231350-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf unterbinden
Kerndaten
- Nummer
- 231350-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231350-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 26.07.2023 Bürgerantrag: Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf unterbinden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort überprüft. Bei der Straße „Am Apfelbaum“ handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. In solchen Bereichen ist das Parken in gekennzeichneten Flächen gestattet. Diese im öffentlichen Verkehrsraum vorhandenen Parkplätze sind nach den gesetzlichen Regelungen und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nutzbar. Die Nutzung des vorhandenen Parkraums auf Pkw zu beschränken sieht die Verwaltung daher kritisch. Insbesondere in Bezug auf die Sichteinschränkungen durch das Wohnmobil ist festzuhalten, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich ohnehin mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht gefahren werden muss. Auch hinter einem parkenden Auto können sich spielende Kinder befinden, ohne dass dies bereits von Weitem zu sehen ist. Darüber hinaus würde ein Parkverbot für Wohnmobile lediglich einen Verdrängungseffekt in umliegende Straßen hervorrufen. Hiervon unbenommen, handelt es sich bei Fällen, in denen das Wohnmobil in eine zweite Parkfläche hineinragt, sodass andere Fahrzeuge am Parken gehindert werden, um Verkehrsverstöße. In solchen Situationen kann das Ordnungsamt hinzugezogen werden und anlassbezogene Kontrollen durchführen. Beschlussvorschlag: Der Antrag das Parken von Wohnmobilen im Bereich „Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf zu unterbinden wird abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in derSeite 1 von 2 Seite 2 Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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