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231258-04 · Mitteilungsvorlage

Mobilität am Chlodwigplatz gewährleisten

Nummer
231258-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231258 Mobilität am Chlodwigplatz gewährleisten

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231258-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Mobilität am Chlodwigplatz gewährleisten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 04.02.2025 unter der
Drucksachennummer 231258 den folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie der Gehweg zwischen der
Kreuzung Kölnstraße/Kaiser-Karl-Ring und der Straßenbahn-Haltestelle
„Chlodwigplatz“ (stadteinwärts) für Fußgängerinnen und Fußgänger so maximal
verbreitert werden kann, wie es planrechtlich für den barrierefreien Ausbau der
Haltestelle möglich ist. Über das Prüfergebnis sind die Gremien zeitnah zu
unterrichten.
Die Prüfung im Sinne des § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
(Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) kam zu folgendem Ergebnis:
Ein Längsparkplatz erfordert eine Länge von 6,0 m, wenn dieser nicht frei
anfahrbar ist. Dies hätte zur Folge, dass von den aktuell acht geplanten
Parkplätzen und einem Behindertenparkplatz, und unter der Voraussetzung,
dass die Fläche für das Fahrradmietsystem verschoben werden kann, nur noch
zwei Parkplätze realisiert werden könnten.
Die Belange der umliegenden Anlieger werden hier als erheblich eingeschätzt.
Angesichts des in diesem Gebiet herrschenden Parkdrucks, insbesondere auch
durch das vorhandene Gewerbe, sieht die Verwaltung daher eine
Planänderung zu Gunsten eines breiteren Gehwegs als nicht vertretbar
an. Darüber hinaus müssten die Planfeststellungsunterlagen (Pläne und
Erläuterungsbericht) angepasst werden und würden nach hiesiger
Einschätzung weiteres, zeitintensives Genehmigungsverfahren auslösen. Die
Verwaltung rät daher von einer weiteren Verfolgung des Vorschlags ab.
Anlage/n
1 Skizze (öffentlich)Seite 1 von 2
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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de