231298-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 231298-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231298-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat bei diversen (Bürger*innen-) Anträgen, u.a. anhand von Verkehrsdaten dargelegt, dass die Verkehrsbelastung innerhalb der Straße An der Rheindorfer Burg verschwindend gering ist (vgl. DS 201268-03 bzw. DS 220985-01 ST). Maßgebliche Voraussetzung für die Anordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen ist ein Nachweis von Geschwindigkeitsübertretungen anhand objektiver Verkehrsdaten. Im Zusammenhang mit der Thematik „An der Rheindorfer Burg“ konnte sowohl anhand der durchgeführten Verkehrszählung (310 Fahrzeuge am Tag) als auch bei der SDR-Erhebung über 5 Tage (max. 170 Fahrzeuge am Tag, Überschreitungsquote von 2,2% sowie einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h bei erlaubten 30km/h) keine Grundlage für entsprechende Maßnahmen nachgewiesen werden. Es gab lediglich einzelne Ausreißer. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen auch durch verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenverkehr niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie z.B. Temposchwellen, verweist die Verwaltung zudem auch auf den Bürger*innenantrag mit der DS- Nr. 220985, welcher im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt erklärt wurde. Unter Berücksichtigung der o. g. Gründe erachtet die Verwaltung unter Berücksichtigung der Vielzahl an Projekten im Bereich Mobilität und Verkehr sowie der begrenzten personellen Ressourcen auch eine Bürger*inneninformation als nicht zielführend. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung könnte nur auf die bereits in diversen Anträgen dargelegten Daten verwiesen werden, da die Voraussetzungen für weiterführende Maßnahmen nicht vorliegen. Überdies ist aufgrund der Bebauungsstruktur in der Straße auf Basis der Verkehrsdaten davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil des Verkehrs durch die Bewohner*innen bzw. Besucher*innen des Haus Müllestumpe selbst ausgelöst wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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