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231298 · Antrag

CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg

Nummer
231298
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231298-01 ST CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer Burg Bonn-Auerberg

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Antrag
öffentlich
231298
Antragsteller/in:
Dr. Bettina Fischer-Starcke
CDU Bezirksfraktion Bonn
18.07.2023 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Bürgerinformation An der Rheindorfer
Burg Bonn-Auerberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße
An der Rheindorfer Burg zu einer Bürgerinformation einzuladen und über den
Stand der Erkenntnisse zur verkehrlichen Situation zu berichten.
Begründung
Die BV Bonn hat im August 2022 beschlossen, dass „die Verwaltung
beauftragt wird, Gespräche mit dem Haus Müllestumpe zu führen, welche
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung kurzfristig umsetzbar sind“.
Dies ist bis heute nicht erfolgt.
Auf eine Kleine Anfrage im Juni 2023 antwortet die Verwaltung, dass sie
aufgrund fehlender, rechtlicher Voraussetzungen für verkehrsberuhigende
Maßnahmen bisher keine Gespräche mit dem Haus Müllestumpe geführt hat.
Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss der BV.
Dem Beschluss der BV war auch ein entsprechender Bürgerantrag sowie viele
Gespräche der Kommunalpolitik vor Ort vorausgegangen.
Es gibt ein hohes Interesse an der Steigerung des Sicherheitsgefühls der
Bewohnerinnen und Bewohner dieser Straße. Das darf in einer bürgernahen
Stadt nicht ignoriert werden.
Auch sind die Betroffenen alarmiert, da die Verwaltung in ihrer Stellungnahme
zum Bürgerantrag im August 2022 wie folgt positioniert hat: „…stellen
Bodenschwellen auch eine Beeinträchtigung für den radverkehr dar.
Insbesondere für Fahrräder mit Kinderanhänger oder Lastenfahrräder wird
durch entsprechende Maßnahmen der Fahrkomfort und die
Fahrgeschwindigkeit eingeschränkt. Dies widerspricht grundsätzlich den Zielen
einer Fahrradstraße, da dort u.a. hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglichtSeite 1 von 2
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werden sollen.“
Aus Sicht der Antragsteller geht es bei der Straße An der Rheindorfer Burg
aber keineswegs um eine Fahrradrennstrecke für Lastenfahrräder und ihren
Fahrkomfort.
Es geht um ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und hier
insbesondere um die Bewohner und Gäste des Haus Müllestumpe.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de