Lufttemperaturen sind sowohl tagsüber, vor allem in der Nacht gegenüber
den umliegenden Nutzungen erhöht.
Da die Planung für das Gebiet in Zukunft auch eine Wohnnutzung vorsieht und
zudem eine Kindertagesstätte geplant ist, sollte eine Verbesserung in Bezug
auf die sommerliche Hitzebelastung angestrebt werden. Insbesondere ist auf
eine positive Entwicklung der bioklimatischen Belastung zu achten.
Folgende Aspekte, die das Mikroklima positiv beeinflussen, werden in der
Planung bereits berücksichtigt:
• extensive Dachbegrünung
• helle Fassaden
• Entsiegelung des Bodens sowie eine Durchgrünung mit Bäumen,
Pergolen und Rasen
• Regenwasserrückhaltung
• Begrünung einzelner Fassaden, falls möglichSeite 24 von 40
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Folgende Maßnahmen können darüber hinaus einzeln oder in Kombination
einen positiven Einfluss auf das Mikroklima haben und sollen umgesetzt
werden:
• gezielte Pflanzung von Bäumen und Errichtung von weiteren
verschattenden Elementen in sensiblen Bereichen
• Wahl geeigneter, hitzeresistenter Baumarten
• Natürliche und helle Oberflächen zur Verringerung der
Wärmeaufnahmen im Tagesverlauf
9.5 Boden / Altlasten
9.5.1 Boden
Es wurde ein Geotechnischer Bericht durch das Büro Mull & Partner
Ingenieurgesellschaft mbH im Februar 2018 erstellt:
Ab der Geländeoberfläche stehen zunächst heterogene Auffüllungen aus
schluffigen bis stark schluffigen Sanden, sandigen bis stark sandigen Fein- bis
Mittelkiesen und stark sandigen, kiesigen Schluffen an. Als Fremdstoffe waren
Ziegel, Kohle, Mörtel, Beton, Schlacke, Schotter und Glas enthalten.
Unmittelbar an der Geländeoberkante (GOK) wurde zunächst die Befestigung
der Verkehrsflächen (Pflaster, Schwarzdecken) bzw. der Bodenplatten der
Bestandsgebäude durchbohrt. Die Schichtunterkante fällt von 1,7 m unter
Geländeoberfläche Richtung Süden auf 4,2 m unter Geländeoberfläche ab.
Unterhalb der Auffüllungen wurden Hochflutablagerung angetroffen. Im oberen
Bereich stehen zunächst überwiegend schluffig und tonig ausgeprägten
Schichten an, darunter wechselnd schluffige Sande und Feinsande. Die
Gesamtmächtigkeit der Schicht liegt zwischen 1,2 und 4,0 m.
Als unterste Schicht wurden die Kiese und Sande der Rheinterrasse
angetroffen. Die Schichtunterkante wurde mit den durchgeführten Aufschlüssen
nicht erreicht.
Der Grundwasserstand im Umfeld des Baufelds erreicht 49,1 m ü. NHN.
Aufgrund des großen Grundwasser-Flurabstandes (Geländehöhen im
Plangebiet: 59,5 bis 58,5 m ü. NHN) ist nicht von einer Beeinflussung des
geplanten Bauwerkes auszugehen.
Die Voraussetzungen für eine Versickerung im Baufeld sind nur innerhalb der
untersten Schicht gegeben.Seite 25 von 40
Seite 26
9.5.2 Altlasten
Es wurde eine orientierende Altlastenuntersuchung mit abfalltechnischer
Voreinstufung durch das Büro Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH im
Februar 2018 erstellt. Mit Schreiben vom 08.08.2023 wurde durch den
Fachgutachter bestätigt, dass die getroffenen Aussagen und Bewertungen zur
Altlastensituation weiterhin gültig sind. Die Gefährdungsabschätzung nach
BBodSchG ergab, dass aktuell aufgrund der flächigen Versiegelung keine
Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch besteht.
Die Auffüllungsböden werden nach derzeitiger Planung im Zuge der
Baumaßnahmen für die Errichtung der Tiefgarage vollständig ausgehoben. Aus
Sicht des Gutachters bestehen daher nach Durchführung der geplanten
Baumaßnahmen keine Bedenken hinsichtlich der avisierten Nutzung zu
Wohnzwecken.
„Im Wesentlichen wurden im Rahmen der aktuellen Untersuchungen PAK-
haltige Auffüllungen (Z 2 bis > Z 2) im westlichen und östlichen
Grundstücksbereich sowie schwermetallbelastete Bereiche im südlichen
Bereich (> Z 2) identifiziert.
Das Tragschichtmaterial unterhalb der befestigten Parkplatz- und
Verkehrsflächen genügt den Anforderungen der LAGA-Klasse Z 1.1 nach
LAGA Bauschutt (1997). Unter Berücksichtigung der orientierenden
Untersuchungsergebnisse ist das Auffüllungsmaterial unterhalb der im Mittel
0,6 m mächtigen Tragschicht der verkehrs- und Parkplatzflächen als
Bodenmaterial der Güte Z 1.2 nach LAGA TR Boden (2004) voreinzustufen.“
(Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Februar 2018, Seite 18)
Es besteht kein Eintrag im Altlastenkataster der Stadt Bonn.
9.5.3 Kampfmittel
Konkrete Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln liegen nicht vor.
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden
werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde (KBD) oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
9.6 Sonstige Schutzgüter
Der Denkmalbereich Bonn-Nordstadt umfasst im Bereich der Vorgebirgsstraße
als äußere Begrenzung das Gebäude Vorgebirgsstraße 32. Ziel der Satzung
ist, das Erscheinungsbild des Viertels zu erhalten und vor negativen
Veränderungen zu schützen.Seite 26 von 40
Seite 27
Zudem befindet sich das Bauvorhaben (Vorgebirgsstraße / Kaiser-Karl-Ring)
gegenüber dem Baudenkmal Frankenbad mit Außenanlagen
(Unterschutzstellung 1996). Der Umgebungsschutz ist zu beachten. Die
Gestaltung der Neubauten ist im weiteren Verfahren mit der Untere
Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Planung liegt auch in einer vermuteten Bodendenkmalfläche, sodass
frühzeitig das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu beteiligen ist.
10. Durchführungsvertrag
Gemäß Abwendungsvereinbarung ist mit dem Vorhabenträger vor
Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag zu schließen, insbesondere mit
folgenden Verpflichtungen:
- Errichtung geförderten Wohnungsbaus, mindestens die Hälfte im
Förderweg A und den Rest im Förderweg B
- Bau einer dreigruppigen Kita
- Mix unterschiedlicher Wohnungsgrößen
- Errichtung des Vorhabens mindestens im Kfw-55-Energieeffizienzstandard,
bzw. Energiekonzept mit einem Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität bis
2035
- Errichtung/Betrieb von Photovoltaikanlagen
- Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes
Anlage/n
1 1_ Geltungsbereich (öffentlich)
2 2_Beteiligungsplakat (öffentlich)
3 3_ NaPlaCheckliste (öffentlich)
4 4_Alternative Erhaltung des Bestandsgebäudes (öffentlich)Seite 27 von 40
Stadtbezirk Bonn / Ortsteil Nordstadt
Bebauungsplan Nr. 6522-3
„Kaiser - Karl - Ring 59 - 63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Postareal)
Übersichtsplan
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:1500Seite 28 von 40
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das
Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Das Vorhaben erzeugt insgesamt +870 Kfz-Fahrten im Zielverkehr und +870
Fahr-ten im Quellverkehr. Das entspricht einer Verkehrssteigerung von unter
10 % im angrenzenden Straßennetz. Auf Grundlage der aktuellen
Vorhabenplanung wird ein planbedingter Mehrverkehr von 79 Kfz in der
Morgenspitzenstunde und 86 Kfz in der Abendspitzenstunde erwartet. Die
Leistungsfähigkeit relevanter Knoten ist im Bestand mit "B"und "C" (KKR/
Vorgebirgsstraße; KKR/ Dorotheenstraße) zu bewerten. Erhebliche nachteilige
Auswirkungen sind durch planbedingte Mehrverkehre nicht zu erwarten.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Das Vorhaben befindet sich nicht innerhalb eines Zentrenumgriffes nach dem
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Entsprechend ist nur zentren-
und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit,
das heißt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m², mit dem
Konzept vereinbar.
Angesichts der vorhandenen Nahversorgung in der Umgebung (z.B. Penny,
Rewe) ist eine weitere Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nicht
wünschenswert. Die ansässige Bevölkerung ist mit dem vorhandenen Angebot
bereits flächendeckend mit Gütern für den kurzfristigen Bedarf, insbesondere
mit Nahrungs- und Genussmitteln, versorgt. Im Rahmen der Ansiedlung des
EDEKA Centers an der Bornheimer Straße, Ecke Ellerstraße bestanden bereits
Befürchtungen, dass dieser andere Betriebe (wie den Rewe in der Heerstraße)
schädigen könnte.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Aufgrund der Lage in Zone I verringert sich die Anzahl notwendiger Kfz-
Stellplätze - außer für Mehrfamilienhäuser - um 40 % (Stellplatzsatzung der
Stadt Bonn, 2022). Zusätzlich werden u. a. sharing-Angebote (car-sharing /
Lastenrad-Sharing) im weiteren Verfahren geprüft.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
ggf. Lastenradsharing für Wohnnutzung
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? nächstgelegene Bushaltestelle in weniger als 100 Meter Entfernung,
nächstgelegene Stadtbahnhaltestelle in 500 Meter Entfernung
Bessere Vernetzung mit vorhandenen
Fußwegen?
gut erschlossene Innenstadtlage
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
markierte Radwege KKR, Dorotheen- und Vorgebirgsstraße vorhanden
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl
– Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Mobilstation Vorgebirgsstraße
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Blockrandschließung ohne "innere Erschließung" für MIV
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Ermittlung der Stellplatzbedarfe auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt
Bonn (Zone 1)
Werden E-Ladestationen vorgesehen? Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und
Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz –GEIG-) wird beachtet.
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59 - 63 und Dorotheenstraße 103" in Bonn-Nordstadt
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt zwischen Vorgebirgsstraße, Kaiser-Karl-Ring, Dorotheenstraße und Adolfstraße mit den
Adressen Kaiser-Karl-Ring 59 bis 61 sowie Dorotheenstraße 103
mindestens 50 % der geplanten Geschossflächen Wohnungsbau, davon 40 % geförderter Wohnungsbau. Weitere geplante
Nutzungen: Kita, Ärztehaus, Büroflächen, weitere gewerbliche Flächen (bspw. kleine Ladenlokale)
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation
einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Das Plangebiet weist aktuell durch die fast vollständige Versiegelung eine sehr
hohe bioklimatische Belastung auf (Bestandssituation). Die Schließung des
aktuell vorhandenen Zugangs an der Vorgebirgsstraße wird die bereits
eingeschränkte Durchlüftung weiter verringern. Zudem wird die Zunahme der
Dichte das Speichervolumen für Wärmeenergie am Tag erhöhen und zu einer
Verzögerung der nächtlichen Abkühlung beitragen. Bereits geplante
Maßnahmen wie extensive Dachbegrünung, helle Fassaden, teilweise
Entsiegelungen und Begrünungen, Regenwasserrückhaltung und ggf. die
Begrünung von Fassadenteilen tragen zur Reduktion dieser nachteiligen
Wirkung bei. Da sich die Nutzung von Gewerbe hin zu Mischnutzung mit
Wohnen und Kita entwickelt sollten weitere Maßnahmen zur Verbesserung des
Bioklimas ergriffen werden (vor allem gezielte Baumpflanzungen, verschattende
Elemente)
Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw.
der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten
berücksichtigt worden?
Seitens des Vorhabenträgers wird im Weiteren darauf geachtet, dass klimatisch
begünstigende Maßnahmen, insbesondere die Schaffung von Frei- /
Grünflächen, möglichst weitreichend berücksichtigt werden. Aktuell befinden
sich keine Freiflächen mit Klimafunktion im Planungsraum.
Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im
Planungsraum sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung geprüft worden?
Eine stadtklimatische Stellungnahme legt Wärmebelastung und
Durchlüftungssituation dar und gibt Empfehlungen für die weitere Planung, die
im Rahmen der Planungsvertiefung beachtet und integriert werden. Es erfolgt
im Weiteren ein wechselseitiger Austausch zwischen klimaanalytischer
Betrachtung und der Vorhabenplanung, so dass im Ergebnis eine optimierte
Planung zu erwarten ist.
Ist die verbale Beschreibung der
Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung
sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung enthalten?
nein, aktuell sind solche Klimafunktionen im Planungsraum nicht existent.
Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung
geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der
Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher
Wärmebelastung erfolgt?
ja
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Plangebiet ist fast vollständig versiegelt (Bestandssitutation). Die neue
Vorhabenplanung soll eine Verbesserung der IST-Situation mittel
gutachterlicher Unterstützung bewirken.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Ziel ist die Reduzierung der Regenwasserabflüsse (Entsiegelung und
Regenwasserrückhalt) zur städtischen Kanalisation und Rückhaltung des
Starkregens auf dem Grundstück.
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Die gesetzlichen Voraussetzungen zum sommerlichen Wärmeschutz werden
eingehalten.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Es sind Wohnungen im geförderten und nicht geförderten Wohnungsbau sowie
eine Kita geplant. Insofern können sowohl Ältere als auch Kleinkinder betroffen
sein. Hier sind weitere Maßnahmen zur Reduktion der bioklimatischen
Belastung vorzusehen.
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt
worden?
Gezielte Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung im Bereich hoher
Vulnerabilität (z. B. Kita) werden im weiteren Planungsverlauf integriert -
Empfehlungen hierzu führt das Kliamgutachten auf.
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Das Plangebiet weist nur geringfügige Geländeneigungen auf.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Die Entwässerung soll im Trennsystem erfolgen.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Es besteht keine Versickerungspflicht.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Der Boden weist bis über 7,0- 9,0 m Tiefe im zentralen Bereich keine
versickerungsfähigen Schichten auf, so dass hier ggf. ein Bodenaustausch
erforderlich wird. Dieser ist technisch durch die angrenzende Bebauung nur
eingeschränkt möglich. Versickerungsmöglichkeiten bzw.
Regenwasserrückhaltung wird im weiteren Verfahren geprüft.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Dachbegrünung, Retentionsdach, Rigolen, Zisterne
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet
werden kann)
Nach den vorliegenden Informationen ist das Plangebiet weder von Altlasten
(Altablagerungen, Altablagerungs-Verdachtsflächen, Altstandorte, Altstandort-
Verdachtsflächen) noch von schädlichen Bodenveränderungen betroffen.
#Hinweis auf vorliegendes Gutachten
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Notwendige Abstände zu angrenzender Bebauung werden bei der
Konzeptionierung von Versickerungsanlagen beachtet.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Hier kann ein Konzept die RW- Speicherung und Nutzung zur Bewässerung und
Verdunstung sein, z.B. in den Außenanlagen und auf den Dächern in
Trockenzeiten.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Im Ergebnis der topographischen Gefährdungsanalyse konnte kein besonderes
Gefahrenpotential festgestellt werden. Das Mindestvolumen für den
Starkregenrückhalt wurde ermittelt.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Dachbegrünung, Retentionsdach, Rigolen, Zisterne
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
ja
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Die topographischen Gefährdungsanalyse ergab keine besonderen
Planungshinweise für das Vorhaben.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Die Maßnahmen sind für angrenzende Bereiche nicht nachteilig.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
intensive / extensive Dachbegrünung bzw. Retentionsdach, Zisterne
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
#zu ergänzen
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
ja
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
ja
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
ja
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Die städtebauliche Grundfigur ist mit einer geschlossenen Blockrandbebauung
vorgegeben. Insoweit ist eine solarenergetisch optimierte Planung nur
eingeschränkt möglich.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ratsbeschlusses vom 16.09.2021 „Solarverpflichtung im Neubau –
planungsrechtliche Instrumente“ (DS 201919): PV-Anlagen auf Flachdächern
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? mindestens der Effizienzhaus/-gebäudestandard 50 KfW
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Das Energiekonzept wird im weiteren Verfahren mit den Fachdienststellen der
Stadt Bonn abgestimmt.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Es besteht die Möglichkeit zum Anschluss an Fernwärme.
Welche Bauart ist vorgesehen? Massivbauweise
Werden umweltverträgliche und klimaschonende
Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen?
Bei Rückbaumaßnahmen soll ein hoher Recyclinganteil via Vorprüfung,
Ausschreibung und Vergabe an den Abbruchunternehmer gewährleistet
werden.
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Zertifizierungs-Precheck wird im weiteren Planungsablauf durchgeführt.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Nachverdichtung (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Orientierungswerte MU
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
ja
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
ja
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
100%
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
nein
Werden Flächen gezielt freigehalten? nein
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
ja => Es ist ein vielfältiger Wohnungsmix für unterschiedliche Zielgruppen
geplant und insgesamz ein bedarfsorientiertes Nutzungskonzept.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? 40% öffentlich geförderter Wohnungsbau. Soweit wie möglich sollen
außerdem Wohnungsangebote für vielseitige Nachfrager geschaffen werden,
z.B. Wohnungen für Studenden oder Auszubildende, Wohnnungen für
alleinstehende Senioren wie auch Wohnungen für mehrköpfige Familien.
Geplant ist ein "buntes" Quartier, in dem unterschiedliche Nutzer aus
verschiedenartigen Lebensphasen ein Zuhause finden können.
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Die im Bereich des Kaiser-Karl-Rings vorhandene Kastanienallee wird während
der Bauphase geschützt und soll dauerhaft erhalten werden.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
gemeinschaftlich genutzte Grünräume im Blockinnenbereich für
Quartiersnutzer
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge
desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden?
ist im weiteren Verfahren zu prüfen
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? ja
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
ist im weiteren Verfahren zu prüfen
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? ist im weiteren Verfahren zu prüfen
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt
werden?
Es sind keine Anknüpfungspunkte innerhalb des Plangebietes.
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Es werden keine öffentlichen Straßen oder Plätze innerhalb des Plangebietes
hergestellt. Private Wege und Aufenthaltsflächen werden begrünt.
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Grünstrukturen sind fußläufig gut zu erreichen.
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Der Rhein liegt in einer Entfernung von 1,5 km. Die Multicodierung von
Flächen zur Kombination von Grünnflächen mit wassersensibler Gestaltung ist
zu überprüfen.
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? ja
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
ja
Werden ausreichende Gebäudeabstände zur
Sicherstellung ausreichender Belüftung und
Besonnung eingehalten?
Bauordnungsrechtlich notwendige Abstandsflächen werden eingehalten. Im
weiteren Verfahren wird eine Verschattungsuntersuchung erstellt.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Nein. Die Ist-Situation ist diesbezüglich weniger relevant. Die Neuplanung soll
aber Maßnahmen für Artenvielfalt / Biodiversitätt berücksichtigen,
Nistkästen, Vögelkästen, Totholz, Gründächer,
- Blühmischung bzw. Aussaaten für Insekten
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
wie vor.
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
bedingt
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
nein, mit der UNB wurde eine erweiterte ASP I abgestimmt.
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? ja
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
ja, es sind auf nicht städtischer Fläche 12 Bäume vorhanden, davon 1-2
satzungsgeschützt
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Im Blockinnenbereich entfallen durch die Baumaßnahme untergeordnete
(wenig ausgeprägte) Grünstrukturen, die u. a. Kleinvögeln (Gebüschbrüter)
als Lebensraum dienen können. Durch eine qualitätvolle
Außenraumgestaltung werden aber auch neue, ausgeprägtere Grünstrukturen
hergestellt.
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
wie vor.
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
1-2 satzungsgeschütze Bäume
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts
im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
Außerhalb des Plangebietes müssen keine Bäume gefällt werden.
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
ja
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? keine, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
Satzungsgeschützte Bäume werden im Plangebiet ersetzt / neu gepflanzt.
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt betroffen?
nein
Baudenkmäler
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Denkmalbereich Bonn-Nordstadt: Bestandstrauf- und firsthöhen des
Gebäudes Vorgebirgsstraße 32 für den angrenzenden Neubau übernehmen.
Baudenkmal Frankenbad: Umgebungsschutz.
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch
aus ökologischen Gründen bei den
Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
wird im Rahmen der Erarbeitung des Gestaltungshandbuchs geprüft.
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Plangebiet.
Bodendenkmäler
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Die Planung liegt auch in einer vermuteten Bodendenkmalfläche, sodass
frühzeitig das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu beteiligen
ist.
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
k. A.
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze
geschaffen?
ja: Mitarbeiter Kita, ggf. Beschäftigte MVZ
Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
gut erschlossene Innenstadtlage (Bus, Stadtbahn, Fahrrad, zu Fuß)
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
in Abhängigkeit der weiteren Projektentwicklung
Sind Unternehmen betroffen? nein
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den
neuen B-Plan im Bestand gefährdet?
nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung
eines Gewerbegebietes?
nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
keine besonderen Anforderungen an die Anlieferung, da überwiegend Räume
für freie Berufe (Ärzte), kleine Ladenlokale, ggf. Büroflächen geplant sind.
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
nein
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Kita geplant, vielfältiger Wohnungsmix für unterschiedliche Zielgruppen
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Gestaltung des Wohnumfeldes entsprechend Wohnraumförderbestimmungen
bzw. Investorenleitfaden Kita, generationsübergreifende Gestaltung der
Außenanlagen
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
ja
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Blockrandschließung zum KKR mit hochwertiger Architektur
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
barrierefreie Zugänge, ggf. behindertengerechte Wohnungen sind geplant.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen
/ Identität des Ortes ein?
Blockrandschließung zum KKR, bauliche Übergänge zur Bestandsbebauung
hinsichtlich Geschossigkeit und Dachform
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Revitalisierung des ehemaligen Postareals führt zur Belebung des Quartiers.
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
ja, siehe oben
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
40 % des 50%-Mindestanteils an GF Wohnen
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Der Nachweis wird im weiteren Verfahren abgestimmt.
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
III - VI
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Wird im weiteren Verfahren geprüft (Gruppenwohnen)
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
nur Geschosswohnungsbau
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Wohnungsmix von 1 - 4 -Zimmer-Wohnungen
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Anlage 4
Alternative Erhaltung der Bestandsbebauung
Im Rahmen der Projektentwicklung wurde die Möglichkeit der Erhaltung des
Gebäudebestands, der für die Sondernutzung „Postverteilzentrum“ ausgelegt ist, geprüft
(Studie Erhalt Bestand, Architekturbüro caspar., Stand: 27.07.2023).
Die Integration des Bestandsgebäudes Dorotheenstraße 103 (Wohnhaus) und der
rückwärtigen Werkstattgebäude / Fahrzeughalle für die geplanten Nutzungen ist nicht sinnvoll.
Werkstattgebäude und Bestandsbau Dorotheenstraße 103 sind baufällig bzw. nicht
umnutzungsfähig und darüber hinaus von geringer architektonischer und städtebaulicher
Bedeutung.
Die Weiternutzung bzw. Umgestaltung des Bestandsgebäudes am Kaiser-Karl-Ring zu
Wohnzwecken wurde konzeptionell untersucht:
 Das Grundrisslayout ist aufgrund der Position der Treppenhäuser mit
Mittelflurerschließung für Wohnnutzung nicht geeignet. Es wäre eine aufwendige
Ergänzung von Erschließungskernen und Erweiterung vorhandener mit
Personenaufzügen erforderlich.
 Die Bundtiefe (rd. 13 m) eignet sich lediglich für Zweispänner, daher wären nur
große, durchgesteckte Wohnungen mit durchschnittlicher Wohnungsgröße von rd.
100 m² realisierbar.
 Der Baukörper am Kaiser-Karl-Ring weist unterschiedliche Geschoßhöhen bzw.
Gebäudehöhen auf. Daraus ergeben sich beachtliche Fragestellungen zur
Barrierefreiheit.
 In Teilbereichen lassen sich mit den vorhandenen Geschosshöhen nach statischen
und schalltechnischen Ertüchtigungen sowie nach Einbringung neuer technischer
Anlagen keine ausreichende lichte Höhen mehr erreichen. Darüber wären
Aufenthaltsräume im Dachgeschoß aufgrund des fehlenden 2. Rettungsweg nicht
zu entfluchten.
Im Ergebnis führt die Studie auf, dass aufgrund der vorhanden Geschosshöhen und der
grundrisslichen Ausgangslage nur ca. 28 große Wohnungen im vorhandenen Gebäudekörper
realisiert werden können, von denen 18 in Teilen oder gänzlich wegen zu geringer Raumhöhen
oder mangels Entfluchtungsmöglichkeit unter Vorbehalt stehen. Die durchschnittliche
Wohnungsgröße läge bei rd. 100 m² je Wohneinheit und würde damit einem vielfältigen
Wohnungsmix entgegenstehen. Durch eine Neubebauung am Kaiser-Karl-Ring können
hingegen bis zu 130 Wohnungen mit breitem Spektrum an unterschiedlichen
Wohnungsgrößen von Ein- bis Vierzimmerwohnungen angeboten werden.
In Bezug auf die Gebäudesubstanz ist der Erhalt gem. der Untersuchung aus folgenden
Gründen kritisch:
 Grundlegende Sanierung aller technischen Anlagen erforderlich.
 Statik sehr problematisch aufgrund Rippendeckenkonstruktion mit geringer
Deckenstärke. Aufgrund der nicht vorhandenen Lastreserven des
Bestandsmauerwerks ist eine Aufstockung ohne umfassende statische
Ertüchtigungsmaßnahmen nicht realisierbar.Seite 38 von 40
 Schallschutz problematisch und ebenfalls nicht ohne aufwendige
Ertüchtigungsmaßnahmen nachrüstbar.
 Aufwendige Maßnahmen für Wärmeschutz erforderlich.
 Keller sind teils durchfeuchtet und in Bezug auf den Grundriss ungeeignet zur
flächeneffizienten Umnutzung.
 Dach und Dachstuhl sind marode und müssten erneuert werden.
Darüber hinaus würde das Plangebiet bei Bestandserhalt aufgrund des ineffizient und
eingeschränkt nutzbaren Untergeschosses stärker unterbaut werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Aspekte einer Bestandserhaltung im
Vergleich zu einer Neubebauung am Kaiser-Karl-Ring gem. vorgenannter Studie
gegenübergestellt:
Erhalt des Baus am KKR Neubebauung am KKR
Anzahl
erzielbarer
Wohnungen:
ca. 28 Wohnungen,
zzgl. ca. 900 m² (Gewerbefläche,
z.B. KITA)
Durchschnittliche Wohnungsgröße:
> 100 m² je Einheit
ca. 130 Wohnungen
zzgl. rd. 800 m² KITA.
Durchschnittliche
Wohnungsgröße: ca. 60 m² je
Einheit; Wohnungsmix von Ein- bis
Vierzimmerwohnungen.
Ökologische
und soziale
Aspekte:
Vollständige Entkernung bewirkt
gänzliche Rückführung in einen
Rohbauzustand
Für neue Nutzung beachtliche
Eingriffe zur Herstellung der
Erschließung, der Barrierefreiheit
sowie für statische und
schalltechnische Ertüchtigungen
erforderlich
Bestandssanierung kann
energetisch nicht an einen
Neubaustandard heranreichen
Die ineffiziente UG-Organisation
im Bestand führt zu weniger PKW-
Stellplätzen bei dennoch
vollständiger Unterbauung des
Grundstücks
Die ausbleibende Nachverdichtung
Ein Neubau ermöglicht die
Ausrichtung auf vielfältige,
bedarfsgerechte
Anforderungen, z.B.:
 Wohnungen für Singles,
Senioren, Studierende,
Alleinerziehende und
mehrköpfige Familien.
 Barrierefreiheit
durchgängig realisierbar.
Umgang mit Ressourcen bei
Rück- und Neubau:
 Der Vorhabenträger wird
den Abbruch mit möglichst
hohem Recyclinganteil
umsetzen und dies im
Rahmen von
Ausschreibung und
Vergabe der Leistungen
sicherstellen
 Der Neubau wird
wärmebrückenarmSeite 39 von 40
steht einem flächenschonenden
Umgang mit Grund und Boden
energieeffizient
hergestellt.
 höhere Ressourceneinsatz
wird im Nutzungszyklus
amortisiert.
Wirtschaftliche
Aspekte:
Umbau erfordert kostenintensive
Maßnahmen, die - unter
Einbeziehung des Ergebnisses (rd.
28 Wohnungen zzgl. rd. 900 m²
Gewerbefäche) - einen
unverhältnismäßigen Aufwand
verursachen werden.
Neubau gestattet den effizienten
Flächenumgang und schafft
Mit Blick auf das Planungsziel, im Innenstadtbereich durch Nachverdichtung Wohnraum zu
schaffen, ist ein Neubau der Bestandserhaltung vorzuziehen. Ein Rückbau wird
vorhabenträgerseitig mit möglichst hohem Recyclinganteil realisiert, was im Rahmen von
Ausschreibung und Vergabe der Leistungen sichergestellt werden soll.Seite 40 von 40

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Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de