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231226-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung Antrag zur Vorlage 231226

Nummer
231226-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Schulausschusses 10.08.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.08.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231226 Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung

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Änderungsantrag
öffentlich
231226-01 AA
Antragsteller/in:
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernd Bollmus
Elmar Conrads-Hassel
Achim Schröder
08.08.2023 gez. Reeh-Schall
FDP-Änderungsantrag Neubau des Schulzentrums
Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn:
Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Antrag zur Vorlage 231226
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage 231226 wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
1. Mit dem Neubau des Schulzentrums wird ein Generalunternehmer
beauftragt. Die Verwaltung legt da, wieviel Kapazitäten im SGB durch das
Projekt gebunden werden (in VZA – Vollzeitäquivalenten) - sowohl im Falle der
Beauftragung eines Generalunternehmers als auch bei Verzicht auf eine solche
Vergabe.
2. Der Neubau der Schule erfolgt nach Standard KfW 55 statt KfW 40.
Begründung
Das Vorhaben hat mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich
mindestens 180 Mio. € eine erhebliche Größenordnung. Es besteht die Gefahr,
dass erhebliche Kräfte des SGB durch den Neubau gebunden werden, die
dann nicht für die zahlreichen kleineren Projekte, insbesondere die
energetische Sanierung der zahlreichen öffentlichen Gebäude entsprechend
des Klimaplans, zur Verfügung stehen. Das Neubauprojekt des Schulzentrum
eignet sich daher gut zur Fertigstellung durch einen Generalunternehmer, mit
dem vorab ein fester Finanzrahmen und Zeitplan vereinbart werden kann.
Fachleute der Baubranche lehnen die Anwendung des Standards KfW 40, der
quasi einem Passivhausstandard entspricht, für Bildungseinrichtungen wie
Schulen und Kindergärten ab. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass über
weite Teile des Tages Türen und Fenster offenstehen bzw. fortwährend
geöffnet und geschlossen werden. Das mit dem KfW 40 Standard verbundeneSeite 1 von 2
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Ziel, möglichst wenig externen Luftaustausch zu generieren, ist somit mit der
typischen Nutzung dieser Gebäude nicht erreichbar. Durch den Rückgriff auf
den ebenfalls klimafreundlichen KfW 55 Standard kann ein deutlich besseres
Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden, was auch dem angespannten
Haushalt der Stadt Rechnung trägt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de