231332-04 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen Antrag zur Vorlage 231332
Kerndaten
- Nummer
- 231332-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Änderungsantrag öffentlich 231332-04 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey 09.04.2024 Änderungsantrag der Koalition - Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen Antrag zur Vorlage 231332 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 4. Der Wettbewerb nach RPW soll das grundsätzliche Verfahren für die Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen sein, gemäß der Tabelle in der Anlage. 5. Mehrfachbeauftragungen können im Einzelfall bei sehr partizipationsrelevanten Projekten als Verfahren genutzt werden, sollen aber nicht der Regelfall sein. Wann und ob das Verfahren eingesetzt wird, ebenfalls die Anzahl der Teilnehmer, soll jeweils vorher mit der Politik abgestimmt werden. 6. Eine Bürgerbeteiligung soll in sinnvollem Umfang vor und nach dem Wettbewerb gewährleistet werden. Eine Vertretung der Öffentlichkeit in einer Jury kann erwogen werden, wenn es sich um Planungen von Freianlagen und öffentliche Flächen (Plätze, Grünflächen, größere Spielanlagen etc.) handelt. Begründung Unsere Stadt muss alle Möglichkeiten nutzen, um die kreativsten Lösungen für Städtebau und Architektur zu erhalten. Offene Wettbewerbe bieten hier einSeite 1 von 4 Seite 2 weites Spektrum an Ideen und Denkansätzen. Hierzu bietet das Verfahren nach RPW (Richtlinie zur Planung von Wettbewerben) ein für alle bekanntes, transparentes Verfahren, welches bei Teilnehmer:innen und Preisrichter:innen anerkannt ist. Außerdem bekommt man für eine Wettbewerbssumme (Vorplanung nach HOAI) quasi beliebig viele Lösungen. In der weit überwiegenden Zahl werden vorhabenbezogenen Bebauungspläne mit anschließendem städtebaulichem Vertrag durchgeführt, bei dem dieser nicht von der öffentlichen Hand, sondern vom Vorhabenträger ausgeführt (kooperative Wettbewerbe) wird. Hier sollte die Teilnehmerzahl bei kleineren Größenordnungen begrenzt sein, um schlanke Abläufe zu gewährleisten. Aber auch bei diesen nichtoffenen Wettbewerben für kleinere Projekte an denen Büros eingeladen werden, könnten RPW-konforme Verfahren durchgeführt werden. Verständlicherweise sollte dem Vorhabenträger das Recht eingeräumt werden, eigene Planer:innen zu beteiligen (max. 1/3 der Teilnehmer:innen). Damit auch junge und weniger arrivierte Architekt:innen mit neuen Ideen die Möglichkeit der Partizipation erhalten, sollte nach Möglichkeit 1/3 der Plätze jungen Büros vorbehalten sein. Mehrfachbeauftragungen haben den Nachteil, dass nur wenige Entwürfe und Ideen vorliegen.Außerdem muss bei der Mehrfachbeauftragung jede Lösung separat bezahlen muss (Vorplanung nach HOAI).Im Wettbewerb wird die gleiche Honorarsumme auf die Preisträger:innen aufgeteilt. Darüber hinaus ist Auswahl der Teilnehmer wenig transparent und durchlässig. Beiträge kommen in der Regel nur von wenigen, meist arrivierten Büros oder solche, die von den Vorhabenträgern favorisiert werden. Letztere haben darüber hinaus natürlich vorrangig die Interessen Ihrer Auftraggeber im Fokus. Ein fairer Wettbewerb der Ideen und ein kreatives Ringen um die beste Lösung findet dabei nur eingeschränkt statt. Der Vorteil der Mehrfachbeauftragungen liegt darin, dass ein RPW-Verfahren stets anonym durchgeführt wird und sich mit der Preisverleihung an den Wettbewerbsgewinner die Planungsideen bereits so verfestigt haben, dass über verschiedene Lösungen nicht mehr offen diskutiert werden kann. Deshalbkönnen diese bei Planungen mit vielen Beteiligten und verschiedenen Stakeholdern, vor allem bei mehrstufigen Verfahren durchaus sinnvoll zur Anwendung kommen, da unterschiedliche Lösungen mit den verschiedenen beteiligten Gruppen und der Öffentlichkeit diskutiert werden können. Gegenüber dem Vorteil den die Mehrfachbeauftragung in puncto Partizipation mit sich bringen würde ist die Qualität eines Wettbewerbs in Bezug auf den kreativenWettstreit um die besten Planungsideeneinem fairen und offenen Verfahren höher einzustufen. Aber auch im Rahmen von RPW-Wettbewerben ist es möglich, Bürger:innen einzubinden. Dies sollte immer und in sinnvollem Umfang vor und nach dem Wettbewerb passieren. Als sogenannte „Phase Null“ erfolgt dies am besten vorher in Form von Bürgerwerkstätten oder in Onlineforen (z.B. „Bonn macht mit“), so dass die Anregungen in den Planungsanforderungen der Wettbewerbsauslobung aufgenommen werden können. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen ebenfalls der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und von denSeite 2 von 4 Seite 3 Planern begründet werden. Da die öffentlichen Bereiche der Stadt (Plätze, Parks und Grünflächen, größere Spielplätze und sonstige Aufenthaltsbereiche des Stadtraums) in besonderem Umfang für die Bewohner von Interesse sind, kann eine Vertretung der Öffentlichkeit in einer Jury erwogen werden. Weiterhin sollen die Vertreter der politischen Parteien zukünftig in allen Verfahren, bis auf die Architektur- (Hochbau) und Freiraumplanungen, als stimmberechtige Sachpreisrichter:innen in der Empfehlungskommissionen bzw. in den Preisgerichten vertreten sein (s.e Spalte Zeile A/C/D in angefügter Tabelle).Dies würde dabei helfen, dass der politische Wille in den Verfahren frühzeitig Einfluss nehmen kann. Anlage/n 1 Anlage_Bauleitplanverfahren (öffentlich)Seite 3 von 4 Varianten Verfahren Beschreibung Größe Mindesanforderung der Qualifizierung > 25 WE bei gemischten Quartieren bezw. überplante Fläche >3.000 qm Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind. 6 teilnehmenden Büros > 50 WE bei gemischten Quartieren bzw. überplante Fläche >5.000 qm Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind. 15 Teilnehmenden Büros Aufstellung von Angebotsbebauungsplänen durch die Stadt > 100 WE bei gemischten Quartieren bzw. überplante Fläche >10.000 qm RPW begrenztes oder offenes Wettbewerbsverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan für Einzelvorhaben Büro oder Sonderbauten ab 2.000 qm BGF Wettbewerb mit Auftragsversprechen nach RPW bez. Massenstudie für Städtebau und Wettbewerb nach RPW vor Offenlage Angebotsbebauungsplan für städtische Vorhaben wie Kita, Schulen etc. frühzeitige Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens im Städtebaubeirat Verfahrensabstimmung mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat B Qualifizierungsverfahren durch städtebaulichen Vertrag Qualifizierungsverfahren wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags gesichert Einzelfall RPW Verfahren für Architektur und/ oder Freiraum C * informelle Planungen Umsetzung von städtischen Maßnahmen in Rahmenpläne, informellen Planungen unter Berücksichtigung von Vergabeverfahren frühzeitige Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens im Städtebaubeirat Varianten, Wettbewerb, Mehrfachbeauftragungen mit Empfehlunskommsission > 25 WE bei gemischten Quartieren überplante Fläche >3.000 qm Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind. 6 teilnehmenden Büros > 50 WE bei gemischten Quartieren überplante Fläche >5.000 qm Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind. 15 Teilnehmenden Büros > 100 WE bei gemischten Quartieren bzw. überplante Fläche >10.000 qm RPW begrenztes oder offenes Wettbewerbsverfahren In den mit * versehenen Verfahren ist die Politik als stimmberechtigte Mitglieder in der Jury zu benennen. Bei Wettbewerbsverfahren nach RPW sind mind. 1/3 der gesetzten Teilnehmenden junge Büros. Bei vorhabenbezogenen B-Plänen können vom Vorhabenträger max. 1/3 der Teilnehmer festgelegt werden. Die Büros sind mit der Stadt Bonn abzustimmen. Bei Abweichung ist der Gestaltungs- und Städtebaubeirat zu beteiligen. A * VEP/ Angebotbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag/ Angebotsbebauungsplan vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulicher Fragestellung D* Vergabe von städtischen Grundstücken mit anschließenden Bebauungsplanverfahren (Qualifizierung Städtebau + Hochbau) Konzeptvergabe mit anschließendem QualifizierungsverfahrenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de