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231159-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612

Nummer
231159-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231159 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231159-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien –
Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der
Buslinie 612
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezugnehmend auf den Verweis aus dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr
führt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
(SWBV) zu den Beschlusspunkten 3 und 6 folgendes aus:
Zu 3:
Die Beschlusspunkte aus den jeweiligen Vorlagen zur ÖPNV-Beschleunigung
werden gemeinsam mit der SWBV und der Verwaltung erarbeitet. Dazu werden
zum einen von Seiten der SWBV linienscharfe Maßnahmenlisten erstellt, in
denen auch die Rückmeldungen des Fahrpersonals aufgenommen werden.
Zum anderen werden im Anschluss Busbefahrungen mit SWBV und
Verwaltung durchgeführt um die vorgeschlagenen Maßnahmen auf
Umsetzbarkeit zu überprüfen.
Im Rahmen einer solchen Befahrung werden auch weitere Maßnahmen, die
nicht hauptsächlich der ÖPNV-Beschleunigung dienen, von Seiten der
Verwaltung erörtert. Auf der Annaberger Straße wird aufgrund des gekippten
Parkens auf dem Gehweg ein Ziel des Radentscheides, Gehwegbreiten von
mindestens 1,50 m herzustellen, nicht erreicht.
Die vorgegebene Regelbreite laut RASt 6.1.61 beträgt 2,5 Meter. Die
Verwaltung versucht sich diesem Ziel wo möglich zu nähern. Zudem soll im
Rahmen des Verkehrsmanagement laut E-Klima 2022 (3.1) folgende
Priorisierung beachtet werden:
"Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr –
Radverkehr – ÖV – fließender MIV – ruhender Verkehr (priorisierende
Verkehrsplanung, priorisierender Straßenentwurf und priorisierendes
Verkehrsmanagement)."
Daher wurden in Abstimmung mit der SWBV ein Abschnitt auf der Annaberger
Straße ermittelt, an denen die Ziele des Radentscheides umgesetzt werden
können ohne den Busverkehr erheblich einzuschränken.Seite 1 von 2
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Zu 6:
An der Haltestelle Johanneskirche in Fahrtrichtung Mehlem kommt es zu
Behinderungen durch hier unmittelbar vor der Haltestelle parkende Fahrzeuge,
welche in die Fahrbahn hineinragen. Dadurch kann der Bus die barrierefrei
ausgebaute Haltestelle nicht ordentlich anfahren, wodurch es zu
Verzögerungen kommen kann. Ebenso wird das der Fahrgastwechel erschwert,
da die Türen im Heckbereich nicht bündig an die Haltestelle anschließen.
Bei den als Parkraum genutzten öffentlichen Flächen handelt es sich nicht um
reguläre Parkplätze, auch erkennbar an dem nicht abgesenkten Bordstein,
sondern um Flächen des Fußwegs/Haltestellenbereichs.
Fahrradbügel können an dieser Stelle dazu beitragen, das regelwidrige Parken
zu unterbinden, und bieten darüber hinaus eine gute Mobilitätsverknüpfung mit
der Haltestelle. Zusätzlich ist der Haltestellenbereich so besser einsehbar, was
auch der Sicherheit der von Schüler*innen stark frequentierten Haltestelle dient.
Anlage/n
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