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231210 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße

Nummer
231210
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231210-01 ST Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße
  2. 231210-02 ST Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße
  3. 231210-03 ST Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231210
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
10.07.2023
Bürgerantrag: Aufheben der
Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich, die Absicht rückgängig zu machen, die Burghofstraße in
eine Einbahnstraße umzuwandeln. Ich beantrage, den gewohnten Status als
beidseitig befahrbare Straße wieder herzustellen. Ich ersuche Sie um die Wie-
derherstellung meines Gewohnheitsrechtes, diese Straße in beide Richtungen
befahren zu können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Status Einbahnstraße wieder aufheben
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich, die Absicht rückgängig zu machen, die Burghofstraße in eine Einbahnstraße
umzuwandeln. Ich beantrage, den gewohnten Status als beidseitig befahrbare Straße wieder herzustellen. Ich
ersuche Sie um die Wiederherstellung meines Gewohnheitsrechtes, diese Straße in beide Richtungen befahren
zu können.
Begründung des Antrags
Die Burghofstraße war noch nie einseitig befahrbar. Ich bin hier in der Ortschaft groß geworden und es ist für
mich ein nicht hinnehmbarer Einschnitt in mein Gewohnheitsrecht, wenn aus für zwei Spuren gut ausgebaute
Burghofstraße plötzlich und ohne erkennbaren Grund in eine sogenannte "falsche Einbahnstraße" umgewandelt
wird. Die Straße ist ausgebaut. Selbst ein breiter Fußweg befindet sich auf der Burghofstraße, so dass eventuelle
Schulkinder der drei neu errichteten Häuser sicher zum Schulbus gehen können. Hier ist für diese Schulkinder
keine Gefahr erkennbar. Da gibt es wahrlich andere Wege, die für Schulkinder eine vermeintliche Gefahr
darstellen könnten. Die Burghofstraße zählt definitiv nicht zu den als unsicher anzusehenden Wege. Hiermit
beantrage ich, die Burghofstraße auf beiden Fahrbahnen befahrbar zu lassen, so, wie es die Bürger seit vielen
Jahrzehnten gewohnt waren und dort keine Einschränkungen hinnehmen mussten. Es sollte das
Gewohnheitsrecht Anwendung finden, da sicher eine große Anzahl der Bürger für die Nutzung der
Burghofstraße in beide Richtungen plädieren.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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