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231371-03 AA · Änderungsantrag

ÄA CDU: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster Antrag zur Vorlage 231371

Nummer
231371-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231371 Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster

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Änderungsantrag
öffentlich
231371-03 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
MdL Guido Déus
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Rainer Haid
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
ÄA CDU: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in
Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus),
Beschreibung der weiteren Qualifizierung im
Verfahren; Bildung und Besetzung einer
Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für
die Variantenerstellung CityFörster
Antrag zur Vorlage 231371
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. keine der bisher untersuchten Varianten zum jetzigen Zeitpunkt zu verwerfen
2. die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu den derzeit gutachterlich
aufgezeigten Planungsvarianten und ersten Kostenprognosen für das Quartier
Neues Bundesviertel darzustellen und zu bewerten
3. im weiteren Verfahren zu prüfen und darzustellen, ob sich durch die (Teil-
)Einbindung städtischer Gesellschaften (z.B. Stadtentwicklungsgesellschaft,
Stadtwerke, VEBOWAG, etc.) die wirtschaftliche Darstellung des
Gesamtprojektes positiv beeinflussen lässt
Begründung
Die CDU-Ratsfraktion hat bereits in den Beratungen des Beirates für das
Projekt Quartier Neues Bundesviertel sowie im Ausschuss für Wohnen, Planen
und Bauen darauf hingewiesen und beantragt, dass in einem frühen Stadium
des Projektes und den derzeit vorliegenden Planungsvarianten und ersten
Kostenprognosen die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt rechtzeitig in
den Blick genommen werden müssen.Seite 1 von 2
Seite 2
Erhebliche Kosten durch einen vollständigen oder teilweisen Abriss des
vorhandenen Gebäudekomplexes sowie unterschiedlicher Varianten der
Errichtung des Neubaus werden sich jeweils in unterschiedlicher Höhe mit
erheblichen Beträgen auf den Haushalt der Bundesstaat Bonn und in der
Finanzplanung der nächsten Jahre auswirken. Diese Auswirkungen sind
frühzeitig in die Betrachtung und die Entscheidungsprozesse der politischen
Gremien einzubeziehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de