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231400-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen hier: Stellungnahme zur Großen Anfrage DS 231400-04

Nummer
231400-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231400 BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231400-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue,
Wiederherstellung nach Großveranstaltungen
hier: Stellungnahme zur Großen Anfrage DS
231400-04
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Ein solches abgestimmtes Konzept gibt es noch nicht.
Für viele der derzeitigen Veranstaltungen auf der sogenannten Kleinen und
Großen Blumenwiese ist das Befahren der Rasenflächen mit sehr schweren
Fahrzeugen erforderlich. Noch in diesem Jahr wird ein Baugrundgutachten
erstellt werden, aus dem hervorgehen soll, welche baulichen Maßnahmen
erforderlich sind, um die von den Veranstaltungen betroffenen Flächen
ausreichend belastbar herzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse des
Baugrundgutachtens kann dann diskutiert und entschieden werden, ob und in
welchem Ausmaß eine Ertüchtigung der Flächen grundsätzlich bautechnisch
erfolgen kann bzw. soll. Hierbei sind weitere Rahmenbedingung wie
Denkmalschutz oder Landschaftsschutz zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird den Rat und die beteiligten Fachgremien regelmäßig über
den Sachstand informieren.
Zu 2. und 3.:
Die Belastbarkeit der Fläche ist keine Frage der Vertragsgestaltung. Wenn
Veranstaltungen in der bisherigen Form stattfinden sollen, besteht wie bei allen
Outdoor-Veranstaltungen auf Wiesenflächen das Risiko, dass es bei
entsprechend schlechter Witterung zu matschigem Untergrund kommen kann.
Dies ließe sich nur durch eine tiefgreifende bauliche Ertüchtigung der Fläche
ausschließen, die aber durchaus Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der
Parkanlage haben kann.
Grundsätzlich sind die Veranstalter vertraglich verpflichtet, Schäden an der
Anlage zu beseitigen. Dies erfolgt regelmäßig durch eine Neuansaat des
Rasens. Eine Beseitigung der Verdichtungen ist schon deshalb nicht möglich,
weil dies nur mit einer umfassenden und tiefgreifenden Baumaßnahme auf der
Fläche möglich wäre. Aufgrund der kurzen Zeitabstände zwischen den
geplanten Veranstaltungen auf der Fläche scheidet dies daher aus. Schon dieSeite 1 von 2
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Wiederherstellung der Grasnarbe erfordert eine Frist von mindestens 8
Wochen, weshalb diese häufig erst nach der letzten Veranstaltung in der
Rheinaue erfolgen kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de