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231127-01 AA · Änderungsantrag

Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße Antrag zur Vorlage 231127

Nummer
231127-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231127 Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße

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Änderungsantrag
öffentlich
231127-01 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
Gabriel Kunze
24.10.2023, gez. Wenzel
Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der
Friesdorfer Straße
Antrag zur Vorlage 231127
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Verwaltung prüft, ob auf Grundlage der vorliegenden Verkehrszählungen
unter Ausschöpfung sämtlicher Auslegungsspielräume und
Ausnahmeregelungen (insbesondere auch Verkehrsingenieursbesprechungen
des Landes o.ä.) eine oder beide geplante Ampelanlagen durch Zebrastreifen
mit (kleiner) Mittelinsel ersetzt werden können. Ist dies der Fall, werden der
oder die Fußgängerüberwege realisiert.
2. Die vorhandene Mittelinsel am Alten Stadion wird um einen Zebrastreifen
ergänzt.
3. Sofern die Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Mittelinseln an den
vorgesehenen Standorten für Lichtsignalanlagen nicht möglich sein sollte,
werden auf der Friesdorfer Straße [weiter wie im Beschlussvorschlag der
Verwaltung].
Begründung
Auf Grundlage der bisher bekannt gegebenen Zahlen lässt sich sagen, dass die
Einrichtung eines Zebrastreifens mit Mittelinsel auch nach den R-FGÜ zulässig
wäre. Denn bei Einrichtung einer Mittelinsel wird jede Fahrtrichtung getrennt
betrachtet, sodass sich die PKW-Zahlen ungefähr halbieren. Damit läge die
Friesdorfer Straße wohl in dem Bereich, in dem Fußgängerüberwege von den
R-FGÜ empfohlen werden.Seite 1 von 2
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Ein Zebrastreifen ist bei einer mäßig befahrenen Straße sowohl für den Fuß-
als auch den PKW-Verkehr vorzugswürdig, da für beide Gruppen durch eine
Ampel unnötige Wartezeiten anfallen. Hinzu kommen die laufenden
Betriebskosten einer Ampel. Der hier betroffene Abschnitt der Friesdorfer
Straße ist nach dem Eindruck der SPD-Fraktion nicht so stark befahren, dass
er in kurzen Abständen „verampelt“ werden müsste.
Darüber hinaus bedarf auch die Querung am Alten Stadion einer
Verbesserung. Dazu ist aus dem GFV heraus ein Bürgerantrag verfasst worden
(DS 220469), der u.a. einen Zebrastreifen vor dem Alten Stadion im Interesse
der Verkehrssicherheit der Kinder und Jugendlichen fordert. Seit Antragstellung
ist es an dieser Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen, als ein
SUV ein Kind auf seinem Fahrrad erfasst und durch die Luft geschleudert hat.
Dies belegt eindrücklich die Notwendigkeit von Verbesserungen an dieser
schlecht einsehbaren Stelle. Da am Alten Stadion bereits eine Mittelinsel
vorhanden ist, kann dort unschwer ein Zebrastreifen abmarkiert werden. Eine
bessere Beleuchtung ist aufgrund der beschriebenen schlechten
Sichtverhältnisse ohnehin aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich.
Um den Prozess, der bereits lange läuft und durch verschiedene politische
Anträge - nicht zuletzt der SPD - gefordert worden ist, nicht unnötig
aufzuhalten, ist der Antrag mit einer Bedingung versehen, die der Verwaltung
die beabsichtigte Einrichtung der Ampeln erlaubt, falls sich die vorzugswürdige
Lösung mit Fußgängerüberwegen als nicht realisierbar herausstellt, ohne
erneut Beschlüsse einholen zu müssen.
Anlage/n
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