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231259 · Große Anfrage

FDP/u.w.-Große Anfrage: Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz

Nummer
231259
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 231259-01 ST Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz

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Große Anfrage
öffentlich
231259
Fragesteller/in:
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Frank Thomas
Jutta O. Lechner
17.07.2023 gez. Wenzel
FDP/u.w.-Große Anfrage: Godesberger Bach -
Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen
Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Im General-Anzeiger vom 07.07.2023 erschien ein Artikel mit dem Titel: „Was,
wenn das Wasser kommt?“ Die dort gemachten Aussagen zu den
Schutzmöglichkeiten am Godesberger Bach vor Sturzfluten bedürfen nach
bisheriger mittels Anträgen, Großen Anfragen, Gutachten sowie durch
Korrespondenz mit der Stadtverwaltung erkundeter Sachlage einer
Konsolidierung auf den aktuellsten Stand der Erkenntnisse sowie der
Präzisierung.
Fragen:
1. Wieviel Euro wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 für
Hochwasserschutz am Godesberger Bach, sowohl konsumptiv als auch
investiv, eingestellt und mit welchen Zielsetzungen bzw.
Aufgabenstellungen und Fristen?
2. Wurde mittlerweile die Auswirkungen eines HQ50 und der hierzu
erforderlichen Schutzkonzepte untersucht und mit welchen
Ergebnissen? Falls nicht, bis wann liegen belastbare Erkenntnisse vor?
3. Wie weit ist die Verwaltung in Kooperation mit der Gemeinde Wachtberg
mit den Planungen zur Abwehr eines HQ50?
4. Habe ich der Präsentation richtig entnommen, dass im baulichen
Bestand im Bad Godesberger Stadtgebiet ein HQ10 noch schadensfrei
ablaufen kann?
5. Kann aus Folie 21 aus der farblichen Darstellung der
Überschwemmungsbereiche rückgeschlossen werden, dass das
Ereignis von 2016 einem HQ20 entsprach (neongrüne Flächen)? In
meiner Erinnerung sind die Überschwemmungsflächen eines HQ25Seite 1 von 6
Seite 2
nicht erreicht worden.
6. Aus Folie 15, Var. 5 entnehme ich, dass durch die Addition von
Rückhaltebecken im Marienforster Tal für Bad Godesberg ein HQ50-
Ereignis vermeidbar ist. Habe ich das richtig verstanden?
7. Aus Folie 9 entnehme ich, dass bei einem HQ50-Ereignis Schäden im
Stadtgebiet Bad Godesberg in Höhe von ca. 85 Mio EUR auftreten
können, die bei ausreichendem Schutz vermeidbar wären.
8. Aus Folie 14 entnehme ich, dass ein Schutz vor einem HQ50 mit einem
Einsatz von 8,4 Mio. EUR erzielbar ist. Ist das richtig?
9. Haben Sie bei Ihren Untersuchungen auch das Pegelmesssystem
begutachtet, welches nach 2016 installiert worden ist? Wenn ja, mit
welchen Vorwarnzeiten ist für die Bevölkerung im Falle der
Wiederholung des Ereignisses von 2016 über die Stafette Sensor à
Feuerwehr à Ausrückzeit der Feuerwehr im Ausbreitungsgebiet eines
HQ25 oder höher zu rechnen? Und wie resilient schätzen Sie die
verwendete Technologie ein aus den Erfahrungen mit dem 14. Juli 2020
an der Ahr?
Bitte bei der Beantwortung der Großen Anfrage die in der Anlage aufgelistete
Historie, beginnend mit dem Ereignis der Überflutung der Brunnenallee sowie
von Teilen der Bad Godesberger Innenstadt vom 04.06.2016, berücksichtigen,
einordnen und in Form eines Zwischenberichts auf den neuesten Stand der
Erkenntnisse bringen.
Begründung
Seit dem Starkregenereignis am Godesberger Bach vom Juni 2016 bis zur
Stellung dieser Großen Anfrage sind mittlerweile 7 volle Jahre verstrichen. Das
Gutachten der Firma Hydrotec zu einem HQ100 wurde erst im Oktober 2022
vorgestellt. Zwischenzeitlich traten am 14.07.2021 die folgenschweren
Überflutungen an Ahr und Erft auf.
Frühwarnkonzepte allein reichen nicht zur Abwehr von Personenschäden aus.
Äußerst bedenklich ist eine Vorwarnzeit von im schlimmsten Fall 60 Minuten
oder weniger wenn man berücksichtigt, dass sich in den Kellerräumen der
Einzelhandelsgeschäfte Lagerräume befinden, in denen sich ggf. Menschen
länger, z.B. zum Auspreisen von Waren, aufhalten und im Zweifelsfall auch
Handywarnungen nicht mitbekommen. Hier besteht real Lebensgefahr, wie die
Ereignisse vom Juli 2021 an Ahr und Erft eindrücklich aufgezeigt haben.
Die Sanierung der Bad Godesberger Innenstadt mit
Städtebauförderungsmitteln steht vor der Tür. Es wäre extrem befremdlich,
wenn eine frisch sanierte Innenstadt sowie der dort konzentrierte Einzelhandel
in kürzester Zeit wieder durch Sturzfluten des Godesberger Bachs ruiniertSeite 2 von 6
Seite 3
würden. Im Schadenfall steht eine Schadenshöhe von 85 Millionen Euro im
Raum (siehe Hydrotoec-Gutachten).
Angesichts der Gefahren für Leib und Leben sowie Immobilien- und Sachwerte
erwarten Bevölkerung und Politik eine ambitioniertere Vorgehensweise der
Verwaltung und eine zügige Errichtung von Rückhaltesystemen für Sturzfluten
im Marienforster Tal.
Anlage/n
1 Historie (öffentlich)Seite 3 von 6
Datum DS-
Nummer
Federführend Dokument Titel
08.08.20
16
1612310 FDP Große Anfrage Frühwarnsystem
Starkregen und
Überflutungen
30.08.20
16
1612310S
T2
Verwaltung Stellungnahme
07.12.20
16
1613727 FDP Große Anfrage Frühwarnsystem für
Starkregen und deren
Folgen, hier: Bad
Godesberger
Innenstadt und
Anlieger im Hinblick
auf den Godesberger
Bach
24.01.20
17
1613727S
T2
Verwaltung Stellungnahme
23.12.20
16
1710033 FDP Große Anfrage Auswirkungen des
Starkregenkonzepts
der Landesregierung
auf die Bauplanung in
Bad Godesberg
03.03.20
17
1710033S
T2
Verwaltung Stellungnahme
17.05.20
17
1711718 FDP Große Anfrage Starkregenereignisse
in Bad Godesberg
22.06.20
17
1711718S
T2
Verwaltung Stellungnahme
16.05.20
18
1711718N
V3
FDP Große Anfrage Starkregenereignisse
in Bad Godesberg,
Fortschreibung
06.06.20
18
1711718S
T4
Verwaltung Stellungnahme
NN DS
1711718N
V5
FDP Große Anfrage Starkregen:
Aktualisierung zu DS
1711718ST4
29.11.20
18
1711718S
T6
Verwaltung Stellungnahme
19.07.20
21
211274 Wolfgang
Heedt, FDP
Bürgerantrag Die Verwaltung stellt
in den in Beratung
befindlichen Haushalt
2021/2022
Planungskosten ein
für einen physischen
Hochwasserschutz
am Godesberger
Bachlauf oberhalb
des Gutes
Marienforst
31.08.20 Bezirksvertret Beschluss Der BürgerantragSeite 4 von 6
21 ung Bad
Godesberg
wird in der Sitzung
der BV Bad
Godesberg in einen
interfraktionellen
Antrag umgewandelt
mit dem Wortlaut: „1.
Die Verwaltung prüft,
inwieweit baulicher
Hochwasserschutz
am Godesberger
Bach realisierbar ist
und legt der
Bezirksvertretung
Bad Godesberg
einen Zeit- und
Kostenplan vor. 2.
Dabei wird die Studie
aus 2018
berücksichtigt und in
der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung
Bad Godesberg
vorgestellt. 3. Die
Verwaltung stellt
Planungskosten für
einen physischen
Hochwasserschutz
ein, sofern diese
noch nicht im
Haushalt eingestellt
wurden.“ Der so
geänderte
Bürgerantrag wird
einstimmig
beschlossen.
11.01.20
22
220077 Koalition Antrag Klimaanpassung Bad
Godesberg –
Hochwasser-
Entlastung am
Godesberger Bach
27.01.20
22
220077-02 FDP Änderungsantr
ag
Klimaanpassung Bad
Godesberg –
Hochwasser-
Entlastung am
Godesberger Bach,
Antrag zur Vorlage
220077 (Rechen)
01.02.20
22
220077-03 FDP Änderungsantr
ag
Klimaanpassung Bad
Godesberg –
Hochwasser[1]Entlast
ung am GodesbergerSeite 5 von 6
Bach, Antrag zur
Vorlage 220077
(Priorität für den
Beschluss zu DS
211274)
19.10.20
22
221713 Verwaltung Mitteilungsvorl
age
Hochwasserschutz
Godesberger Ba
08.11.20
22
Wolfgang
Heedt
Mail Mail an
, Hydrotec,
mit Nachfragen zum
a0 19.10.2022 in der
BV Bad Godesberg
vorgestellten
Gutachten
22.11.20
22
Tiefbauamt, Mail Beantwortung der
von Wolfgang Heedt
an
gerichteten Mail.
01.12.20
22
222391 FDP Antrag Physischer
Hochwasserschutz
am Godesberger
Bachlauf oberhalb
des Gutes
Marienforst, hier:
Aufnahme von
Planungs- und
Realisierungskosten
im anstehenden
Doppelhaushalt
09.02.20
23
222391-01 Verwaltung StellungnahmeSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de