231158-01 AA · Änderungsantrag
Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf Antrag zur Vorlage 231158
Kerndaten
- Nummer
- 231158-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231158-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Ulrich Gödeke Bert Moll Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 24.10.23/gez. BBM Wenzel Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf Antrag zur Vorlage 231158 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussentwurf wird unter Nr. 2 wie folgt ergänzt (Ergänzung unterstrichen): … 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Denkmalbereichssatzung und ein Gestaltungshandbuch für den historischen Ortskern von Muffendorf zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung bzw. zur ergänzenden Information vorzulegen. Begründung Die Denkmalschutzsatzung soll mit einem Gestaltungshandbuch flankiert werden, das idealer Weise parallel erarbeitet wird und zur Offenlage des Satzungsentwurfes auch als Entwurf vorliegt. So kann der Entwurf des Handbuches die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik über die Inhalte der Satzung erleichtern. In das Handbuch sollte auch aufgenommen werden, welche Folgen die Aufstellung der Satzung für die Möglichkeiten und Einschränkungen einer energetischen Ertüchtigung der im Geltungsbereich liegenden Gebäude hat. Im Hinblick auf die Vermittlung der denkmalpflegerischen Anliegen erscheint es unerlässlich, im Regelfall jedem neu aufgestellten Denkmalbereich einen illustrierten Gestaltungsleitfaden beizugeben, um besser für größtmögliches Verständnis der mit der Unterschutzstellung verbundenen eigentumsrechtlichen Beschränkungen zu werben.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Leitfaden mit seinen ergänzenden praktischen Informationen zu „häufig gestellten Fragen“ stellt nicht nur eine Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger und die Politik dar, sondern ist auch eine entlastende Arbeitshilfe für die Untere Denkmalbehörde, die einen transparenten und einheitlichen Vollzug der Satzung erleichtert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de