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231249-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Interfraktionelle Große Anfrage zu „Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)“, DS 231249

Nummer
231249-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Michaelshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Michaelplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Brunnenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231249 Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231249-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Interfraktionelle Große Anfrage zu
„Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof
und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)“, DS
231249
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
A. Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden.
Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass
Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gefahr des Hochwassers durch den Godesberger Bach kann nicht durch
Anpassungen zwischen den Plätzen Am Fronhof und Theaterplatz gelöst
werden. Für den Hochwasserschutz wurde ein Hochwasserschutzkonzept für
den Godesberger Bach erarbeitet (DS221713). Darin erarbeitete Maßnahmen
können losgelöst von der Neugestaltung der Godesberger Innenstadt weiter
geplant und umgesetzt werden. Ziel ist, die Überflutungsgefahr bereits oberhalb
der Bad Godesberger Innenstadt durch Hochwasserschutzmaßnahmen zu
minimieren.
Zudem könnte die Maßnahme nicht losgelöst von einem Gesamtkonzept
genehmigt werden. Eine Maßnahme, bei der im Überschwemmungsgebiet
Gelände aufgehöht wird, Fließwege bei Hochwasser verändert werden und
Flächen zu Überschwemmungsgebieten werden, die nach der bisherigen
vorläufigen Sicherung außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, kann
nicht durch eine Ausnahmegenehmigung genehmigt werden.
B. Theaterplatz
1. Es wird ausschließlich der ersten Ausbaustufe mit großer Rigole und kleiner
Grünfläche unter Erhalt der Bestandsbäume zugestimmt. Jede Erweiterung
bedarf der erneuten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bad
Godesberg. Bedingung für die Umsetzung ist, dass auf dem Theaterplatz auch
zukünftig alle heute dort stattfindenden Veranstaltungen durchgeführt werden
können.
Stellungnahme der Verwaltung:Seite 1 von 7
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Im Zuge der Entwurfsplanung wird eine multifunktionale Bühne am Theaterplatz
geprüft, um den Bedürfnissen der Veranstaltungen und des Aufenthaltes
gerecht zu werden. Die Integration von Spielmöglichkeiten wird geprüft. Vor
Beschlussfassung wird in einer informellen Runde der aktuelle Planungsstand
vorgestellt.
In enger Abstimmung mit den größten Veranstaltern (Stadtmarketing e.V. und
Schauspielhaus) wurden die Anforderungen abgestimmt und werden weiterhin
in der Planung berücksichtigt.
2. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der Sicherheit und
Barrierefreiheit genügen und ist so zu gestalten, dass die Erreichbarkeit von
Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowie sonstigen Dienstleistern nicht
beeinträchtigt wird. Sie dürfen auch die Durchführung der erwünschten
Veranstaltungen – Großveranstaltungen, Karnevalszug, Märkte und
Nikolausmarkt – nicht einschränken.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Einbau der Wasserrinnen wird den DIN-Normen entsprechend geplant,
sodass die Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Hierzu wurden bereits
Gespräche mit der Behindertengemeinschaft geführt sowie Ortstermine
abgehalten, um alle „Hürden“ zu identifizieren. Aufgrund der geringen
Einbautiefe ist keine Einschränkung für lokale Akteure zu befürchten. Die
Erreichbarkeit von Ladenlokalen wird durch Querungen (Unterbrechungen) an
sinnvoll ausgewählten Punkten gewährleistet.
3. Die geplanten Wasserflächen und -rinnen müssen dauerhaft funktionsfähig
sein und sauber gehalten werden. Dazu sind sie wartungsarm und
vandalismussicher zu planen und auszuführen. Es muss sichergestellt werden,
dass vorhandene und neue Brunnen dauerhaft in Betrieb sind und regelmäßig
gereinigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Reinigung und Instandhaltung wird berücksichtigt.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Wasserrinnen so dimensioniert werden können,
dass sie die Wasserversorgung für Bäume und Beete in der Fußgängerzone
übernehmen können. Sie sollen nachhaltig mit Wasser aus dem Godesberger
Bach gespeist werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Wasserversorgung der Bäume und Beete wird geprüft, ob die
Oberflächenentwässerung so konzipiert werden kann, dass möglichst (nach
Höhenlage) das Oberflächenwasser in die
Beete/Rigolen/Baumscheiben/Wasserläufe eingeleitet und gespeichert wird.
Des Weiteren wird geprüft, ob überschüssiges Wasser aus dem
Wasserkreislauf der Rinne zur Bewässerung der Bepflanzung zusätzlich
genutzt werden kann. Nach erster Einschätzung der Fachplanung ist kein
Freispiegelgefälle möglich und eine Pumpe zur Bewässerung über die DistanzSeite 2 von 7
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ist unökonomisch.
Eine Entnahme von Bachwasser aus dem Godesberger Bach für die
Wasserrinnen und die Bewässerung von Bäumen und Beeten wird vor allem im
Sommer als nicht nachhaltig angesehen. Vor allem in den Sommermonaten, in
denen das Wasser am dringendsten für die Bewässerung von Bäumen und
Beeten benötigt wird, führt auch der Godesberger Bach nur wenig Wasser. In
diesem Zeitraum dem Bach weiteres Wasser zu entnehmen, könnte dem Bach-
Ökosystem nachhaltig schaden. Nach den wasserrechtlichen Bestimmungen ist
das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer
erforderlich ist, um den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen. In
Trockenperioden sind die Wasserbehörden per Erlass des MUNV gehalten,
Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Entnahmen aus Oberflächengewässern
weitgehend einschränken.
Zudem müsste das Wasser aus dem in 3 m unter der Oberfläche im Bachkanal
fließenden Godesberger Bach mit Pumpen entnommen werden oder bereits
oberhalb der Straße „Am Äuelchen“ an der Oberfläche ausgeleitet werden.
Wasser kann, soweit technisch möglich, in Zeiten hoher Wasserführung aus
dem Godesberger Bach entnommen werden und für den Gebrauch in
Trockenperioden in Behältern gespeichert werden. Dabei wäre zu beachten,
dass Bachwasser bei Lagerung verkeimen kann.
5. Alternativ oder ergänzend zur Konzeption von Wasserläufen oder Brunnen
wird die Möglichkeit eines Wasservorhangs von einem der Gebäude rund um
den Theaterplatz geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der kurzen Förderzeitschiene und des nichtöffentlichen Eigentums
der Gebäude konnte der Wasservorhang nicht realisiert werden.
6. Für den Brunnen und den Trinkwasserspender auf dem Theaterplatz werden
neue Standorte gesucht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wasserspender sind weiterhin Teil der Planung. Für den Brunnen konnte
aufgrund seiner Dimensionierung, den beengten Platzverhältnissen durch
Feuerwehrzufahrten und Veranstaltungen kein Alternativstandort im
Realisierungsbereich gefunden werden. Es wird im Masterplanbereich
aufgegriffen und ein Alternativstandort
geprüft. Die Funktionstüchtigkeit der Technik wird nach dem Ausbau geprüft.
7. Die Fahrradabstellanlagen auf dem Theaterplatz vor den Hausnummern 2-8
werden in die Koblenzer Straße verlegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplanten Fahrradstellplätze vor den Hausnummern 2-8 am Theaterplatz
werden an andere Standorte im Realisierungsbereich verlegt.
Da die Koblenzer Straße nicht im Realisierungsbereich ist, müssenSeite 3 von 7
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Fahrradabstellplätze dort unabhängig von der Maßnahme geprüft und
umgesetzt werden (da auch die Fördergelder sich nur auf das Projektgebiet
erstrecken).
C. Neuer Michaelsplatz/Am Michaelshof
1. Es wird geprüft, ob die Gestaltung der Fläche Michaelplatz zwischen den
Pavillons und vor dem Schauspielhaus dahingehend angepasst werden muss,
alle erforderlichen und gewünschten Funktionen hinreichend erfüllen zu
können. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen an eine öffentliche
Spielfläche zwischen den Pavillons, die Wegefunktion zwischen Pavillons und
Schauspielhaus, die Eingangssituation des Schauspielhauses und die
Entfluchtung des Schauspielhauses berücksichtigt.
2. An der Seite des Schauspielhauses wird erneut geprüft, wie eine zweite
Baumreihe – unter Einhaltung der konkret erforderlichen Rettungspunkte –
realisiert werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Einer weiteren Baumreihe stand bisher neben der freien Zugänglichkeit der
Schaukästen auch die Sichtbeziehung zur Godesburg entgegen. Die Wahrung
der uneingeschränkten Sicht zur Godesburg wurde mehrfach als Anforderung
durch die Bevölkerung in der Beteiligung ausgesprochen. Daher wird in der
weiteren Planung das Pflanzbeet gemäß Wettbewerb weiterverfolgt.
D. Am Fronhof
1. Auf dem Platz Am Fronhof wird in Abstimmung mit der Katholischen
Kirchengemeinde die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen auf dem
städtischen Gelände vor Am Fronhof 11 geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der beengten Verhältnisse wurden in unmittelbarer Nähe in der
Pfarrer-Minartz-Straße überdachte Fahrradabstellanlagen vorgesehen.
2. Bei dem vorgesehenen Tiefbeet auf dem Fronhof werden die Laufwege
(Stege) so umgeplant, dass direkte Wegeverbindungen zu den Eingängen der
anliegenden Ladenlokale hergestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zuge der Planungsvertiefung (Feuerwehrzufahrt, Kanalschacht,..)hat sich
das „Innere“ des Tiefbeetes am Fronhof in seiner Gestaltung dahingehend
geändert, dass nunmehr keine Stege realisiert werden können. Eine
angepasste Planung wird noch vor der Beschlussvorlage in einer
Vorveranstaltung der Politik vorgestellt.
3. Als Alternative werden die Pflanzung zusätzlicher Bäume vor dem Gebäude
Am Fronhof 2 bis 10 sowie die Anlage von (Tief-)Beeten in der Pfarrer-Minartz-
Straße geprüft.Seite 4 von 7
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Beete in der Pfarrer-Minartz-Straße sind Bestandteil der weiteren Planung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Feuerwehraufstellfläche, der Tiefgarage, der Dachlinie sowie des
Kanals vor Hausnummer 2-10 ist eine Baumreihe nicht realisierbar. Es wird
derzeit geprüft, ob dennoch ein Baum verwirklicht werden kann.
4. Für die Spiel-Lokomotive wird ein alternativer Standort in der Bad
Godesberger Innenstadt gesucht sowie zusätzliche Spiel-Angebote auf Am
Fronhof geschaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Alternative für die Spiellokomotive wurde ein Spielturm, angelehnt an die
Godesburg, mit höherem Spielwert (Klettern, Rutschen) geplant. Ein
Ersatzstandort für die Lokomotive wird im Bereich bestehender Spielplätze
geprüft.
E. Änderungen am Realisierungsbereich
1. Der Bereich der Fußgängerzone im Eingangsbereich der Cityterrassen (Am
Fronhof 4 bis Wendeplatte in der Pfarrer-Minartz-Straße) wird in den
Realisierungsbereich aufgenommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Objektgrenzen wurden angepasst.
2. Der Realisierungbereich wird – zumindest im Hinblick auf die Förderanträge
– am oberen Ende der Fußgängerzone (Am Kurpark/ Brunnenallee) so
festgelegt, dass die spätere Einrichtung eines baulich getrennten Radwegs
(vorgesehene Hauptroute Richtung Wachtberg) möglich bleibt.
3. Der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-
Minartz-Straße wird aus dem Realisierungsbereich herausgenommen.
Stattdessen wir geprüft, inwiefern der Hofbereich im Geviert Am
Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-Minartz-Straße in
Zusammenarbeit mit den Liegenschaftseigentümern so umgestaltet werden
kann, dass daraus ein für Rettungsfahrzeuge befahrbarer und für die
Öffentlichkeit nicht zugänglicher Garten für die Bewohner der Liegenschaften
entsteht.
4. Sofern die Finanzierung nicht ausreicht, den verbleibenden
Realisierungsbereich vollständig umzusetzen, wird zusätzlich die Stichstraße
Am Kurpark bis Am Fronhof herausgenommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Objektgrenze wurde angepasst.
F. RadverkehrSeite 5 von 7
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1. Die Planung wird so angepasst, dass mindestens alle bisher
vorgeschlagenen Varianten des Radverkehrs um die Bad Godesberger
Innenstadt möglich bleiben.
2. Die Planungen werden so angepasst, dass die Querung der Fußgängerzone
über Am Michaelshof insbesondere für den Schüler-Radverkehr möglich bleibt.
3. Die endgültigen Entscheidungen über die Führung des Radverkehrs werden
im Rahmen des Mobilitätskonzeptes getroffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Punkte werden im Zuge der Maßnahme berücksichtigt.
G. Allgemeines
1. Die Stadtverwaltung prüft die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen
und stellt sicher, dass diese aktuell sind und eine Rest-Lebensdauer von
mindestens 20 Jahren aufweisen. Der beabsichtigte Glasfaserausbau muss im
Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Glasfaserausbau wird im Zuge der Maßnahme berücksichtigt.
2. Bei der Bepflanzung, dem Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und
Sitzgelegenheiten etc. darf die Sicht auf die Schaufenster und die
Zugänglichkeit der Ladenlokale nicht beeinträchtigt werden.
3. Die Stadt prüft, dass im Zuge der Baumaßnahmen durch die Stadtwerke ein
Wärmenetz im Realisierungsbereich verlegt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurde im Zuge der Planung eine freie Fernwärmetrasse für eine künftige
Verlegung mitgeplant.
4. Bei der Realisierung werden die technischen Einrichtungen für kostenfreies
WLAN geschaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die technische Infrastruktur wird mit dem Glasfaserausbau und Leerrohren in
der Planung für einen potenziellen WLAN-Zugang berücksichtigt.
5. Für die Werbetafeln werden neue Standorte gesucht, die möglichst wenig
stören. Die genauen Standorte sind der Bezirksvertretung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Werbetafeln werden zusammen mit den Akteuren so abgestimmt, dass sie
nicht stören und anschließend der
BV zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Standortfindung erfolgt nach derSeite 6 von 7
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Einarbeitung der Fachplanung.
6. Die Baumaßnahmen sind so zu planen, dass daraus möglichst wenig
Nachteile für die Gewerbetreibenden entstehen. Die Baumaßnahmen sind zu
bündeln und alle erforderlichen Arbeiten in einem Abschnitt innerhalb weniger
Wochen durchzuführen. Die mehrfache Öffnung der Wege und Plätze ist zu
vermeiden.
7. Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne sind detailliert mit allen in der
Innenstadt Wirtschaftenden abzusprechen.
8. Den ausführenden Firmen und den beaufsichtigenden Planern sollen bereits
in der Ausschreibung die Durchführung der Arbeiten für jeden Bauabschnitt
innerhalb eines definierten maximalen Zeitraums vorgegeben und mit einer
Vertragsstrafe bei Überschreitung versehen werden.
9. Für den Fall mangelhafter Ausführung oder anderer Streitigkeiten werden im
Vorfeld schnell umsetzbare Eskalationsstufen einschließlich der erforderlichen
Berater vorgesehen, die die Fortführung der Baustelle auch im Konfliktfall
erlauben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Punkte 6-9 im Rahmen der Baustellenplanung soweit
wie möglich berücksichtigen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine
Koordinierung mit den Versorgungsträgern im Vorfeld von Baumaßnahmen ein
eingespieltes Procedere ist.
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de