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231336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“

Nummer
231336-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 15.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231336 BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231336-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der
Produktgruppe „Koordination Integration“
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.
Das Amt für Integration und Vielfalt hat als neu eingerichtete Dienststelle
„Stabsstelle Integration“ Anfang 2008 seine Arbeit aufgenommen. Hierbei
wurden von einer vorherigen Dienststelle Fördermittel übertragen und die
zuständige Mitarbeiterin wechselte zugleich zur neuen Stabsstelle und führte
die Bearbeitung von Zuschussanträgen fort. Aufgrund des besonderen Auftrags
der neuen Stabsstelle Integration, die für die Integrationsarbeit wichtigen
Migrantenselbstorganisationen und oft innovativen kleinen Vereine stärker zu
unterstützen, wurden Rahmenbedingungen für die Förderung entwickelt und
veröffentlicht.
zu 2a. und 2b.
Ab einer Fördersumme von 5.000,00 € pro Haushaltsjahr bewilligt der
Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit). Diese
Regelung findet sich in der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und
Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn.
zu 3.
Jede Zuschussbewilligung beinhaltet den Hinweis, dass ein
Verwendungsnachweis vorzulegen ist.
zu 4.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss der
Maßnahme mit Originalbelegen, dem Bestätigungsvermerk und einem
Sachbericht vorzulegen.
Zum heutigen Zeitpunkt liegen nicht alle vollständig vor. Eine zeitnahe
Bearbeitung und Prüfung der Verwendungsnachweise und Einforderung nochSeite 1 von 2
Seite 2
nicht eingereichter Verwendungsnachweise ist mangels personeller
Ressourcen nicht immer zeitnah möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de