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231174-01 · Beschlussvorlage

Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung der Bachverrohrung

Nummer
231174-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231174 Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung des Mündungskanals

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Beschlussvorlage
öffentlich
231174-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung
der Bachverrohrung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Bachkanals des Mehle-
mer Baches die Planung mit Sonderprofilen aus glasfaserverstärktem Kunst-
stoff (GFK) fortzuführen, um das 2013 beschlossene Schutzziel zu erreichen.
Begründung
Gemäß Beschlusslage vom 11.09.2013 (DS 1312612) soll angestrebt werden,
ein Hochwasserschutzziel für die Ortslage Mehlem zu erreichen, um
Abflussmengen, wie sie beim Ereignis am 03.07.2010 erreicht wurden,
schadfrei abzuleiten (54,1 m3/s ≈ HQextrem, 1000-jährliches Ereignis). Im Jahr
2018 wurde der „Bypass“ von der Bachemer Straße über den Drachensteinpark
zum Rhein mit einer Abflussleistung von 39 m3/s fertiggestellt.
In der im Juli d. J. eingereichten Mitteilungsvorlage (DS 231174) informierte die
Verwaltung darüber, dass die bei allen hydraulischen Berechnungen zum
Hochwasserschutz Mehlemer Bach angenommene Sanierung der
Bachverrohrung mit Spritzbeton bei Rückbau der Berme aus bautechnischen
Gründen nicht umsetzbar ist. Wegen einer zudem ins Profil hineinragenden
kreuzenden Kanalleitung DN 1400 in der Rüdigerstraße hatte sich zum
damaligen Zeitpunkt, als allein umsetzbare und sinnvolle Lösung, der Einbau
von zwei kreisrunden PP-Rohren DN 1600 und DN 600 dargestellt. Diese
Lösungsvariante würde im Bemessungsfall allerdings nicht den angestrebten
maximalen Hochwasserschutz für ein HQextrem liefern, da in der Bachverrohrung
nur etwa 10 m3/s anstatt der angestrebten 15 m3/s abfließen könnten.
Die Verwaltung hat nach dem seinerzeitigen Ergebnis die Untersuchungen
fortgeführt, wie das 2013 beschlossene Schutzziel doch erreicht werden kann.
Es wurde ein auf den bestehenden Bachkanal mit Trockenwetterrinne und
Berme individuell angepasstes Sonderprofil angefragt, das den angestrebten
Abfluss von mind. 15 m3/s gewährleisten und die erforderliche statische
Funktion erfüllen kann. Die angefragte Firma bestätigte, dass sie ein solches
Sonderprofil aus GFK fertigen kann und hierfür eine statisch ausreichende
Tragfähigkeit nachgewiesen werden könne. Das beauftragte Planungsbüro hatSeite 1 von 3
Seite 2
den zugehörigen hydraulischen Nachweis geführt und die Kosten für die
Rohrsanierung aktualisiert.
Für die Sanierung der Bachverrohrung mit einem solchen GFK-Sonderprofil
sind nach aktueller Kostenberechnung Brutto-Baukosten inkl. Baunebenkosten
(Planung, Gutachten etc.) in Höhe von etwa 4,955 Mio. Euro zu erwarten.
Im Vergleich zur Sanierungsvariante mit PP-Rohren mit Gesamtkosten in Höhe
von etwa 3,1 Mio. Euro ist bei der GFK-Variante eine Kostenerhöhung von
1,855 Mio. Euro zu erwarten. Die Mehrkosten werden durch die höheren
Materialpreise sowie die aufwendige Einzelanfertigung, Verlegung und
Wasserhaltung hervorgerufen.
Trotz der höheren Herstellungskosten der Variante mit GFK-Sonderprofilen
präferiert die Verwaltung diese zukunftssichere Variante. Sie bietet den
größtmöglichen Schutz im Hochwasserfall, da damit der vorhandene
Abflussquerschnitt maximal ausgenutzt und somit weitestgehend beibehalten
wird. Damit können im Bemessungsfall mind. 5 m3/s mehr Wasser und somit
die geforderten 15 m3/s abgeführt werden. Nur mit dieser Sonderanfertigung
von speziell angepassten GFK-Profilen kann das angestrebte und politisch
beschlossene Ziel eines maximalen Hochwasserschutzes für die Ortslage
Mehlem erreicht werden.
Der 5. Bauabschnitt der Hochwasserschutzmaßnahme Mehlemer Bach, von
der Bundesstraße B9 bis zur Rheinmündung teilt sich in die Teilabschnitte
1. Rohrsanierung Bachkanal, 2. Erneuerung Durchlass Mainzer Straße,
3. Hochwasserausbau mit Ufermauern im offenen Bachlauf.
Im Haushalt sind bislang die Kosten für die einzelnen Teilabschnitte auf
Grundlage der Kostenberechnung vom 17.05.2022 mit der nicht weiter
verfolgten Ursprungsvariante „Spritzbeton“ berücksichtigt (Tabellenspalte 2):
Teilbauabschnitt brutto-
Baukosten inkl.
15%
Baunebenk.
(Spritzbeton)
brutto-Baukosten
inkl. 15%
Baunebenk.
PP-Rohre
brutto-Baukosten
inkl. 15%
Baunebenk.
GFK-
Sonderprofil
1. Rohrsanierung
Bachkanal
2,4 Mio. Euro
(17.05.2022)
3,1 Mio. Euro
(Kostenberechnung
06.10.2023)
4,955 Mio. Euro
(Kostenberechnung
06.10.2023)
2. Durchlasserneuerung
Mainzer Straße
1,3 Mio. Euro
(17.05.2022)
1,3 Mio. Euro 1,3 Mio. Euro
3. Ufermauern und offener
Bachlauf
2,4 Mio. Euro
(17.05.2022)
2,4 Mio. Euro 2,4 Mio. Euro
Summe: 6,1 Mio. Euro 6,8 Mio. Euro 8,655 Mio. Euro
Bislang wurden für die Maßnahme Planungsleistungen und Gutachten mit einer
Summe in Höhe von rd. 200.000 Euro beauftragt/ausgegeben (in den oben
angegebenen Baunebenkosten enthalten).
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen einschließlich VE
(Verpflichtungsermächtigungen) für 2025 noch Mittel in Höhe von rd. 5,8 Mio.
Euro brutto zur Verfügung.
Die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von brutto 2,655 Mio. Euro
können aus der Maßnahme Godesberger Bach, Entlastungskanal, Finanzstelle
5660713083030, Finanzposition 785200, zur Verfügung gestellt werden.Seite 2 von 3
Seite 3
Für die Gesamtmaßnahme des 5. Bauabschnittes wurde im Jahr 2022 ein
Förderantrag gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat signalisiert, dass
womöglich auch die Rohrsanierung als Teil der Hochwasserschutzmaßnahme
als förderfähig eingestuft werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.08 Hochwasserschutz und
Gewässer
1.13.08.01 Hochwasserschutz und Gewässer
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 8.455.000
€
5660713083010/785200 2023/24 2.655.000 € 5660713083030/78520
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de