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231371 · Beschlussvorlage

Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster

Nummer
231371
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Empfehlung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231371-03 AA ÄA CDU: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster Antrag zur Vorlage 231371
  2. 231371-01 AA FDP-Änderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster Antrag zur Vorlage 231371
  3. 231371-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-Gronau (ehem. Landesbehördenhaus), Beschreibung der weiteren Qualifizierung im Verfahren; Bildung und Besetzung einer Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für die Variantenerstellung CityFörster Antrag zur Vorlage 231371

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Beschlussvorlage
öffentlich
231371
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Projekt Neues Quartier Bundesviertel in Bonn-
Gronau (ehem. Landesbehördenhaus),
Beschreibung der weiteren Qualifizierung im
Verfahren; Bildung und Besetzung einer
Empfehlungskommission; Rahmenbedingungen für
die Variantenerstellung CityFörster
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Empfehlung
Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 04.09.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zur Entwicklung des
Neuen Quartiers Bundesviertel (NQB) und den der Planung zugrundeliegenden
Rahmenbedingungen wird zugestimmt.
2) Als Mitglieder der Empfehlungskommission im städtebaulichen Qualifi-
zierungsverfahren zur Entwicklung des Neuen Quartiers Bundesviertel (NQB)
werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen als
Sachpreisrichter benannt:
Mitglied Empfehlungskommission:
1)
2)
3)
4)
(beratend) Stellvertretung:
1)
2)
3)
4)Seite 1 von 30
Seite 2
Begründung
Die Stadt Bonn beabsichtigt den Standort des ehemaligen
Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee 144 im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Gronau, zu erwerben, städtebaulich neu zu entwickeln und in einem
europaweiten mehrstufigen Vergabeverfahren zu vergeben. Ob Teile der
Flächen, insbesondere die für die Stadtverwaltung vorgesehenen Gebäude
durch die Stadt selbst errichtet werden, ist noch nicht abschließend
entschieden.
Auf die Grundsatzbeschlüsse zum Ankauf vom 05.05.2022, DS-Nr. 220589,
und vom 13.06.2022, DS-Nr. 220989, die parallel laufende Beschlussvorlage
zur Genehmigung des Kaufvertrages und Stand der Nachverhandlungen, DS-
Nr. 231373 sowie das Schaubild zur ursprünglichen Vorlage DS-Nr. 222469 zur
Struktur des Vergabeverfahrens (Anlage 1) wird verwiesen. Die Verwaltung hat
die Vorlage DS-Nr. 222469 angehalten, da sie aufgrund von Vertagungen in
den Gremien nun nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist. Das Schaubild ist
grundsätzlich noch aktuell.
Hinzu kommt ein mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung (MHKBD) abgestimmtes, an die RPW-Leitlinien angelehntes
städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Entwicklung des Neuen Quartiers
Bundesviertel, das dem Vergabeverfahren vorgeschaltet sein wird. Das
Ergebnis dieser Qualifizierung wird in städtebaulicher Hinsicht Grundlage für
das Vergabeverfahren und das Bebauungsplanverfahren sein. Dieses
Qualifizierungsverfahren soll auf die durch das Büro Cityförster entwickelten
Planungen und Studien aufbauen. Dafür wurde von Seiten des Landes auf
einen formalen RPW-Wettbewerb verzichtet. Zur Qualifizierung des Freiraums
soll zusätzlich ein Wettbewerb nach RPW durchgeführt werden.
Der Einleitungsbeschluss zum Vergabeverfahren wird voraussichtlich im
Frühjahr 2024 erfolgen können.
Durch die bauliche Entwicklung des zentralen Standorts soll eine hohe Qualität
für die zukünftige Nutzer- und Bewohnerschaft geschaffen werden.
Die Qualifizierung der Quartiersplanung erfolgt auf drei Ebenen:
- Städtebau
- Freiraum
- Hochbau
Städtebauliche Qualifizierung
Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes ist die Erarbeitung von drei
Varianten durch das Büro Cityförster, Hannover, vorgesehen. Cityförster ging
als Sieger aus dem konkurrierenden Werkstattverfahren Rahmenplanung
Bundesviertel hervor und hat die im Juni 2021 vom Rat beschlossene
Rahmenplanung Bundesviertel in Abstimmung mit der Stadt Bonn fachlich
erarbeitet (DS-Nr. 210819).
In der Vertragsverhandlung zum Erwerb der Liegenschaft hat das Land
ursprünglich zur städtebaulichen Qualifizierung ein Wettbewerbsverfahren nach
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) gefordert. Da die Rahmenplanung
Bundesviertel bereits Ergebnis eines konkurrierenden Verfahrens ist und die
Rahmenplanung wesentliche städtebauliche Grundsätze für den Standort
formuliert, sowie aufgrund des engen zeitlichen Rahmens (Rücktrittsrecht vomSeite 2 von 30
Seite 3
Kaufvertrag bis 30.06.2025) konnte mit dem Landesministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) ein im Nachfolgenden
beschriebenes Verfahren zur Qualifizierung des Städtebaus vereinbart werden.
Das Büro Cityförster soll folgende drei unterschiedliche städtebauliche
Varianten erarbeiten:
1. Variante mit einer geringeren Dichte auf der Gesamtfläche (ca. 124.000 qm
BGF, GFZ 2,4).
2. Variante mit dem bestmöglichen Bestandserhalt, was voraussichtlich
ebenfalls zu einer geringeren Dichte führt.
3. Variante mit größter Dichte auf der Gesamtfläche (ca. 140.000 qm BGF, GFZ
ca. 2,7), wie in der Planung von CityFörster bisher vorgesehen.
Verfahrensablauf
Zunächst werden dem Büro Cityförster die Rahmenbedingungen der Planung in
einem Auftaktgespräch (geplant am 26.09.2023), an dem auch der oder die
Vorsitzende der Empfehlungskommission sowie weitere Vertreter*innen der
Kommission teilnehmen, erläutert.
Nach ca. sechs Wochen Bearbeitungszeit wird das Büro Cityförster der
Empfehlungskommission einen Zwischenstand präsentieren (geplant im
November 2023). Die Varianten werden anschließend in einem Zeitraum von
wiederum sechs Wochen fertiggestellt.
Nach einer fachlichen Vorprüfung in städtebaulicher, freiraumplanerischer,
verkehrlicher, klimatischer aber auch wirtschaftlicher Hinsicht wird die
Empfehlungskommission die beste Variante in einer gemeinsamen Sitzung
auswählen (geplant am 08. März 2024). Diese Variante, die Grundlage für das
Bebauungsplanverfahren und das Vergabeverfahren sein soll, wird
anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (geplant im II. Quartal
2024).
Empfehlungskommission
Die Empfehlungskommission wird aus sechs Fach- und fünf
Sachpreisrichter*innen und ihren Vertretungen bestehen.
Als stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen werden zwei Vertreter des
MHKBD, drei externe Fachexpert*innen aus den Bereichen Stadtplanung,
Architektur und Landschaftsplanung, u.a. Mitglieder des Städtebau- und
Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn, sowie der Stadtbaurat der Stadt Bonn
benannt.
Als Sachpreisrichter*innen werden vier politische Vertreter*innen sowie die
Leiterin der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn benannt.
Rahmenbedingungen der städtebaulichen Qualifizierung
• Die Rahmenplanung Bundesviertel (Hochhauskonzept, EG-Nutzung,
Anteil Wohnen, Mobilität) und der Grünrahmenplan Bundesviertel
(Anforderung an private und öffentliche Freiflächen), geben die Leitlinien
für die räumliche Entwicklung vor.
• Der hohe Wohnungsanteil im Quartier (60%), der auch das
Landesinteresse an der Vergabe des Grundstückes an die Stadt Bonn
widerspiegelt, sowie die 50%ige Quote für den geförderten
Wohnungsbau erfordern eine hohe Qualität der Wohnungen und desSeite 3 von 30
Seite 4
Wohnumfelds.
• Ab einer Größenordnung von 70 Wohneinheiten für den geförderten
Wohnungsbau muss der Quartiergedanke Richtschnur für die
städtebauliche Entwicklung sein. Ein besonderes Augenmerk soll daher
auf die Freiraumgestaltung und die Adressbildung gelegt werden. Dies
auch vor dem Hintergrund, da das Quartier nicht an bestehende
Landschaftsräume angrenzt und vergleichsweise isoliert dreiseitig
entlang von Infrastrukturtrassen angeordnet ist.
• Für den geförderten Wohnungsbau besteht nach den Förderrichtlinien
die Maßgabe, dass 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet
werden muss. Diese Quote soll im vorliegenden Fall - dem
Quartiergedanken folgend - durch eine zentrale Freifläche im Plangebiet
erfüllt werden. Ebenfalls ist auf ausreichende Freiflächen direkt
angrenzenden an die Wohnbebauung zu achten.
• Eine Kombination des Schul- und Kitastandortes sollte geprüft werden.
Die Kita und Schule müssen in jedem Fall gut erreichbar positioniert
werden.
• Laut der beschlossenen Rahmenplanung für das Bundesviertel sind
zwei Hochpunkte vorzusehen.
• Die Möglichkeit, die Bebauung noch etwas näher an die Friedrich-Ebert-
Allee zu verschieben, um die Gestaltungsmöglichkeiten für den
Freiraum im Inneren des Quartiers zu erhöhen, muss, unter Erhalt der
Bestandsbäume, geprüft werden.
• Der Schallschutz für das Quartier stellt eine besondere Herausforderung
dar. Hier sollen die westlichen, südlichen und östlichen Ränder zu den
Verkehrsflächen eher geschlossen ausgeführt werden. Nach Norden
erscheint eine Öffnung des Quartiers möglich.
• Wohnungsbau entlang der Verkehrsachsen erscheint nur möglich, wenn
durchbindende Grundrisse möglich sind und die Schlafräume möglichst
auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden können. Für die
potenziellen Wohnflächen in den Hochhäusern ist dieser Nachweis noch
bis zum Auftaktgespräch zu erbringen.
• Die Anzahl der Stellplätze soll, aufgrund der begrenzten
Flächenverfügbarkeit, möglichst weitgehend minimiert werden. Daher
sind ca. 700 PKW-Stellplätze im Plangebiet vorzusehen (heutiger
Bestand ca. 500 Stpl.).
• Die ersten Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen,
insbesondere zu Lärm, Altlasten, Verkehr, Artenschutz,
Gebäudeschadstoffe und Gebäudestatik sind zu berücksichtigen.
• Im Hinblick auf das Ziel der Stadt Bonn, bis 2035 klimaneutral zu
werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln
und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu
reduzieren, sind bereits in der städtebaulichen Planung entsprechende
Maßnahmen zu berücksichtigen, wie beispielsweise die
solarenergetisch optimierte Ausrichtung und Gestaltung, klare kompakte
Strukturen oder die Optimierung der Durchlüftung.
• Bei der Erstellung der Varianten ist eine Realisierung der Gebäude in
verschiedenen Baufeldern zu beachten, sodass ein hohes Maß an
Flexibilität für die zukünftige Vergabe der Baugrundstücke erreicht wird.
Qualifizierung des FreiraumsSeite 4 von 30
Seite 5
Auf Basis der vom Rat beschlossenen städtebaulichen Variante soll ein
Wettbewerbsverfahren nach RPW zur Qualifizierung der öffentlichen und
privaten Freiflächen im Quartier erfolgen. Hierbei werden umfassende
Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz (Vorsorge vor Hitze, Trockenheit
und Starkregen) sowie zur Reduktion der Vulnerabilität und Förderung der
Biodiversität erwartet. Der zusammenhängend gestaltete Freiraum wird anhand
des so ermittelten Siegerentwurfes als „Rückgrat“ des Quartiers gestaltet. Der
prämierte Freiraumentwurf wird Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Qualität der Hochbauten
Für den Hochbau werden Gestaltungsleitlinien entwickelt, die Grundlage der
späteren Bebauung werden. Für die Grundstücke, die nicht durch die Stadt
selbst bebaut werden, erfolgt die Grundstücksvergabe als Konzeptvergabe.
Qualitätskriterien werden neben der Architektur das Energiekonzept mit dem
Ziel der Klimaneutralität 2035, eine Ökobilanzierung,
Nachhaltigkeitszertifizierungen, und die Berücksichtigung von Maßnahmen zur
Klimaanpassung sein.
Die eingehenden Angebote / Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden auf Grundlage der einzelnen Qualitätskriterien durch ein Fachgremium
der Stadt bewertet. Dieses Fachgremium wird durch Mitglieder der
Fachverwaltung, der politischen Gremien sowie ggfls. weiterer externer
Fachleute besetzt werden und ist noch durch den Rat der Stadt Bonn zu
wählen.
Der Rat der Stadt Bonn beschließt über den Zuschlag im Zuge des
Vergabeverfahrens.
Spätestens im Juni 2025 muss der Rat der Stadt Bonn entscheiden, ob die
Stadt vom Kaufvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zurücktritt.
Bebauungsplanverfahren:
Parallel betreibt die Stadt das Bebauungsplanverfahren. Aufbauend auf dem
Ergebnis der städtebaulichen Qualifizierung wird die Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet, die voraussichtlich im Zeitraum
zwischen Mitte 2024 und Anfang 2025 stattfinden wird.
Die Festsetzungen aus dem Bebauungsplanentwurf werden in das
Vergabeverfahren überführt und sind von den Bietern bei der Planung
einzuhalten.
Der Satzungsbeschluss zum B-Plan soll erst nach Abschluss des
Vergabeverfahrens voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen.
Ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (September 2023) läuft die
Fertigstellungsfrist von 12 Jahren. Bis spätestens September 2035 sind die
Gebäude bezugsfertig herzustellen und die zweckentsprechende Nutzung
aufzunehmen.
Anlage/nSeite 5 von 30
Seite 6
1 Anlage 1 Schaubild (öffentlich)
2 Anlage 2 2023-08-11__Aufgabenstellung_Qualif._NQB_final (öffentlich)Seite 6 von 30
1
Neues Quartier Bundesviertel
Darstellung Vergabeverfahren
2023 - 2026
Klärung
Nutzungsbausteine
als Grundlage
städteb. Konzept
Überarbeitung städtebauliches
Grundkonzept durch City Förster
1. Q.
Beschluss zur §3(1) Beteiligung und
Durchführung
Rücktritt vom
Kaufvertrag
30.6.2025
Offenlage
Freiraum und Erschließungsplanung
Wirtschaftliche Kalkulation auf
Grundlage des städtebaulichen
Konzepts
Satzungs-
beschluss
Vorabstimmung und Beschluss der Rahmenbedingung:
a) Verfahren
b) Rahmenbedingungen (u.a. Abriss/Erhalt
Bestandsbebauung …)
Bebauungsplan
Qualifizierung
Vergabeverfahren
Beschlüsse
Verfahrensstufen
Markterkundung
Stufe 0
VERGABEVERFAHREN (Einzelvergabe oder losweise Vergabe in Baufeldern)
Zu-
schlag
Verhandeln
Übergang
verbindliche
Angebote
Verhandeln
& ggfs.
3. indikative
Angebote
Verhandeln
&
2. indikative Angebote
1. indikative
Angebote
Teilnahme-
wettbewerb
Verbindliche
Angebote
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
Gremium
Bewertung
Bewerbung
Prüfung
anhand von
Eignung
(Umsatz,
Referenzen
etc.)
Bewertung,
Prüfung, Vergabe
anhand von
Beschluss
über Rücktritt
B-Planverfahren
Vergabeverfahren
Begleitung durch ein Gremium/Beirat
Einleitungsbeschluss
04.23
Qualifizierung Freiraum +
städtebauliche
Gestaltungsleitlinien nach
RPW
Einflussnahme auf den Bebauungsplan
Qualifizierung Architektur, Außenanlagen, Klima, Schwammstadt, Energie etc. anhand von stufenweiser
präzisierter Planung
Qualität (Architektur,
Klima, , Schwammstadt
Energie etc.)
Preis
(Miete, Wirtschaftlichkeit
Lebenszykluskosten)
Qualifizierung Preis (Miete- und Nebenkosten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten etc.) anhand von
stufenweiser präzisierter Planung
Rückkoppelung
Vergabeverfahren / B-Plan-
Verfahren
2027 ff.
Laufende Detaillierung der Anforderungen der Stadt und der Angebote der BieterSeite 7 von 30
1
Aufgabenstellung
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren
„Neues Quartier Bundesviertel“
Stand: 08.08.2023
Inhalt
Termine des Qualifizierungsverfahrens .......................................................... 3
Teil A – Aufgabe ......................................................................................... 4
1. Anlass und Ziel ....................................................................................... 4
2. Rahmenbedingungen der Aufgabenstellung ................................................ 5
2.1 Das Plangebiet ................................................................................ 5
2.1.1 Städtebauliche Einordnung ......................................................... 5
2.1.2 Verkehrliche Erschließung ........................................................... 7
2.1.3 Natur, Umwelt und Artenschutz ................................................... 8
2.1.4 Lärmimmissionen .................................................................... 11
3. Qualifizierungsaufgabe .......................................................................... 12
3.1 Städtebau, Nutzungen ................................................................... 12
3.2 Wohnungsmix ............................................................................... 14
3.3 Kindertagesstätte und Grundschule ................................................. 14
3.4 Baufelder ..................................................................................... 15
3.5 Klima, Energieversorgung und Baumbestand .................................... 15
3.6 Verkehrliche Erschließung und ruhender Verkehr............................... 16
Teil B – Verfahren .................................................................................... 18
4. Verfahrensbetreuung ............................................................................ 18
5. Qualifizierungsverfahren ........................................................................ 18
5.1 Qualifizierungsaufgabe ................................................................... 18
5.2 Art des Qualifizierungsverfahrens .................................................... 18
5.3 Beurteilungskriterien ..................................................................... 18
5.4 Termine ....................................................................................... 19
5.5 Rückfragen und Auftaktkolloquium ................................................. 19
5.6 Abgabe der Varianten .................................................................... 19
6. Akteure ............................................................................................... 20
6.1 Teilnehmende ............................................................................... 20
6.2 Empfehlungskommission ................................................................ 20
6.2.1 Fachpreisrichter*innen ................................................................... 20
6.2.2 Sachpreisrichter*innen .................................................................. 20
7. Unterlagen zum Qualifizierungsverfahren ................................................. 21
8. Leistungen ........................................................................................... 21
8.1 Präsentationspläne (als PDF und dwg/ dxf-Datei) .............................. 21
8.2 Erläuterungsbericht ....................................................................... 22
8.3 Städtebauliche Kennwerte, optionale Leistung .................................. 22
8.4 Modell im Maßstab 1:500 ............................................................... 22Seite 8 von 30
2
8.5 Prüfpläne in A0 und A3 .................................................................. 23
8.6 Digitale Abgabe............................................................................. 23Seite 9 von 30
3
Termine des Qualifizierungsverfahrens
• Versand der Aufgabenstellung 22.09.2023
• Auftaktkolloquium mit Vorbesprechung der Empfehlungskommission
Veranstaltungsort: 26.09.2023
Stadthaus (Berliner Platz 2, 53111 Bonn),
Etage 2B,
Sitzungsraum der Bezirksverwaltungsstelle Bonn
• Abgabe Bearbeitungsphase 1 10.11.2023
• Zwischenpräsentation in der Empfehlungskommission 17.11.2023
Veranstaltungsort:
Stadthaus,
Sitzungsraum I
• Abgabe Bearbeitungsphase 2 28.01.2024
• Abgabe der Pläne: 28.01.2024
an H+B Stadtplanung:
Kunibertskloster 7-9, 50668 Köln
• Vorprüfung bis 23.02.204
• Empfehlungskommission 08.03.2024
Veranstaltungsort:
Rathaus Beuel (Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn),
SitzungssaalSeite 10 von 30
4
Teil A – Aufgabe
1. Anlass und Ziel
Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte die Stadtverwaltung beauftragt, eine Rah-
menplanung für die künftige Entwicklung des Bundesviertels zu erarbeiten. Dieser
Teil der Stadt ist der größte und wichtigste Standort in Bonn für dienstleistungs-
orientierte Unternehmen von nationaler und internationaler Bedeutung, für Bun-
desbehörden und internationale Institutionen. Zugleich liegen dort zusammenhän-
gende Wohnquartiere mit eigener Identität.
Zur Entwicklung von zukunftsweisenden Ideen und Zielvorstellungen für das Bun-
desviertel hatte die Verwaltung im August 2018 vier Städtebaubüros zu einer drei-
tägigen Planungswerkstatt eingeladen. Der dort entwickelte Entwurf des Büros Ci-
tyförster, Hannover wurde als Grundlage für die Erstellung der Rahmenplanung
ausgewählt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Rahmenplanung im Juni 2021
als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, das bei der Aufstellung oder
Änderung von Bauleitplänen gemäß § 1 Absatz 6, Nummer 11 Baugesetzbuch
(BauGB) mit seinen Zielen und Vorgaben zu berücksichtigen ist.
Das vorliegende Qualifizierungsverfahren beschäftigt sich mit einem Teilgebiet des
Bundesviertels, dem Areal des früheren Landesbehördenhauses. Es ist in der Rah-
menplanung Bundesviertel als ein Schlüsselprojekt definiert, das maßgeblich zur
Weiterentwicklung des Bundesviertels beitragen soll. Die Bundesstadt Bonn beab-
sichtigt das Areal vom Land Nordrhein-Westfalen zu erwerben und Nutzungsideen
für das Areal an der Friedrich-Ebert-Allee erarbeitet. Auf dieser Basis hat das Büro
Cityförster ein Nutzungskonzept entwickelt.
Im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Büro Cityförster
in verschiedenen, bürointernen Entwurfsteams drei Varianten zur städtebaulichen
Entwicklung des Gebiets entwerfen. In der zwischen dem Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD), der Bundesstadt
Bonn sowie mit geladenen Experten gebildeten Empfehlungskommission werden
die Varianten bewertet. Das Ergebnis wird anschließend dem Rat der Bundesstadt
Bonn zum Beschluss vorgelegt und dient anschließend als Grundlage für die früh-
zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren sowie für das Verga-
beverfahren.
Geplant ist die Entwicklung eines lebendigen, durchgrünten und gemischten Quar-
tiers in hoher städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Qualität.Seite 11 von 30
5
2. Rahmenbedingungen der Aufgabenstellung
Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich insb. auf die Beteiligung der
Fachämter bei der Bundesstadt Bonn:
Das Bundesviertel umfasst die Ortsteile Gronau-Bundesviertel (im Norden) und
Hochkreuz-Bundesviertel (im Süden) und befindet sich in zentraler Lage im Stadt-
gebiet. Es wird von den Ortsteilen Kessenich, Dottendorf, Friesdorf, Neu-Plitters-
dorf und im Osten vom Rhein eingefasst.
Das Bundesviertel ist gleichermaßen durch die Zeit als Regierungssitz und durch
den Strukturwandel in den 1990/2000er Jahren geprägt. Es hat eine starke Iden-
tität als Sitz der Vereinten Nationen, als Wirtschafts-, Kongressstandort und Stand-
ort verschiedener Bundeseinrichtungen. Überregional bedeutsam sind zudem die
Museen an der Museumsmeile. Gleichzeitig spielt das Bundesviertel im Alltag der
Bonner Bevölkerung eine nur untergeordnete Rolle, was an der unterdurchschnitt-
lichen Einwohnerzahl erkennbar ist. Das Johanniterviertel und das Berliner-Ring-
Viertel bilden die einzigen Wohnquartiere in dem sonst durch Bürobauten gepräg-
ten Bundesviertel. Die Einwohnerzahl liegt bei knapp 4.000, die Beschäftigtenan-
zahl bei ca. 45.000. Als zukunftsfähiger Standort muss sich das Bundesviertel vom
Bürostandort zur Arbeitslandschaft wandeln („Work-LifeBlending“): Dazu gehören
das Ausbalancieren eines „urbanen“ Nutzungsmix von Wohnen, Arbeiten, Freizeit,
ein attraktives und vielfältiges Wohnungsangebot, eine hohe Architekturqualität,
aber auch das Gestalten von hochwertigen, verteilten und vernetzten Freiräumen
für Pausenzeiten und für informelles Arbeiten, sowie eine leistungsstarke Ver-
kehrsinfrastruktur, die eine schnelle Erreichbarkeit des Bundesviertels und eine
gute interne Vernetzung garantiert.1
2.1 Das Plangebiet
2.1.1 Städtebauliche Einordnung
Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteils Gronau-Bundesviertel im Stadtbezirk
Bonn und ist etwa 52.000 m² groß. Es wird im Norden durch die Olof-Palme-Allee,
im Osten durch die Bundesstraße 9, im Süden durch die Bundesautobahn A 532
und im Westen durch die Nahum-Goldmann-Allee begrenzt. Im Westen verläuft
die DB-Strecke Köln-Koblenz, im Norden schließen die Bürogebäude der Deutschen
Telekom an.
Die noch bestehenden Gebäudekomplexe des ehemaligen Landesbehördenhaus,
wurden ursprünglich u.a. als Polizeipräsidium zum Personen- und Objektschutz
genutzt. Ab 2006 wurden sämtliche Gebäudeteile freigezogen. Seit 2011 werden
Teilbereiche des L-Gebäudes übergangsweise und zur Miete durch diverse Institute
genutzt. Das Plangebiet ist durch die vorhandene Bebauung mit versiegeltem In-
nenhof und Parkplatz aktuell zu ca. 60 % versiegelt. Im Westen befindet sich ein
begrünter Bereich mit einem Teich.
1 Cityförster, 2022: Rahmenplanung Bundesviertel BonnSeite 12 von 30
6
Abb. 1 Luftbild; Quelle: tim-online.de
A: Neubau 1989 – L-Gebäude -Teil A
B: Neubau 1989 – L-Gebäude -Teil B
C: Biotop – Status umwelttechnisch unbekannt
D: Neubau 1989 - KFZ-Trakt
E: Neubau 1989 – Tankstelle (KFZ-Trakt)
F: Altbau 1974 – „8er-Komplex“ ehem. Polizeipräsidium
G: Lüftungsbauwerk für Untergeschosse „8er-Gebäude“
Der 8-er Komplex (gem. Abb.1, F) ist ein 7-geschoßiges Gebäude mit 4 Unterge-
schoßen (UG) in bunkerartiger Ausführung (Schutz des damaligen Polizeipräsidi-
ums und deren Fahrzeuge) und einem kleineren Schutzraumbereich im 4.UG.
Der L-Gebäudekomplex (gem. Abb.1, A + B) ist ein 4-geschoßiges Gebäude, mit
1 UG.
AB
C D
E
F
GSeite 13 von 30
7
Der KFZ-Trakt mit Tankstelle, (gem. Abb.1, D + E) ist ein 1-geschoßiges Gebäude,
mit 2 UG in Hanglage2.
Bestandseckdaten3:
Flächen
• Grundstücksfläche ca. 51.740 m²
• Bebaute Fläche ca. 14.500 m²
• Versiegelte Fläche ca. 15.000 m²
• BGF ca. 76.500 m²
Bruttorauminhalt
• 8-er Komplex ca. 240.000 m²
o EG bis 6. OG ca. 150.000 m²
o 1.UG bis 4.UG ca. 90.000 m²
• KFZ-Trakt ca. 19.300 m²
• L-Komplex Bauteil A ca. 31.200 m²
• L-Komplex Bauteil B ca. 21.000 m²
Summe gesamt gerundet: ca. 312.000 m²
Stellplätze
• 203 oberirdisch
• 447 in TG
2.1.2 Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet ist über die Olof-Palme-Allee erschlossen, welche in die Bundes-
straße 9 mündet. Über die B 9 kann auch die Anschlussstelle BN-Bad Godesberg
der Bundesautobahn A 562 erreicht werden. Somit ist das Plangebiet an das Fern-
straßennetz und Bonner Hauptverkehrsstraßennetz direkt angebunden.
Der ÖPNV- Haltepunkt Olof-Palme-Allee liegt unmittelbar neben dem Plangebiet.
Er wird von fünf Stadt- und Straßenbahnlinien angefahren: 16 Bad Godesberg –
Köln Niehl, 66 Bad Honnef – Siegburg, 63 Bad Godesberg – Tannenbusch, 67 Bonn
Hbf – Siegburg Bf, 68 Ramersdorf – Bornheim. Außerdem halten zwei Nachtbusse
an dem Haltepunkt.
Westlich des Plangebiets verläuft der bahnparallele Radweg an der Nahum-Gold-
mann-Allee, welcher eine gute Anbindung an das Bonner Radwegenetz bietet.
Das Plangebiet kann von allen Verkehrsträgern grundsätzlich gut erreicht werden.
Ein Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb der Anbauverbots- sowie Anbaube-
schränkungszone (40 m /100 m) der Bundesautobahn A 562.
[Anm.: Umgang/Auswirkungen auf Planung sind noch zu klären.]
2 Amt für Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn, 2022: Allgemeine Informationsan-
gaben zur Angebotslegung, gem. anbei befindlichem Leistungsverzeichnis
3 Ebd.Seite 14 von 30
8
2.1.3 Natur, Umwelt und Artenschutz
Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem
Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Bio-
topverbund sind nicht betroffen.
Das Grundstück wird mit Ausnahme der südlichen Grenze ringsum von einer
Baumreihe zu den Straßenseiten hin abgegrenzt. In einer Senke an der nordwest-
lichsten Ecke (Straßenecke Nahum-Goldmann-Allee/ Olof-Palme-Allee) befindet
sich ein kleines Stillgewässer. Dieses Feuchtbiotop wurde ursprünglich als Kreuz-
krötenhabitat in den 1980er-Jahren angelegt, um den damals in den dort vorhan-
denen Kiesgruben vorkommenden Kreuzkröten ein Ersatzbiotop zu bieten. Derzeit
ist das Feuchtbiotop durch eine krautige Ufer- und Unterwasservegetation ge-
prägt.4
Gemäß der durchgeführten Artenschutzprüfung Stufe 1 werden die Lebens-
raumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an Ge-
bäude- und Gehölzstrukturen gebunden sind, im Plangebiet erfüllt. Ebenfalls kön-
nen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von verschiedenen Vogelarten nicht mit hin-
reichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Weiterhin können Vorkommen von
Lebensstätten von verschieden Fledermausarten in und an den Gebäuden ggf.
auch an Gehölzen nicht im Vorhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden. Zusätzlich zu den Fledermausarten, die in dem MTB gelistet werden, kön-
nen weitere Artvorkommen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hierbei handelt
es sich vor allem um Arten, die während der Migrationszeit sporadisch auftreten
könnten. Im westlichen Plangebiet können ferner Fortpflanzungs- und Ruhestätten
der Haselmaus und des Gartenschläfers sowie im Bereich des dortigen Feuchtbio-
tops Lebensstätten von Kammmolch nicht mit hinreichender Sicherheit ausge-
schlossen werden. Eine abschließende Beurteilung ob das Vorhaben gegen § 44
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG verstößt,
kann erst nach Durchführung einer vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe
II) erfolgen. Hierfür werden spezifische faunistische Erfassungen für Vögel, Fleder-
mäuse, Haselmaus, Gartenschläfer und Amphibien gutachterlich empfohlen.
Das Plangebiet wird an drei Seiten von gesetzlich geschützten Alleen gesäumt:
Nahum-Goldmann-Allee (AL-BN-0015), Olof-Palme-Allee (AL-BN-0016) und Fried-
rich-Ebert-Allee (AL-BN-0006). Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflä-
chen sind (gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Lage
der Alleen ist als Anlage enthalten.
4Büro Strix, 2023: Artenschutzprüfung Stufe I: Ehemaliges Landesbehördenhaus Bonn-
Gronau - Neues Quartier BundesviertelSeite 15 von 30
9
Der Baumbestand wurde ermittelt und bewertet. Es wird angestrebt, dass mög-
lichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben sowie weitere Anpflanzungen auf ge-
wachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschossen, die auch die
ortsnahe Niederschlagversickerung verbessern, umgesetzt werden. Im Rahmen
der Baumbewertung wurden 123 Bäume erfasst. Von den vorhandenen Bäumen
fallen 71 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn.
Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu Grün-
flächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es
bedeutsam, darauf zu achten, dass möglichst viele Grünflächen mit Bodenbezug
erhalten bzw. geschaffen bleiben. Notwendige Ersatzpflanzungen für die unver-
meidbare Fällung von satzungsgeschützten Bäumen sind innerhalb des Plangebie-
tes auf gewachsenem Boden, außerhalb von Tiefgaragen, vorzunehmen. Die Ab-
bildung 2 zeigt alle satzungsgeschützten Bäume (in Grün) sowie die geschützten
Alleenbäume (in Rot). In grün mit roter Umrandung sind die Alleenbäume darge-
stellt.
Abb. 2 Baumbewertung im Plangebiet, Darstellung von Cityförster 2023Seite 16 von 30
10
Umwelt
Klimaschutz und Klimaanpassung:
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabili-
täten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Bundesstadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaan-
passung, welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn ver-
steht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, PV-
Verpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Gebäudebegrünung, Regenwasserma-
nagement) zu erfüllen.
Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn. Der Baum- und Gehölzbe-
stand reduziert durch Verschattung tagsüber die Wärmebelastung, die Grünflächen
produzieren nächtliche Kaltluft. Die bereits bebauten Bereiche innerhalb des Pla-
nungsraums weisen tagsüber eine ungünstige und nachts eine weniger günstige
bioklimatische Situation auf. Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die
bauliche Dichte im Planungsraum zunehmen, zudem müssen Bestandsbäume ent-
fernt werden. Ohne weitere Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung würde dies zu
einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation im Planungsraum führen. Bei
der weiteren Entwicklung der Fläche sind geeignete Maßnahmen zur Klimaanpas-
sung zu berücksichtigen (siehe Punkt 4.4).
Schutzgut Boden:
Nach den vorliegenden Informationen ist das Plangebiet teilweise von folgenden
Altlasten betroffen.
Altablagerung 7818-017
Bei dieser Altablagerung handelt es sich um eine ab ca. 1913 betriebene Sand-
und Kiesgrube, die im Zeitraum ab 1951 hauptsächlich mit Bauschutt und Bo-
denaushub sowie untergeordnet mit organischen Abfällen verfüllt wurde. Im Rah-
men der Errichtung des Landesbehördenhauses in den Jahren von 1970 bis 1972
wurde die Altablagerung weitestgehend beseitigt. Aufgrund dieser Erkenntnisse
wurde die Altablagerung aus der Überwachung entlassen. Die Altablagerung wird
mit dem Status „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ im Altlastenkatas-
ter der Bundesstadt Bonn geführt.
Altstandort-Verdachtsfläche 7818-105
Auf dieser Verdachtsfläche war im Zeitraum von 1972 bis 2007 das Polizeipräsi-
dium Bonn mit einer Eigenverbrauchstankstelle und einer Kfz-Werkstatt ansässig.
Darüber hinaus liegen u. a. Erkenntnisse über eine Funk- und Elektrowerkstatt,
eine Autowaschanlage sowie ein Fett- und Öllager vor. Altstandortspezifische Un-
tersuchungen liegen hier nicht vor. In einer vom Amt für Wirtschaftsförderung be-
auftragten gutachterlichen Stellungnahme „Landesbehördenhaus Bonn / Techni-
sche Due Diligence“ erstellt von der zarinfar GmbH vom 13.05.2022 wird eine 2014
durchgeführte altlastspezifische Untersuchung ausgewertet. Hierbei zeigten sichSeite 17 von 30
11
Hinweise auf letztlich als geringfügig eingestufte Verunreinigungen des Untergrun-
des. Die Altstandort-Verdachtsfläche wird derzeit mit dem Status „Verdachtsflä-
che“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Es ist nicht erkennbar,
dass die Altlastensituation ein Hemmnis für die Umsetzung des Planvorhabens dar-
stellt. Falls die Installation von Versickerungsanlagen vorgesehen ist, ist bei der
Beurteilung der Standorte die Altlastsituation zu berücksichtigen.
Schutzgut Wasser:
Für das Plangebiet gilt, dass das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Lan-
deswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung
des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern oder
zu verrieseln ist. Dazu sind geeignete Flächen mit Bodenanschluss vorzusehen.
Starkregen
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren
immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den
hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorha-
ben zu berücksichtigen. Nach der Starkregen-Gefahrenkarte ist derzeit bereits für
ein 50- jährliches Ereignis an einzelnen Stellen des Plangebietes mit Wasserstän-
den von ≥ 0,5 m zu rechnen (Teichanlagen). Die Ergebnisse der Starkregenbe-
trachtung sind bei den weiteren Planungen (öffentliche Verkehrsflächen und Bau-
felder) zu berücksichtigen.
2.1.4 Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist im erheblichen Umfang sowohl dem Straßen- als auch dem
Schienenverkehrslärm ausgesetzt. Das Plangebiet wird im Osten von der Friedrich-
Ebert-Allee begrenzt, auf der auch die verschiedene Stadtbahnlinien verkehren.
Im Süden bildet die Autobahn-Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg und im Wes-
ten die Nahum-Goldmann-Allee die Plangebietsgrenzen. Darüber hinaus verlaufen
weiter westlich des Plangebietes die Bahngleise der Deutschen Bahn AG (Strecke
Bonn-Koblenz).
Für diese Trasse werden die Prognosedaten der DBAG berücksichtigt.
Wohnungsbau am Standort -insb. entlang der DB- Trasse- stellt daher bereits im
Rahmen der städtebaulichen Planung eine besondere Herausforderung dar. Aus
vergleichbaren Projekten ist zu erwarten, dass an der Westfassade aller geplanten
Gebäuden -nicht nur der Wohngebäude- unmittelbar in der 1. Baureihe entlang
der Bahntrasse mindestens der Lärmpegelbereich V der DIN 4109 (Schallschutz
im Hochbau) zum passiven Schallschutz anzuhalten ist. Zusätzlich ist darauf zu
achten, dass dort durchgesteckte Grundrisse für die Wohnungen zu realisieren
sind, so dass sich die Schlaf- und Kinderzimmer nach Osten zur lärmabgewandten
Seite ausrichten lassen. Auch die wohnungsnahen Freibereiche wie zum Beispiel
Balkone, Loggien und Terrassen sollen nicht direkt entlang der Bahntrasse orien-
tiert werden.Seite 18 von 30
12
Weitere gutachterliche Hinweise zum Verkehrslärm (Straße und Schiene) werden
spätestens im Rahmen des Auftaktkolloquiums in das Qualifizierungsverfahren ein-
gebracht.
3. Qualifizierungsaufgabe
3.1 Städtebau, Nutzungen
Geplant ist die Entwicklung eines lebendigen, durchgrünten, gemischten Quartiers
in hoher städtebaulicher, freiraumplanerischer und architektonischer Qualität mit
folgenden Schwerpunkten:
• 60% Wohnen (ca. 50% davon geförderter Wohnungsbau; sowohl A- als
auch B- Förderung)
• 30 % kommunale Nutzung (z.B. technisches Rathaus, Grundschule, Kita,
etc.)
• 10% Sonstiges (z.B. Gastronomie, Handel, NGO, Deutsches Museum, In-
novations- und Bildungszentrum (Cyber-Sicherheit), etc.
Abb. 3 Nutzungskonzept von Cityförster – Stand 2022
Für das Plangebiet wurde bereits 2022 ein erstes Nutzungskonzept erarbeitet. Im
Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens sollen drei städtebauliche
Varianten erarbeitet werden. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen nach Ab-
stimmung mit dem MHKBD zu beachten:Seite 19 von 30
13
• Stärkung des Quartiersgedankens mit guter Adressbildung aufgrund der iso-
lierten Lage
• Berücksichtigung des im Kaufvertrag fixierten Nutzungsmixes (s.u.)
• Berücksichtigung der darin enthaltenen, öffentlichen Nutzungen
• Entwicklung einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität für Bewohner*innen
und Beschäftige
• Beachtung der Förderrichtlinien zum geförderten Wohnungsbau
• Fixieren einer qualitativ hochwertigen Freiraumgestaltung mit einem hohen
Grünanteil
• Minimierung des Stellplatzschlüssels
• Beachtung der Lärmbelastung, insb. Schienenlärm
• Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Planung (s.u.)
Variante 1
Bei dieser Variante soll eine GFZ von 2,7 in Vollgeschossen und eine BGF von
140.000 m² erreicht werden. Dabei soll durch zwei Untervarianten ein möglicher
Erhalt des L-Gebäudes geprüft werden (Variante 1a Erhalt des L-Gebäudes, Vari-
ante 1b kein Bestandserhalt). Das Ziel der Variante ist es, den öffentlichen Grün-
anteil und Wohnqualität zu erhöhen, ohne die BGF zu reduzieren.
Variante 2
In der zweiten Variante soll der Grünanteil erhöht und die bauliche Dichte reduziert
werden. Es wird eine GFZ von 2,2 in Vollgeschossen und eine BGF von 120.000
m² angestrebt. Des weiteren ist zu prüfen, ob gegebenenfalls das L-Gebäude er-
halten werden kann. Diese Variante verfolgt das Ziel, einen höheren Grünanteil
mit einer höheren Wohnqualität als in Variante 1 zu realisieren.
Variante 3
Mit der dritten Variante soll vor allem der Erhalt der Bestandbebauung, L-Gebäude
und ehemaliges Polizeipräsidium „liegende 8“ mit Tiefgarage sowie eine Aufsto-
ckung des ehemaligen Polizeipräsidiums geprüft werden. Außerdem sollen im Ver-
gleich zum bisherigen Nutzungskonzept eine neue Position des Hochhauses Kate-
gorie L bis zu 120 m hoch (nördlich der liegenden 8) sowie eine neue Position des
Hochhauses Kategorie S bis zu 40m hoch (südlich) geprüft werden. Bei dieser Va-
riante wird eine GFZ von 2,0 und eine BGF von 105.000 m² angestrebt. Das Ziel
ist die Schaffung hoher Grünanteile und Wohnqualitäten bei gleichzeitiger Ausnut-
zung des Bestandes.
Der Aufgabenstellung wird als Anhang eine Flächenaufstellung beigefügt, welche
die Verteilung der zu planenden Flächen für freifinanzierten und geförderten Woh-
nungsbau, die verschiedenen Nutzungen sowie die Anteile der öffentlichen Ver-
kehrs- und Grünflächen darstellt. Außerdem soll ein Nachweis über die städtebau-
lichen Kennwerte erbracht werden
Die Abstandsflächen sind gemäß § 6 BauO NRW 2018 mit einer Tiefe von 0,4 H
nachzuweisen. Alle Abstandsflächen sind auf dem Plangebiet oder jeweils bis zur
Mitte der angrenzenden, öffentlichen Bahn- und Verkehrsflächen nachzuweisen.Seite 20 von 30
14
3.2 Wohnungsmix
Der Bonner Wohnungsmarkt ist insbesondere im preisgünstigen Segment von ei-
nem großen Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nach-
frage gekennzeichnet. Aufgrund der abzusehenden soziodemografischen Entwick-
lung im Vergleich zum derzeitigen Wohnungsbestand in Bonn muss insbesondere
preisgünstiger, altengerechter bzw. barrierefreier Wohnraum für Alleinstehende,
Alleinerziehende und Familien mit zwei und mehr Kindern im Fokus der Neubautä-
tigkeiten stehen. Die anhaltende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage
sorgt dafür, dass die Mieten für kleine Wohnungen infolge der stetig wachsenden
Zahl von Singlehaushalten sowie die Mieten für altengerechte/barrierefreie Woh-
nungen überdurchschnittlich steigen bzw. gestiegen sind. Darüber hinaus ist auch
ein angemessener Anteil an großen Wohnungen für Familien bzw. geförderter
Mieteinfamilienhäuser zu berücksichtigen, um Monostrukturen zu vermeiden und
eine gesunde soziale Durchmischung des Quartiers zu erzielen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre laut der Fachdienststelle bei der Bundesstadt Bonn
folgender Wohnungsmix anzustreben:
• 30 % kleine 2-Zimmer-WE für eine Person (max. 50 m²)
• 10 % 2-Zimmer-WE für zwei Personen (um die 60 m²)
• 20 % kleine 3-Zimmer-WE für Alleinerziehende (um die 65 m²)
• 40 % 4- u. 5-Zimmer-WE für Familien mit zwei und mehr Kindern (90 bis
100 m²)
Bis zur Realisierung des Vorhabens fallen noch über die Hälfte der geförderten
Wohnungen in Bonn aus den Bindungen, sodass jeglicher geförderte Wohnungsbau
benötigt wird. Dabei wird eine Quote von 50 % und sowohl A- als auch B- Förde-
rung angestrebt.
3.3 Kindertagesstätte und Grundschule
Die Versorgungssituation des Planungsraums mit Betreuungsplätzen für Kinder bis
zur Einschulung ist aufgrund der zahlreichen Kitas und der vielen (teil-) betriebli-
chen Einrichtungen grundsätzlich gut. Auch wohnortnahe Bedarfe, also Plätze für
Kinder, deren Eltern nicht auf Betriebsplätze zurückgreifen können, können rech-
nerisch mit den bestehenden Kitaplätzen gedeckt werden.
Aufbauend auf den Berechnungen nach dem Bonner Baulandmodell wird aufgrund
der geplanten Wohnbebauung ein Bedarf von ca. 90 Kitaplätzen ausgelöst. Dies
entspricht in etwa 5-6 Kindergartengruppen, die alleine aufgrund des Zuzuges in
die neuen Wohnungen erwartet werden. Eine Kindertagesstätte dieser Größenord-
nung mit rund 1.800 m² BGF und entsprechendem Außengelände mit rund 630 m²
ist daher im Baugebiet einzuplanen.Seite 21 von 30
15
Neben der Kindertagesstätte ist auch eine Grundschule mit Mensa und Turnhalle
im Plangebiet zu planen. Die BGF soll rund 3.650 m² betragen, der Schulhof muss
eine Größe von ca. 1630 m² aufweisen.
3.4 Baufelder
Bei der Erstellung der Varianten ist eine Realisierung der Gebäude in verschiede-
nen Baufeldern zu beachten, sodass ein hohes Maß an Flexibilität für die zukünftige
Vergabe der Baugrundstücke erreicht wird. Die verschiedenen Baufelder sollen so
gewählt sein, dass eine unabhängige Realisierung zu unterschiedlichen Zeitpunk-
ten von verschiedenen Bauträgern*innen ermöglicht wird. Es soll auch geprüft
werden, ob die Schule und die Kindertagesstätte losgelöst von der restlichen Be-
bauung errichtet werden können.
3.5 Klima, Energieversorgung und Baumbestand
Im Qualifizierungsverfahren sollen vorbildliche Lösungsansätze für eine klimage-
rechte Bebauung erarbeitet werden. Zum einen betrifft dies die Handlungsfelder
Energieversorgung, Gebäudebewirtschaftung und Verkehr. Zum anderen erfordern
die Folgewirkungen des Klimawandels die Entwicklung von Anpassungsstrategien
an Extremwetterlagen wie Hitze und Starkregen und ein nachhaltiges Regenwas-
sermanagement. Die Energieeffizienz der neuen Gebäude soll sich mindestens an
dem aktuell geltenden Gebäudestandard 40 orientieren. Für das Verwaltungsge-
bäude ist eine Zertifizierung vorgesehen. Die Wärmeversorgung soll auf Basis von
regenerativen Energien sichergestellt werden.
Im städtebaulichen Entwurf sind bereits die Grundvoraussetzungen für ein ener-
gieeffizientes Gesamtkonzept nach dem heutigen Stand der Technik unter Einhal-
tung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. In Anlehnung an den Leit-
faden der EnergieAgentur NRW: „Klimaschutzsiedlungen in NRW“ wären zu be-
rücksichtigen: eine kompakte Bebauung (A/V-Verhältnis), eine solarenergetisch
optimierte Planung, d.h. aktive und passive Nutzung solarer Gewinne bei gleich-
zeitigem Schutz vor sommerlicher Überhitzung, die Vermeidung von Verschattung
der Gebäude untereinander, die Bereitstellung von Dachflächen für die Installation
von Photovoltaikanlagen. Neben der technischen sollte dabei auch die gestalteri-
sche Einbindung Berücksichtigung finden. Die Kombination mit einer extensiven
Dachbegrünung soll umgesetzt werden.
• Durch eine geschickte Positionierung der Gebäude und eine durchgehende
Grünschneise könnte versucht werden, die Flurwinde durchzuleiten und die
einzelnen Quartiere zu öffnen, so dass eine bessere Durchlüftung und Ab-
kühlung in Hitzeperioden und eine günstigere humanbioklimatische Situa-
tion erreicht wird. Folgende Maßnahmen sollen geprüft werden, ob die ein-
zelnen Höfe zugunsten einer zentralen, großzügigen und universellen
Grünschneise aufgegeben werden, die tagsüber von Kindergarten und
Schule und in den späteren Stunden durch die Anwohner genutzt werdenSeite 22 von 30
16
kann. Dadurch würde auch eine Reduzierung der Gebäudeaußenflächen
und damit geringere Aufheizung im Sommer sowie geringerer Heizbedarf
im Winter erreicht werden.
Im Rahmen der mehrfachen Innenentwicklung soll ein besonderer Fokus auf die
Durchgrünung des Plangebiets mit Herstellung qualitätvoller Grünflächen und einer
Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächenanteile gelegt werden. Für den öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau ist außerdem ein Mindestfreiflächenanteil von
30 % -bezogen auf das gesamten Plangebiet im Sinne des Quartiersgedankens zu
berücksichtigen.
Im Nahbereich des Plangebietes gibt es keinen öffentlichen Spielplatz. Die Lage
des Quartiers zwischen B9 und Bahntrasse erschwert darüber hinaus den Zugang
zu bestehenden weiter entfernt liegenden Spielangeboten in Dottendorf/Friesdorf
bzw. im Bezirk Hochkreuz-Bundesviertel. Basierend auf der großen Anzahl der
Wohneinheiten sind größere Flächen der bauordnungsrechtlich vorgesehenen
Kleinkindspielplätze notwendig. Aufgrund des höheren Spielwertes sollten diese als
Gesamtspielanlage eingeplant werden. Die geplante Schulhoffläche kann gemäß
Ratsbeschluss außerhalb der Schulzeiten von allen Kindern genutzt werden. Den-
noch soll es lediglich ein ergänzendes Angebot darstellen. Es ersetzt nicht das An-
gebot an öffentlich zugänglichen Spielplätzen.
Die im Plangebiet vorhandenen gesetzlich geschützten Alleen sind zu erhalten. Der
restliche Baumbestand ist, soweit wie möglich ebenfalls zu erhalten. Zum Schutz
des zu erhaltenden Baumbestands ist ein Mindestabstand von 1,5 m Breite zwi-
schen Kronenaußenrand und dem Baubereich einzuhalten (das entspricht 3 m Ab-
stand zwischen Kronenaußenrand und Mauerwerk). Eine Spundung zum Schutz
des Wurzelraums beim Bau der Tiefgarage darf zur Zweckerfüllung nicht innerhalb
des o.a. Mindestabstands angelegt werden.
3.6 Verkehrliche Erschließung und ruhender Verkehr
Durch die Förderung alternativer Mobilitätsformen und weiterer flankierender Mo-
bilitätsmaßnahmen soll unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen entsprochen und
die Anzahl der erforderlichen Stellplätze reduziert werden. Die erforderlichen Stell-
plätze sollen so weit als möglich unterirdisch untergebracht werden. Die Außen-
maße der Tiefgarage sollen so geplant werden, dass Grünflächen mit Anschluss an
den gewachsenen Boden zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und anderer
Vegetationsstrukturen möglich sind. Dies dient auch der ortsnahen Niederschlags-
versickerung.
Bis auf die Andienung des Geländes mit Paketdiensten etc. sollen alle erforderli-
chen Stellplätze weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. In der Tiefga-
rage unter dem neuen Technischen Rathaus sollen auch die Fahrzeuge des Fuhr-
parks der Stadtverwaltung verortet werden. Die Haupterschließung des Geländes
bzw. der größten Tiefgarage sollte – wie auch im bisherigen Konzeptstand darge-
stellt -über die Olof-Palme-Allee erfolgen. Insgesamt werden voraussichtlich 750Seite 23 von 30
17
Stellplätze benötigt Überdies sind je nach Variante bis zu rund 2.800 Fahrradab-
stellplätze einzuplanen. Auf die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn wird hingewiesen
(abrufbar unter:https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/orts-
recht/bauen-stadtgestaltung/stellplatzsatzung.php).Seite 24 von 30
18
Teil B – Verfahren
4. Verfahrensbetreuung
Dieses Qualifizierungsverfahren wird im Auftrag der Bundesstadt Bonn betreut
durch:
H+B Stadtplanung Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
www.hb-stadtplanung.de
Ansprechpartner/in: Stefan Haase, Aliona Zirnova
5. Qualifizierungsverfahren
5.1 Qualifizierungsaufgabe
Die Aufgabe des Qualifizierungsverfahrens ist im Aufgabenteil im Einzelnen be-
schrieben.
5.2 Art des Qualifizierungsverfahrens
Das Büro Cityförster soll in drei verschiedenen, bürointernen Teams die Varianten
1-3 erstellen.
Die Aufgabenstellung ist für alle Beteiligten verbindlich. Sie wird ggfs. durch Pro-
tokolle der Sitzungen der Empfehlungskommission ergänzt.
5.3 Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Varianten 1-3 durch die Emp-
fehlungskommission herangezogen:
• Städtebau
− Umgang mit Gebäudebestand (L-Gebäude, Liegende 8, Tiefgarage)
− Lage der Hochhäuser
− Städtebauliche Körnigkeit
− Öff. Verkehrsflächenanteil
− Art der Unterbringung des ruhenden Verkehrs
− Minderung des Stellplatzschlüssels
• Freiraum
− Lage, Qualität und Zuordnung der Freiräume
− Erhalt der Alleen
− Umgang mit satzungsgeschütztem Baumbestand
− Öffentlicher Grünflächenanteil
• Nachhaltigkeit
- Ausrichtung der Gebäude zur passiven Nutzung der SolarenergieSeite 25 von 30
19
- Einsatz von PV- Anlagen
Bei der Erstellung und späteren Bewertung der Varianten soll auch die Wirtschaft-
lichkeit eine große Rolle spielen. Der ausgewählte städtebauliche Entwurf soll die
Grundlage des Vergabeverfahrens bilden. Die Wirtschaftlichkeit lässt sich an fol-
genden Punkten bemessen:
• Umgang mit dem Bestand
− Bestandserhalt / Umfang der Einbindung des Bestandes
• Für den Bau notwendiger Baugrubenaushub
− Anzahl der Tiefgaragenebenen
− Anzahl der Tiefgaragen und TG-Zufahrten generell
− Größe der BGF aller Erdgeschosse (je geringer, desto weniger Aus-
hub notwendig)
− GRZ
• Gebäudeformen / Baukörper
• Gebäudehöhen / Etagen
• gesamt BGF
• Eigenständigkeit der unterschiedlichen Nutzungsbereiche (Wohnen, Ver-
waltung, Schule, etc.) in Bezug auf die Möglichkeit, einer Vergabe an un-
terschiedliche bauliche Ausführenden, ohne große Schnittstellen und Be-
rührungspunkte
− Durch Zuschnitt der Baufelder, Lose, etc.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Die Empfeh-
lungskommission behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten. Es werden
keine bindenden inhaltlichen Vorgaben gemacht.
5.4 Termine
Die Termine sind der Terminübersicht zu Beginn der Aufgabenstellung zu entneh-
men.
5.5 Rückfragen und Auftaktkolloquium
Rückfragen zur Aufgabenstellung werden im Auftaktkolloquium behandelt.
Die beantworteten Rückfragen werden mit dem Protokoll des Auftaktkolloquiums
Bestandteil der Aufgabenstellung und allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung
gestellt.
Ort und Zeitpunkt des Auftaktkolloquiums sind der Terminübersicht zu entnehmen.
Im Rahmen des Kolloquiums werden die Modelleinsatzplatten an Cityförster aus-
gegeben.
5.6 Abgabe der VariantenSeite 26 von 30
20
Die geforderten Leistungen sind vollständig und rechtzeitig bis zu den in der Ter-
minübersicht genannten Zeitpunkten auf eigene Kosten unter dem Kennwort „Qua-
lifizierungsverfahren Neues Quartier Bundesviertel“ einzureichen bei
H+B Stadtplanung
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Das Modell ist zu den beiden Sitzungen der Empfehlungskommission von Cityförs-
ter mitzubringen.
6. Akteure
6.1 Teilnehmende
Am städtebaulichen Qualifizierungsverfahren wird das Büro Cityförster mit drei
verschiedenen, bürointernen Teams teilnehmen.
6.2 Empfehlungskommission
Die Empfehlungskommission wurde in folgender Besetzung gebildet. Die Aufga-
benstellung wird im Rahmen des Auftaktkolloquiums besprochen.
6.2.1 Fachpreisrichter*innen
1. Herr Janssen, MHKBD Referat 407
2. Herr Noell, MHKBD Referat 406
3. Herr Wiesner, Stadtbaurat der Bundesstadt Bonn
4. Frau Prof. Pape, Städtebau- und Gestaltungsbeirat
5. Frau Prof. Reicher
6. Herr Gerlach
Stellvertretungen:
• Frau Denny, Leiterin Stadtplanungsamt
• Frau Prof. Beuter
• Frau Bimberg, Städtebau- und Gestaltungsbeirat
• Herr Prof. Westerheide
6.2.2 Sachpreisrichter*innen
1.
Stellvertretung
2.
Stellvertretung
3.
StellvertretungSeite 27 von 30
21
4.
Stellvertretung
5. Frau Appelbe, Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung
Stellvertretung: Herr Abulzahab, Amt für Wirtschaftsförderung, Abtl. Liegen-
schaften
7. Unterlagen zum Qualifizierungsverfahren
Folgende Unterlagen werden zum Zweck der Bearbeitung der Aufgabenstellung zur
Verfügung gestellt:
1. Aufgabenstellung
2. Protokoll des Abstimmungsgespräches mit MHKBD zu den Rahmenbedingen
vom 28.06.23
3. Digitale Planungsgrundlagen (Lageplan mit Höhen)
4. Baumbewertung
5. Schalltechnische Stellungnahme
6. Verkehrliche Stellungnahme mit Aussagen zum ruhenden Verkehr
7. Fotos vom Umgebungsmodell
8. 3 Platten für Einsatzmodell M 1:500 (werden im Rahmen des Kolloquiums
übergeben)
Als weitere Grundlagen sind zu beachten:
• Wohnungsbauförderbestimmungen in der ab Februar 2023 geltenden Fas-
sung:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023-02-15-
mhkbd-wfb-2023-public.pdf
Zur Bewertung der Arbeiten wird ein weißes Umgebungsmodell als Massenmodell
mit Kugelbäumen, Maßstab 1:500 als Einsatzmodell angefertigt. Dem Büro City-
förster werden am Tag des Kolloquiums drei Einsatzplatten zur Verfügung gestellt.
8. Leistungen
8.1 Präsentationspläne (als PDF und dwg/ dxf-Datei)
Folgende Leistungen sind auf einem Plansatz mit maximal 6 Plänen im Format DIN
A0 darzustellen. Alle Darstellungen sind auf hellem Grund zu erstellen. Die Pland-
arstellungen müssen genordet sein.
Übersichtsplan M 1:2000
• mit Darstellung des Entwurfsgebietes und des städtebaulichen KontextesSeite 28 von 30
22
Architektonisches Konzept als Lageplan für das Plangebiet im Maßstab
1:500 mit Darstellung
• der Baukörper (Dachaufsicht mit Geschosszahl und Gebäudehöhe, Dachbe-
grünung, PV-Anlagen)
• der Freiflächen (Gestaltung mit Darstellung von Plätzen, begrünte u. versie-
gelte Flächen, Angabe der unterbauten und begrünten Flächen mit einer
geeigneten Signatur oder in einer Erläuterungsgrafik), Baumstandorte, Lage
der Spielflächen
• der Erschließung mit der Führung von Fußwegen, Lage und Anzahl der ober-
irdischen Stellplätze einschl. Fahrradstellplätzen, Darstellung von Zufahrten
und Eingängen
• schematische Darstellung der unterschiedlichen Nutzungen in den Gebäu-
den nach Geschossebenen
Planschemata
• Nutzungskonzept,
• Mobilitätskonzept,
• Freiraumkonzept
Axonometrie
• zur Darstellung der Nutzungsverteilung
1-2 Schnitte als Systemschnitt M 1:500
8.2 Erläuterungsbericht
Mit dem Erläuterungsbericht auf max. 3 DIN A 4 – Seiten sollen die wesentlichen
Aspekte und Qualitäten der Varianten dargestellt werden.
8.3 Städtebauliche Kennwerte, optionale Leistung
Für jede Variante ist eine Übersicht über die erreichten städtebaulichen Kennwerte
zu erstellen mit folgenden Angaben:
• GRZ,
• GFZ,
• BGF nach Nutzung,
• öff. Grün- und Verkehrsflächenanteil,
• Anzahl Stellplätze
Für jede Variante wird eine Schattenstudie angefertigt.
8.4 Modell im Maßstab 1:500Seite 29 von 30
23
Das Modell ist zu den beiden Sitzungen der Empfehlungskommission von Cityförs-
ter mitzubringen. Zur Zwischenpräsentation genügt ein Arbeitsmodell.
8.5 Prüfpläne in A0 und A3
Es sind 1 Satz Vorprüfpläne im Format DIN A0 gerollt (analog Präsentationspläne,
einfache Papierqualität) und 1 Satz Präsentationspläne im Format DIN A3 einzu-
reichen.
Weitere Ergänzungen sind erforderlich:
• Abstandsflächen
• Feuerwehraufstellflächen
• Baumbilanz (Fällung, Erhalt und Neupflanzung)
• Farbige Hinterlegung folgender Flächen:
o Überbaute Flächen
o Gemeinschaftliche Grün- und Freiflächen
o Unterscheidung von privaten öffentlichen Verkehrs- sowie Grünflä-
chen
8.6 Digitale Abgabe
Folgende Leistungen sind digital via Upload (Link wird beim Kolloquium bekannt-
gegeben) einzureichen:
• alle eingereichten Präsentationspläne als einzelne Bild-Dateien (.jpg/tiff,
150 dpi im Originalformat DIN A0 u. DIN A3) und als PDF-Datei
• Daten aller eingereichten Texte und Formblätter als word oder excel-Doku-
ment
• Daten aller eingereichten Pläne als CAD-Daten (dxf/dwg-Dateien)
• Die einzureichenden CAD-Daten sind derart anzulegen, dass diese ohne Lay-
out und mit übersichtlicher Layerstruktur durch die Vorprüfung nachvoll-
ziehbar sind. Layerstruktur und Layernamen sind entsprechend verständlich
anzulegen und ggf. hervorzuheben.
• Formblatt mit Kennzahlen
• Zwecks Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Flächenkenndaten sind fol-
gende Flächen in den CAD-Daten durch die Teilnehmer als geschlossene
Polygone und auf entsprechend benannten Layern anzulegen:
1. Nettobaufläche
2. Verkehrsflächen
3. Grünflächen
4. Sonstige FlächenSeite 30 von 30

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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de