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231298-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg

Nummer
231298-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231298 CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231298-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer
Burg Bonn-Auerberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat bei diversen (Bürger*innen-) Anträgen, u.a. anhand von
Verkehrsdaten dargelegt, dass die Verkehrsbelastung innerhalb der Straße An
der Rheindorfer Burg verschwindend gering ist (vgl. DS 201268-03 bzw. DS
220985-01 ST).
Maßgebliche Voraussetzung für die Anordnung von verkehrsberuhigenden
Maßnahmen ist ein Nachweis von Geschwindigkeitsübertretungen anhand
objektiver Verkehrsdaten. Im Zusammenhang mit der Thematik „An der
Rheindorfer Burg“ konnte sowohl anhand der durchgeführten Verkehrszählung
(310 Fahrzeuge am Tag) als auch bei der SDR-Erhebung über 5 Tage (max.
170 Fahrzeuge am Tag, Überschreitungsquote von 2,2% sowie einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h bei erlaubten 30km/h) keine
Grundlage für entsprechende Maßnahmen nachgewiesen werden. Es gab
lediglich einzelne Ausreißer. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein
Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen auch durch
verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenverkehr niemals gänzlich
ausgeschlossen werden kann.
Hinsichtlich von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie z.B. Temposchwellen,
verweist die Verwaltung zudem auch auf den Bürger*innenantrag mit der DS-
Nr. 220985, welcher im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt
erklärt wurde.
Unter Berücksichtigung der o. g. Gründe erachtet die Verwaltung unter
Berücksichtigung der Vielzahl an Projekten im Bereich Mobilität und Verkehr
sowie der begrenzten personellen Ressourcen auch eine
Bürger*inneninformation als nicht zielführend. Im Rahmen einer solchen
Veranstaltung könnte nur auf die bereits in diversen Anträgen dargelegten
Daten verwiesen werden, da die Voraussetzungen für weiterführende
Maßnahmen nicht vorliegen.
Überdies ist aufgrund der Bebauungsstruktur in der Straße auf Basis der
Verkehrsdaten davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil des Verkehrs
durch die Bewohner*innen bzw. Besucher*innen des Haus Müllestumpe selbst
ausgelöst wird.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de