231259 · Große Anfrage
FDP/u.w.-Große Anfrage: Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz
Kerndaten
- Nummer
- 231259
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 21.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 231259 Fragesteller/in: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Petra Nöhring Wolfgang Heedt Frank Thomas Jutta O. Lechner 17.07.2023 gez. Wenzel FDP/u.w.-Große Anfrage: Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Fragestellung Im General-Anzeiger vom 07.07.2023 erschien ein Artikel mit dem Titel: „Was, wenn das Wasser kommt?“ Die dort gemachten Aussagen zu den Schutzmöglichkeiten am Godesberger Bach vor Sturzfluten bedürfen nach bisheriger mittels Anträgen, Großen Anfragen, Gutachten sowie durch Korrespondenz mit der Stadtverwaltung erkundeter Sachlage einer Konsolidierung auf den aktuellsten Stand der Erkenntnisse sowie der Präzisierung. Fragen: 1. Wieviel Euro wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 für Hochwasserschutz am Godesberger Bach, sowohl konsumptiv als auch investiv, eingestellt und mit welchen Zielsetzungen bzw. Aufgabenstellungen und Fristen? 2. Wurde mittlerweile die Auswirkungen eines HQ50 und der hierzu erforderlichen Schutzkonzepte untersucht und mit welchen Ergebnissen? Falls nicht, bis wann liegen belastbare Erkenntnisse vor? 3. Wie weit ist die Verwaltung in Kooperation mit der Gemeinde Wachtberg mit den Planungen zur Abwehr eines HQ50? 4. Habe ich der Präsentation richtig entnommen, dass im baulichen Bestand im Bad Godesberger Stadtgebiet ein HQ10 noch schadensfrei ablaufen kann? 5. Kann aus Folie 21 aus der farblichen Darstellung der Überschwemmungsbereiche rückgeschlossen werden, dass das Ereignis von 2016 einem HQ20 entsprach (neongrüne Flächen)? In meiner Erinnerung sind die Überschwemmungsflächen eines HQ25Seite 1 von 6 Seite 2 nicht erreicht worden. 6. Aus Folie 15, Var. 5 entnehme ich, dass durch die Addition von Rückhaltebecken im Marienforster Tal für Bad Godesberg ein HQ50- Ereignis vermeidbar ist. Habe ich das richtig verstanden? 7. Aus Folie 9 entnehme ich, dass bei einem HQ50-Ereignis Schäden im Stadtgebiet Bad Godesberg in Höhe von ca. 85 Mio EUR auftreten können, die bei ausreichendem Schutz vermeidbar wären. 8. Aus Folie 14 entnehme ich, dass ein Schutz vor einem HQ50 mit einem Einsatz von 8,4 Mio. EUR erzielbar ist. Ist das richtig? 9. Haben Sie bei Ihren Untersuchungen auch das Pegelmesssystem begutachtet, welches nach 2016 installiert worden ist? Wenn ja, mit welchen Vorwarnzeiten ist für die Bevölkerung im Falle der Wiederholung des Ereignisses von 2016 über die Stafette Sensor à Feuerwehr à Ausrückzeit der Feuerwehr im Ausbreitungsgebiet eines HQ25 oder höher zu rechnen? Und wie resilient schätzen Sie die verwendete Technologie ein aus den Erfahrungen mit dem 14. Juli 2020 an der Ahr? Bitte bei der Beantwortung der Großen Anfrage die in der Anlage aufgelistete Historie, beginnend mit dem Ereignis der Überflutung der Brunnenallee sowie von Teilen der Bad Godesberger Innenstadt vom 04.06.2016, berücksichtigen, einordnen und in Form eines Zwischenberichts auf den neuesten Stand der Erkenntnisse bringen. Begründung Seit dem Starkregenereignis am Godesberger Bach vom Juni 2016 bis zur Stellung dieser Großen Anfrage sind mittlerweile 7 volle Jahre verstrichen. Das Gutachten der Firma Hydrotec zu einem HQ100 wurde erst im Oktober 2022 vorgestellt. Zwischenzeitlich traten am 14.07.2021 die folgenschweren Überflutungen an Ahr und Erft auf. Frühwarnkonzepte allein reichen nicht zur Abwehr von Personenschäden aus. Äußerst bedenklich ist eine Vorwarnzeit von im schlimmsten Fall 60 Minuten oder weniger wenn man berücksichtigt, dass sich in den Kellerräumen der Einzelhandelsgeschäfte Lagerräume befinden, in denen sich ggf. Menschen länger, z.B. zum Auspreisen von Waren, aufhalten und im Zweifelsfall auch Handywarnungen nicht mitbekommen. Hier besteht real Lebensgefahr, wie die Ereignisse vom Juli 2021 an Ahr und Erft eindrücklich aufgezeigt haben. Die Sanierung der Bad Godesberger Innenstadt mit Städtebauförderungsmitteln steht vor der Tür. Es wäre extrem befremdlich, wenn eine frisch sanierte Innenstadt sowie der dort konzentrierte Einzelhandel in kürzester Zeit wieder durch Sturzfluten des Godesberger Bachs ruiniertSeite 2 von 6 Seite 3 würden. Im Schadenfall steht eine Schadenshöhe von 85 Millionen Euro im Raum (siehe Hydrotoec-Gutachten). Angesichts der Gefahren für Leib und Leben sowie Immobilien- und Sachwerte erwarten Bevölkerung und Politik eine ambitioniertere Vorgehensweise der Verwaltung und eine zügige Errichtung von Rückhaltesystemen für Sturzfluten im Marienforster Tal. Anlage/n 1 Historie (öffentlich)Seite 3 von 6 Datum DS- Nummer Federführend Dokument Titel 08.08.20 16 1612310 FDP Große Anfrage Frühwarnsystem Starkregen und Überflutungen 30.08.20 16 1612310S T2 Verwaltung Stellungnahme 07.12.20 16 1613727 FDP Große Anfrage Frühwarnsystem für Starkregen und deren Folgen, hier: Bad Godesberger Innenstadt und Anlieger im Hinblick auf den Godesberger Bach 24.01.20 17 1613727S T2 Verwaltung Stellungnahme 23.12.20 16 1710033 FDP Große Anfrage Auswirkungen des Starkregenkonzepts der Landesregierung auf die Bauplanung in Bad Godesberg 03.03.20 17 1710033S T2 Verwaltung Stellungnahme 17.05.20 17 1711718 FDP Große Anfrage Starkregenereignisse in Bad Godesberg 22.06.20 17 1711718S T2 Verwaltung Stellungnahme 16.05.20 18 1711718N V3 FDP Große Anfrage Starkregenereignisse in Bad Godesberg, Fortschreibung 06.06.20 18 1711718S T4 Verwaltung Stellungnahme NN DS 1711718N V5 FDP Große Anfrage Starkregen: Aktualisierung zu DS 1711718ST4 29.11.20 18 1711718S T6 Verwaltung Stellungnahme 19.07.20 21 211274 Wolfgang Heedt, FDP Bürgerantrag Die Verwaltung stellt in den in Beratung befindlichen Haushalt 2021/2022 Planungskosten ein für einen physischen Hochwasserschutz am Godesberger Bachlauf oberhalb des Gutes Marienforst 31.08.20 Bezirksvertret Beschluss Der BürgerantragSeite 4 von 6 21 ung Bad Godesberg wird in der Sitzung der BV Bad Godesberg in einen interfraktionellen Antrag umgewandelt mit dem Wortlaut: „1. Die Verwaltung prüft, inwieweit baulicher Hochwasserschutz am Godesberger Bach realisierbar ist und legt der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen Zeit- und Kostenplan vor. 2. Dabei wird die Studie aus 2018 berücksichtigt und in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt. 3. Die Verwaltung stellt Planungskosten für einen physischen Hochwasserschutz ein, sofern diese noch nicht im Haushalt eingestellt wurden.“ Der so geänderte Bürgerantrag wird einstimmig beschlossen. 11.01.20 22 220077 Koalition Antrag Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser- Entlastung am Godesberger Bach 27.01.20 22 220077-02 FDP Änderungsantr ag Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser- Entlastung am Godesberger Bach, Antrag zur Vorlage 220077 (Rechen) 01.02.20 22 220077-03 FDP Änderungsantr ag Klimaanpassung Bad Godesberg – Hochwasser[1]Entlast ung am GodesbergerSeite 5 von 6 Bach, Antrag zur Vorlage 220077 (Priorität für den Beschluss zu DS 211274) 19.10.20 22 221713 Verwaltung Mitteilungsvorl age Hochwasserschutz Godesberger Ba 08.11.20 22 Wolfgang Heedt Mail Mail an , Hydrotec, mit Nachfragen zum a0 19.10.2022 in der BV Bad Godesberg vorgestellten Gutachten 22.11.20 22 Tiefbauamt, Mail Beantwortung der von Wolfgang Heedt an gerichteten Mail. 01.12.20 22 222391 FDP Antrag Physischer Hochwasserschutz am Godesberger Bachlauf oberhalb des Gutes Marienforst, hier: Aufnahme von Planungs- und Realisierungskosten im anstehenden Doppelhaushalt 09.02.20 23 222391-01 Verwaltung StellungnahmeSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de