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231112-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag zur Vorlage 231112 Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

Nummer
231112-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231112 Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

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Änderungsantrag
öffentlich
231112-04 AA
Antragsteller/in:
Rhein.Grün
Hartwig Lohmeyer
Brigitta Poppe-Reiners
Änderungsantrag zur Vorlage 231112
Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des
Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer
Roleber
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Koalitionsantrag Drucksachennummer 23112 wird wie folgt modifiziert:
Die bestehenden Beschlüsse zum Plangebiet werden aufgehoben. Das weitere
Bebauungsplanverfahren folgt den folgenden Maßgaben.
1. Die Bebauung beschränkt sich auf den abgegrenzten Bereich (s. Anlage im
Ursprungsantrag)
Der Anger nördlich der Landwirtschaftskammer, angrenzend an den Rodeweg
bleibt unbebaut und wird als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten. Ein
Verkauf an die Stadt soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Die Lindenallee
bleibt zweireihig erhalten. (siehe Anlage)
Der südöstliche Teil (Teilkragen) zwischen Friedhof und
Landwirtschaftskammergebäuden bleibt weitgehend von Hochbebauung frei,
kann aber für eventuell notwendige Zuwegungen, Quartierstiefgarage und/oder
Kita genutzt werden.
2. Als GRZ wird im B-Plan der aktuelle Bebauungsstand zur Grundlage
genommen. Der B-Plan soll eine maximale Höhenentwicklung des bisherigen
Bestandes ausweisen.
3. Ein Quartierszentrum wäre wünschenswert und kann durch den B-Plan
ermöglicht werden. Das Quartierszentrum soll möglichst der gesamten lokalen
Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die im Projekt zu verwirklichende sozialeSeite 1 von 3
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Infrastruktur wird durch Beteiligung der Bevölkerung entwickelt.
4. Der Siedlungsbereich soll weitgehend autofrei angelegt werden, PKW-
Parkplätze werden in Quartiersgaragen angelegt.
5. Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau beträgt mindestens 40
Prozent.
6. Es wird ein autofreier Quartierplatz als Spielfläche und Aufenthaltsbereich
eingerichtet.
7. In der Planung ist eine dem erwarteten Bedarf entsprechende KiTa und eine
Buswendeschleife für die Stadtwerke Bonn vorzusehen.
8. Tiefgaragen sollen unter den Gebäuden platziert werden, um zwischen den
Gebäuden Raum für tiefwurzelnde Bäume zu schaffen. Die Zahl der Stellplätze
nur den absolut notwendigen Bedarf decken.
9. Die Bau- und Freiraumplanung wird neben den gestalterischen Aspekten
auch biodiversitätssteigernd angelegt.
10.
a) Im Falle von Neubauten sollen Dachflächen und Fassaden für Photovoltaik
und / oder Solarthermie genutzt und im Übrigen begrünt werden. Neubauten
sollen so angeordnet werden, dass eine optimale Luftdurchströmung stattfindet,
sofern nicht ein besonderes qualitatives Gestaltungskonzept dem
entgegensteht. Die Anbringung sonstiger Gebäudetechnik auf dem Dach soll
vermieden werden, in jedem Fall jedoch in der Höhe eng begrenzt sein.
b) Bei Erhalt und Umbau/Umnutzung von Altbauten, sollen - soweit technisch
möglich - Dachflächen für Photovoltaik/Solarthermie genutzt werden.
11. Die Regenwasserversickerung wird auf dem Gelände sichergestellt. Die
Anlage von Regenwasserzisternen zur Berieselung von Freiflächen wird
geprüft.
12. Die Gebäude werden mindestens im KfW Effizienzhaus-Standard 40
ausgeführt.
13. Das Verfahren wird als Vollverfahren durchgeführt.
14. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall, dass die Vorhabenträgerin ihre
Grundstücke unter den oben benannten Bedingungen nicht entwickeln möchte,
die Möglichkeit zu sondieren, dass die VEBOWAG oder eine noch zu
gründende Stadtentwicklungsgesellschaft die Grundstücke von der
Vorhabenträgerin erwirbt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an
gefördertem Wohnungsbau zu ermöglichen.
Begründung
erfolgt mündlichSeite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de