231249-15 AA · Änderungsantrag
SPD-Bezirksfraktion - Bad Godesberg: Oberflächenmaterial für die Bad Godesberger Fußgängerzone
Kerndaten
- Nummer
- 231249-15 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Rheinufer
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231249-15 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 21.04.2026 gez. Yildiz SPD-Bezirksfraktion - Bad Godesberg: Oberflächenmaterial für die Bad Godesberger Fußgängerzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags I. Die Mitteilungsvorlage DS 231249-14 (Entwurfsplanung Fußgängerzone, hier: Materialauswahl), TOP 12.4, wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben. II. In der Sitzung wird folgender Antrag gestellt: 1. Die Stadtverwaltung legt bis zur Juni-Sitzung eine Beschlussvorlage vor, die die Wirtschaftlichkeit des Belagsmaterials „Metten – Corio“ mit einem geeigneten Naturstein nach Vorschlag des beauftragten Planungsbüros vergleicht. Anschließend entscheidet die Bezirksvertretung über das Oberflächenmaterial. 2. Die Vorlage soll einen einvernehmlich von Tiefbauamt, Planungsbüro, Stadtplanungsamt und Amt für Umwelt und Stadtgrün festgelegten Katalog relevanter Kriterien sowie von Allen akzeptierte Werte für diese Kriterien enthalten (z.B. für Preis, Lebensdauer, Restwert sowie Entsorgungskosten). 3. Sollte hinsichtlich der relevanten Kriterien kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden alle von den Beteiligten vorgeschlagenen Kriterien bewertet. 4. Sollte hinsichtlich der richtigen Werte für einzelne oder alle dieser Kriterien kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden für alle Kriterien die jeweiligen Werte mitgeteilt, die jeder einzelne Beteiligten für richtig hält. Begründung Wie die Verwaltung ausführt, muss die endgültige Entscheidung über den Stein für die Oberflächen der Fußgängerzone von der Bezirksvertretung getroffen werden. Entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung ist es allerdings nicht sinnvoll, diese Entscheidung bis zum Beschluss über dieSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ausführungsplanung aufzuschieben, die der Bezirksvertretung frühestens im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden soll. Eine Änderung des zu verwendenden Materials zu diesem späten Zeitpunkt würde nur zu höheren Kosten und einer Verzögerung des Vorhabens führen. Um dies zu vermeiden, sollte die Entscheidung möglichst schnell getroffen werden. Der auf Wunsch der Stadtverwaltung gefasste Änderungsbeschluss in DS 231249-11 nimmt bezüglich der Qualitätsanforderungen den Beschluss 231463-06 AA in Bezug. Dort heißt es: „Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen.“ Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Natur- und Betonstein bestehen unterschiedliche Einschätzungen bei Verwaltung und Planungsbüro: Das Planungsbüro hält Naturstein für vorzugswürdig, das Tiefbauamt Betonstein. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wiederum, das derzeit die Bonner Rheinpromenade umbauen lässt, neigt offenbar der Einschätzung des Planungsbüros zu, indem für das dortige Bauvorhaben Naturstein verwendet wird. Es existieren Berechnungen des Tiefbauamts und des Planungsbüros, die erheblich voneinander abweichen. Dies verblüfft, da es sich um objektiv bestimmbare Kriterien und Werte handelt, die beispielsweise durch Einholung von Angeboten oder aus technischen Regelwerken eindeutig ermittelt werden können. Die Berechnungen des Tiefbauamts sind dabei offensichtlich unvollständig, denn dessen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vernachlässigt sowohl den Zuschuss der Städtebauförderung als auch die Restwerte am Ende der Lebensdauer sowie die Entsorgungskosten: Während Naturstein noch verkauft oder neu verlegt werden kann (beispielhafter Erlös: ca. 45 EUR/m2), muss Betonstein kostenpflichtig entsorgt werden (beispielhafte Kosten: ca. 25 EUR/m2). Dadurch ergibt sich am Ende der Lebensdauer ein Unterschied in den Restwerten von ca. 70 EUR/m2 zwischen Beton- und Naturstein. Dies relativiert die Unterschiede in den Investitionskosten zu Beginn: Während Betonstein mit 12cm Dicke ca. 45 EUR/m2 kostet, liegt Naturstein in gleicher Dicke bei ca. 200 EUR/m2. Die Preisdifferenz von 155 EUR/m2, von der auch das Tiefbauamt ausgeht (s. Präsentation S. 6), wird allerdings zu 60% gefördert, sodass die Stadt nur 40% der Mehrkosten tragen muss, mithin 62 EUR/m2. Stellt man die Mehrkosten für Naturstein bei der Anfangsinvestition von ca. 62 EUR/m2 nur dem – bislang nicht berücksichtigten – Restwert-Vorteil von ca. 70 EUR/m2 gegenüber, verschwindet der Wirtschaftlichkeits-Vorteil von Betonstein und verkehrt sich in sein Gegenteil. Dabei werden die genauen Werte sicherlich von den hier getroffenen beispielhaften Annahmen abweichen. An dem Beispiel wird allerdings deutlich, wie wichtig es ist, die Investitionskostenförderung sowie die Restwerte zu berücksichtigen. Andere nicht-monetäre Aspekte wie hochwertiges Erscheinungsbild, bessere Reinigungsfähigkeit oder niedrigerer CO2-Ausstoß sind darin noch gar nicht enthalten. Die Bezirksvertretung benötigt für die Entscheidung über das Oberflächenmaterial eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Dabei darf man erwarten, dass eine Verständigung der beteiligten Stellen über die relevantenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kriterien und die richtigen Werte erfolgen kann. Bislang ist dies allerdings nicht gelungen, wie die großen Abweichungen in den Rechnungen von Tiefbauamt und Planungsbüro zeigen. Insbesondere weichen die Materialkosten für Nachbeschaffungen über die Lebensdauer eklatant voneinander ab: Das Tiefbauamt setzt dafür bei Betonstein 1,6 Mio. EUR an, bei Naturstein 4,0 Mio. EUR, während das Planungsbüro vom Gegenteil ausgeht: 4,4 Mio. EUR bei Betonstein, Null EUR bei Naturstein. Um einen zutreffenden Beschluss fassen zu können, müssen die abweichenden Einschätzungen transparent nebeneinandergestellt und insbesondere mit den Einschätzungen des Amts für Umwelt und Stadtgrün abgeglichen werden, das durch die laufende Baumaßnahme am Rheinufer über konkrete Zahlen und eigene Annahmen verfügt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de