231182-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Kerndaten
- Nummer
- 231182-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231182-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.12.2023 Kenntnisnahme Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag des BBB nimmt Bezug auf die bereits erfolgte Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen. Dort wurde bereits 2018 ein entsprechender politischer Beschuss zur Einführung gefasst. Konkret eingeführt wurde die Verpackungssteuer zum 1.1.2022. Der Beschluss war bis zum Bundesverwaltungsgericht beklagt worden, welches im Mai 2023 urteilte, dass die Verpackungssteuer im Wesentlichen rechtens sei. Ein Unternehmen hat gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.Diese hat derzeit keine umfänglichen Auswirkungen, da sie keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Nach Rücksprache mit den davon betroffenen Fachverwaltungen der Kommunen über den Städtetag NRW sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch vor weiteren kommunalen Handlungen abgewartet werden. Aktueller Sachstand Sondersteuer: Zur Sondersteuer finden innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg (Industrie- und Handelskammer) und dem DEHOGA Nordrhein (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Gespräche statt. Die Fachausschüsse der IHK tagen zum Thema innerhalb der nächsten Wochen. Sobald Ergebnisse hierzu vorliegen und die fachliche Analyse innerhalb der Verwaltung abgeschlossen ist, wird die Stadtverwaltung grundsätzlich und umfänglich zum Thema informieren. Anreiz Mehrwegsystem: Bezugnehmend auf den Beschluss DS 221697-71 AA erarbeitet die VerwaltungSeite 1 von 2 Seite 2 in Zusammenarbeit mit der bonnorange AöR ein Anreizsystem für die Einführung von Mehrwergsystemen in Bonn. Grundlage ist hier das Programm „Bonn geht den Mehrweg“, welches seit mehreren Jahren erfolgreich durch die bonnorange AöR durchgeführt wird. Im Laufe der nächsten Monate wird die Verwaltung eine Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de