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231336 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“

Nummer
231336
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 15.08.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 231336-01 ST BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“
  2. 231336-02 ST BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“

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Große Anfrage
öffentlich
231336
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Marcel Schmitt
24.07.23
BBB-Anfrage: Zuschüsse aus Mitteln der
Produktgruppe „Koordination Integration“
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass auf Seiten der Verwaltung für die vom Sozialausschuss zu
vergebenden Zuschüsse an Dritte aus Haushaltsmitteln der Produktgruppe
„Koordination Integration“ keine Richtlinien oder Dienstanweisungen bestehen?
2. Sofern Frage 1 mit Ja beantwortet wird bzw. dem Ausschuss keine
entsprechenden Richtlinien oder Dienstanweisungen vorgelegt werden können:
a. Welche Kriterien haben in der Vergangenheit den Beschlussvorschlägen an
den Sozialausschuss konkret zugrunde gelegen?
b. Wer in Person und nach welchen wie bewerteten Kriterien entscheidet
aktuell innerhalb der Verwaltung darüber, ob und in welcher Höhe dem
Sozialausschuss Förderungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
c. Liegen der Oberbürgermeisterin oder ihren zuständigen Bediensteten aus
der Vergangenheit oder aktuell Aufforderungen / Empfehlungen z.B. des
Rechnungsprüfungsamtes zur Erstellung von Richtlinien oder
Dienstanweisungen für die Bewilligung entsprechender Zuschüsse vor und
wenn ja, seit wann und warum wurden diese nicht erstellt bzw. vorgelegt?
3. Wird den Zuschussempfängern mittels Zuschussbescheid die Erstellung
eines Verwendungsnachweises aufgegeben, und wenn nein, warum nicht?
4. Sofern Verwendungsnachweise einzureichen sind: Was ist von den
Leistungsempfängern in welchem Zeitraum wie nachzuweisen und liegen der
Oberbürgermeisterin alle bis dato einzureichenden Verwendungsnachweise
vor?
Begründung
Im Rahmen der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 15. Juni 2023
konnten die von der BBB-Fraktion gestellten Fragen zu den Vorlagen derSeite 1 von 2
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Oberbürgermeisterin seitens ihrer Vertretung nicht befriedigend beantwortet
worden. Das zur Klärung des Umganges der Oberbürgermeisterin mit
Zuschüssen aus Mitteln der Produktgruppe „Koordination Integration“
gestellte Auskunftsersuchen geht im Übrigen auf eine von der BBB-Fraktion
durchgeführte Akteneinsicht zurück.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de