231400-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen hier: Stellungnahme zur Großen Anfrage DS 231400-04
Kerndaten
- Nummer
- 231400-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231400-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen hier: Stellungnahme zur Großen Anfrage DS 231400-04 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Ein solches abgestimmtes Konzept gibt es noch nicht. Für viele der derzeitigen Veranstaltungen auf der sogenannten Kleinen und Großen Blumenwiese ist das Befahren der Rasenflächen mit sehr schweren Fahrzeugen erforderlich. Noch in diesem Jahr wird ein Baugrundgutachten erstellt werden, aus dem hervorgehen soll, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die von den Veranstaltungen betroffenen Flächen ausreichend belastbar herzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Baugrundgutachtens kann dann diskutiert und entschieden werden, ob und in welchem Ausmaß eine Ertüchtigung der Flächen grundsätzlich bautechnisch erfolgen kann bzw. soll. Hierbei sind weitere Rahmenbedingung wie Denkmalschutz oder Landschaftsschutz zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird den Rat und die beteiligten Fachgremien regelmäßig über den Sachstand informieren. Zu 2. und 3.: Die Belastbarkeit der Fläche ist keine Frage der Vertragsgestaltung. Wenn Veranstaltungen in der bisherigen Form stattfinden sollen, besteht wie bei allen Outdoor-Veranstaltungen auf Wiesenflächen das Risiko, dass es bei entsprechend schlechter Witterung zu matschigem Untergrund kommen kann. Dies ließe sich nur durch eine tiefgreifende bauliche Ertüchtigung der Fläche ausschließen, die aber durchaus Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Parkanlage haben kann. Grundsätzlich sind die Veranstalter vertraglich verpflichtet, Schäden an der Anlage zu beseitigen. Dies erfolgt regelmäßig durch eine Neuansaat des Rasens. Eine Beseitigung der Verdichtungen ist schon deshalb nicht möglich, weil dies nur mit einer umfassenden und tiefgreifenden Baumaßnahme auf der Fläche möglich wäre. Aufgrund der kurzen Zeitabstände zwischen den geplanten Veranstaltungen auf der Fläche scheidet dies daher aus. Schon dieSeite 1 von 2 Seite 2 Wiederherstellung der Grasnarbe erfordert eine Frist von mindestens 8 Wochen, weshalb diese häufig erst nach der letzten Veranstaltung in der Rheinaue erfolgen kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de