231159-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612
Kerndaten
- Nummer
- 231159-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231159-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bezugnehmend auf den Verweis aus dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr führt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) zu den Beschlusspunkten 3 und 6 folgendes aus: Zu 3: Die Beschlusspunkte aus den jeweiligen Vorlagen zur ÖPNV-Beschleunigung werden gemeinsam mit der SWBV und der Verwaltung erarbeitet. Dazu werden zum einen von Seiten der SWBV linienscharfe Maßnahmenlisten erstellt, in denen auch die Rückmeldungen des Fahrpersonals aufgenommen werden. Zum anderen werden im Anschluss Busbefahrungen mit SWBV und Verwaltung durchgeführt um die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Umsetzbarkeit zu überprüfen. Im Rahmen einer solchen Befahrung werden auch weitere Maßnahmen, die nicht hauptsächlich der ÖPNV-Beschleunigung dienen, von Seiten der Verwaltung erörtert. Auf der Annaberger Straße wird aufgrund des gekippten Parkens auf dem Gehweg ein Ziel des Radentscheides, Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m herzustellen, nicht erreicht. Die vorgegebene Regelbreite laut RASt 6.1.61 beträgt 2,5 Meter. Die Verwaltung versucht sich diesem Ziel wo möglich zu nähern. Zudem soll im Rahmen des Verkehrsmanagement laut E-Klima 2022 (3.1) folgende Priorisierung beachtet werden: "Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – ÖV – fließender MIV – ruhender Verkehr (priorisierende Verkehrsplanung, priorisierender Straßenentwurf und priorisierendes Verkehrsmanagement)." Daher wurden in Abstimmung mit der SWBV ein Abschnitt auf der Annaberger Straße ermittelt, an denen die Ziele des Radentscheides umgesetzt werden können ohne den Busverkehr erheblich einzuschränken.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 6: An der Haltestelle Johanneskirche in Fahrtrichtung Mehlem kommt es zu Behinderungen durch hier unmittelbar vor der Haltestelle parkende Fahrzeuge, welche in die Fahrbahn hineinragen. Dadurch kann der Bus die barrierefrei ausgebaute Haltestelle nicht ordentlich anfahren, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Ebenso wird das der Fahrgastwechel erschwert, da die Türen im Heckbereich nicht bündig an die Haltestelle anschließen. Bei den als Parkraum genutzten öffentlichen Flächen handelt es sich nicht um reguläre Parkplätze, auch erkennbar an dem nicht abgesenkten Bordstein, sondern um Flächen des Fußwegs/Haltestellenbereichs. Fahrradbügel können an dieser Stelle dazu beitragen, das regelwidrige Parken zu unterbinden, und bieten darüber hinaus eine gute Mobilitätsverknüpfung mit der Haltestelle. Zusätzlich ist der Haltestellenbereich so besser einsehbar, was auch der Sicherheit der von Schüler*innen stark frequentierten Haltestelle dient. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de