231158-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf
Kerndaten
- Nummer
- 231158-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231158-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: In Ergänzung der bereits vorliegenden ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (231158-04 ST) werden nachfolgend die möglichen Rechtsfolgen dargestellt, falls der Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf weiter vertagt oder nicht gefasst werden sollte. Anlass ist ein Gespräch mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) am 29.02.2024, in dem dieser um Auskunft bzgl. des aktuellen Sachstandes bat. Mit Erstellung und Zusendung des Gutachtens durch den LVR-ADR am 24.10.2014 an die Stadt Bonn, in dem belegt wurde, dass der historische Ortskern Muffendorf die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches erfüllt, war der Antrag verbunden, das Satzungsverfahren für den Denkmalbereich Muffendorf einzuleiten. Die fachliche Bearbeitung konnte allerdings erst im Jahr 2023 aufgenommen werden, nachdem die personelle Situation im zuständigen Amt entsprechend verbessert worden war. Die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss wurde am 28.07.2023 veröffentlicht und hatte seine erste Gremienberatung im Unterausschuss Denkmalschutz am 16.08.2023. Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bonn steht indes über ein halbes Jahr danach noch aus. Dadurch fehlt auch der vorläufige Schutz des künftigen Denkmalbereichs, der gemäß § 10 Abs. 3 DSchG mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses eintreten würde. Infolge dessen können nach wie vor nachteilige bauliche Veränderungen im historischen Kern von Muffendorf, die sich nicht angemessen in die denkmalwerte Umgebung einfügen, nicht vermieden werden. Solche Veränderungen konnten in den letzten Jahren vermehrt beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung gehalten, auf Folgendes hinzuweisen: Sobald feststeht, dass ein Gebiet die Voraussetzungen eines Denkmalbereichs erfüllt, ist die Gemeinde verpflichtet, die Satzung aufzustellen (s.a. Mitteilungsvorlage DS-Nr. 200851, hier: Zif. 4.3 u. 4.4). Entsprechend ist in § 11Seite 1 von 2 Seite 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen („Ersatzvornahme zum Schutz von Denkmalbereichen“) geregelt, dass die Obere Denkmalbehörde (Bezirksregierung) tätig werden muss, wenn „keine Denkmalbereichssatzung erlassen wird, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen und nachteilige Veränderungen drohen“. Sie fordert dann die Kommune auf, eine Denkmalbereichssatzung innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen. Nach Ablauf der Frist kann die Obere Denkmalbehörde den Denkmalbereich durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Schutz stellen. Die Verordnung kann wieder aufgehoben werden, sobald eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung in Kraft getreten ist. Der LVR-ADR hat der Stadt Bonn in dem eingangs erwähnten Gespräch mitgeteilt, dass man nunmehr von der Stadt Bonn erwarte, den Aufstellungsbeschluss unverzüglich zu fassen und das Satzungsverfahren in dem im Gutachten dargestellten Gebiet durchzuführen. Andernfalls werde das Denkmalfachamt die Bezirksregierung Köln als Obere Denkmalbehörde bitten, die Einleitung der unter § 11 Denkmalschutzgesetz NRW genannten Schritte zu prüfen. Die Verwaltung sieht das vom LVR-ADR angekündigte Vorgehen keineswegs als positiv für die Akzeptanz eines Denkmalbereichs in der Öffentlichkeit an. Daher empfiehlt die Verwaltung dringend, den Aufstellungsbeschluss wie eingebracht zu fassen, um die Verfahrensgestaltung in städtischen Händen zu belassen und die fachlich-inhaltlichen Handlungsspielräume zu behalten, welche bei einer Verfahrensübernahme durch die Obere Denkmalbehörde nicht mehr gewährleistet wären. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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