231332 · Beschlussvorlage
Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen
Kerndaten
- Nummer
- 231332
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 231332 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anhörung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt den Maßgaben (s. Anlage) zur Durchführung städtebaulicher, hochbaulicher und/ oder landschaftsplanerischer Qualitätssicherungsverfahren im Rahmen von Bauleitplanverfahren, städtebaulichen Verträgen sowie - wenn möglich - Grundstücksvergaben zu. 2. a) Die Vorgaben finden bei künftigen Bebauungsplanverfahren, in denen noch keine Planungsvereinbarung unterzeichnet wurde, Anwendung. Laufende Verfahren bleiben von den Regelungen unberührt. b) Sie gelten rückwirkend bei städtebaulichen Verträgen mit Aussagen zu qualitätssichernden Maßgaben im Hochbau bzw. im Freiraum sofern mit der Planung noch nicht begonnen wurde. 3. Die Stadt wird bei städtischen Wettbewerbsverfahren im Rahmen der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)“ die Beteiligung der Öffentlichkeit ins Verfahren einbeziehen. Der Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ (Dt. Städtetag u.a.) findet dabei Berücksichtigung. BegründungSeite 1 von 5 Seite 2 Zu 1) Die Qualitätssicherung durch städtebauliche, landschaftsplanerische und/ oder hochbaulichen Wettbewerbe blickt in Bonn auf eine lange Tradition zurück und konnte in den letzten Jahren die bauliche Qualität maßgeblich beeinflussen. Die vergleichende Suche nach der besten Lösung eröffnet, neben der Stärkung der Baukultur und damit der Identifikation der Stadt, gerade für die komplexen Bauleitplanverfahren mehrere positive Aspekte: · Die städtebauliche, freiraumplanerische und hochbauliche Qualität und damit die positive Gestaltung des direkten Umfelds der Bürgerinnen und Bürger wird durch konkurrierende Verfahren gestärkt. Je nach Maßstab und Themen sind entsprechende Verfahren – Mehrfachbeauftragung/Wettbewerb nach RPW– anzuwenden. · Die übergeordneten Ziele der Stadt (z.B. Nachhaltigkeit, Freiflächen aber auch soziale Infrastruktur) werden frühzeitig aufgegriffen und fließen in die Aufgabenstellung sowie die Konzepterstellung direkt ein. Spezifische Aspekte des Ortes und der Bauaufgabe können frühzeitig definiert und eingearbeitet werden. Zum einen werden durch die frühzeitige Vorbereitung der Qualifizierung umfangreich die Rahmenbedingungen aufbereitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Dies führt in der Regel zur Beschleunigung der Bauleitplanung, weil schon in frühen Phasen Zwangspunkte beschrieben, zu klärenden Rahmenbedingungen offengelegt werden und ggf. notwendige Gutachten vorliegen und diese den Büros als Grundlage für ihre Entwürfe zur Verfügung stehen. Wiederholte Anpassungen der Planung, welche auf immer wieder neue Aspekte reagieren, können während des Verfahrens entfallen. Auch die Konkretisierung einer verbindlichen Aufgabenstellung mit allen Beteiligten stellt schon einen Teil der Qualifizierung dar. · Die Förderung der Baukultur mit qualifizierten Büros und ggf. Auftragsversprechen für die weitere Bearbeitung führt sowohl zur Qualifizierung der Planung, fördert aber auch die Qualität der aufgeforderten, ggf. lokalen Büros, da sich diese im Wettbewerb für die beste Lösung für die Aufgabe befinden und sich nicht nur dem Bauherrn und dessen Interessen verpflichtet wissen. · Die Kosten eines solchen Verfahrens sind nach Erfahrung der Architektenkammer im Verhältnis zu den Bausummen minimal. In vielen Fällen werden durch eine Qualifizierung auch Potentiale ausgeschöpft, welche durch die Bearbeitung nur eines Planungsbüros nicht gesehen werden; z.B. kann die Wirtschaftlichkeit der Gebäude schon im Verfahren in die Auswahl einfließen. Aber auch in städtebaulicher Hinsicht kann dies zu zusätzlichen Baufeldern bzw. höheren Dichten führen. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass viele bundesweit agierende Projektentwickler solche Verfahren als Selbstverständlichkeit durchführen. · Große Aufmerksamkeit erregen internationale Wettbewerbsverfahren für Leuchtturmprojekte. Wenig bekannt sind kleinere Verfahren wie die Mehrfachbeauftragung mit Empfehlungskommission. Diese führen ebenfalls zu guten Ergebnissen und der Aufwand ist dem Bauumfang angemessen. · Die politische Entscheidungsfindung kann durch die Einbeziehung der Politik in den Prozess gestärkt, unterstützt und versachlicht werden.Seite 2 von 5 Seite 3 · Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3(1) BauGB kann die Darlegung, dass der Beste unter vielen Alternativen ausgewählt wurde, zur Versachlichung beitragen und die Diskussion mit der Öffentlichkeit positiv befördern. Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Formen der qualitätssichernden Verfahren vor. Zum einen den Planungswettbewerb und zum anderen die Mehrfachbeauftragung. Planungswettbewerbe ermöglichen es den Auslobenden eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten auf Basis eines Vorplanungshonorars ergänzt durch Verfahrenskosten (Vorbereitung + Jury) zu erhalten. Besonders interessant werden diese Verfahren für die teilnehmenden Büros, wenn ein Auftragsversprechen erfolgt. Gerade bei offenen städtebaulichen Wettbewerbsverfahren erhalten auch junge und kleine Büros die Möglichkeit teilzunehmen. Zentral bei dieser Art der Verfahren ist die Gleichbehandlung und Anonymität der beteiligten Planungsbüros. Faire Spielregeln für diese Verfahren bieten die Richtlinien für Architekturwettbewerbe (RPW 2013). Bei einer Mehrfachbeauftragung als kooperatives Verfahren (z.B. durch eine öffentliche Zwischenpräsentation) werden ausgewählte Büros mit der Planung beauftragt und am Ende entscheidet eine Jury über die Arbeiten. Bei diesen Verfahren fallen Honorare für jedes teilnehmende Büro an. Es eignet sich daher überwiegend für kleinere Plangebiete. Da sich die Herausforderungen jedes einzelnen Vorhabens, die geplante Nutzung, der Umfang, der Standort und die Lage in jedem Verfahren unterscheiden, sind unterschiedliche Fallkonstellationen zu berücksichtigen. Diese sind in der Anlage aufgeführt und wurden mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat erörtert und abgestimmt. Werden im Rahmen von städtebaulichen Verträgen Verpflichtungen zur Qualifizierung aufgenommen, kommen die Vorgaben der Anlage analog zur Anwendung, ebenso bei Grundstücksvergaben städtischer Grundstücke. Zu 2) Ziel dieses Beschlusses ist es, für alle Vorhabenträger gleiche und transparente Anforderungen zu beschreiben und für künftige Verfahren den Rahmen klar zu formulieren. Gleichwohl ist die Stadt gehalten, in bereits laufenden Bebauungsplanverfahren ohne qualifizierende Maßnahmen, von der Forderung nach Wettbewerbsverfahren Abstand zu nehmen. In der Regel wurden in diesen Fällen zumeist schon Vertragsbindungen zwischen Vorhabenträger und planenden Büros eingegangen und es kann zu einer maßgeblichen Verzögerung bei der Schaffung von z.B. Wohnraum kommen. Die Qualifizierungsverfahren sind mit der Verwaltung abzustimmen und die politischen Gremien sind mit einzubeziehen (u.a. Zielsetzung, Aufgabenstellung und Beschluss der politischen Teilnehmenden im Auswahlgremium). Über die finale Auslobung entscheiden die Jury im Rahmen der Preisrichtervorbesprechung und dem Auftaktkolloquium vor derSeite 3 von 5 Seite 4 Planungsphase. Hierbei reagiert sie auch auf Anregungen von Seiten der teilnehmenden Büros. Ebenfalls sind Mitglieder des Städtebau- und Gestaltungsbeirat als Fachpreisrichter vorrangig bei der Besetzung des Auswahlgremiums zu berücksichtigen. Im Falle einer Abweichung von den in der Anlage beschriebenen Fallkonstellationen, ist der Städtebau- und Gestaltungsbeirat zu beteiligen und die Politik zu unterrichten. Im Falle, dass städtebauliche Verträge eine Qualifizierung vorsehen (Bsp. Campus Poppelsdorf) sind die Regelungen für die Verfahren anzuwenden, deren Planung noch nicht gestartet hat. Zu 3) Die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit in Wettbewerbsverfahren bietet die Chance, die Akzeptanz für die Veränderungen zu erhöhen. Gleichzeitig wird hier wertvolles Vorort Knowhow mit in die Verfahren eingebracht. Der Mitwirkungsspielraum ist zu Beginn des Verfahrens am höchsten und wird in der Regel bei städtischen Verfahren vor der Finalisierung der Aufgabenstellung durchgeführt. Bei Verfahren nach RPW bzw. bei Vergabeverfahren mit Wettbewerbsverfahren sind der Öffentlichkeitsbeteiligung Grenzen gesetzt. Dennoch ist die Stadt Bonn bemüht, z.B. durch Vertretung der Öffentlichkeit in einer Jury bestehende Spielräume zu nutzen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird die Planung durch zwei weitere Beteiligungsmöglichkeiten flankiert. Zum einem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §3(1) und der Offenlage nach §3(2) BauGB. Alternativ bietet sich bei kleineren Verfahren die Mehrfachbeauftragung mit Juryentscheidung an. Hier kann durch die Aufhebung der Anonymität im Verfahren die Öffentlichkeit z.B. bei einem Werkstattverfahren im Zwischenkolloquium hinzugezogen werden. Die Verwaltung greift damit den Antrag 221203:“ CDU -Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung ind städtebaulichen Wettbewerbsverfahren“ und den Änderungsantrag -02 auf. Der Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ des Dt. Städtetag u.a. findet bei der Gestaltung von Wettbewerbsverfahren Berücksichtigung (s. Anlage zu DS: 221203-01ST). Die Verwaltung schlägt vor, diesen Antrag und den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten. Anlage/n 1 Anlage Qualifizierung (öffentlich)Seite 4 von 5 Varianten Verfahren Beschreibung Größe Mindesanforderung der Qualifizierung vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit städtebaulicher Fragestellung > 25 WE bei gemischten Quartieren bezw. überplante Fläche >3000 qm mind. Mehrfachbeauftragung mit drei Büros und Empfehlungskommisssion Aufstellung von Angebotsbebauungspläne durch Stadt > 50 WE bei gemischten Quartieren bzw. überplante Fläche >5000 qm Mehrfachbeauftragung mit fünf Büros und Empfehlungskommisssion > 70 WE RPW begrenztes oder offenes Wettbewerbsverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan für Einzelvorhaben Büro oder Sonderbauten ab 5000 qm BGF Wettbewerb mit Auftragsversprechen nach RPW bez. Massenstudie für Städtebau und Wettbewerb nach RPW vor Offenlage Angebotsbebauungsplan für städtische Vorhaben wie Kita, Schulen etc. frühzeitige Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens im Städtebaubeirat Verfahrensabstimmung mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat B Qualifizierungsverfahren durch städtebaulichen Vertrag Qualifizierungsverfahren wird im Rahmen des städtebaulichen Vertrags gesichert Einzelfall RPW Verfahren für Architektur und/ oder Freiraum C informelle Planungen Umsetzung von städtischen Maßnahmen in Rahmenpläne, informellen Planungen unter Berücksichtigung von Vergabeverfahren frühzeitige Vorstellung und Abstimmung des Verfahrens im Städtebaubeirat Varianten, Wettbewerb, Mehrfachbeauftragungen mit Empfehlunskommsission > 25 WE bei gemischten Quartieren überplante Fläche >3000 qm Mehrfachbeauftragung mit drei Büros und Empfehlungskommisssion > 50 WE bei gemischten Quartieren überplante Fläche >5000 qm Mehrfachbeauftragung mit fünf Büros und Empfehlungskommisssion für Städtebau + RPW Verfahren Architektur durch städtebaulichen Vertrag > 70 WE RPW begrenztes oder offenes Wettbewerbsverfahren Bei Abweichung ist der Gestaltungs- und Städtebaubeirat zu beteiligen. VEP/ Angebotbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag/ Angebotsbebauungsplan A Vergabe mit anschließendem Qualifizierungsverfahren Vergabe von städtischen Grundstücken mit anschließenden Bebauungsplanvefahren (Qualifizierung Städtebau + Hochbau) DSeite 5 von 5
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