231311 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Az.: 40911/2022
Kerndaten
- Nummer
- 231311
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231311 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Az.: 40911/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Bauvorbescheid für das beantragte Vorhaben zu erteilen, da es im Wesentlichen den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch – BauGB- entspricht und die Erteilung der im Übrigen erforder- lichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich vertretbar ist. Begründung Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8217-63 vom 05.08.1977. Das Grundstück liegt zudem im Bereich des Gebietes, für welches die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nr. 7016-1 am 11.05.2017 beschlossen wurde. Derzeit ist das Vorhaben allerdings noch nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan 8217-63 zu beurteilen, wonach der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides hat. Im Übrigen gibt es noch einen alten Bauvorbescheid von 2012, der immer wieder verlängert wurde und der das bestehende Planungsrecht in Anspruch nimmt. Für die nachstehenden Abweichungen von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes ist die Erteilung von Befreiungen bzw. Abweichungen städtebaulich vertretbar, um insbesondere auch den Wohnungsbau zu fördern: 1. Es ergeben sich teilweise Baugrenzüberschreitungen durch das Wohngebäude und die geplante Tiefgarage. DieSeite 1 von 3 Seite 2 Baugrenzüberschreitungen können als untergeordnet angesehen werden. Gleiches gilt für die teilweise deutlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegende Tiefgarage, u. a. da sie baulich nicht unmittelbar in Erscheinung tritt. An anderen Stellen bleibt das Vorhaben jedoch von den umfassenden Baugrenzen zurück. 2. Nach der hier anzuwendenden Landesbauordnung 1970 ist das Staffelgeschoss als Vollgeschoss zu werten. Da nach der heute gültigen Baunutzungsverordnung und der Bauordnung das Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss zu qualifizieren wäre und bei neueren Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein solches Geschoss zulässig wäre, wird in solchen Fällen regelmäßig eine Befreiung erteilt. Im Übrigen tritt das Staffelgeschoss allseits deutlich vom darunterliegenden Geschoss zurück. 3. Hieraus resultiert auch die Befreiung von der Geschossflächenzahl, da bei Hinzurechnung der Staffelgeschossflächen die maximal zulässige Geschossflächenzahl überschritten wird Die Überschreitung der maximal zulässigen GFZ tritt insbesondere städtebaulich nicht in Erscheinung und resultiert ausschließlich aus dem Ausbau des Dachgeschosses zu wohnbaulichen Zwecken. 4. Es ist ein Flachdach anstelle eines Sattel- bzw. Walmdaches geplant. Gegen das geplante Flachdach bestehen keine Bedenken, da bereits zahlreiche vergleichbare Gebäude mit Flachdachkonstruktionen innerhalb des Plangebiets umgesetzt wurden. Die Erteilung einer Abweichung nach § 89 BauO NRW ist daher vertretbar. 5. Die geschlossene Bauweise wird nicht gänzlich beachtet. Im Hinblick auf die nicht vollumfänglich ausgeführte, geschlossene Bauweise werden keine Bedenken erhoben. Die Öffnung der beiden Baukörper erfolgt im rückwärtigen, nicht unmittelbar einsehbaren Grundstücksbereich, was eine aufgelockerte, aber im straßenzugeordneten Bereich weiterhin geschlossene Bauweise ermöglicht. Dementsprechend werden die Grundzüge der Planung weiterhin gewahrt, eine Befreiung kann erteilt werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Anlage/n 1 Lageplan Mirbach-, Wielandstraße (öffentlich) 2 Dachaufsicht Mirbach-, Wielandstraße (nichtöffentlich) 3 Ansicht_Schnitt_Mirbach-, Wielandstraße (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de