231182-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Kerndaten
- Nummer
- 231182-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.812 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231182-08 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Herr Stv. Hümmrich (FDP), hat im Hauptausschuss vom 06.02.2025 zu Protokoll um eine Einschätzung der Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.02.2025 gebeten, wie mit der Satzung umgegangen werden soll, welche Zustimmung von welcher Seite benötigt wird und wie die Rahmenbedingungen für eine solche Einführung aussehen müssen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Bei Annahme des Änderungsantrages 231182-07 wird die Verwaltung den Entwurf einer Einwegverpackungssteuer erarbeiten. Als Grundlage hierfür dienen u.a. die Erkenntnisse der Stadtverwaltung Tübingen sowie die Gesprächsergebnisse mit DEHOGA und IHK. Die Verwaltung teilt ergänzend mit, dass eine Satzung mit der eine im Lande NRW nicht erhobene Steuer, erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums bedarf. Diese Regelung greift nun bei der Verpackungssteuer, weshalb das Land einer entsprechenden Satzung zunächst die Zustimmung erteilen muss. Ist diese Zustimmung bei der ersten (= der schnellsten) Kommune in NRW erteilt, gilt diese Zustimmung auch für alle anderen Kommunen, welche die Einführung einer Verpackungssteuer planen. Sollte also eine andere Kommune dem Land eine Verpackungssteuersatzung vor der Stadt Bonn vorlegen und wird die entsprechende Zustimmung erteilt, müssen wir mit unserer Satzung grundsätzlich nicht mehr ans Land herantreten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de