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231210-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße

Nummer
231210-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231210 Bürgerantrag: Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231210-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der
Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit eine weitere SDR Messung
durchgeführt. Insgesamt hat sich die Anzahl der Fahrzeuge und somit auch die
Anzahl an Geschwindigkeitsverstößen um etwa 1/3 reduziert. Dennoch liegt die
Überschreitungsquote im Querschnitt noch immer bei hohen 48 % (vorher 55
%), so dass geschwindigkeitsreduzierende (bauliche) Maßnahmen, sofern eine
ab sofort stattfindende "scharfe" Geschwindigkeitsüberwachung nicht zu einer
deutlichen Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus führt, angezeigt sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de