231210 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231210
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231210 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.07.2023 Bürgerantrag: Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Burghofstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich, die Absicht rückgängig zu machen, die Burghofstraße in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Ich beantrage, den gewohnten Status als beidseitig befahrbare Straße wieder herzustellen. Ich ersuche Sie um die Wie- derherstellung meines Gewohnheitsrechtes, diese Straße in beide Richtungen befahren zu können. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Status Einbahnstraße wieder aufheben Ihr Antrag Hiermit beantrage ich, die Absicht rückgängig zu machen, die Burghofstraße in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Ich beantrage, den gewohnten Status als beidseitig befahrbare Straße wieder herzustellen. Ich ersuche Sie um die Wiederherstellung meines Gewohnheitsrechtes, diese Straße in beide Richtungen befahren zu können. Begründung des Antrags Die Burghofstraße war noch nie einseitig befahrbar. Ich bin hier in der Ortschaft groß geworden und es ist für mich ein nicht hinnehmbarer Einschnitt in mein Gewohnheitsrecht, wenn aus für zwei Spuren gut ausgebaute Burghofstraße plötzlich und ohne erkennbaren Grund in eine sogenannte "falsche Einbahnstraße" umgewandelt wird. Die Straße ist ausgebaut. Selbst ein breiter Fußweg befindet sich auf der Burghofstraße, so dass eventuelle Schulkinder der drei neu errichteten Häuser sicher zum Schulbus gehen können. Hier ist für diese Schulkinder keine Gefahr erkennbar. Da gibt es wahrlich andere Wege, die für Schulkinder eine vermeintliche Gefahr darstellen könnten. Die Burghofstraße zählt definitiv nicht zu den als unsicher anzusehenden Wege. Hiermit beantrage ich, die Burghofstraße auf beiden Fahrbahnen befahrbar zu lassen, so, wie es die Bürger seit vielen Jahrzehnten gewohnt waren und dort keine Einschränkungen hinnehmen mussten. Es sollte das Gewohnheitsrecht Anwendung finden, da sicher eine große Anzahl der Bürger für die Nutzung der Burghofstraße in beide Richtungen plädieren. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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