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231182-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

Nummer
231182-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231182 BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231182-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Sondersteuer auf
Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag des BBB nimmt Bezug auf die bereits erfolgte Einführung einer
kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen. Dort wurde bereits 2018 ein
entsprechender politischer Beschuss zur Einführung gefasst.
Konkret eingeführt wurde die Verpackungssteuer zum 1.1.2022. Der Beschluss
war bis zum Bundesverwaltungsgericht beklagt worden, welches im Mai 2023
urteilte, dass die Verpackungssteuer im Wesentlichen rechtens sei. Ein
Unternehmen hat gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
erhoben.Diese hat derzeit keine umfänglichen Auswirkungen, da sie keine
aufschiebende Wirkung entfaltet. Nach Rücksprache mit den davon betroffenen
Fachverwaltungen der Kommunen über den Städtetag NRW sollte die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch vor weiteren
kommunalen Handlungen abgewartet werden.
Aktueller Sachstand Sondersteuer:
Zur Sondersteuer finden innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus mit der
IHK Bonn/Rhein-Sieg (Industrie- und Handelskammer) und dem DEHOGA
Nordrhein (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Gespräche statt.
Die Fachausschüsse der IHK tagen zum Thema innerhalb der nächsten
Wochen. Sobald Ergebnisse hierzu vorliegen und die fachliche Analyse
innerhalb der Verwaltung abgeschlossen ist, wird die Stadtverwaltung
grundsätzlich und umfänglich zum Thema informieren.
Anreiz Mehrwegsystem:
Bezugnehmend auf den Beschluss DS 221697-71 AA erarbeitet die VerwaltungSeite 1 von 2
Seite 2
in Zusammenarbeit mit der bonnorange AöR ein Anreizsystem für die
Einführung von Mehrwergsystemen in Bonn. Grundlage ist hier das Programm
„Bonn geht den Mehrweg“, welches seit mehreren Jahren erfolgreich durch die
bonnorange AöR durchgeführt wird. Im Laufe der nächsten Monate wird die
Verwaltung eine Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de