231249-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Interfraktionelle Große Anfrage zu „Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)“, DS 231249
Kerndaten
- Nummer
- 231249-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.05.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- F
- Theaterplatz
- Am Michaelshof
- Koblenzer Straße
- Am Kurpark
- Michaelplatz
- Brunnenallee
- Am Fronhof
- Kurfürstenallee
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231249-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Interfraktionelle Große Anfrage zu „Vorentwurfsplanung/Objektplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (ISEK Bad Godesberg)“, DS 231249 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: A. Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Gefahr des Hochwassers durch den Godesberger Bach kann nicht durch Anpassungen zwischen den Plätzen Am Fronhof und Theaterplatz gelöst werden. Für den Hochwasserschutz wurde ein Hochwasserschutzkonzept für den Godesberger Bach erarbeitet (DS221713). Darin erarbeitete Maßnahmen können losgelöst von der Neugestaltung der Godesberger Innenstadt weiter geplant und umgesetzt werden. Ziel ist, die Überflutungsgefahr bereits oberhalb der Bad Godesberger Innenstadt durch Hochwasserschutzmaßnahmen zu minimieren. Zudem könnte die Maßnahme nicht losgelöst von einem Gesamtkonzept genehmigt werden. Eine Maßnahme, bei der im Überschwemmungsgebiet Gelände aufgehöht wird, Fließwege bei Hochwasser verändert werden und Flächen zu Überschwemmungsgebieten werden, die nach der bisherigen vorläufigen Sicherung außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, kann nicht durch eine Ausnahmegenehmigung genehmigt werden. B. Theaterplatz 1. Es wird ausschließlich der ersten Ausbaustufe mit großer Rigole und kleiner Grünfläche unter Erhalt der Bestandsbäume zugestimmt. Jede Erweiterung bedarf der erneuten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Bedingung für die Umsetzung ist, dass auf dem Theaterplatz auch zukünftig alle heute dort stattfindenden Veranstaltungen durchgeführt werden können. Stellungnahme der Verwaltung:Seite 1 von 7 Seite 2 Im Zuge der Entwurfsplanung wird eine multifunktionale Bühne am Theaterplatz geprüft, um den Bedürfnissen der Veranstaltungen und des Aufenthaltes gerecht zu werden. Die Integration von Spielmöglichkeiten wird geprüft. Vor Beschlussfassung wird in einer informellen Runde der aktuelle Planungsstand vorgestellt. In enger Abstimmung mit den größten Veranstaltern (Stadtmarketing e.V. und Schauspielhaus) wurden die Anforderungen abgestimmt und werden weiterhin in der Planung berücksichtigt. 2. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der Sicherheit und Barrierefreiheit genügen und ist so zu gestalten, dass die Erreichbarkeit von Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowie sonstigen Dienstleistern nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen auch die Durchführung der erwünschten Veranstaltungen – Großveranstaltungen, Karnevalszug, Märkte und Nikolausmarkt – nicht einschränken. Stellungnahme der Verwaltung: Der Einbau der Wasserrinnen wird den DIN-Normen entsprechend geplant, sodass die Barrierefreiheit gewährleistet werden kann. Hierzu wurden bereits Gespräche mit der Behindertengemeinschaft geführt sowie Ortstermine abgehalten, um alle „Hürden“ zu identifizieren. Aufgrund der geringen Einbautiefe ist keine Einschränkung für lokale Akteure zu befürchten. Die Erreichbarkeit von Ladenlokalen wird durch Querungen (Unterbrechungen) an sinnvoll ausgewählten Punkten gewährleistet. 3. Die geplanten Wasserflächen und -rinnen müssen dauerhaft funktionsfähig sein und sauber gehalten werden. Dazu sind sie wartungsarm und vandalismussicher zu planen und auszuführen. Es muss sichergestellt werden, dass vorhandene und neue Brunnen dauerhaft in Betrieb sind und regelmäßig gereinigt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Reinigung und Instandhaltung wird berücksichtigt. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Wasserrinnen so dimensioniert werden können, dass sie die Wasserversorgung für Bäume und Beete in der Fußgängerzone übernehmen können. Sie sollen nachhaltig mit Wasser aus dem Godesberger Bach gespeist werden. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Wasserversorgung der Bäume und Beete wird geprüft, ob die Oberflächenentwässerung so konzipiert werden kann, dass möglichst (nach Höhenlage) das Oberflächenwasser in die Beete/Rigolen/Baumscheiben/Wasserläufe eingeleitet und gespeichert wird. Des Weiteren wird geprüft, ob überschüssiges Wasser aus dem Wasserkreislauf der Rinne zur Bewässerung der Bepflanzung zusätzlich genutzt werden kann. Nach erster Einschätzung der Fachplanung ist kein Freispiegelgefälle möglich und eine Pumpe zur Bewässerung über die DistanzSeite 2 von 7 Seite 3 ist unökonomisch. Eine Entnahme von Bachwasser aus dem Godesberger Bach für die Wasserrinnen und die Bewässerung von Bäumen und Beeten wird vor allem im Sommer als nicht nachhaltig angesehen. Vor allem in den Sommermonaten, in denen das Wasser am dringendsten für die Bewässerung von Bäumen und Beeten benötigt wird, führt auch der Godesberger Bach nur wenig Wasser. In diesem Zeitraum dem Bach weiteres Wasser zu entnehmen, könnte dem Bach- Ökosystem nachhaltig schaden. Nach den wasserrechtlichen Bestimmungen ist das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer erforderlich ist, um den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen. In Trockenperioden sind die Wasserbehörden per Erlass des MUNV gehalten, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die Entnahmen aus Oberflächengewässern weitgehend einschränken. Zudem müsste das Wasser aus dem in 3 m unter der Oberfläche im Bachkanal fließenden Godesberger Bach mit Pumpen entnommen werden oder bereits oberhalb der Straße „Am Äuelchen“ an der Oberfläche ausgeleitet werden. Wasser kann, soweit technisch möglich, in Zeiten hoher Wasserführung aus dem Godesberger Bach entnommen werden und für den Gebrauch in Trockenperioden in Behältern gespeichert werden. Dabei wäre zu beachten, dass Bachwasser bei Lagerung verkeimen kann. 5. Alternativ oder ergänzend zur Konzeption von Wasserläufen oder Brunnen wird die Möglichkeit eines Wasservorhangs von einem der Gebäude rund um den Theaterplatz geprüft. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der kurzen Förderzeitschiene und des nichtöffentlichen Eigentums der Gebäude konnte der Wasservorhang nicht realisiert werden. 6. Für den Brunnen und den Trinkwasserspender auf dem Theaterplatz werden neue Standorte gesucht. Stellungnahme der Verwaltung: Wasserspender sind weiterhin Teil der Planung. Für den Brunnen konnte aufgrund seiner Dimensionierung, den beengten Platzverhältnissen durch Feuerwehrzufahrten und Veranstaltungen kein Alternativstandort im Realisierungsbereich gefunden werden. Es wird im Masterplanbereich aufgegriffen und ein Alternativstandort geprüft. Die Funktionstüchtigkeit der Technik wird nach dem Ausbau geprüft. 7. Die Fahrradabstellanlagen auf dem Theaterplatz vor den Hausnummern 2-8 werden in die Koblenzer Straße verlegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die geplanten Fahrradstellplätze vor den Hausnummern 2-8 am Theaterplatz werden an andere Standorte im Realisierungsbereich verlegt. Da die Koblenzer Straße nicht im Realisierungsbereich ist, müssenSeite 3 von 7 Seite 4 Fahrradabstellplätze dort unabhängig von der Maßnahme geprüft und umgesetzt werden (da auch die Fördergelder sich nur auf das Projektgebiet erstrecken). C. Neuer Michaelsplatz/Am Michaelshof 1. Es wird geprüft, ob die Gestaltung der Fläche Michaelplatz zwischen den Pavillons und vor dem Schauspielhaus dahingehend angepasst werden muss, alle erforderlichen und gewünschten Funktionen hinreichend erfüllen zu können. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen an eine öffentliche Spielfläche zwischen den Pavillons, die Wegefunktion zwischen Pavillons und Schauspielhaus, die Eingangssituation des Schauspielhauses und die Entfluchtung des Schauspielhauses berücksichtigt. 2. An der Seite des Schauspielhauses wird erneut geprüft, wie eine zweite Baumreihe – unter Einhaltung der konkret erforderlichen Rettungspunkte – realisiert werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Einer weiteren Baumreihe stand bisher neben der freien Zugänglichkeit der Schaukästen auch die Sichtbeziehung zur Godesburg entgegen. Die Wahrung der uneingeschränkten Sicht zur Godesburg wurde mehrfach als Anforderung durch die Bevölkerung in der Beteiligung ausgesprochen. Daher wird in der weiteren Planung das Pflanzbeet gemäß Wettbewerb weiterverfolgt. D. Am Fronhof 1. Auf dem Platz Am Fronhof wird in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen auf dem städtischen Gelände vor Am Fronhof 11 geprüft. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der beengten Verhältnisse wurden in unmittelbarer Nähe in der Pfarrer-Minartz-Straße überdachte Fahrradabstellanlagen vorgesehen. 2. Bei dem vorgesehenen Tiefbeet auf dem Fronhof werden die Laufwege (Stege) so umgeplant, dass direkte Wegeverbindungen zu den Eingängen der anliegenden Ladenlokale hergestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge der Planungsvertiefung (Feuerwehrzufahrt, Kanalschacht,..)hat sich das „Innere“ des Tiefbeetes am Fronhof in seiner Gestaltung dahingehend geändert, dass nunmehr keine Stege realisiert werden können. Eine angepasste Planung wird noch vor der Beschlussvorlage in einer Vorveranstaltung der Politik vorgestellt. 3. Als Alternative werden die Pflanzung zusätzlicher Bäume vor dem Gebäude Am Fronhof 2 bis 10 sowie die Anlage von (Tief-)Beeten in der Pfarrer-Minartz- Straße geprüft.Seite 4 von 7 Seite 5 Beete in der Pfarrer-Minartz-Straße sind Bestandteil der weiteren Planung. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Feuerwehraufstellfläche, der Tiefgarage, der Dachlinie sowie des Kanals vor Hausnummer 2-10 ist eine Baumreihe nicht realisierbar. Es wird derzeit geprüft, ob dennoch ein Baum verwirklicht werden kann. 4. Für die Spiel-Lokomotive wird ein alternativer Standort in der Bad Godesberger Innenstadt gesucht sowie zusätzliche Spiel-Angebote auf Am Fronhof geschaffen. Stellungnahme der Verwaltung: Als Alternative für die Spiellokomotive wurde ein Spielturm, angelehnt an die Godesburg, mit höherem Spielwert (Klettern, Rutschen) geplant. Ein Ersatzstandort für die Lokomotive wird im Bereich bestehender Spielplätze geprüft. E. Änderungen am Realisierungsbereich 1. Der Bereich der Fußgängerzone im Eingangsbereich der Cityterrassen (Am Fronhof 4 bis Wendeplatte in der Pfarrer-Minartz-Straße) wird in den Realisierungsbereich aufgenommen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Objektgrenzen wurden angepasst. 2. Der Realisierungbereich wird – zumindest im Hinblick auf die Förderanträge – am oberen Ende der Fußgängerzone (Am Kurpark/ Brunnenallee) so festgelegt, dass die spätere Einrichtung eines baulich getrennten Radwegs (vorgesehene Hauptroute Richtung Wachtberg) möglich bleibt. 3. Der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer- Minartz-Straße wird aus dem Realisierungsbereich herausgenommen. Stattdessen wir geprüft, inwiefern der Hofbereich im Geviert Am Michaelshof/Theaterplatz/Am Fronhof/Pfarrer-Minartz-Straße in Zusammenarbeit mit den Liegenschaftseigentümern so umgestaltet werden kann, dass daraus ein für Rettungsfahrzeuge befahrbarer und für die Öffentlichkeit nicht zugänglicher Garten für die Bewohner der Liegenschaften entsteht. 4. Sofern die Finanzierung nicht ausreicht, den verbleibenden Realisierungsbereich vollständig umzusetzen, wird zusätzlich die Stichstraße Am Kurpark bis Am Fronhof herausgenommen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Objektgrenze wurde angepasst. F. RadverkehrSeite 5 von 7 Seite 6 1. Die Planung wird so angepasst, dass mindestens alle bisher vorgeschlagenen Varianten des Radverkehrs um die Bad Godesberger Innenstadt möglich bleiben. 2. Die Planungen werden so angepasst, dass die Querung der Fußgängerzone über Am Michaelshof insbesondere für den Schüler-Radverkehr möglich bleibt. 3. Die endgültigen Entscheidungen über die Führung des Radverkehrs werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes getroffen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Punkte werden im Zuge der Maßnahme berücksichtigt. G. Allgemeines 1. Die Stadtverwaltung prüft die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen und stellt sicher, dass diese aktuell sind und eine Rest-Lebensdauer von mindestens 20 Jahren aufweisen. Der beabsichtigte Glasfaserausbau muss im Zuge der Baumaßnahmen realisiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Glasfaserausbau wird im Zuge der Maßnahme berücksichtigt. 2. Bei der Bepflanzung, dem Aufstellen von Fahrradabstellanlagen und Sitzgelegenheiten etc. darf die Sicht auf die Schaufenster und die Zugänglichkeit der Ladenlokale nicht beeinträchtigt werden. 3. Die Stadt prüft, dass im Zuge der Baumaßnahmen durch die Stadtwerke ein Wärmenetz im Realisierungsbereich verlegt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Es wurde im Zuge der Planung eine freie Fernwärmetrasse für eine künftige Verlegung mitgeplant. 4. Bei der Realisierung werden die technischen Einrichtungen für kostenfreies WLAN geschaffen. Stellungnahme der Verwaltung: Die technische Infrastruktur wird mit dem Glasfaserausbau und Leerrohren in der Planung für einen potenziellen WLAN-Zugang berücksichtigt. 5. Für die Werbetafeln werden neue Standorte gesucht, die möglichst wenig stören. Die genauen Standorte sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Werbetafeln werden zusammen mit den Akteuren so abgestimmt, dass sie nicht stören und anschließend der BV zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Standortfindung erfolgt nach derSeite 6 von 7 Seite 7 Einarbeitung der Fachplanung. 6. Die Baumaßnahmen sind so zu planen, dass daraus möglichst wenig Nachteile für die Gewerbetreibenden entstehen. Die Baumaßnahmen sind zu bündeln und alle erforderlichen Arbeiten in einem Abschnitt innerhalb weniger Wochen durchzuführen. Die mehrfache Öffnung der Wege und Plätze ist zu vermeiden. 7. Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne sind detailliert mit allen in der Innenstadt Wirtschaftenden abzusprechen. 8. Den ausführenden Firmen und den beaufsichtigenden Planern sollen bereits in der Ausschreibung die Durchführung der Arbeiten für jeden Bauabschnitt innerhalb eines definierten maximalen Zeitraums vorgegeben und mit einer Vertragsstrafe bei Überschreitung versehen werden. 9. Für den Fall mangelhafter Ausführung oder anderer Streitigkeiten werden im Vorfeld schnell umsetzbare Eskalationsstufen einschließlich der erforderlichen Berater vorgesehen, die die Fortführung der Baustelle auch im Konfliktfall erlauben. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird die Punkte 6-9 im Rahmen der Baustellenplanung soweit wie möglich berücksichtigen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine Koordinierung mit den Versorgungsträgern im Vorfeld von Baumaßnahmen ein eingespieltes Procedere ist. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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