231174-01 · Beschlussvorlage
Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung der Bachverrohrung
Kerndaten
- Nummer
- 231174-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231174-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung der Bachverrohrung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Bachkanals des Mehle- mer Baches die Planung mit Sonderprofilen aus glasfaserverstärktem Kunst- stoff (GFK) fortzuführen, um das 2013 beschlossene Schutzziel zu erreichen. Begründung Gemäß Beschlusslage vom 11.09.2013 (DS 1312612) soll angestrebt werden, ein Hochwasserschutzziel für die Ortslage Mehlem zu erreichen, um Abflussmengen, wie sie beim Ereignis am 03.07.2010 erreicht wurden, schadfrei abzuleiten (54,1 m3/s ≈ HQextrem, 1000-jährliches Ereignis). Im Jahr 2018 wurde der „Bypass“ von der Bachemer Straße über den Drachensteinpark zum Rhein mit einer Abflussleistung von 39 m3/s fertiggestellt. In der im Juli d. J. eingereichten Mitteilungsvorlage (DS 231174) informierte die Verwaltung darüber, dass die bei allen hydraulischen Berechnungen zum Hochwasserschutz Mehlemer Bach angenommene Sanierung der Bachverrohrung mit Spritzbeton bei Rückbau der Berme aus bautechnischen Gründen nicht umsetzbar ist. Wegen einer zudem ins Profil hineinragenden kreuzenden Kanalleitung DN 1400 in der Rüdigerstraße hatte sich zum damaligen Zeitpunkt, als allein umsetzbare und sinnvolle Lösung, der Einbau von zwei kreisrunden PP-Rohren DN 1600 und DN 600 dargestellt. Diese Lösungsvariante würde im Bemessungsfall allerdings nicht den angestrebten maximalen Hochwasserschutz für ein HQextrem liefern, da in der Bachverrohrung nur etwa 10 m3/s anstatt der angestrebten 15 m3/s abfließen könnten. Die Verwaltung hat nach dem seinerzeitigen Ergebnis die Untersuchungen fortgeführt, wie das 2013 beschlossene Schutzziel doch erreicht werden kann. Es wurde ein auf den bestehenden Bachkanal mit Trockenwetterrinne und Berme individuell angepasstes Sonderprofil angefragt, das den angestrebten Abfluss von mind. 15 m3/s gewährleisten und die erforderliche statische Funktion erfüllen kann. Die angefragte Firma bestätigte, dass sie ein solches Sonderprofil aus GFK fertigen kann und hierfür eine statisch ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen werden könne. Das beauftragte Planungsbüro hatSeite 1 von 3 Seite 2 den zugehörigen hydraulischen Nachweis geführt und die Kosten für die Rohrsanierung aktualisiert. Für die Sanierung der Bachverrohrung mit einem solchen GFK-Sonderprofil sind nach aktueller Kostenberechnung Brutto-Baukosten inkl. Baunebenkosten (Planung, Gutachten etc.) in Höhe von etwa 4,955 Mio. Euro zu erwarten. Im Vergleich zur Sanierungsvariante mit PP-Rohren mit Gesamtkosten in Höhe von etwa 3,1 Mio. Euro ist bei der GFK-Variante eine Kostenerhöhung von 1,855 Mio. Euro zu erwarten. Die Mehrkosten werden durch die höheren Materialpreise sowie die aufwendige Einzelanfertigung, Verlegung und Wasserhaltung hervorgerufen. Trotz der höheren Herstellungskosten der Variante mit GFK-Sonderprofilen präferiert die Verwaltung diese zukunftssichere Variante. Sie bietet den größtmöglichen Schutz im Hochwasserfall, da damit der vorhandene Abflussquerschnitt maximal ausgenutzt und somit weitestgehend beibehalten wird. Damit können im Bemessungsfall mind. 5 m3/s mehr Wasser und somit die geforderten 15 m3/s abgeführt werden. Nur mit dieser Sonderanfertigung von speziell angepassten GFK-Profilen kann das angestrebte und politisch beschlossene Ziel eines maximalen Hochwasserschutzes für die Ortslage Mehlem erreicht werden. Der 5. Bauabschnitt der Hochwasserschutzmaßnahme Mehlemer Bach, von der Bundesstraße B9 bis zur Rheinmündung teilt sich in die Teilabschnitte 1. Rohrsanierung Bachkanal, 2. Erneuerung Durchlass Mainzer Straße, 3. Hochwasserausbau mit Ufermauern im offenen Bachlauf. Im Haushalt sind bislang die Kosten für die einzelnen Teilabschnitte auf Grundlage der Kostenberechnung vom 17.05.2022 mit der nicht weiter verfolgten Ursprungsvariante „Spritzbeton“ berücksichtigt (Tabellenspalte 2): Teilbauabschnitt brutto- Baukosten inkl. 15% Baunebenk. (Spritzbeton) brutto-Baukosten inkl. 15% Baunebenk. PP-Rohre brutto-Baukosten inkl. 15% Baunebenk. GFK- Sonderprofil 1. Rohrsanierung Bachkanal 2,4 Mio. Euro (17.05.2022) 3,1 Mio. Euro (Kostenberechnung 06.10.2023) 4,955 Mio. Euro (Kostenberechnung 06.10.2023) 2. Durchlasserneuerung Mainzer Straße 1,3 Mio. Euro (17.05.2022) 1,3 Mio. Euro 1,3 Mio. Euro 3. Ufermauern und offener Bachlauf 2,4 Mio. Euro (17.05.2022) 2,4 Mio. Euro 2,4 Mio. Euro Summe: 6,1 Mio. Euro 6,8 Mio. Euro 8,655 Mio. Euro Bislang wurden für die Maßnahme Planungsleistungen und Gutachten mit einer Summe in Höhe von rd. 200.000 Euro beauftragt/ausgegeben (in den oben angegebenen Baunebenkosten enthalten). Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen einschließlich VE (Verpflichtungsermächtigungen) für 2025 noch Mittel in Höhe von rd. 5,8 Mio. Euro brutto zur Verfügung. Die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von brutto 2,655 Mio. Euro können aus der Maßnahme Godesberger Bach, Entlastungskanal, Finanzstelle 5660713083030, Finanzposition 785200, zur Verfügung gestellt werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Für die Gesamtmaßnahme des 5. Bauabschnittes wurde im Jahr 2022 ein Förderantrag gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat signalisiert, dass womöglich auch die Rohrsanierung als Teil der Hochwasserschutzmaßnahme als förderfähig eingestuft werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer 1.13.08.01 Hochwasserschutz und Gewässer Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 8.455.000 € 5660713083010/785200 2023/24 2.655.000 € 5660713083030/78520 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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