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231174 · Mitteilungsvorlage

Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung des Mündungskanals

Nummer
231174
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 231174-01 Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung der Bachverrohrung

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231174
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz Mehlemer Bach – Sanierung
des Mündungskanals
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die erforderliche Sanierung des Mehlemer Bachkanals von der Mainzer Straße
bis zur Rheinmündung kann aus bautechnischen und baustatischen Gründen
nicht durch die in allen bisherigen Berechnungen und Variantenuntersuchungen
berücksichtigte Spritzbetonlösung mit einer Abflussleistung von etwa 15 m3/s
erfolgen. Als Alternative sieht die Planung nun den Einbau einer Kunststoffrohr-
leitung DN 600 PE als Regelabflussprofil und darüber liegend ein Hochwasser-
abflussprofil DN 1600 PE vor. Die Abflussleistung der Bachverrohrung beträgt
dabei im Bemessungsfall etwa 10,6 m3/s.
Gemäß der Beschlusslage vom 11.09.2013 (Ds.-Nr. 1312612) sollte angestrebt
werden, ein Hochwasserschutzziel für die Ortslage Mehlem zu erreichen, wel-
ches Abflussmengen, wie sie beim Ereignis am 03.07.2010 erreicht wurden,
schadfrei ableiten kann (54,1 m3/s ≈ HQextrem, 1000-jährliches Ereignis). Das
übliche Hochwasserschutzziel bei sonstigen Gewässern liegt bei einem HQ100,
also bei einem Ereignis, welches statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt. Dies
entspricht einem Abfluss von etwa 28, 8 m3/s im Mehlemer Bach.
Im Jahre 2018 wurde der „Bypass“ von der Bachemer Str. über den Drachen-
steinpark zum Rhein mit einer Abflussleistung von 39 m3/s fertiggestellt. Schon
dieser Abschlagkanal kann weitaus mehr Bachwasser abführen als bei einem
100-jährlichen Ereignis (HQ100) zu erwarten ist.
Bei allen bisherigen Berechnungen und Variantenprüfungen zum Hochwasser-
schutz wurde eine Sanierung des bestehenden Bachkanals mittels bewehrtem
Spritzbeton unter Wegnahme der begehbaren Berme im Abflussprofil voraus-
gesetzt. Das durch die Sanierung im Querschnitt verringerte Profil sollte rech-
nerisch einen Abfluss von 15 m3/s ermöglichen. Zusammen mit dem Bypass
mit 39 m3/s Abflussleistung sollte somit ein 1000-jährliches Hochwasserereignis
(HQextrem) abgedeckt werden können.
Der Bachkanal wurde Anfang des 19. Jahrhunderts in offener Bauweise errich-
tet. Damals war die Trasse frei von jeglicher Bebauung. Die bisherigen Planun-
gen zum Hochwasserschutz gingen davon aus, dass es sich bei dem verrohr-
ten Bachlauf um ein geschlossenes Eiprofil handelt, in das nachträglich eine
begehbare Berme eingebaut wurde. Für die Sanierung mit Spritzbeton wäre es
zwingend notwendig, die Berme zu entfernen, weil nur dann, nach allseitigem
Auftrag von 15 cm bewehrtem Spritzbeton, ein statisch tragfähiger neuer (In-
nen)Kanal entstehen kann, der zudem die gewünschte Abflussleistung bietet.Seite 1 von 2
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Verschiedene Voruntersuchungen zeigten nun auf, dass die Betonqualität des
bestehenden Bachkanals sehr schlecht und der Grundrohrquerschnitt kein ge-
schlossenes Eiprofil ist, so dass die Umsetzung des Spritzbetonverfahrens
hoch risikobehaftet und technisch äußerst schwierig wäre. Bei einer Beseiti-
gung der Berme würde das Erdreich an der Sohle freiliegen und die statische
Funktion des Kanals wäre während der Bauzeit beeinträchtigt. Es besteht dabei
die Gefahr eines Grundbruches, der zu Setzungen und Gebäudeschäden ent-
lang der Trasse führen kann. Aufgrund der Tiefenlage steigt das Grundwasser
bei steigendem Rheinwasserspiegel derart an, dass die Grundbruchgefahr zu-
sätzlich erhöht wird. Dem könnte man gegebenenfalls mit Injektionen zur Bau-
grundabdichtung begegnen. Hierzu angefragte Spezialfirmen sehen dies zwar
theoretisch als machbar an, ein recht hohes Restrisiko von Undichtigkeiten im
Baugrund mit den beschriebenen möglichen Folgen bestünde aber dennoch.
Zudem würden bei diesem Verfahren erhebliche Mehrkosten entstehen, die im
Vorfeld nicht zu kalkulieren sind. Als Richtpreis wurde eine Summe zwischen
2,4 und 3,0 Mio. Euro abgeschätzt. Aus den beschriebenen Gründen wurde
diese Option verworfen.
Die Planung sieht nun den Einbau von zwei Rohrquerschnitten vor, die leicht
versetzt übereinanderliegen. Ein Rohr DN 600 wird in die bestehende Abfluss-
rinne neben der Berme eingebaut und zukünftig den Regelabfluss abführen.
Das darüber liegende Rohr DN 1600 wird erst bei größeren Abflüssen beauf-
schlagt. Maßbegrenzend ist eine Engstelle im Bereich der Rüdigerstraße, die
durch einen hereinragenden kreuzenden Mischwasserkanal gebildet wird. Die
hydraulische Abflussleistung wurde mit 10,6 m3/s berechnet. Zusammen mit
dem Bypass Bachemer Str. kann damit ein Hochwasser von etwa 50 m3/s über-
flutungsfrei abgeführt werden. Dies entspricht statistisch etwa einem HQ700
(700-jährliches Ereignis).
Das beauftragte Planungsbüro erstellt derzeit die Ausführungsplanung für die
Sanierung des Bachkanals mit zugehörigem Neubau des Bachdurchlasses im
Bereich der Mainzer Straße. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Jahr 2024
umgesetzt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de