231249-10 AA · Änderungsantrag
Interfraktioneller Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249
Kerndaten
- Nummer
- 231249-10 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Am Fronhof
- Theaterplatz
- Brunnenallee
- Am Kurpark
- Dreieck
- Am Michaelshof
- Alt-Godesberg
- Schweinheim
- Lannesdorf
- Mehlem
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231249-10 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Inge Stauder SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Wolfgang Heedt 08.04.2025, gez. BBM Wenzel Interfraktioneller Änderungsantrag: Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg) Antrag zur Vorlage 231249 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1) Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Fußgängerzone zwischen Am Fronhof und Theaterplatz im Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: a) Am Fronhof: i) Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird Raum für einen Radring (min. 2,5m Breite) vorgehalten, deswegen soll der Realisierungsbereich im Bereich des Aufeinandertreffens von Am Fronhof und Brunnenallee/Am Kurpark entsprechend begrenzt werden (vgl. DS 231249-01 Ziff. E.2) ii) Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen vorgesehen (dafür Wasserlauf und Spielplatz Richtung Pfarrer- Minartz-Straße verschieben). iii) Für die Wasserspielfläche wird ein anderer Untergrund als Gussasphalt oder wassergebundene Decke gefunden. iv) Es wird geprüft, ob die vor den Häusern Am Fronhof 4 – 10 geplante Beetfläche (ggf. mit zusätzlichen Wasserangeboten) Richtung Fronhofer Galeria (Grundstücksfläche 924) erweitert werden kann, sodass ein Dreieck mit beiden Seiten parallel zu den Gebäuden entsteht. Die Durchwegungen der Beetfläche sollen die wechselseitigen Wegebeziehungen zwischen den Ladengeschäften erhalten. Die Bepflanzung der Beetfläche erfolgt so niedrig, dass Sichtbeziehungen zu allen Einzelhandelsgeschäften erhalten bleiben. b) Auf der Verbindung von Theaterplatz zu Am Fronhof werden zusätzliche Bänke vorgesehen. c) Theaterplatz: i) Die multifunktionale Bühne am Theaterplatz wird realisiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden können: (1) Die Stadtverwaltung ermittelt bei Schauspiel, Stadtmarketing sowie Vereinen wie KuKuG und Festausschuss BadSeite 1 von 7 Seite 2 Godesberger Karneval e.V. das Interesse an einer langfristigen Nutzung der Bühne und klärt, wieviele Veranstaltungen diese pro Jahr zusagen können. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung vor den Sommerferien vorgestellt. (2) Für die Bühne wird ein Aufbau samt Dach (Traversen-Bühne) mit min. 6x4m Größe beschafft und entsprechende Verankerungspunkte vorgesehen. (3) Fachgerechte Wartung, Aufbau und Lagerung müssen sichergestellt sein (z.B. langfristiger Rahmenvertrag über Wartung, erforderliche Sicherheitsprüfungen und 5x Aufbau pro Jahr mit einem Anbieter für Veranstaltungstechnik). (4) Für Tontechnik werden ausreichende Steuerungskabel (Lichtwellenleiter) von der Bühne bis zum Eck des Schauspielhauses verlegt. (5) Die Stadtverwaltung teilt mit, ob von ihr in der Vergangenheit bereits mobile Bühnen gekauft wurden, nach welchem Verfahren diese ausgeliehen werden können und ob diese als Überdachung für die Bühne auf dem Theaterplatz geeignet sind. Sind diese Anforderungen nicht erfüllbar, werden lediglich Sitzmöbel aufgestellt und zusätzlich eine Standfläche für eine (Anhänger-)Bühne wie in DS 231249 vorgesehen. ii) Baumhain: (1) Die Bepflanzung wird wie in der Planskizze zu DS 231249 – kleiner Baumhain mit zwei zusätzlichen hochwachsenden Bäumen bei Erhalt der Bestandsbäume – ausgeführt. Weitere Baumpflanzungen sind nicht möglich, da im Wurzelbereich der neuen Bäume von der Stadtverwaltung keine Nutzungen erlaubt werden. (2) Die Stadtverwaltung entwickelt bereits jetzt eine Erweiterungsplanung für Baumhain und ggf. Baumrigole für den Fall, dass die vorhandenen Baumhaseln am Rand des Theaterplatzes abgängig sind. Die Zahl der zusätzlichen Bäume wird – bis zur Schaffung des Neuen Michaelsplatzes – so bemessen, dass keine Einschränkungen für die Veranstaltungen eintreten. iii) Wasserläufe: Die Anlage der Wasserläufe wird nochmals dahingehend überprüft, ob alle Geschäfte gut erreichbar sind. Ggf. sollte eine Verlegung geprüft werden. Alle Hauseingänge müssen für Patientinnen und Patienten, Klienten sowie Kundinnen und Kunden zugänglich sein d) Am Michaelshof: i) Cityterrassen: Bei der Neugestaltung der Rampe zum REWE in der Pfarrer-Minartz-Straße muss ein ungehinderter Zugang für Fahrräder zum Fahrradständer am REWE möglich bleiben. ii) Ausreichend Bänke aufstellen. iii) Das taktile Leitsystem wird bis zum REWE fortgesetzt. iv) Für die Straße Am Michaelshof wird für den Bereich Am Kurpark bis Theaterplatz bis vor den Sommerferien eine Simulation erstellt, wie sich eine zweite Baumreihe unter Beachtung der notwendigen Anleiterpunkte für die Feuerwehr entlang des Schauspiels auf die Sichtachse zur Burg auswirken würde. v) Spielplatz am Schauspiel verschieben Richtung Burg vi) Möglichkeit für Toiletten-Neubau erhalten, dazu Fluchtlinie desSeite 2 von 7 Seite 3 Beets einhalten und kein Dreieck einplanen. vii) Die Skulptur von Eva de Maizière wird nicht verschoben. viii) Die Baumbeete werden nicht durch Staketenzäune, sondern eine anders gestaltete Barriere geschützt. ix) Es wird geprüft, ob das Schauspiel auf einige oder alle Fahnenmasten vor dem Schauspielhaus verzichten kann. e) Übergreifende Punkte: i) Die Stadtverwaltung ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Verlegung von Glasfaser im Zuge der Baumaßnahme gem. DS 231249-01 Ziff. G.1 sicherzustellen. ii) Die Stadtverwaltung prüft Angebote von kommerziellen Betreibern für kostenloses WLAN (beispielsweise Yourspot, Hotsplots, SIB Systeme GmbH, siehe Broschüre „Freies WLAN in der Innenstadt“, herausgegeben von Netzwerk Innenstadt NRW, abrufbar unter www.innenstadt-nrw.de mit verschiedenen Praxisbeispielen von Kommunen aus NRW) ein und entwickelt ein Konzept für die Verteilung der nötigen Hotspots. iii) Stroer-Werbung: entweder werden künftig wieder analoge Laufbänder oder weniger prominente Standorte gewählt. Die neuen Standorte werden der Bezirksvertretung rechtzeitig vorab zur Beschlussfassung vorgelegt. iv) Für die Oberflächen werden der Bezirksvertretung rechtzeitig vor den Sommerferien die Vorschläge für die Gestaltung gem. DS 231463-06 AA Ziff. A.10 unterbreitet, wobei neben einer funktionalen auch andere Arten der Zonierung vorgesehen werden können, auch durch Kombination von Beton- und Naturstein. v) An den Zugängen zur Innenstadt werden geeignete feste und versenkbare Sperren vorgesehen, die ein unerlaubtes Befahren mit Kraftfahrzeugen – insbesondere bei Veranstaltungen – wirksam verhindern. vi) Im Bereich Theaterplatz und/oder Neuer Michaelsplatz werden zusätzliche Spielgeräte für Kleinkinder aufgestellt. vii) Die Stadtverwaltung beschreibt bis vor den Sommerferien, welche Privatflächen Teil der Planung sind und stellt jeweils dar, auf welcher vertraglichen Grundlage die Umgestaltung erfolgen soll, insbesondere an welchen Grundstücken Eigentum erworben wird bzw. wie die Eigentümer beteiligt werden. viii) Bänke und Sitzmöbel orientieren sich in der Höhe der Sitzfläche am Bedarf älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Sitzfläche sollte entsprechend hoch liegen. ix) Die Stadtverwaltung versucht, die Privatflächen, auf die sich die Planung erstreckt, gegen Freistellung von den Umbaukosten zu erwerben. Die Eigentümer der Privatflächen werden in den nächsten Wochen, spätestens bis 30.06.2025 über informiert und erhalten kurzfristig Vertragsentwürfe, damit die vertraglichen Schritte eingeleitet werden können. Es werden klare Absprachen über Anliegerbeiträge bzw. die finanzielle Beteiligung der Anlieger getroffen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten.Seite 3 von 7 Seite 4 3) Die Ergebnisse zu den obigen Prüfaufträgen werden bis spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Juni 2025 vorgelegt. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, vor den Sommerferien einen Workshop mit Politik, Verwaltung und Planern durchzuführen, in dem die bisherigen Lösungsansätze zu den unter 1) genannten Maßgaben vorgestellt und diskutiert werden. Soweit Maßgaben auf Probleme stoßen, die der Umsetzung entgegenstehen könnten, soll dies rechtzeitig vor dem Workshop in Mitteilungsvorlagen kommuniziert und begründet werden. Im Workshop wird zu diesen Punkten nach alternativen Lösungen gesucht. Begründung zu 1.a.i) – Fläche für Radring: Die vorgelegte Planung verstößt gegen den Beschluss zur Vorentwurfsplanung. Der Verwaltung wurde im September 2023 aufgegeben, eine ausreichende Fläche für die Realisierung eines Radrings vorzusehen. Die jetzt vorgelegte Entwurfsplanung lässt an der – engen und für Radfahrende tatsächlich gefährlichen – Stelle bei der früheren Bäckerei Maus keinerlei Raum mehr für Radverkehrsanlagen. Dieser Zustand darf nicht durch geförderte Baumaßnahmen auf lange Zeit hinaus zementiert werden. Die Bezirksvertretung priorisiert Verbesserungen den Radverkehr hoch und erwartet von der Verwaltung eine schnellere Umsetzung als „frühestens mittelfristig“. Aus Sicht der Bezirksvertretung sollte ein baulich getrennter Radweg – vorerst nur für eine Fahrtrichtung – in diesem Abschnitt bereits im Zuge der anstehenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. zu 1.a.ii) und iii) – Gestaltung Am Fronhof: Die Antragstellenden halten eine (kleine) Platzfläche Am Fronhof für sinnvoll. Gegenüber der Vorentwurfsplanung ist die verfügbare Fläche durch die Verlängerung des Wasserlaufs und die geänderte Positionierung der Sonderleuchte verkleinert worden. Die gewünschte Platzfläche lässt sich herstellen, indem die Spielgeräte auf die Fläche des daneben vorgesehenen Tiefbeets verlegt, die Sonderleuchte anders positioniert und das erste Element des Wasserlaufs verschoben wird oder notfalls entfällt. Im Gegenzug können sich die Antragstellenden eine Vergrößerung des Beets Richtung Fronhofer Galeria vorstellen. Allerdings dürfen dadurch keine Nachteile für die anliegenden Geschäfte entstehen. zu 1.c.i) – Mulifunktionale Bühne am Theaterplatz: Die Antragstellenden begrüßen die Idee, durch eine Bühne Veranstaltungen in der Innenstadt zu fördern. Allerdings stand in der Vergangenheit schon an ähnlicher Stelle eine Bühne, die wenig genutzt und schließlich entfernt wurde. Dies zeigt, dass für eine praktische Nutzbarkeit weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.Seite 4 von 7 Seite 5 Sofern der Aufbau der Veranstaltungstechnik auf der vorgesehenen Bühne zu schwierig ist, besteht die Gefahr, dass Veranstaltungen erschwert und die Kosten – trotz bester Intentionen – tatsächlich in die Höhe getrieben werden. Dies gilt es zu vermeiden. Daher müssen vor der endgültigen Festlegung auf die multifunktionale Bühne verschiedene Vorfragen geklärt werden, die oben benannt sind. zu 1.c.ii) und iii) – Baumhain auf dem Theaterplatz: Der Beschluss 231249-01 Ziff. B.1 enthält klare Vorgaben zur Gestaltung des Baumhains, die im vorgelegten Vorentwurf nicht eingehalten wurden: Danach wurde nur dem damals von der Verwaltung vorgeschlagenen kleinen Baumhain zugestimmt – so, wie er ein der Planskizze zu DS 231249 enthalten war, also mit zwei zusätzlichen Bäumen. Der Vorentwurf sieht nun andere und mehr Bäume vor. Die Entscheidung der Bezirksvertretung erfolgte vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die bei der Organisation von Veranstaltungen im Stadtbezirk – in Schweinheim, in Lannesdorf und in Mehlem – aufgetreten sind. Die Antworten der Stadtverwaltung auf die Fragen der Antragstellenden zeigen, dass die Nutzbarkeit des Baumhains für Veranstaltungen eingeschränkt ist, da die Stadtverwaltung diesen als „Grünfläche“ einstuft und in diesem Bereich auf den berühmt-berüchtigten Maßnahmen zum Baumschutz besteht. Diese Extremposition beim Baumschutz hat zur Folge, dass entweder Bäume gepflanzt oder Veranstaltungen stattfinden können. Die Antragstellenden halten mitten in der Innenstadt die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen für wichtiger. Eine andere Situation entsteht, wenn der Neue Michaelsplatz als zukünftige Veranstaltungsfläche geschaffen ist oder die Stadtverwaltung ihre überzogenen Anforderungen an den Baumschutz aufgibt. Ebenfalls anders zu bewerten wäre die Situation, wenn die Baumhaseln am Rand des Theaterplatzes ihr Lebensende erreichen. Dann wird eine andere Anordnung der Attraktionen bei Veranstaltungen möglich, sodass auch eine Erweiterung des Baumhains in Betracht kommen könnte, solange die Durchführung von Veranstaltungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die hier erbetene Erweiterungsplanung soll vorausschauend sicherstellen, dass bei einem Wegfall der Baumhaseln – deren verbleibende Lebensdauer nach den Ausführungen in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung unklar scheint – abgängig sind. zu 1.c.iii) – Wasserläufe: Bei den Wasserläufen ist elementar wichtig, dass die Funktionsfähigkeit der Innenstadt nicht eingeschränkt wird. Aus diesem Grunde wird die Stadtverwaltung gebeten, erneut die Anordnung zu prüfen, um die Erreichbarkeit aller Gebäude sicherzustellen – auch und gerade mit Blick auf Menschen mit Einschränkungen.Seite 5 von 7 Seite 6 zu 1.d.i) – Erreichbarkeit des Fahrradständers am REWE: Am REWE befindet sich ein großer, gut angenommener Radständer. Die vorgesehene Breite der Zuwegung von 1,5m genügt nicht für einen störungsfreien Begegnungsverkehr von Fuß- und Radverkehr. Dieses neu geschaffene Konfliktpotential muss planerisch aufgelöst werden. Die Führung des Radverkehrs am Gebäude entlang erfordert mehrere starke Verschwenkungen, die für den Radverkehr unattraktiv wäre (und dementsprechend nicht angenommen würde). zu 1.d.iv) – Zweite Baumreihe am Schauspielhaus: Von den Antragstellenden wird weiterhin eine zweite Baumreihe als Gestaltung an der Seite des Schauspiels präferiert, auch um zusätzliche Baumpflanzungen zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, bildlich zu simulieren, wie sich die zweite Baumreihe auf den Blick zur Burg auswirken würde. zu 1.d.v) und vi) – Positionierung Spielfläche an der Seite des Schauspielhauses: Die Toilette am Schauspielhaus ist in einem kläglichen Zustand, insbesondere im Hinblick auf die Geruchsentwicklung. Es ist Kindern (und ihren Eltern) nicht zumutbar, direkt vor dieser Türe zu spielen. Hinzu kommt, dass die Damentoilette sich an anderer Stelle befindet, sodass insgesamt ein Neubau dieser Toilette erforderlich werden dürfte. Dies darf durch die Gestaltung des Straßenraums nicht unmöglich gemacht werden. Es erscheint zudem fraglich, warum direkt neben dem Kurpark ein weiterer Aufenthaltsraum erforderlich sein sollte. Aus diesem Grund muss die Spielfläche Richtung Burg verschoben werden. zu 1.e.i) – Glasfaserausbau: Die Bezirksvertretung hat der Stadtverwaltung bereits vor eineinhalb Jahren – im September 2023 – den Auftrag erteilt, für die Verlegung von Glasfaserleitungen im Zuge der Baumaßnahmen zu sorgen. Dies umfasst nicht nur eine Interessenabfrage bei einzelnen Telekommunikationsunternehmen. In einem hochverdichteten innerstädtischen Gebiet die Oberflächen zu erneuern, ohne Glasfaser mit zu verlegen, bedeutet eine erneute Öffnung der Oberflächen innerhalb der nächsten 10 Jahre, um die Versäumnisse bei der Telekommunikations-Infrastruktur nachzuholen. Der Auftrag an die Verwaltung schließt insbesondere ein, mit dem Anbieter Westconnect – der laut DS 230531 ohnehin einen Ausbau in Bad Godesberg vorgesehen hat – oder anderen geeigneten Anbietern entsprechende Vereinbarungen über einen möglichst eigenwirtschaftlichen Ausbau zu schließen. zu 1.e.iv) – Oberflächen:Seite 6 von 7 Seite 7 Die Bezirksvertretung hat in DS 231463-06 Ziff. A.10 den Auftrag erteilt, weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die Oberflächen außer Nur-Naturstein (wie die Planer) oder Nur-Betonstein (wie das Tiefbauamt) zu prüfen. Dabei kommen insbesondere Muster oder Zonierungen durch Kombinationen von Natur- und Betonstein in Betracht. Diese Gestaltungsidee soll sinnvollerweise auf die gesamte Innenstadt angewendet werden und wurde daher in den Beschluss zum Masterplan integriert, sie sollte selbstverständlich aber auch für die Objektplanung gelten. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die entsprechenden Gestaltungsvorschläge kurzfristig für die Objektplanung vorzulegen. zu 1.e.v) – Befahrungssperren: In vorangegangenen Entwurfsstadien war bereits die Errichtung von Befahrungssperren vorgesehen. Diese sind in der Entwurfsplanung entfallen. Angesichts der wiederholten Angriffe insbesondere auf Weihnachtsmärkte durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen als Waffe ist es nötig, bauliche Sperren – durch feste und versenkbare Barrieren – zu errichten. Dies muss im Zuge der Innenstadterneuerung erfolgen. zu 3. und 4.: Seit dem Beschluss über die Vorentwurfsplanung im September 2023 sind nunmehr gut 1,5 Jahre verstrichen. Das Vorhaben liegt damit über ein halbes Jahr hinter dem Zeitplan. Es ist erforderlich, dass die Verwaltung wesentlich schneller wird. Um zumindest bei der Gremienbefassung so schnell wie möglich voranzukommen, ist eine bessere Vernetzung und ein verbesserter Austausch von Politik, Verwaltung und Planern erforderlich. Insbesondere sind frühzeitige Rückmeldungen der Verwaltung erforderlich, sofern sich politische Aufträge als nicht umsetzbar oder anderweitig problematisch herausstellen, um die entsprechenden Beschlüsse erforderlichenfalls ändern zu können. Um dies zu ermöglichen, wird die Verwaltung verpflichtet, bis zur Juni-Sitzung der Bezirksvertretung die Ergebnisse zu den Prüfaufträgen vorzulegen, die im vorliegenden Beschluss erteilt werden. Zudem soll ein weiterer moderierter Workshop mit Planern, Verwaltung und Politik erfolgen, um den aktuellen Planungsstand zu besprechen und nach Alternativen zu suchen, wo die Verwaltung und/oder die Planer Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Vorgaben der Politik haben. Für diesen ist ausreichend Zeit vorzusehen, um die strittigen Punkte klären zu können, d.h. nicht nur eine Abendveranstaltung. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de