231226 · Beschlussvorlage
Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Kerndaten
- Nummer
- 231226
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2023
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 231226 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn: Entwurfsplanung und Kostenberechnung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 08.08.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung Schulausschuss 10.08.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund intensiver verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Eine spätere Beratung könnte infolge der Bauzeitenverlängerung zu Kosten auf Grund der Baupreissteigerungen und zu weiteren Honorarforderungen der Planer führen. Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorha- bens „Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn“ wird zugestimmt. Begründung Der Vorplanung und der Kostenschätzung wurde im Rat am 28.10.2021 zuge- stimmt (Einzelheiten zu dem geplanten Bauvorhaben: DS-Nr. 211527). Ebenso wurde der Erhöhung der Zügigkeit der Freiherr-vom-Stein-Realschule sowie des Tannenbusch-Gymnasiums in der Sekundarstufe I von 3 auf 4 Züge sowie in der Sekundarstufe II des Tannenbusch-Gymnasiums auf 6 Züge zugestimmt. Nachstehend die wesentlichen Aspekte: Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise geplant. Es ist die Verwen- dung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer Dämmstoffe geachtet. Gemäß Ratsbeschluss zu DS 220312 vom 17.03.2022 wird die Fassade mit Klinkerriemchen ausgeführt. Die Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet. Gemäß Ratsbeschluss zu DS 211039 erfolgt die Planung unter Berücksichti-Seite 1 von 25 Seite 2 gung des Effizienzhaus 40 -Standards, soweit wirtschaftliche und technische Voraussetzungen deren Durchführung unter Beachtung des Verhältnismäßig- keitsgrundsatzes zulassen. Dies entspricht einem besseren als dem gesetzlich geforderten Standard. Anhand der Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wur- de durch einen Gutachter geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Da sich das Projekt bereits am Ende der Entwurfspla- nungsphase befindet, kann auf einzelne BNB-Kriterien nicht mehr ausreichend Einfluss ausgeübt werden. Daher wird empfohlen, den Effizienzhaus 40 –Stan- dard wie oben beschrieben umzusetzen, die seitens des Gutachters ausge- wählten Anforderungen zu Nachhaltigkeitsaspekten festzulegen und in der wei- teren Planung und der Bauphase zu verfolgen (z.B. ökologische, nachhaltige und schadstoffarme Bauprodukte, Dachbegrünung, Verwendung mineralischer Dämmstoffe, etc.). Dies entspricht im Ergebnis einer BNB-Anwendung ohne Zertifizierung. Die Verwaltung wird entsprechend vorgehen. Außenanlagen und städtebauliche Aspekte: Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in Richtung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit schwachem Gefälle absenken. Dadurch soll eine Adressbildung und städtebauliche Anbindung des Schul- geländes an das Stadtteilzentrum von Tannenbusch erzielt werden, um die Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Schulzentrums zu verbessern sowie die Barrierewirkung der vorhandenen Böschung zu beseitigen. Die dadurch erfor- derlichen Anpassungen an der öffentlichen Verkehrsfläche, insbesondere des oberhalb der Böschung befindlichen Geh- und Radweges, werden zurzeit im Rahmen einer technischen Machbarkeitsstudie untersucht. Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Studie den politischen Gremien im Rahmen einer ei- genständigen Vorlage vorstellen. Durch die Gestaltung der neuen Außenanlagen wird der voll versiegelte Anteil von vormals rd. 46% des Schulgrundstücks auf die ganzjährig stark frequentier- ten Flächen reduziert, das entspricht rd. 29%. Der Grünflächenanteil steigt um ca. 500 m² auf rd. 9.800 m². Neben breiten Rahmengrünflächen werden auch große Bereiche (bis 1.500 m2) als Grüninseln mit Rasen und Blumenwiesenan- teilen, aber auch mit Sträuchern und Bodendeckern sowie schattenspendenden Bäumen vorgesehen, die einerseits Klimaausgleichsräume darstellen und an- dererseits vulnerablen Personengruppen Schutz und Kühlung vor den beson- ders strahlungsintensiven Hitzeperioden bieten. Des Weiteren sind auch Baumpflanzungen als Schattenspender innerhalb von Funktionsflächen, z. B. Fahrradstellplätze oder Promenade, mit eingeplant. Für befestigte Neben- flächen (u. a. PKW- und Fahrradstellplätze sowie Promenade entlang der Agnetendorfer Straße) mit einem Flächenanteil von ca. 20% (6.600 m²) sind sowohl versickerungsfähige Oberflächenbeläge wie Rasenfugen-pflaster als auch wassergebundene Wegedecken vorgesehen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten bei der Geländemodellierung genutzt um anfallendes Ober- flächenwasser Vegetationsflächen zuzuführen und darüber hinaus in unterirdi- schen Rigolen zu versickern.Seite 2 von 25 Seite 3 Zum Baum- und Gehölzbestand wurde bereits in der Vorlage DS.Nr.211527 berichtet. Basierend auf der Entwurfsplanung müssen für die Maßnahme insgesamt 141 Bäume entfernt werden, wovon 50 satzungsgeschützt und 29 als ehemalige Ersatzmaßnahme geschützt sind. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen gem. §7 der Baumschutzsatzung werden zunächst politisch und dann im Rah- men des Baugenehmigungsprozesses eingeholt. Alle Ersatzpflanzungen kön- nen vollumfänglich auf dem Schulgrundstück erfolgen. Bei der Baumauswahl für die Ersatzpflanzungen werden sowohl Aspekte der Klimaanpassung als auch solche der Biodiversität und Stadtökologie zu Grunde gelegt. Der Erhalt und fachgerechten Rückschnitt mit gärtnerischen Pflegemaßnahmen dieser Bäume sowie schützende Maßnahmen von deren Wurzel- und Kronen- bereiche während der Baustellenmaßnahmen wurden in der Kostenberechnung berücksichtigt. Die Rodungs-arbeiten werden unter Berücksichtigung der Ver- botstatbestände nach §44 Abs.1 BNatSchG ausschließlich außerhalb des all- gemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September (Bauzeitenregelung gem. § 39(5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt im ersten, deutlich kleinerem Bauab- schnitt als Endausbau zwischen dem Schulneubau und der Carl-Schurz-Schule / bestehenden 3-fach Sporthalle in Zusammenhang mit Interimslösungen für die Neubau- und Abbruchphase. Der 2. Hauptbauabschnitt zur Herstellung der Außenanlagen erfolgt erst nach dem Abbruch des alten Schulgebäudes. Diese Gestaltung ist im entscheidenden Ausmaß von der geplanten Absenkung zur Agnetendorfer Straße abhängig sowie von den geplanten Maßnahmen am Stu- dentenwohnheim mit den dazugehörigen Auswirkungen auf den Brückenkopf der Fußgängerbrücke zum Stadtteilzentrum. Insofern befinden sich Planung und Kostenermittlung dieser Anschlusspunkte auf Vorentwurfsniveau. Vorabmaßnahmen und Einbindung in die Liegenschaft: Im Zuge des Neubaus wird in der geplanten Einfeldsporthalle eine Fernwär- meübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des Schulzen- trums auch diese Sporthalle mit Fernwärme versorgt wird. Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten Versickerungsanlagen für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen nicht in den Straßenent- wässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Diese müssen auch für die Regenwasserversickerung der bestehenden Dreifachsporthalle ausgelegt und angeschlossen werden, da die hierfür vorhandene Regenwasserversickerung nicht mehr weiter genutzt werden darf. Als Vorabmaßnahme wird eine neue Trafostation errichtet, welche den Neubau des Schulzentrums, den Neubau der Einfeldsporthalle sowie die Dreifachsport- halle im Bestand mit Strom versorgen wird. Da auf dem Gelände des neu zu bauenden Schulzentrums etliche Versorgungsleitungen für benachbarte Ge- bäude liegen, müssen auch diese als Vorabmaßnahme umverlegt werden um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Trinkwasser- und Wärmeversorgungsleitungen, die aus dem Bestandsgebäude der Schule zur bestehenden Dreifachsporthalle verlegt sind.Seite 3 von 25 Seite 4 Die Kosten für den Rückbau des alten Schulgebäudes und die Wiederherstel- lung der Außenanlagen sind in den Kostenangaben enthalten; ebenso der Neubau einer Trafostation und die Errichtung einer Fernwärmeübergabestation, die jedoch auch für die Wärme- und Stromversorgung weiterer sich auf dem Grundstück befindender Gebäude ausgelegt bzw. vorgesehen sind (Neubau der Einfeldsporthalle und der Dreifachsporthalle im Bestand). Des Weiteren sind in den Kosten die Umverlegung und die Sicherstellung von etlichen Ver- sorgungsleitungen (wie z.B. die Daten- und Kommunikationsinfrastruktur) für den laufenden Betrieb der benachbarten Gebäude enthalten. Derzeit wird die bestehende Dreifachsporthalle von der Trinkwasseranschlussleitung aus der bestehenden Trinkwasseranschlussleitung der Schule versorgt, dies gilt auch für die Wärmeversorgungsleitungen. Es wird derzeit untersucht, inwieweit eine Umverlegung bzw. ein Neuanschluss dieser Versorgungs-leitungen in die Vor- abmaßnahme integriert werden kann und muss, da diese Leitungen im Baufeld des Neubaus des Schulzentrums liegen. Für die Flachdächer des Neubaus sind Extensivbegrünungen vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Dächer Photovoltaikanlagen. Die ersten Planungs- abstimmungen mit den Stadtwerken Bonn sind diesbezüglich erfolgt, die Inter- esse am Betrieb signalisiert haben. Die notwendigen Aufständerungen für die Photovoltaikanlagen sind in der Kostenberechnung bereits enthalten. Eine flächige Fassadenbegrünung ist für Teilflächen der Aula, der Süd- und an der Nordfassade vorgesehen. Für die Verbindungsgänge der Realschule ist eine lineare Begrünung im Bereich der Fensterprofile geplant. Sämtliche großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen ent- sprechend des Handlungsleitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (vgl. Rössler et al., 2022) gegen Vogelschlag gesichert und mit der Fachverwaltung abgestimmt. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizon- tale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an ge- eigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassa- denbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant. Beim Abriss des Gebäudes wird durch vorherige Begutachtung und die Umset- zung ggf. notwendiger Artenschutzmaßnahmen sichergestellt, dass keine ar- tenschutzrechtlichen Konflikte eintreten. Die Entwurfsplanung wurde mit dem Schulamt und den Nutzern abgestimmt. Die Planung wurde ebenso mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. ab- gestimmt. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält behindertengerechte Toiletten. Die Barrierefreiheit der Obergeschosse wird durch einen Aufzug gewährleistet. Umsetzungskonzept und Projektorganisation:Seite 4 von 25 Seite 5 Das SGB wurde gemäß Ratsbeschluss vom 28.10.2021 zur Darstellung aufge- fordert, ob die Maßnahme mit einem Generalübernehmer oder einer Kombina- tion aus Generalplaner und Generalunternehmer geplant und umgesetzt wer- den sollte. Die Beauftragung eines Generalunternehmers für die Rohbau- und Ausbaugewerke wurde unter anderem auch von einem externen Gutachter (Projektsteuerer)untersucht und befürwortet. Momentan erfolgt die juristische Prüfung durch eine Kanzlei. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Das SGB wird aufgrund der sehr hohen Komplexität der Bauablaufplanungen weiterhin eine externe Projektsteuerung sowie ein Ing.-Büro für Baulogistik zur weiteren Begleitung des Projekts einschalten. Finanzierung: Die im Rat am 28.10.2021 beschlossene Vorplanung und die dazugehörige Kostenschätzung in Höhe von 95.054.000 € (ohne Berücksichtigung von Risi- kozuschlag und jährlicher Preissteigerung) basierten auf den Kostenschätzun- gen der beteiligten Fachplaner, des SGB sowie des Amtes für Umwelt und Stadtgrün (Außenanlagen). Ursprünglich war in den Gesamtkosten ein Risiko- zuschlag in Höhe von 20 % und eine jährliche Preissteigerung in Höhe von je- weils 5 % veranschlagt (insges. 135.250.000 €). Dieser Risikozuschlag wurde in der Ratssitzung als zu hoch erachtet. Daher wurde der Beschlussvorlage zunächst ohne Risikozuschlag zugestimmt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich lt. aktueller Kostenberechnung auf 129.278.000 €. Zuzüglich eines Risikozuschlages in Höhe von 14,8 % und der Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr belaufen sich die Gesamtkosten auf 180.772.000 €. Es ergibt sich folgende Übersicht: Siehe Anlage Kostenübersicht Die Kostenschätzung 2021 endete mit 95.054.000 €. Die hier vorgelegte Kos- tenberechnung endet bei 129.278.000 € (jeweils ohne Berücksichtigung des Risikozuschlags und der jährlichen Preissteigerung). Dies ergibt eine Differenz von 34.224.000 € bzw. rund 36 %. Hiervon entfallen allein 30 % (28.516.200 €) auf die allgemeine, vergangene Baupreissteigerung seit dem 1. Quartal 2021 (Grundlage der Kostenschätzung) bis Anfang 2023 (Grundlage der Kostenbe- rechnung). Grundlage hierzu ist die Baupreisindizierung über Destatis. Die restlichen Mehrkosten in Höhe von 5.707.800 € (6 %) entfallen auf die größere Tiefenschärfe aufgrund der fortgeführten Planung sowie weitere Maß- nahmen, die gegenüber der Kostenschätzung hinzukommen (z.B. Fassaden- begrünung, Maßnahmen gegen Vogelschlag, resistente Wandbekleidungen in den Fluren, Mehrflächen in Betonwerkstein sowie eine abgestimmte und damit aufwendigere Ausstattung der Medientechnik in der Aula). Die hier aufgeführten Kosten wurden nach Gewerken ermittelt. Es ist ein Ansatz für den Rückbau des Bestandsgebäudes enthalten. Dieser wurde anhand von Beispielobjekten ermittelt, ein Fachingenieurbüro für den Rückbau ist auf Grund des langen Zeitraums bis zum Abbruch noch nicht ein- geschaltet; aus demselben Grund liegt noch kein Rückbau- und Entsorgungs-Seite 5 von 25 Seite 6 konzept vor, dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Ebenso sind auf- grund der Komplexität und multiplen Abhängigkeiten der Bauphasen die Kosten für die Leitungsverlegungen in den Außenanlagen noch nicht abschließend ermittelt bzw. haben diese Kostenangaben hier nicht die übliche Qualität und Sicherheit einer Leistungsphase 3. Diverse Einsparpotentiale wurden bereits berücksichtigt (DS.Nr.211527). Es ist zu beachten, dass die Baukostensteigerungen sich weiterhin sehr dyna- misch entwickeln wie z.B. Steigerungen bei Stahl und Zementprodukten seit Beginn des Ukrainekrieges und den damit verbundenen gestörten Lieferketten. Der Finanzbedarf in Höhe von 180.772.000 € soll über eine Zuschussförderung der KfW sowie die Programme „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Über das Programm Klimafreundlicher Neubau der KfW kann ein Zuschuss über 500.000 € beantragt werden. Der weitere Finanzbedarf wird voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus dem Pro- gramm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finan- ziert. Weitere Möglichkeiten zur Förderung werden im zeitlichen Zusammenhang mit den einzelnen Bauabschnitten geprüft. Der bauliche Beginn der Maßnahme erfolgt nach aktuellem Stand der Termin- planung im Juli 2025. Im Vorfeld erfolgen vorbereitende Maßnahmen (Trafosta- tion, Fernwärmeübergabe-station, Umverlegung von Leitungen aus dem Bau- feld). Die Entwurfsplanung kann in der Sitzung anhand von Plänen erläutert werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Neubau Schulzentrum Tannenbusch 2.296.000 604300 2023 14.000 2.434.000 604300 2024 15.000 35.351.000 604300 2025 215.000 37.245.000 604300 2026 227.000 64.042.000 604300 2027 5.647.000 14.924.000 604300 2028 14.924.000 10.929.000 604300 2029 10.929.000 13.041.000 604300 2030 13.041.000 510.000 604300 2031 510.000 EinzahlungenSeite 6 von 25 Seite 7 Investiver Finanzsaldo 180.772.000 45.522.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 2.169.264 524400 Betriebskosten (Strom,…) 472.910 524140 Abschreibungen(80Jahre) 2.259.650 571110 Zinsen(3%) 5.423.160 551700 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 10.324.984 Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Ansicht Nord (öffentlich) 3 Folgelastenberechnung (öffentlich) 4 Ansicht Ost (öffentlich) 5 Ansicht Süd (öffentlich) 6 Ansicht West (öffentlich) 7 Grundriss 1.OG (öffentlich) 8 Grundriss 2.OG (öffentlich) 9 Grundriss 3.OG (öffentlich) 10 Grundriss Dachaufsicht (öffentlich) 11 Grundriss EG (öffentlich) 12 Grundriss UG (öffentlich) 13 Schnitt AA (öffentlich) 14 Außenanlagen Lageplan (öffentlich) 15 Außenanlagen Schnitt (öffentlich) 16 Kostenübersicht (öffentlich)Seite 7 von 25 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Stand 06.06.2023 Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau Schulzentrum Tannenbusch PLANVERFASSER SGB 85-32 / externes Arch.-Büro RAUMPROGRAMM Tannenbuschgymnasium: Sekundarstufe I: 24 allgemeine Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume, 6 Lehrmittelräume, 6 Clustermitten Sekundarstufe II: 15 allgemeine Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume, 3 Lehrmittelräume, 2 Klausurräume, 3 Clustermitten, Oberstufenzentrum Naturwissenschaftliche Räume: 8 Unterrichtsräume, 2 Vorbereitungsräume, 2 Clustermitten Kunst- und Musikräume: 4 Unterrichtsräume, 2 Nebenräume, 3 Lagerräume, 4 Übungszellen Sonstige Räume: Lagerräume, Verwaltungsbereich, Räume für Sozialarbeit und Ganztag Freiherr-vom-Stein-Realschule: Sekundarstufe I: 24 allgemeine Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume, 6 Clustermitten 6 Lehrmittelräume Naturwissenschaftliche Räume: 5 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungsraum 3 Vorbereitungsräume Kunst- und Musikräume + Werken: 5 Unterrichtsräume, 2 Nebenräume, 1 Instrumentenlager Sonstige Räume: 1 Hauswirtschaftsraum, 1 Essraum, Lagerräume, Verwaltungsbereich, Räume für Sozialarbeit und Ganztag, Hausmeisterbüro, Hausmeisterwerkstatt Gemeinschaftsflächen: Auditorium, Aula, Bistro, Erschließungsbereich Gemeinsame Mitte, Fahrradkeller Hausmeisterbüro HausmeisterwerkstattSeite 8 von 25 BGF Bruttogrundfläche BRI Bruttorauminhalt Baukostenkennwert BGF (Kostenberechnung Stand Mai 2023) Vergleich mit Baukostenindex (BKI): Gesamtspannbreite für allgemeinbildende Schulen, hochgerechnet auf Stand 4. Quartal 2022: 22.863,00 m² 111.962,00 m³ 3.612 € / m² 1.640 € / m² bis 3.971 € / m² Aufgrund der beschriebenen Mehraufwendungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem beengten Baufeld (aufwendige Baustelleneinrichtung im laufenden Schulbetrieb, mehrere Zwischenbauzustände für Interimsschulhofflächen und Baustelleneinrichtung) sowie Passivhauskomponenten und Amokprävention) können die Baukostenkennwerte nicht ohne weiteres mit dem Baukostenindex verglichen werden bzw. liegen an deren oberen Rand. KOSTENBERECHNUNG GESAMTBAUMAßNAHME 100 Grundstück 0 Euro Brutto 200 Herrichten und Erschließen 7.888.810,- Euro Brutto 300 Bauwerk - Baukonstruktion 65.794.486,- Euro Brutto 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 16.802.619,- Euro Brutto 500 Außenanlagen 8.234.447,- Euro Brutto 600 Ausstattung 4.702.402,- Euro Brutto 700 Baunebenkosten 25.855.691,- Euro Brutto 129.278.454 Euro BruttoGesamtkosten Gesamtkosten mit Kostenrisiko 14,8 % und Preisindex (jährliche 6 %-ige Preissteigerung von 2024-2031) 148.411.000 Euro 32.361.000 Euro SUMME (alle Zahlen gerundet) 180.772.000 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: März 2023Seite 9 von 25 KONSTRUKTIVES SYSTEM Stahlbeton-Skelettbauweise auf tragender Bodenplatte mit Baugrundverbesserung DACHAUFBAU Wärmegedämmtes Flachdach mit Folienabdichtung für extensive Begrünung und mit Photovoltaik-Unterkonstruktion FASSADENAUSBILDUNG WDVS mit Klinkerriemchenverblendung, Alu-Fenster mit 3-fach Verglasung, Teilflächen Sonnenschutzglas, außenliegender motorischer Sonnenschutz INNENAUSBAU Wände Flure Treppenhäuser: Teilflächen Sichtbeton, Teilflächen Trespaverkleidung, Teilflächen akustisch wirksam gemäß Bauphysik. Wände Klassenräume: überwiegend mit Anstrich auf Putz mit Schrammschutz. Decken: überwiegend abgehängte Rasterdecken (Holzwolle- Akustikdecke), Teilflächen (Aula) Sonderdecken akustisch wirksam. Böden: schwimmender Estrich mit Kautschukbodenbelag, Treppen und Teilflächen mit Betonwerksteinbelag, Sanitärbereiche mit Fliesenbelag, Sonderbereich (Aula) mit Parkett. TECHNISCHER AUSBAU Sanitär: dezentrale Warmwasserversorgung, Heizung: Fernwärme, Lüftung: mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgeinnung, Fördertechnik: behindertengerechte Aufzüge, Elektrotechnik: Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz, EDV-Verkabelung, Hausalarm, Gebäudeautomation: zentrale DDC-Steuerung der Anlagen über Leitrechner BESONDERE EINRICHTUNGEN Clusterschulen: Clustermitten mit Sichtverbindungen zum Klassenraum, alle Klassen mit interaktiven Tafeln (Flatscreens) AUßENANLAGEN Schulhofflächen, Wege und Plätze mit Betonwerksteinplatten – Pflaster, teilweise Asphaltbelag. Streetballanlage, kleine Laufbahn, Klettereinrichtungen, Trampoline, Sitzinseln, Tischtennis, Spiel –Sportfeld für Ballsportarten, Außenbühne, Skaterbereich, Schulgarten Ersatzbaumpflanzungen, etc.Seite 10 von 25 Seite 11 von 25 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 06.06.2023 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche - geplanter Baubeginn: 6/2025 BGF Bruttogeschossfläche 22.863 m² *geplante Inbetriebnahme: 7/2028 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 7.889.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 65.794.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 16.803.000 € 500 Außenanlagen 8.234.000 € 600 Ausstattung 4.702.000 € 700 Baunebenkosten 25.856.000 € Risikozuschlag (14,8%) 19.133.000 € Baukostensteigerung 6 % p.a.) 32.361.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 180.772.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 180.772.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 2.169.264 € Strom 164.842 € Fernwärme 133.291 € Wasser 16.832 € Reinigungskosten 157.945 € Summe Betriebskosten (jährlich) 2.642.174 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 2.169.264 € sonstige Betriebskosten 472.910 € Abschreibungen 2.259.650 € Zinsen (3 %) 5.423.160 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 10.324.984 € Neubau Schulzentrum Tannenbusch Hirschberger Str. 3 *Bis Juli 2028 ist die Inbetriebnahme des Schulgebäudes geplant. Der Abriss des Bestandsgebäudes und die Herstellung der Außenanlagen erfolgen bis Februar 2031.Seite 12 von 25 Seite 13 von 25 Seite 14 von 25 Seite 15 von 25 Seite 16 von 25 Seite 17 von 25 Seite 18 von 25 Seite 19 von 25 Seite 20 von 25 Seite 21 von 25 Seite 22 von 25 Seite 23 von 25 Seite 24 von 25 Anlage Kostenübersicht Projektphase Qualität der Kostenermittlung Datum der Kostenermittlung (vor Vorstellung in den politischen Gremien) Datum der Gremienbefassung Gesamtkosten, ohne Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung (Kostengruppe 200-700 =Bauwerkkosten, Herrichten und Erschließen, Nebenkosten, Kosten Einrichtung und Außenanlagen) Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung Gesamtkosten- Prognose mit Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung LP 2 – Vorplanung Kostenschätzung 1. Quartal 2021 Oktober 2021 95.054 T€ 20% / 5% 135.250 T€ LP 3 – Entwurfsplanung Kostenberechnung Anfang 2023 August 2023 129.278 T€ 14,8% / 6% 180.772 T€ Veränderung Gesamtkosten ohne Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung von LP2 zu LP 3 = + ca. 36,0% Veränderung Prognose Gesamtkosten mit Risikozuschlag/jährliche Baukostensteigerung von LP2 zu LP 3 = + ca. 33,7%“Seite 25 von 25
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