231261-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Berliner Platz für den Fuß- und Radverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 231261-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231261-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Berliner Platz für den Fuß- und Radverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Für den vom Alten Friedhof kommenden Radverkehr wird eine durchgehende Aufstellfläche geschaffen, damit dieser sicher nach links in die Altstadt abbiegen kann. zu 1) Es gab bereits im Rahmen der Umweltspur Ost-West-Achse (Oxfordstraße) Überlegungen, einen Aufstellbereich für den Radverkehr in der Linksabbiegespur einzurichten. Diese wurden letztendlich nicht umgesetzt. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwiefern ein Aufstellbereich für Radfahrende in den Linksabbiegespuren möglich ist und welche Auswirkungen dies auf die Leistungsfähigkeit hat. 2. Die Grünphase wird für den von der Altstadt kommenden Fußverkehr in Richtung der Bahnhaltestelle der Linie 66 verlängert, sodass man genau so lange zu Fuß in Richtung Haltestelle gehen kann, wie man bereits jetzt in die Gegenrichtung gehen kann. zu 2) Grundsätzlich erhält der Fußverkehr in Bonn deutlich längere Grünzeiten als gemäß Regelwerk erforderlich. Im Vergleich zu anderen Überwegen im Stadtgebiet ist die Grünzeit des Überweges am Stadthaus etwas weniger großzügig dimensioniert, was zur Aufrechterhaltung einer Mindestleistungsfähigkeit des gesamten Knotenpunktes, insbesondere auch im Interesse des ÖPNV, unverzichtbar ist. Es ist signaltechnisch korrekt, dass die Fußverkehre in den einzelnen Gehrichtungen verschieden geschaltet werden. Dieses ist aus Sicherheitsaspekten erforderlich, weil die Fußverkehrs-Signale, die jeweils auf den Haltstellenbereich der Stadtbahn zuführen, in direktem Konflikt mit den Signalen für die Stadtbahn stehen. Die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von den äußeren Fahrbahnrändern (Stadthaus bzw. Florentiusgraben) losgehen und die Stadtbahn queren, sollten den Gleisbereich erst geräumt haben, bevor die Stadtbahnen Grün erhalten können. Zwar ist der eigentliche Gleisbereich nicht durch Fußgängersignale gesichert (es befinden sich dort sogenannte Springlichter, die auf sich nähernde Bahnen hinweisen), jedochSeite 1 von 2 Seite 2 trägt ein zusätzlicher Schutz durch die gewählte Schaltung der Fußgängersignale zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheit bei. In der anderen Gehrichtung besteht der Konflikt zum Bahnverkehr nicht, da der Fußverkehr sich vom Haltestellenbereich entfernt. Daher können diese Signale länger Grün zeigen. Um die aktuelle Zeitdifferenz von 10 Sekunden beim Grünende zwischen den gegenläufigen Fußverkehrssignalen aufzuheben, müssten die Stadtbahnsignale ihre Freigabe entsprechend später erhalten. Dies steht in Widerspruch zur angestrebten Förderung des ÖPNV. Der Knotenpunkt am Stadthaus ist überlastet. Die Grünzeit von 27 Sekunden für den Fußverkehr beansprucht bereits heute ca. ein Drittel der gesamten Umlaufzeit von 90 Sekunden. In den verbleibenden zwei Dritteln müssen alle anderen Verkehre, also auch alle Stadtbahnen und Straßenbahnen abgewickelt werden. Nach Einführung der Umweltspur wurde die MIV-Zufahrt vom Alten Friedhof kommend von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, die Leistungsfähigkeit somit etwa halbiert. Eine weitere Kürzung der MIV-Grünzeit zu Gunsten einer verlängerten Grünphase für den Fußverkehr hätte negative Auswirkungen auf die Rückstausituation in diesem Zulaufbereich bis hin zum Kreisel an der Rabinstraße. 3. Die Möglichkeit des U-Turns wird für den vom Alten Friedhof kommenden Verkehr unterbunden. Die dadurch mögliche Verlängerung der Ampelschaltung wird dazu genutzt, die Grünphase zur Querung Altstadt-Bahnhaltestellen früher zu starten. zu 3) Ein Wegfall der Wendebeziehung (U-Turn) bietet keine signaltechnischen Vorteile für die Signalisierung des Fußverkehrs, denn die unter Punkt 2 aufgeführten Konflikte mit der Stadtbahn bestünden unverändert weiter. Somit ist eine Grünzeitverlängerung für die in Richtung Haltestelle verkehrenden Fußgängerinnen und Fußgänger nicht erreichbar. Zudem besteht die Gefahr, dass linksabbiegende Fahrzeuge trotz Beschilderung und Markierung das Wendeverbot missachten und unerlaubt einen U-Turn fahren. Die vorhandene großzügige Fahrbahnausrundung am Ende des Haltestellenbereichs unterstützt zudem ein unerlaubtes Linksabbiegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de