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231231-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften

Nummer
231231-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 02.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231231 Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231231-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von
Einsatzkräften
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung toleriert keine Gewalt. Daher werden alle geeigneten
Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und
Gefährdungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen müssen aus Sicht der Verwaltung alle Rettungs- und
Einsatzkräfte, die in Bonn tätig sind (Feuerwehr und Rettungsdienst,
anerkannte Hilfsorganisationen, Polizei und Stadtordnungsdienst)
berücksichtigen. In DS-Nr. 230184-01 ST ist unter 1 benannt, dass bei den
Silvesterereignissen in Medinghoven auch Mitarbeitende der Rufbereitschaft
Bauhof attackiert wurden. Das zeigt, dass nicht nur die Polizei und
Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus auch andere Verwaltungsbereiche in
Zusammenhang mit solchen Ereignissen Gewalt ausgesetzt sein können.
Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden vor allem im
Alltag des Rettungsdienstes mit gewaltbereiten oder Gewalt androhenden
Menschen konfrontiert. Der städtische Rettungsdienst hat hierbei 2019/20
neben weiteren kommunalen Rettungsdiensten an einer Studie eines
Doktoranten der Universität Bonn teilgenommen. Als Ergebnis wurde
festgestellt, dass entgegen Medienberichten über quantitativ und qualitativ
eskalierende Gewalt diese jedoch eher selten vorkam und sich häufig auf
verbale und nonverbale Attacken und Einsatzbehinderungen beschränkte.
Schwere körperliche Gewalt gegen Rettungsdienstpersonal wurde hier nicht
beobachtet. In den meisten Fällen ging die Gewalt bzw. Bedrohung hierbei vom
Patienten aus. Als ursächlich wurde häufig eine Verbindung zu
Begleitumständen wie Intoxikation (Alkohol- und Drogenkonsum) oder einer
psychiatrischen Erkrankung erkannt.
Die Mitarbeitenden sind erfahren und ausgebildet, um potenziell gefährliche
Situationen zu erkennen oder sich aus solchen zurückzuziehen und die
Stabilisierung solcher Situationen durch die Polizei abzuwarten. Dennoch
können Gewalterfahrungen auch gerade mit Blick auf Ursachen im Bereich des
Rettungsdienstes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Den davon
betroffenen Mitarbeitenden stehen dann umfangreiche UnterstützungssystemeSeite 1 von 3
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zur Verfügung.
Für die Einsatzkräfte des Stadtordnungsdienstes wurde das rechtlich zulässige
Repertoire an Einsatzmitteln angeschafft (ballistische Schutzwesten inkl.
Schnittschutz, Einsatzhandschuhe mit Schnittschutz, Einsatzmehrzweckstock
ausziehbar, Pfefferspray, Fesselungsmittel, Bodycams) und findet regelmäßiger
Dienstsport samt Einsatztrainings statt.
Auch Schulungen der Einsatzkräfte werden durchgeführt, ebenso verfügt die
Stadtverwaltung, die auch Mitglied der Initiative „Sicher im Dienst“ ist, über
entsprechende Dokumentations- und Unterstützungsmöglichkeiten im
Nachgang zu Gewaltvorfällen.
Eine besondere Häufung von Gewaltvorfällen ist für Amt 33 aktuell nicht
festzustellen.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung Maßnahmen entwickeln und
deren Umsetzung initiieren, die dazu beitragen sollen durch junge Menschen
verübte Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte zu reduzieren.
Bereits an dieser Stelle weist die Verwaltung darauf hin, dass eine zeitnahe
Erfüllung des Auftrages aufgrund folgender Hindernisse und
Herausforderungen nicht möglich ist:
- Die Ergebnisse der oben genannten Studie der Universität Bonn werden
durch eine Studie der Ruhr-Universität Bochum (2018,
https://repos.rms2cdn.de/files/fw/Abschlussbericht_Gewalt%20gegen%
20Einsatzkr%C3%A4fte.pdf) unterstützt.
- Die Ursachen für Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte sind
vielfältig. Mögliche Ursache liegen neben den oben genannten Gründen
der Intoxikation und den psychischen Erkrankungen zwischen
„Unzufriedenheit/Unverständnis mit dem Rettungseinsatz durch die
Hilfesuchenden bzw. deren Angehörige oder Personen des direkten
Umfeldes“ und „unvollständiger Sozialisation / Ablehnung der
staatlichen Ordnung“. So unterschiedlich die Ursachen sein können, so
vielfältig und unterschiedlich müssen auch die Präventionsansätze sein.
Daher müssen zunächst die Hauptursachen von Gewalttaten gegen
Rettungs- und Einsatzkräfte in Bonn erkannt und untersucht werden.
Gegen Gewaltausübung in Folge von Intoxikation oder psychischen
Erkrankungen wirken präventive Maßnahmen nicht. Hier können die
Rettungs- und Einsatzkräfte nur durch die oben beschriebenen und in
Bonn bereits angewandten Maßnahmen geschützt werden.
- Die Bochumer Studie identifiziert in Städten mit einer Einwohnerzahl
zwischen 100.001 – 500.000 Innenstädte als Haupttatort. Je nach
Gewaltform werden in Innenstädten etwa doppelt so viele Gewalttaten
verübt wie in „sozial problematischen Wohngebieten“.
- Die Verwaltung kann daher zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob
die Beschränkung der Zielgruppe auf
i. Jugendliche und junge Erwachsene
ii. aus „benachteiligten Stadtteilen“ angemessen und
bedarfsgerecht ist oder ob es nicht wirksamer wäre, die
Zielgruppe nicht sowohl nach dem Alter wie räumlich zu
beschränken.
- Bei einer Beschränkung auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen kann die Umsetzung nicht ohne die Mitwirkung vonSeite 2 von 3
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Trägern der freien Jugendhilfe und der Schulen erfolgen. Diese
Zielgruppe kann nur wirksam über bestehende Beziehungen (zum
Beispiel durch die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit oder
Vereine) oder über Institutionen, in denen sie sich aufhalten muss (zum
Beispiel Schulen) erreicht werden. Derzeit sieht die Verwaltung keine
Möglichkeit, die oben genannten Träger und Institutionen über die
eigenen städtischen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit hinaus zur
Umsetzung entsprechender Präventionsangebote zu verpflichten.
- Da Maßnahmen der Gewaltprävention bereits zu 100 Prozent der
anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden können, können auch
keine finanziellen Anreize gesetzt werden, sich genau mit diesem
Thema zu beschäftigen.
- Die Mittel der Gewaltprävention werden für das Jahr 2023 gut abgefragt.
Erste gewaltpräventive Maßnahmen sind schon für das Jahr 2024
beantragt. Zusätzliche Projekte zu den Angeboten, die Schulen und
Einrichtungen der Jugendhilfe bereits entwickelt haben und
durchführen, könnten also zukünftig zu Lasten dieser Angebote gehen.
Eine Abwägung zwischen diesen allgemeinen gewaltpräventiven
Maßnahmen, die auch in die Zielrichtung des Antrages wirken können,
und eng gefassten Angeboten für eine eingeschränkte Zielgruppe mit
einem begrenzten Ziel, erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll zu
sein.
- Seit dem 1. Juli 2023 ist die Personalstelle der Fachberatung und
Koordination der Gewaltprävention im Sachgebiet
Jugendpflege/Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie
vakant. Die Stelle ist bereits ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist läuft
bis zum 13. August 2023. Mit der Besetzung der Stelle wird frühestens
zum Januar 2024 gerechnet.
Aufgrund der umfangreichen und aufwendigen Vorarbeiten, bei denen noch
nicht absehbar ist, ob diese durch die Verwaltung allein geleistet werden
können oder ob nicht auch eine Vergabe an Dritte (beispielsweise im Rahmen
eines Forschungsauftrages) sowie der aktuell fehlenden personellen Ressource
kann die praktische Umsetzung des Auftrages frühestens in einem Jahr,
wahrscheinlich erst später, erfolgen. Eine Unterstützung durch andere
Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist aufgrund der Vielzahl
der Aufgaben und bereits geplanten Prozesse nicht möglich.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de