231311-04 AA · Änderungsantrag
BBB-Antrag Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals Lastenausgleichsbank), Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Aktenzeichen: 40911/2022 Drucksachen 231311 und 232073
Kerndaten
- Nummer
- 231311-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231311-04 AA Antragsteller/in: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 30.11.23 BBB-Antrag Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals Lastenausgleichsbank), Grundstück in Bonn- Rüngsdorf, Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Aktenzeichen: 40911/2022 Drucksachen 231311 und 232073 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Bescheidung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zur Bebauung des Grundstückes der ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank (vormals Lastenausgleichsbank) in Rüngsdorf , Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) erst vorzunehmen, wenn die Bezirksvertretung Bad Godesberg und nachlaufend der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen über die Neubaupläne im Rahmen einer Beschlussvorlage beraten haben. 2. Für den Fall dass Ziffer 1 abgelehnt wird, möge der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen Folgendes beschließen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dass in Drucksache 232073 beschriebene Bauvorhaben auf dem Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Mirbachstr. 10/ Wielandstr. 4 (Gemarkung Rüngsdorf, Flur 5, Flurstück 2399) nicht zu genehmigen. Die entsprechende Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Aktenzeichen: 40911/2022 ist daher negativ zu bescheiden. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Zu 1.Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte in ihrer Sitzung am 9.August 2023 folgenden Beschluss gefasst: „Das Bauvorhaben wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg in deren Sitzung am 9.August 2023, spätestens jedoch am 6.September 2023 zur Beratung vorgelegt. Die Bescheidung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zur Bebauung des in Rede stehenden Areals erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Bad Godesberg über die Neubaupläne beraten hat.“ Mit der mit Drucksache 232073 durch die Oberbürgermeisterin verfolgten Bescheidung des Bauvorhabens würde der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg und deren Wille, über das Projekt vor einer Genehmigung beraten zu können, unterlaufen. Zu 2. Die Erteilung der dem Investor in Aussicht gestellten Befreiungen ist nach § 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich nicht vertretbar. Entgegen der Auffassung der Oberbürgermeisterin entspricht das beantragte Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans nicht in ausreichendem Maße, andernfalls wären die mannigfaltigen Dispense vom örtlichen Baurecht, die erkennbar rechtswidrig gewährt werden sollen, wohl kaum von Nöten. Die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans berühren teils bereits alleine, ohne Zweifel aber in Summe die Grundzüge der Planung. Zudem ist die beabsichtigte positive Bescheidung des Vorhabens unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen nicht vertretbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de