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231219-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Änderung § 10 der Hauptsatzung

Nummer
231219-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231219 Änderung § 10 der Hauptsatzung

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Änderungsantrag
öffentlich
231219-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Änderung § 10 der
Hauptsatzung
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Vorbemerkung: Änderung zu den aus der Vorlage zitierten Texten aus §10
Absätzen 5 und 7 sind in Ziffer 1 und 2 des Änderungsantrages zur
besseren Lesbarkeit im Fettdruck abgebildet
1. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 Absatz 5 der
19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn in der
nachfolgend aufgeführten Fassung beschlossen:
(5) Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit der eingereichten Anregungen und
Beschwerden. Mehrere wort- oder inhaltsgleiche Anregungen und
Beschwerden können zusammengefasst bearbeitet und dem Ausschuss bzw.
der Bezirksvertretung gemeinsam vorgelegt werden.
Anregungen und Beschwerden werden zurückgewiesen bzw. bleiben
ohne Behandlung im Ausschuss oder in der Bezirksvertretung, wenn
a) die Eingabe anonym, ohne Namensnennung der einreichenden Person,
erfolgt.
b) Anregungen und Beschwerden eine Thematik beinhalten, die sich nicht auf
Angelegenheiten der Bundesstadt Bonn bezieht und somit nicht in deren
Verbandskompetenz fällt. Diese werden, soweit möglich, an die zuständige
Stelle weitergeleitet.
c) eine offensichtlich missbräuchliche Eingabe vorliegt.
d) Eingaben in kurzen Abständen wiederholt in derselben bereits vom
Ausschuss oder der Bezirksvertretung entschiedenen Angelegenheit
eingereicht werden, ohne dass zwischenzeitlich eine erkennbare
Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist.
Der Ausschuss bzw. die Bezirksvertretung werden über dieSeite 1 von 2
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zurückgewiesenen Anregungen und Beschwerden im Rahmen einer
Mitteilungsvorlage halbjährlich informiert.
2. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 Absatz 7 der
19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn in der
nachfolgend aufgeführten Fassung beschlossen:
(7) Über § 24 GO NRW hinaus hat jede natürliche oder juristische Person (z.B.
rechtsfähiger Verein) bzw. Personenmehrheit (z.B. nichtrechtsfähiger
Verein), die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt bzw.
ihren Sitz hat, das Recht, sich schriftlich an den Rat, eine Bezirksvertretung
oder die Verwaltung der Bundesstadt Bonn mit Bitten oder Beschwerden zu
wenden (Art. 17 GG). Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 finden
entsprechende Anwendung.
3. Abweichend vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin wird §10 a
Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) nicht in die 19. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn eingefügt.
4. Als missbräuchliche Eingabe in Sinne des Abs. 5 c sind folgende Eingaben
zu behandeln:
• Anregungen und Beschwerden, die in kurzen Abständen wiederholt in
derselben Angelegenheit von derselben Person eingereicht werden, ohne dass
zwischenzeitlich eine erkennbare Änderung der Sach- oder Rechtslage
eingetreten ist.
• Anregungen und Beschwerden, die erkennbar mit dem Ziel eingereicht
werden, Dritte widerrechtlich zu schädigen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de