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231332-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen Antrag zur Vorlage 231332

Nummer
231332-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231332 Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen

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Änderungsantrag
öffentlich
231332-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
09.04.2024
Änderungsantrag der Koalition - Qualitätssicherung
in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen
Verträgen
Antrag zur Vorlage 231332
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
4. Der Wettbewerb nach RPW soll das grundsätzliche Verfahren für die
Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen sein,
gemäß der Tabelle in der Anlage.
5. Mehrfachbeauftragungen können im Einzelfall bei sehr
partizipationsrelevanten Projekten als Verfahren genutzt werden, sollen aber
nicht der Regelfall sein. Wann und ob das Verfahren eingesetzt wird, ebenfalls
die Anzahl der Teilnehmer, soll jeweils vorher mit der Politik abgestimmt
werden.
6. Eine Bürgerbeteiligung soll in sinnvollem Umfang vor und nach dem
Wettbewerb gewährleistet werden. Eine Vertretung der Öffentlichkeit in einer
Jury kann erwogen werden, wenn es sich um Planungen von Freianlagen und
öffentliche Flächen (Plätze, Grünflächen, größere Spielanlagen etc.) handelt.
Begründung
Unsere Stadt muss alle Möglichkeiten nutzen, um die kreativsten Lösungen für
Städtebau und Architektur zu erhalten. Offene Wettbewerbe bieten hier einSeite 1 von 4
Seite 2
weites Spektrum an Ideen und Denkansätzen.
Hierzu bietet das Verfahren nach RPW (Richtlinie zur Planung von
Wettbewerben) ein für alle bekanntes, transparentes Verfahren, welches bei
Teilnehmer:innen und Preisrichter:innen anerkannt ist. Außerdem bekommt
man für eine Wettbewerbssumme (Vorplanung nach HOAI) quasi beliebig viele
Lösungen.
In der weit überwiegenden Zahl werden vorhabenbezogenen Bebauungspläne
mit anschließendem städtebaulichem Vertrag durchgeführt, bei dem dieser
nicht von der öffentlichen Hand, sondern vom Vorhabenträger ausgeführt
(kooperative Wettbewerbe) wird. Hier sollte die Teilnehmerzahl bei kleineren
Größenordnungen begrenzt sein, um schlanke Abläufe zu gewährleisten. Aber
auch bei diesen nichtoffenen Wettbewerben für kleinere Projekte an denen
Büros eingeladen werden, könnten RPW-konforme Verfahren durchgeführt
werden. Verständlicherweise sollte dem Vorhabenträger das Recht eingeräumt
werden, eigene Planer:innen zu beteiligen (max. 1/3 der Teilnehmer:innen).
Damit auch junge und weniger arrivierte Architekt:innen mit neuen Ideen die
Möglichkeit der Partizipation erhalten, sollte nach Möglichkeit 1/3 der Plätze
jungen Büros vorbehalten sein.
Mehrfachbeauftragungen haben den Nachteil, dass nur wenige Entwürfe und
Ideen vorliegen.Außerdem muss bei der Mehrfachbeauftragung jede Lösung
separat bezahlen muss (Vorplanung nach HOAI).Im Wettbewerb wird die
gleiche Honorarsumme auf die Preisträger:innen aufgeteilt.
Darüber hinaus ist Auswahl der Teilnehmer wenig transparent und durchlässig.
Beiträge kommen in der Regel nur von wenigen, meist arrivierten Büros oder
solche, die von den Vorhabenträgern favorisiert werden. Letztere haben
darüber hinaus natürlich vorrangig die Interessen Ihrer Auftraggeber im Fokus.
Ein fairer Wettbewerb der Ideen und ein kreatives Ringen um die beste Lösung
findet dabei nur eingeschränkt statt.
Der Vorteil der Mehrfachbeauftragungen liegt darin, dass ein RPW-Verfahren
stets anonym durchgeführt wird und sich mit der Preisverleihung an den
Wettbewerbsgewinner die Planungsideen bereits so verfestigt haben, dass
über verschiedene Lösungen nicht mehr offen diskutiert werden kann.
Deshalbkönnen diese bei Planungen mit vielen Beteiligten und verschiedenen
Stakeholdern, vor allem bei mehrstufigen Verfahren durchaus sinnvoll zur
Anwendung kommen, da unterschiedliche Lösungen mit den verschiedenen
beteiligten Gruppen und der Öffentlichkeit diskutiert werden können.
Gegenüber dem Vorteil den die Mehrfachbeauftragung in puncto Partizipation
mit sich bringen würde ist die Qualität eines Wettbewerbs in Bezug auf den
kreativenWettstreit um die besten Planungsideeneinem fairen und offenen
Verfahren höher einzustufen.
Aber auch im Rahmen von RPW-Wettbewerben ist es möglich, Bürger:innen
einzubinden. Dies sollte immer und in sinnvollem Umfang vor und nach dem
Wettbewerb passieren. Als sogenannte „Phase Null“ erfolgt dies am besten
vorher in Form von Bürgerwerkstätten oder in Onlineforen (z.B. „Bonn macht
mit“), so dass die Anregungen in den Planungsanforderungen der
Wettbewerbsauslobung aufgenommen werden können. Die Ergebnisse des
Wettbewerbs sollen ebenfalls der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und von denSeite 2 von 4
Seite 3
Planern begründet werden.
Da die öffentlichen Bereiche der Stadt (Plätze, Parks und Grünflächen, größere
Spielplätze und sonstige Aufenthaltsbereiche des Stadtraums) in besonderem
Umfang für die Bewohner von Interesse sind, kann eine Vertretung der
Öffentlichkeit in einer Jury erwogen werden.
Weiterhin sollen die Vertreter der politischen Parteien zukünftig in allen
Verfahren, bis auf die Architektur- (Hochbau) und Freiraumplanungen, als
stimmberechtige Sachpreisrichter:innen in der Empfehlungskommissionen bzw.
in den Preisgerichten vertreten sein (s.e Spalte Zeile A/C/D in angefügter
Tabelle).Dies würde dabei helfen, dass der politische Wille in den Verfahren
frühzeitig Einfluss nehmen kann.
Anlage/n
1 Anlage_Bauleitplanverfahren (öffentlich)Seite 3 von 4
Varianten Verfahren Beschreibung Größe Mindesanforderung der Qualifizierung
> 25 WE bei gemischten
Quartieren bezw.
überplante Fläche >3.000
qm
Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind.
6 teilnehmenden Büros
> 50 WE bei gemischten
Quartieren bzw.
überplante Fläche >5.000
qm
Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind.
15 Teilnehmenden Büros
Aufstellung von Angebotsbebauungsplänen durch die Stadt
> 100 WE bei gemischten
Quartieren bzw.
überplante Fläche >10.000
qm
RPW begrenztes oder offenes
Wettbewerbsverfahren
vorhabenbezogener Bebauungsplan für Einzelvorhaben Büro oder
Sonderbauten ab 2.000 qm BGF
Wettbewerb mit Auftragsversprechen nach
RPW bez. Massenstudie für Städtebau und
Wettbewerb nach RPW vor Offenlage
Angebotsbebauungsplan für städtische Vorhaben wie Kita, Schulen etc.
frühzeitige Vorstellung und
Abstimmung des
Verfahrens im
Städtebaubeirat
Verfahrensabstimmung mit dem Städtebau-
und Gestaltungsbeirat
B Qualifizierungsverfahren durch
städtebaulichen Vertrag
Qualifizierungsverfahren wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags
gesichert Einzelfall RPW Verfahren für Architektur und/ oder
Freiraum
C * informelle Planungen Umsetzung von städtischen Maßnahmen in Rahmenpläne, informellen
Planungen unter Berücksichtigung von Vergabeverfahren
frühzeitige Vorstellung und
Abstimmung des
Verfahrens im
Städtebaubeirat
Varianten, Wettbewerb,
Mehrfachbeauftragungen mit
Empfehlunskommsission
> 25 WE bei gemischten
Quartieren überplante
Fläche >3.000 qm
Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind.
6 teilnehmenden Büros
> 50 WE bei gemischten
Quartieren überplante
Fläche >5.000 qm
Wettbewerbsverfahren nach RPW mit mind.
15 Teilnehmenden Büros
> 100 WE bei gemischten
Quartieren bzw.
überplante Fläche >10.000
qm
RPW begrenztes oder offenes
Wettbewerbsverfahren
In den mit * versehenen Verfahren ist die Politik als stimmberechtigte Mitglieder in der Jury zu benennen.
Bei Wettbewerbsverfahren nach RPW sind mind. 1/3 der gesetzten Teilnehmenden junge Büros. Bei vorhabenbezogenen B-Plänen können vom Vorhabenträger max.
1/3 der Teilnehmer festgelegt werden. Die Büros sind mit der Stadt Bonn abzustimmen.
Bei Abweichung ist der Gestaltungs- und Städtebaubeirat zu beteiligen.
A *
VEP/ Angebotbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag/
Angebotsbebauungsplan
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulicher Fragestellung
D*
Vergabe von städtischen
Grundstücken mit anschließenden
Bebauungsplanverfahren
(Qualifizierung Städtebau +
Hochbau)
Konzeptvergabe mit anschließendem QualifizierungsverfahrenSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de