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231311-01 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB -Dringlichkeitsantrag Grundstück in Bonn Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Az.: 40911/2022 Antrag zur Vorlage 231311

Nummer
231311-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
09.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231311 Grundstück in Bonn Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße - Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe Az.: 40911/2022

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231311-01 DA
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
09.08.23 gez. Wenzel
BBB -Dringlichkeitsantrag Grundstück in Bonn
Mirbachstraße / Rüngsdorf Wielandstraße
- Errichtung von zwei Wohngebäuden mit
Tiefgarage (Großgarage), Gebäude mittlerer Höhe
Az.: 40911/2022
Antrag zur Vorlage 231311
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Für die Sitzung des Planungsausschusses am 10.August 2023 teilt die
Oberbürgermeisterin im Rahmen einer Vorlage mit, dass Sie beabsichtigt, für
die neuen Pläne zur Bebauung des Grundstückes der ehemaligen
Lastenausgleichsbank in Bad Godesberg- Rüngsdorf (Mirbachstraße /
Wielandstraße) einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
Wird der seitens der Antragsteller der Bezirksvertretung unterbreitete
Beschlussvorschlag nicht gefasst, ist von einer Bescheidung auszugehen,
bevor sich die Bezirksversammlung mit den Plänen beschäftigen konnte.
Etwaige Empfehlungen oder Änderungsvorschläge zu dem Vorhaben aus den
Reihen der Bezirksverordneten könnten dann keine Berücksichtigung mehr
finden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Das Bauvorhaben wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg in deren Sitzung
am 9.August 2023, spätestens jedoch am 6.September 2023 zur Beratung
vorgelegt. Die Bescheidung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages zur
Bebauung des in Rede stehenden Areals erfolgt erst, wenn die
Bezirksvertretung Bad Godesberg über die Neubaupläne beraten hat.
Begründung
Erfolgt mündlich!Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de