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231226 · Beschlussvorlage

Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Nummer
231226
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2023
Letzte Änderung
22.10.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Schulausschusses 10.08.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.08.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231226-01 AA FDP-Änderungsantrag Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung Antrag zur Vorlage 231226

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Beschlussvorlage
öffentlich
231226
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch,
Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn:
Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund intensiver verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage
nicht fristgerecht vorgelegt werden. Eine spätere Beratung könnte infolge der
Bauzeitenverlängerung zu Kosten auf Grund der Baupreissteigerungen und zu
weiteren Honorarforderungen der Planer führen.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorha-
bens „Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119
Bonn“ wird zugestimmt.
Begründung
Der Vorplanung und der Kostenschätzung wurde im Rat am 28.10.2021 zuge-
stimmt (Einzelheiten zu dem geplanten Bauvorhaben: DS-Nr. 211527). Ebenso
wurde der Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr-vom-Stein-Realschule sowie
des Tannenbusch-Gymnasiums in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie
in der Sekundarstufe II des Tannenbusch-Gymnasiums auf 6 Züge zugestimmt.
Nachstehend die wesentlichen Aspekte:
Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise geplant. Es ist die Verwen-
dung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die
Verwendung mineralischer Dämmstoffe geachtet. Gemäß Ratsbeschluss zu DS
220312 vom 17.03.2022 wird die Fassade mit Klinkerriemchen ausgeführt. Die
Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet.
Gemäß Ratsbeschluss zu DS 211039 erfolgt die Planung unter Berücksichti-Seite 1 von 25
Seite 2
gung des Effizienzhaus 40 -Standards, soweit wirtschaftliche und technische
Voraussetzungen deren Durchführung unter Beachtung des Verhältnismäßig-
keitsgrundsatzes zulassen. Dies entspricht einem besseren als dem gesetzlich
geforderten Standard.
Anhand der Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wur-
de durch einen Gutachter geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung
erreicht werden kann. Da sich das Projekt bereits am Ende der Entwurfspla-
nungsphase befindet, kann auf einzelne BNB-Kriterien nicht mehr ausreichend
Einfluss ausgeübt werden. Daher wird empfohlen, den Effizienzhaus 40 –Stan-
dard wie oben beschrieben umzusetzen, die seitens des Gutachters ausge-
wählten Anforderungen zu Nachhaltigkeitsaspekten festzulegen und in der wei-
teren Planung und der Bauphase zu verfolgen (z.B. ökologische, nachhaltige
und schadstoffarme Bauprodukte, Dachbegrünung, Verwendung mineralischer
Dämmstoffe, etc.). Dies entspricht im Ergebnis einer BNB-Anwendung ohne
Zertifizierung. Die Verwaltung wird entsprechend vorgehen.
Außenanlagen und städtebauliche Aspekte:
Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in
Richtung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit
schwachem Gefälle absenken.
Dadurch soll eine Adressbildung und städtebauliche Anbindung des Schul-
geländes an das Stadtteilzentrum von Tannenbusch erzielt werden, um die
Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Schulzentrums zu verbessern sowie die
Barrierewirkung der vorhandenen Böschung zu beseitigen. Die dadurch erfor-
derlichen Anpassungen an der öffentlichen Verkehrsfläche, insbesondere des
oberhalb der Böschung befindlichen Geh- und Radweges, werden zurzeit im
Rahmen einer technischen Machbarkeitsstudie untersucht. Die Verwaltung wird
die Ergebnisse dieser Studie den politischen Gremien im Rahmen einer ei-
genständigen Vorlage vorstellen.
Durch die Gestaltung der neuen Außenanlagen wird der voll versiegelte Anteil
von vormals rd. 46% des Schulgrundstücks auf die ganzjährig stark frequentier-
ten Flächen reduziert, das entspricht rd. 29%. Der Grünflächenanteil steigt um
ca. 500 m² auf rd. 9.800 m². Neben breiten Rahmengrünflächen werden auch
große Bereiche (bis 1.500 m2) als Grüninseln mit Rasen und Blumenwiesenan-
teilen, aber auch mit Sträuchern und Bodendeckern sowie schattenspendenden
Bäumen vorgesehen, die einerseits Klimaausgleichsräume darstellen und an-
dererseits vulnerablen Personengruppen Schutz und Kühlung vor den beson-
ders strahlungsintensiven Hitzeperioden bieten. Des Weiteren sind auch
Baumpflanzungen als Schattenspender innerhalb von Funktionsflächen, z. B.
Fahrradstellplätze oder Promenade, mit eingeplant. Für befestigte Neben-
flächen (u. a. PKW- und Fahrradstellplätze sowie Promenade entlang der
Agnetendorfer Straße) mit einem Flächenanteil von ca. 20% (6.600 m²) sind
sowohl versickerungsfähige Oberflächenbeläge wie Rasenfugen-pflaster als
auch wassergebundene Wegedecken vorgesehen. Darüber hinaus werden die
Möglichkeiten bei der Geländemodellierung genutzt um anfallendes Ober-
flächenwasser Vegetationsflächen zuzuführen und darüber hinaus in unterirdi-
schen Rigolen zu versickern.Seite 2 von 25
Seite 3
Zum Baum- und Gehölzbestand wurde bereits in der Vorlage DS.Nr.211527
berichtet.
Basierend auf der Entwurfsplanung müssen für die Maßnahme insgesamt 141
Bäume entfernt werden, wovon 50 satzungsgeschützt und 29 als ehemalige
Ersatzmaßnahme geschützt sind. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen
gem. §7 der Baumschutzsatzung werden zunächst politisch und dann im Rah-
men des Baugenehmigungsprozesses eingeholt. Alle Ersatzpflanzungen kön-
nen vollumfänglich auf dem Schulgrundstück erfolgen. Bei der Baumauswahl
für die Ersatzpflanzungen werden sowohl Aspekte der Klimaanpassung als
auch solche der Biodiversität und Stadtökologie zu Grunde gelegt.
Der Erhalt und fachgerechten Rückschnitt mit gärtnerischen Pflegemaßnahmen
dieser Bäume sowie schützende Maßnahmen von deren Wurzel- und Kronen-
bereiche während der Baustellenmaßnahmen wurden in der Kostenberechnung
berücksichtigt. Die Rodungs-arbeiten werden unter Berücksichtigung der Ver-
botstatbestände nach §44 Abs.1 BNatSchG ausschließlich außerhalb des all-
gemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01.
März bis 30. September (Bauzeitenregelung gem. § 39(5) Nr. 2 BNatSchG)
durchgeführt.
Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt im ersten, deutlich kleinerem Bauab-
schnitt als Endausbau zwischen dem Schulneubau und der Carl-Schurz-Schule
/ bestehenden 3-fach Sporthalle in Zusammenhang mit Interimslösungen für die
Neubau- und Abbruchphase. Der 2. Hauptbauabschnitt zur Herstellung der
Außenanlagen erfolgt erst nach dem Abbruch des alten Schulgebäudes. Diese
Gestaltung ist im entscheidenden Ausmaß von der geplanten Absenkung zur
Agnetendorfer Straße abhängig sowie von den geplanten Maßnahmen am Stu-
dentenwohnheim mit den dazugehörigen Auswirkungen auf den Brückenkopf
der Fußgängerbrücke zum Stadtteilzentrum. Insofern befinden sich Planung
und Kostenermittlung dieser Anschlusspunkte auf Vorentwurfsniveau.
Vorabmaßnahmen und Einbindung in die Liegenschaft:
Im Zuge des Neubaus wird in der geplanten Einfeldsporthalle eine Fernwär-
meübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des Schulzen-
trums auch diese Sporthalle mit Fernwärme versorgt wird.
Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten Versickerungsanlagen
für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen nicht in den Straßenent-
wässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Diese müssen auch für die
Regenwasserversickerung der bestehenden Dreifachsporthalle ausgelegt und
angeschlossen werden, da die hierfür vorhandene Regenwasserversickerung
nicht mehr weiter genutzt werden darf.
Als Vorabmaßnahme wird eine neue Trafostation errichtet, welche den Neubau
des Schulzentrums, den Neubau der Einfeldsporthalle sowie die Dreifachsport-
halle im Bestand mit Strom versorgen wird. Da auf dem Gelände des neu zu
bauenden Schulzentrums etliche Versorgungsleitungen für benachbarte Ge-
bäude liegen, müssen auch diese als Vorabmaßnahme umverlegt werden um
den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Trinkwasser- und
Wärmeversorgungsleitungen, die aus dem Bestandsgebäude der Schule zur
bestehenden Dreifachsporthalle verlegt sind.Seite 3 von 25
Seite 4
Die Kosten für den Rückbau des alten Schulgebäudes und die Wiederherstel-
lung der Außenanlagen sind in den Kostenangaben enthalten; ebenso der
Neubau einer Trafostation und die Errichtung einer Fernwärmeübergabestation,
die jedoch auch für die Wärme- und Stromversorgung weiterer sich auf dem
Grundstück befindender Gebäude ausgelegt bzw. vorgesehen sind (Neubau
der Einfeldsporthalle und der Dreifachsporthalle im Bestand). Des Weiteren
sind in den Kosten die Umverlegung und die Sicherstellung von etlichen Ver-
sorgungsleitungen (wie z.B. die Daten- und Kommunikationsinfrastruktur) für
den laufenden Betrieb der benachbarten Gebäude enthalten. Derzeit wird die
bestehende Dreifachsporthalle von der Trinkwasseranschlussleitung aus der
bestehenden Trinkwasseranschlussleitung der Schule versorgt, dies gilt auch
für die Wärmeversorgungsleitungen. Es wird derzeit untersucht, inwieweit eine
Umverlegung bzw. ein Neuanschluss dieser Versorgungs-leitungen in die Vor-
abmaßnahme integriert werden kann und muss, da diese Leitungen im Baufeld
des Neubaus des Schulzentrums liegen.
Für die Flachdächer des Neubaus sind Extensivbegrünungen vorgesehen.
Darüber hinaus erhalten die Dächer Photovoltaikanlagen. Die ersten Planungs-
abstimmungen mit den Stadtwerken Bonn sind diesbezüglich erfolgt, die Inter-
esse am Betrieb signalisiert haben. Die notwendigen Aufständerungen für die
Photovoltaikanlagen sind in der Kostenberechnung bereits enthalten.
Eine flächige Fassadenbegrünung ist für Teilflächen der Aula, der Süd- und an
der Nordfassade vorgesehen. Für die Verbindungsgänge der Realschule ist
eine lineare Begrünung im Bereich der Fensterprofile geplant.
Sämtliche großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen ent-
sprechend des Handlungsleitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und
Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (vgl. Rössler et al., 2022)
gegen Vogelschlag gesichert und mit der Fachverwaltung abgestimmt. Zudem
werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche
Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum
Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizon-
tale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten sowie die
Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an ge-
eigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassa-
denbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen
werden bauseitig bereits miteingeplant.
Beim Abriss des Gebäudes wird durch vorherige Begutachtung und die Umset-
zung ggf. notwendiger Artenschutzmaßnahmen sichergestellt, dass keine ar-
tenschutzrechtlichen Konflikte eintreten.
Die Entwurfsplanung wurde mit dem Schulamt und den Nutzern abgestimmt.
Die Planung wurde ebenso mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. ab-
gestimmt. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung
erhält behindertengerechte Toiletten. Die Barrierefreiheit der Obergeschosse
wird durch einen Aufzug gewährleistet.
Umsetzungskonzept und Projektorganisation:Seite 4 von 25
Seite 5
Das SGB wurde gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2021 zur Darstellung aufge-
fordert, ob die Maßnahme mit einem Generalübernehmer oder einer Kombina-
tion aus Generalplaner und Generalunternehmer geplant und umgesetzt wer-
den sollte. Die Beauftragung eines Generalunternehmers für die Rohbau- und
Ausbaugewerke wurde unter anderem auch von einem externen Gutachter
(Projektsteuerer)untersucht und befürwortet. Momentan erfolgt die juristische
Prüfung durch eine Kanzlei. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Das SGB wird aufgrund der sehr hohen Komplexität der Bauablaufplanungen
weiterhin eine externe Projektsteuerung sowie ein Ing.-Büro für Baulogistik zur
weiteren Begleitung des Projekts einschalten.
Finanzierung:
Die im Rat am 28.10.2021 beschlossene Vorplanung und die dazugehörige
Kostenschätzung in Höhe von 95.054.000 € (ohne Berücksichtigung von Risi-
kozuschlag und jährlicher Preissteigerung) basierten auf den Kostenschätzun-
gen der beteiligten Fachplaner, des SGB sowie des Amtes für Umwelt und
Stadtgrün (Außenanlagen). Ursprünglich war in den Gesamtkosten ein Risiko-
zuschlag in Höhe von 20 % und eine jährliche Preissteigerung in Höhe von je-
weils 5 % veranschlagt (insges. 135.250.000 €). Dieser Risikozuschlag wurde
in der Ratssitzung als zu hoch erachtet. Daher wurde der Beschlussvorlage
zunächst ohne Risikozuschlag zugestimmt.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich lt. aktueller Kostenberechnung auf
129.278.000 €. Zuzüglich eines Risikozuschlages in Höhe von 14,8 % und der
Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr belaufen sich die Gesamtkosten auf
180.772.000 €.
Es ergibt sich folgende Übersicht:
Siehe Anlage Kostenübersicht
Die Kostenschätzung 2021 endete mit 95.054.000 €. Die hier vorgelegte Kos-
tenberechnung endet bei 129.278.000 € (jeweils ohne Berücksichtigung des
Risikozuschlags und der jährlichen Preissteigerung). Dies ergibt eine Differenz
von 34.224.000 € bzw. rund 36 %. Hiervon entfallen allein 30 % (28.516.200 €)
auf die allgemeine, vergangene Baupreissteigerung seit dem 1. Quartal 2021
(Grundlage der Kostenschätzung) bis Anfang 2023 (Grundlage der Kostenbe-
rechnung). Grundlage hierzu ist die Baupreisindizierung über Destatis.
Die restlichen Mehrkosten in Höhe von 5.707.800 € (6 %) entfallen auf die
größere Tiefenschärfe aufgrund der fortgeführten Planung sowie weitere Maß-
nahmen, die gegenüber der Kostenschätzung hinzukommen (z.B. Fassaden-
begrünung, Maßnahmen gegen Vogelschlag, resistente Wandbekleidungen in
den Fluren, Mehrflächen in Betonwerkstein sowie eine abgestimmte und damit
aufwendigere Ausstattung der Medientechnik in der Aula).
Die hier aufgeführten Kosten wurden nach Gewerken ermittelt.
Es ist ein Ansatz für den Rückbau des Bestandsgebäudes enthalten. Dieser
wurde anhand von Beispielobjekten ermittelt, ein Fachingenieurbüro für den
Rückbau ist auf Grund des langen Zeitraums bis zum Abbruch noch nicht ein-
geschaltet; aus demselben Grund liegt noch kein Rückbau- und Entsorgungs-Seite 5 von 25
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konzept vor, dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Ebenso sind auf-
grund der Komplexität und multiplen Abhängigkeiten der Bauphasen die Kosten
für die Leitungsverlegungen in den Außenanlagen noch nicht abschließend
ermittelt bzw. haben diese Kostenangaben hier nicht die übliche Qualität und
Sicherheit einer Leistungsphase 3.
Diverse Einsparpotentiale wurden bereits berücksichtigt (DS.Nr.211527).
Es ist zu beachten, dass die Baukostensteigerungen sich weiterhin sehr dyna-
misch entwickeln wie z.B. Steigerungen bei Stahl und Zementprodukten seit
Beginn des Ukrainekrieges und den damit verbundenen gestörten Lieferketten.
Der Finanzbedarf in Höhe von 180.772.000 € soll über eine Zuschussförderung
der KfW sowie die Programme „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“
der NRW-Bank finanziert werden.
Über das Programm Klimafreundlicher Neubau der KfW kann ein Zuschuss
über 500.000 € beantragt werden.
Der weitere Finanzbedarf wird voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus dem Pro-
gramm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finan-
ziert.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung werden im zeitlichen Zusammenhang mit
den einzelnen Bauabschnitten geprüft.
Der bauliche Beginn der Maßnahme erfolgt nach aktuellem Stand der Termin-
planung im Juli 2025. Im Vorfeld erfolgen vorbereitende Maßnahmen (Trafosta-
tion, Fernwärmeübergabe-station, Umverlegung von Leitungen aus dem Bau-
feld).
Die Entwurfsplanung kann in der Sitzung anhand von Plänen erläutert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Neubau Schulzentrum
Tannenbusch 2.296.000 604300 2023 14.000
2.434.000 604300 2024 15.000
35.351.000 604300 2025 215.000
37.245.000 604300 2026 227.000
64.042.000 604300 2027 5.647.000
14.924.000 604300 2028 14.924.000
10.929.000 604300 2029 10.929.000
13.041.000 604300 2030 13.041.000
510.000 604300 2031 510.000
EinzahlungenSeite 6 von 25
Seite 7
Investiver Finanzsaldo 180.772.000 45.522.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 2.169.264 524400
Betriebskosten (Strom,…) 472.910 524140
Abschreibungen(80Jahre) 2.259.650 571110
Zinsen(3%) 5.423.160 551700
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 10.324.984
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Ansicht Nord (öffentlich)
3 Folgelastenberechnung (öffentlich)
4 Ansicht Ost (öffentlich)
5 Ansicht Süd (öffentlich)
6 Ansicht West (öffentlich)
7 Grundriss 1.OG (öffentlich)
8 Grundriss 2.OG (öffentlich)
9 Grundriss 3.OG (öffentlich)
10 Grundriss Dachaufsicht (öffentlich)
11 Grundriss EG (öffentlich)
12 Grundriss UG (öffentlich)
13 Schnitt AA (öffentlich)
14 Außenanlagen Lageplan (öffentlich)
15 Außenanlagen Schnitt (öffentlich)
16 Kostenübersicht (öffentlich)Seite 7 von 25
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Stand 06.06.2023 Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau Schulzentrum Tannenbusch
PLANVERFASSER SGB 85-32 / externes Arch.-Büro
RAUMPROGRAMM Tannenbuschgymnasium:
Sekundarstufe I:
24 allgemeine Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume,
6 Lehrmittelräume, 6 Clustermitten
Sekundarstufe II:
15 allgemeine Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume,
3 Lehrmittelräume, 2 Klausurräume, 3 Clustermitten,
Oberstufenzentrum
Naturwissenschaftliche Räume:
8 Unterrichtsräume, 2 Vorbereitungsräume, 2 Clustermitten
Kunst- und Musikräume:
4 Unterrichtsräume, 2 Nebenräume, 3 Lagerräume,
4 Übungszellen
Sonstige Räume:
Lagerräume, Verwaltungsbereich,
Räume für Sozialarbeit und Ganztag
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Sekundarstufe I:
24 allgemeine Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume,
6 Clustermitten
6 Lehrmittelräume
Naturwissenschaftliche Räume:
5 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungsraum
3 Vorbereitungsräume
Kunst- und Musikräume + Werken:
5 Unterrichtsräume, 2 Nebenräume, 1 Instrumentenlager
Sonstige Räume:
1 Hauswirtschaftsraum, 1 Essraum, Lagerräume,
Verwaltungsbereich, Räume für Sozialarbeit und Ganztag,
Hausmeisterbüro, Hausmeisterwerkstatt
Gemeinschaftsflächen:
Auditorium, Aula, Bistro, Erschließungsbereich Gemeinsame Mitte,
Fahrradkeller
Hausmeisterbüro
HausmeisterwerkstattSeite 8 von 25
BGF Bruttogrundfläche
BRI Bruttorauminhalt
Baukostenkennwert BGF
(Kostenberechnung Stand Mai 2023)
Vergleich mit Baukostenindex (BKI):
Gesamtspannbreite für allgemeinbildende
Schulen, hochgerechnet auf Stand
4. Quartal 2022:
22.863,00 m²
111.962,00 m³
3.612 € / m²
1.640 € / m² bis 3.971 € / m²
Aufgrund der beschriebenen Mehraufwendungen für Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem beengten Baufeld (aufwendige
Baustelleneinrichtung im laufenden Schulbetrieb, mehrere
Zwischenbauzustände für Interimsschulhofflächen und
Baustelleneinrichtung) sowie Passivhauskomponenten und
Amokprävention) können die Baukostenkennwerte nicht ohne
weiteres mit dem Baukostenindex verglichen werden bzw. liegen an
deren oberen Rand.
KOSTENBERECHNUNG
GESAMTBAUMAßNAHME
100 Grundstück 0 Euro Brutto
200 Herrichten und Erschließen 7.888.810,- Euro Brutto
300 Bauwerk - Baukonstruktion 65.794.486,- Euro Brutto
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 16.802.619,- Euro Brutto
500 Außenanlagen 8.234.447,- Euro Brutto
600 Ausstattung 4.702.402,- Euro Brutto
700 Baunebenkosten 25.855.691,- Euro Brutto
129.278.454 Euro BruttoGesamtkosten
Gesamtkosten mit Kostenrisiko 14,8 %
und
Preisindex (jährliche 6 %-ige
Preissteigerung von 2024-2031)
148.411.000 Euro
32.361.000 Euro
SUMME (alle Zahlen gerundet) 180.772.000 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: März 2023Seite 9 von 25
KONSTRUKTIVES SYSTEM Stahlbeton-Skelettbauweise auf tragender Bodenplatte mit
Baugrundverbesserung
DACHAUFBAU Wärmegedämmtes Flachdach mit Folienabdichtung für extensive
Begrünung und mit Photovoltaik-Unterkonstruktion
FASSADENAUSBILDUNG WDVS mit Klinkerriemchenverblendung, Alu-Fenster mit 3-fach
Verglasung, Teilflächen Sonnenschutzglas, außenliegender
motorischer Sonnenschutz
INNENAUSBAU
Wände Flure Treppenhäuser: Teilflächen Sichtbeton, Teilflächen
Trespaverkleidung, Teilflächen akustisch wirksam gemäß
Bauphysik.
Wände Klassenräume: überwiegend mit Anstrich auf Putz mit
Schrammschutz.
Decken: überwiegend abgehängte Rasterdecken (Holzwolle-
Akustikdecke), Teilflächen (Aula) Sonderdecken akustisch wirksam.
Böden: schwimmender Estrich mit Kautschukbodenbelag, Treppen
und Teilflächen mit Betonwerksteinbelag, Sanitärbereiche mit
Fliesenbelag, Sonderbereich (Aula) mit Parkett.
TECHNISCHER AUSBAU Sanitär: dezentrale Warmwasserversorgung, Heizung: Fernwärme,
Lüftung: mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgeinnung,
Fördertechnik: behindertengerechte Aufzüge, Elektrotechnik:
Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz, EDV-Verkabelung, Hausalarm,
Gebäudeautomation: zentrale DDC-Steuerung der Anlagen über
Leitrechner
BESONDERE EINRICHTUNGEN Clusterschulen: Clustermitten mit Sichtverbindungen zum
Klassenraum, alle Klassen mit interaktiven Tafeln (Flatscreens)
AUßENANLAGEN Schulhofflächen, Wege und Plätze mit Betonwerksteinplatten –
Pflaster, teilweise Asphaltbelag.
Streetballanlage, kleine Laufbahn, Klettereinrichtungen,
Trampoline, Sitzinseln, Tischtennis, Spiel –Sportfeld für
Ballsportarten, Außenbühne, Skaterbereich, Schulgarten
Ersatzbaumpflanzungen, etc.Seite 10 von 25
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Städtisches Gebäudemanagement Bonn 06.06.2023
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche - geplanter Baubeginn: 6/2025
BGF Bruttogeschossfläche 22.863 m² *geplante Inbetriebnahme: 7/2028
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 7.889.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 65.794.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 16.803.000 €
500 Außenanlagen 8.234.000 €
600 Ausstattung 4.702.000 €
700 Baunebenkosten 25.856.000 €
Risikozuschlag (14,8%) 19.133.000 €
Baukostensteigerung 6 % p.a.) 32.361.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 180.772.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 180.772.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 2.169.264 €
Strom 164.842 €
Fernwärme 133.291 €
Wasser 16.832 €
Reinigungskosten 157.945 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 2.642.174 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 2.169.264 €
sonstige Betriebskosten 472.910 €
Abschreibungen 2.259.650 €
Zinsen (3 %) 5.423.160 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 10.324.984 €
Neubau Schulzentrum Tannenbusch
Hirschberger Str. 3
*Bis Juli 2028 ist die Inbetriebnahme des Schulgebäudes geplant. Der Abriss des Bestandsgebäudes und die
Herstellung der Außenanlagen erfolgen bis Februar 2031.Seite 12 von 25
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Anlage Kostenübersicht
Projektphase Qualität der
Kostenermittlung
Datum der
Kostenermittlung
(vor Vorstellung
in den
politischen
Gremien)
Datum der
Gremienbefassung
Gesamtkosten, ohne
Risikozuschlag/jährliche
Baukostensteigerung
(Kostengruppe 200-700
=Bauwerkkosten, Herrichten
und Erschließen,
Nebenkosten, Kosten
Einrichtung und
Außenanlagen)
Risikozuschlag/jährliche
Baukostensteigerung
Gesamtkosten-
Prognose mit
Risikozuschlag/jährliche
Baukostensteigerung
LP 2 –
Vorplanung
Kostenschätzung 1. Quartal 2021 Oktober 2021 95.054 T€ 20% / 5% 135.250 T€
LP 3 –
Entwurfsplanung
Kostenberechnung Anfang 2023 August 2023 129.278 T€ 14,8% / 6% 180.772 T€
Veränderung Gesamtkosten ohne Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung von LP2 zu LP 3 = + ca. 36,0%
Veränderung Prognose Gesamtkosten mit Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung von LP2 zu LP 3 = + ca. 33,7%“Seite 25 von 25

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 22:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de