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231400 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen

Nummer
231400
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
01.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231400-06 ST BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen hier: Ergänzende ST zu den Fragen im Rat 29.08.2024 durch den BBB
  2. 231400-04 BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen Drucksachengruppe 231400
  3. 231400-01 ST BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen
  4. 231400-05 ST BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue, Wiederherstellung nach Großveranstaltungen hier: Stellungnahme zur Großen Anfrage DS 231400-04

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Große Anfrage
öffentlich
231400
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
01.08.23
BBB-Anfrage: Blumenwiese in der Rheinaue,
Wiederherstellung nach Großveranstaltungen
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.) Wie häufig kam es in den letzten 10 Jahren in der Rheinaue zu einer
vergleichbaren Schlammlandschaft, wie sie nun nach der Veranstaltung
"Randale und Freunde" am 29.07. vorzufinden war?
2.) Wie hat die Stadt Bonn als Verpächterin in der Vergangenheit vergleichbare
Fälle bezüglich der Regulierung des entstandenen Schadens gehandhabt?
3.) Ist es richtig, dass der Pächter bzw. der jeweilige Veranstalter für die
Wiederherstellung der Wiese zuständig ist und wenn ja, in welchem Zeitraum
hat dies zu erfolgen und welche vertraglichen Inhalte wurden diesbezüglich
vereinbart (Teilfrage nach vertraglichen Inhalten kann in nichtöfftl. Vorlage
beantwortet werden, Rest nicht)?
4.) Sind in der Vergangenheit Kosten zur Wiederherstellung auf Seiten der
Stadt Bonn angefallen und wenn ja, in welcher durchschnittlichen Höhe pro
zerstörter Grünfläche?
5.) a) Ist es zutreffend, dass derangierte Rasenflächen nach gewerblicher
Nutzung bis Saisonende für Freilichtaufführungen nicht mehr instandgesetzt
werden und wenn ja, wer hat dies auf Grund welcher Befugnis entschieden?
b) Für den Fall, dass Teil 1 der Frage 5 a) mit Ja beantwortet wird: Hält es die
Oberbürgermeisterin für angemessen, dass Bereiche der Rheinaue in Folge
gewerblicher Großveranstaltungen weite Teile des Sommerhalbjahres über als
Schlammwüste verbleiben und somit dem Charakter eines
Naherholungsgebietes und den Belangen des Denkmalschutzes diametral
widersprechen?
6.) Wer soll für den aktuell entstandenen Schaden nach der Veranstaltung
"Randale und Freunde" konkret für den Schaden aufkommen und bis wann soll
die Sanierung der Fläche abgeschlossen sein?
7.) Welche Einnahmen erzielt die Stadt Bonn jährlich durch die Verpachtung
und welche(r) Kostenlast/ Aufwand steht dem gegenüber?
8.) Verfolgt die Stadt Bonn ein Konzept, wie mit Großveranstaltungen auf der
Fläche der Blumenwiese sowie den übrigen für Veranstaltungen geeigneten
Flächen der Rheinaue umzugehen ist und wenn ja, was sieht dieses im Einzeln
vor?
Begründung
Nach den bisher dieses Jahr durchgeführten Veranstaltungen versinkt derSeite 1 von 2
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geneigte Besucher der Rheinaue im Bereich der Blumenwiese regelrecht im
Matsch. Die Fragesteller möchten in Erfahrung bringen, wie der katastrophale
Zustand der Grünfläche behoben werden soll, wer für den entstandenen
Schaden die Kosten trägt und ob die Oberbürgermeisterin ein Konzept verfolgt,
wie der Zerstörung von Rasenarealen in der Rheinaue künftig, etwa durch ein
geeignetes Belegungsmanagement, entgegen gewirkt werden kann. Dass
bestimmte Bereiche der Rheinaue in Schlechtwetterjahren nur im Anfangs- und
Endmonat der Vegetationszeit begrünt sein und den Rest der Zeit in
verwüsteter Form verbleiben sollen, kann nicht Ziel eines städtischen
Programms für den Rheinauenpark sein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de