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231361-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) - Erneuerbare Energien hier: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 231361

Nummer
231361-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 14.09.2023 Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.08.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 231361 Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) - Erneuerbare Energien hier: Stellungnahme der Stadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
231361-01 AA
Antragsteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
22.08.2023
FDP-Änderungsantrag: Änderung des
Landesentwicklungsplans (LEP) - Erneuerbare
Energien
hier: Stellungnahme der Stadt Bonn
Antrag zur Vorlage 231361
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
30.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 14.09.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin bessert ihr Schreiben wie folgt aus:
1. Zitat: “ Für die Stadt Bonn sind Szenarien zur Erreichung der
Klimaneutralität im Bonner Klimaplan 2035 formuliert. Danach bedarf es
einer Realisierung von PV-Anlagen im Stadtgebiet mit einer Leistung
von 800 MW im Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude.“ Zitat
Ende.
Änderung: 800 MW wird ersetzt durch 800 MWp.1)
2. Zitat: „Für die Errichtung von Freiflächen-PV wird eine vom Amt für
Umwelt und Stadtgrün gegenwärtig beauftragte Untersuchung der
Potenzialflächen im gesamten Bonner Stadtgebiet geeignete Flächen
aufzeigen.“
Dieser Satz wird wie folgt geändert: Für die Errichtung von Freiflächen
PV im Umfang von 200 MWp wird eine vom Amt für Umwelt und
Stadtgrün gegenwärtig beauftragte Untersuchung der PotenzialflächenSeite 1 von 2
Seite 2
im gesamten Bonner Stadtgebiet geeignete Flächen aufzeigen.1)
Begründung
1. Klimaplan für die Bundesstadt Bonn, Band 1, S. 187, Zitat: „Lokal und
erneuerbar erzeugter Strom: Der Handlungsschwerpunkt befasst sich
mit dem Ausbau der lokalen erneuerbaren Energiepotenziale. Das
Zielszenario strebt einen Ausbau der Photovoltaik auf circa 800 MWp
auf Dachflächen und circa 200 MWp auf Freiflächen an.“
Es ist für die Klarheit der Kommunikation unerlässlich, dass die richtigen
physikalischen Maßeinheiten benutzt werden. Bei der Photovoltaik
unterscheidet man zwei Kenngrößen: Die Maßeinheit für die elektrische
Leistungsfähigkeit ist Watt-Peak (Wp) bzw. kWp, MWp, GWp. Hievon
unterschieden wird das Regelarbeitsvermögen, welches ohne den
Zusatz Peak ausgedrückt wird, also W, kW, MW, GW. Insofern ist auch
der Klimaplan noch einmal komplett zu überarbeiten in Bezug auf den
richtigen Einsatz der Maßeinheiten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de