231259-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz
Kerndaten
- Nummer
- 231259-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231259-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die in den Fragen angesprochenen Folien beziehen sich auf die Präsentation „Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach“, die in der Bezirksvertretung am 19.10.2022 sowie im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 03.11.2022 vorgestellt wurde (DS 221713). Die Präsentation ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to010?0--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment- link&SILFDNR=2000632&refresh=true Dies vorweggeschickt werden die Fragen der Großen Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Wieviel Euro wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 für Hochwasserschutz am Godesberger Bach, sowohl konsumtiv als auch investiv, eingestellt und mit welchen Zielsetzungen bzw. Aufgabenstellungen und Fristen? Im Doppelhaushalt 2023/24 sind insgesamt 7 Mio. € investive Mittel eingestellt, die zur Planung für die Beauftragung eines Ingenieurbüros, weitere Planungen und Berechnungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Godesberger Bach und der baulichen Umsetzung der Planung dienen sollen. Konsumtive Mittel werden für alle notwendigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet und nicht gesondert für einzelne Bäche angemeldet. 2. Wurde mittlerweile die Auswirkungen eines HQ50 und der hierzu erforderlichen Schutzkonzepte untersucht und mit welchen Ergebnissen? Falls nicht, bis wann liegen belastbare Erkenntnisse vor? Ein Hochwasserschutzkonzept für den Godesberger Bach wurde bereits erstellt und die Ergebnisse vorgestellt (DS221713). Nächster Schritt ist die vertiefte Prüfung und Berechnung auf sinnvoll zu kombinierende Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit niedrigeren Schutzzielen als ein HQ100. Auch hierbei soll ein höchstmöglicher SchutzSeite 1 von 4 Seite 2 erreicht werden, wenn möglich, auch über einem HQ50. Es sollen verschiedene Varianten aus dem Hochwasserschutzkonzept im Detail überprüft werden. Derzeit werden Anforderungen an eine vertiefte Überprüfung definiert, auf deren Basis entsprechende Angebote von Fachplanern eingeholt werden. Eine Beauftragung soll im Herbst 2023 erfolgen. Aktuell liegen demnach noch keine Ergebnisse zu konkreten baulichen Maßnahmen vor. Die ersten Ergebnisse der vertieften Überprüfung werden voraussichtlich im nächsten Jahr vorliegen. 3. Wie weit ist die Verwaltung in Kooperation mit der Gemeinde Wachtberg mit den Planungen zur Abwehr eines HQ50? Die Gemeinde Wachtberg hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, inwiefern Möglichkeiten zur Gewässerausweitung am Godesberger Bach, vor allem im Bereich der Brücke „Im Bruch“, auf Wachtberger Gebiet bestehen. Maßnahmen im Oberlauf von Fließgewässern dürfen keine Verschlechterung bei den Unteranliegern verursachen. Diese Ergebnisse liegen aktuell noch nicht vor. Die Ergebnisse der Studie werden entsprechend in die Variantenplanung auf Bonner Stadtgebiet einfließen. 4. Habe ich der Präsentation richtig entnommen, dass im baulichen Bestand im Bad Godesberger Stadtgebiet ein HQ10 noch schadensfrei ablaufen kann? In Bad Godesberg verursacht ein HQ10 bereits Schäden. Ein HQ10 ufert bereits an der Brunnenallee aus (Spielplatz betroffen), siehe Folie 21, im Villenviertel, s. Folie 23 und an der Ubierstraße, s. Folie 26. 5. Kann aus Folie 21 aus der farblichen Darstellung der Überschwemmungsbereiche rückgeschlossen werden, dass das Ereignis von 2016 einem HQ20 entsprach (neongrüne Flächen)? In meiner Erinnerung sind die Überschwemmungsflächen eines HQ25 nicht erreicht worden. Zur Einordnung des HW 2016 ist der hydrologische Längsschnitt, Folie 7, besser geeignet. Die blaue Linie zeigt das Ereignis 2016 an. Bei ca. km 1,5 (Villenviertel) liegt das HQ 2016 mit 20,06 m³/s über einem HQ20 mit 18,49 m³/s und unter einem HQ50 mit 26,47 m³/s. 6. Aus Folie 15, Var. 5 entnehme ich, dass durch die Addition von Rückhaltebecken im Marienforster Tal für Bad Godesberg ein HQ50-Ereignis vermeidbar ist. Habe ich das richtig verstanden? Die Variante 5, auf Folie 15, zeigt einen Volleinstau des HRB uh. Wattendorfer Mühle bei einem HQ50. Zufluss zum Becken: 22,66 m³/s, gedrosselter Beckenabfluss: 14,9 m³/s. Dies führt zu Abflüssen im Bereich Brunnenallee in Höhe von 15,6 m³/s (Zahlen nicht auf Folie dargestellt). Dieser Abfluss liegt über einem HQ10 von 13,27 m³/s und unter einem HQ20 von 18,22 m³/s (s. Längsschnitt Folie 7). D. h., dass es auch mit dieser Variante weiterhin zu Überflutungen in Bad Godesberg kommen kann (S. Antwort auf Frage 4) Ergänzend muss zu möglichen Hochwasserrückhaltebecken entlang des engen und steil eingeschnittenen Godesberger Bachtals im Landschaftsschutzgebiet oberhalb der Godesberger Innenstadt hingewiesen werden, dass diese zwar bis zu einem bestimmten Einstauvolumen Wasser zurückhalten können, wird das Rückhaltevermögen aber übertroffen, kann es zum Überlauf solcher Becken in Form einer Flutwelle kommen. Es können große Schäden im Stadtgebiet von Bad Godesberg entstehen. Die Fachverwaltung steht Retentionsbecken deshalb sehr kritisch gegenüber.Seite 2 von 4 Seite 3 7. Aus Folie 9 entnehme ich, dass bei einem HQ50-Ereignis Schäden im Stadtgebiet Bad Godesberg in Höhe von ca. 85 Mio EUR auftreten können, die bei ausreichendem Schutz vermeidbar wären. Ja. Der Auswertebereich erstreckt sich von der Stadtgrenze zu Wachtberg bis zum Rhein. 8. Aus Folie 14 entnehme ich, dass ein Schutz vor einem HQ50 mit einem Einsatz von 8,4 Mio EUR erzielbar ist. Ist das richtig? Die Summe schreckt mich nicht ab im Vergleich zu sonstigen Summen, die in Bonn z.B. für die Sanierung der Beethovenhalle aufgewendet werden. Ein Schutz vor einem HQ50 bedeutet, dass ein oder mehrere Becken so ausgelegt werden müssten, dass der resultierende Abfluss in Bad Godesberg unter dem dortigen Ausuferungsabfluss liegen muss. Diese Variante wurde nicht betrachtet. Die erforderlichen Kosten könnten erst nach Berechnung einer solchen Variante ermittelt werden. Wie bereits in der BV Godesberg und im AUKLA erläutert, ist das angestrebte Schutzziel eines HQ100 anhand der untersuchten Maßnahmen im HWSK effektiv nicht erreichbar. Nächster Schritt wird die vertiefte Prüfung auf sinnvoll zu kombinierende Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit niedrigeren Schutzzielen. Auch hierbei soll ein höchstmöglicher Schutz erreicht werden. 9. Haben Sie bei Ihren Untersuchungen auch das Pegelmesssystem begutachtet, welches nach 2016 installiert worden ist? Wenn ja, mit welchen Vorwarnzeiten ist für die Bevölkerung im Falle der Wiederholung des Ereignisses von 2016 über die Stafette Sensor à Feuerwehr à Ausrückzeit der Feuerwehr im Ausbreitungsgebiet eines HQ25 oder höher zu rechnen? Und wie resillient schätzen Sie die verwendete Technologie ein aus den Erfahrungen mit dem 14. Juli 2020 an der Ahr? Das Alarmpegelsystem besteht aus einem dichten Messnetz von 17 Standorten an den Bächen im Bonner Stadtgebiet. Es dient zur Warnung bei Starkregenereignissen und ist in dieser Form singulär in ganz Deutschland. An den Stationen werden die Wasserstände vor kritischen Bereichen gemessen, die überflutungsgefährdet sind. Das System beinhaltet 2 Warnschwellen: Ein erster Alarm erfolgt, wenn sich das Bachbett zur Hälfte gefüllt hat, ein zweiter, wenn das Bachbett an der jeweiligen Stelle zu 2/3 gefüllt ist. Das heißt, dass eine Alarmierung zeitlich VOR einer möglichen Überflutung an den Bächen erfolgt und nicht erst, wenn die Überflutung erfolgt. Die Vorwarnzeiten zwischen Hochwasserwelle und Überflutung betragen je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 90 Minuten. Die Warnmeldungen werden direkt an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr übertragen. Einige der Messstellen sind mit Videotechnik bestückt, die eine sofortige Situationseinschätzung durch die Feuerwehr nach Eingang eines Alarms ermöglicht. Bei Bedarf sind die Feuerwehrkräfte dann binnen weniger Minuten zur weiteren Lageerkundung vor Ort. Ebenso werden die Rufbereitschaften des Tiefbauamts informiert. Die Stromversorgung erfolgt direkt aus dem Netz oder per Solarpanel und Akku. Die Datenübertragung wird über Mobilfunknetz und, wo möglich, über vorhandene Datennetzwerke gewährleistet. Ebenso erfolgt im Ernstfall über die Feuerwehr eine Warnmeldung an die Bevölkerung binnen weniger Minuten, wenn sich aus demSeite 3 von 4 Seite 4 Lagebild Anhaltspunkte für die Gefährdung von Menschen ergeben. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Feuerwehr zur Warnung, beispielsweise über Sirenenalarm, die Warn-App NINA oder über lokale Radiosender. Seit Ende Februar 2023 steht auch der neue Warnkanal „Cell-Broadcast“ für Warnungen zur Verfügung. Durch die Abhängigkeit von Stromversorgung und Datenübermittlung kann das Alarmpegelsystem im Katastrophenfall, wenn Strom- und Funkversorgung ausfallen, wie z.B. im Juli 2021 an der Ahr geschehen, nicht komplett ausfallsicher sein. Hier ist jedoch zu betonen, dass ein solches Alarmierungssystem als Hilfsmittel im Vorfeld von Überflutungen infolge von Starkregen dient, d.h. Informationen zeitlich vor einer Überschwemmung liefern soll. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr werden durch das Alarmpegelsystem in der Gefahrenabwehr unterstützt und personelle Ressourcen sind effektiver einsetzbar. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de