231112 · Antrag
Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 231112
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 22.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
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- BBB-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
- Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
- Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
Volltext
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Antrag öffentlich 231112 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Dr. Jan Matthias Stielike Maximilian Blesch Achim Joest 19.06.2023 gez. Pfeiffer Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung Rat 19.09.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die bestehenden Beschlüsse zum Plangebiet werden aufgehoben. Das weitere Bebauungsplanverfahren folgt den folgenden Maßgaben. Das Verfahren kann auf Basis einer Modifikation des bisherigen Siegerentwurfs fortgesetzt werden oder auf einen neuen Wettbewerb aufgebaut werden. 1. Die Bebauung beschränkt sich auf den abgegrenzten Bereich: Der Anger nördlich der Landwirtschaftskammer, angrenzend an den Rodeweg bleibt unbebaut und wird als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten. Ein Verkauf an die Stadt soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Die Lindenallee bleibt zweireihig erhalten. (siehe Anlage) 2. Auf dem Gelände soll ein Nahversorger unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit geschaffen werden. 3. Das vorgesehene PAREA Quartierszentrum soll möglichst der gesamten lokalen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die im Projekt zu verwirklichende soziale Infrastruktur wird durch Beteiligung der Bevölkerung entwickelt. 4. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird auf mindestens 80 Prozent bezogen auf die Bruttogeschossfläche erhöht. 5. Der Siedlungsbereich soll weitgehend autofrei angelegt werden, PKW- Parkplätze werden in Quartiersgaragen angelegt.Seite 1 von 3 Seite 2 6. Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau beträgt mindestens 40 Prozent. 7. Es wird ein autofreier Quartierplatz als Spielfläche und Aufenthaltsbereich eingerichtet. 8. In der Planung ist eine dem erwarteten Bedarf entsprechende KiTa und eine Buswendeschleife für die Stadtwerke Bonn vorzusehen. 9. Tiefgaragen sollen unter den Gebäuden platziert werden, um zwischen den Gebäuden Raum für tiefwurzelnde Bäume zu schaffen. 10. Die Bau- und Freiraumplanung wird neben den gestalterischen Aspekten auch biodiversitätssteigernd angelegt. 11. Dachflächen und Fassaden werden für Photovoltaik und / oder Solarthermie genutzt und im Übrigen begrünt. Die Gebäude sollen so angeordnet werden, dass eine optimale Luftdurchströmung stattfindet, sofern nicht ein besonderes qualitatives Gestaltungskonzept dem entgegensteht. Die Anbringung sonstiger Gebäudetechnik auf dem Dach soll vermieden werden, in jedem Fall jedoch in der Höhe eng begrenzt sein. 12. Die Regenwasserversickerung wird auf dem Gelände sichergestellt. Die Anlage von Regenwasserzisternen zur Berieselung von Freiflächen wird geprüft. 13. Die Gebäude werden mindestens im KfW Effizienzhaus-Standard 40 ausgeführt. 14. Das Verfahren wird als Vollverfahren durchgeführt. 15. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall, dass die Vorhabenträgerin ihre Grundstücke unter den oben benannten Bedingungen nicht entwickeln möchte, die Möglichkeit zu sondieren, dass die VEBOWAG oder eine noch zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft die Grundstücke von der Vorhabenträgerin erwirbt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau zu ermöglichen. Begründung Anlage/n 1 Roleber (öffentlich)Seite 2 von 3 Quelle Luftbild: Google Earth; eigene BearbeitungSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de