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231112 · Antrag

Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

Nummer
231112
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.06.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 548,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231112-03 AA CDU-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Antrag zur Vorlage 231112
  2. 231112-04 AA Änderungsantrag zur Vorlage 231112 Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
  3. 231112-05 AA BBB-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
  4. 231112-01 ST Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
  5. 231112-02 ST Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

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Text anzeigen (3.595 Zeichen)
Antrag
öffentlich
231112
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Dr. Jan Matthias Stielike
Maximilian Blesch
Achim Joest
19.06.2023 gez. Pfeiffer
Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des
Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer
Roleber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die bestehenden Beschlüsse zum Plangebiet werden aufgehoben. Das
weitere Bebauungsplanverfahren folgt den folgenden Maßgaben. Das
Verfahren kann auf Basis einer Modifikation des bisherigen Siegerentwurfs
fortgesetzt werden oder auf einen neuen Wettbewerb aufgebaut werden.
1. Die Bebauung beschränkt sich auf den abgegrenzten Bereich:
Der Anger nördlich der Landwirtschaftskammer, angrenzend an den Rodeweg
bleibt unbebaut und wird als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten. Ein
Verkauf an die Stadt soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Die Lindenallee
bleibt zweireihig erhalten. (siehe Anlage)
2. Auf dem Gelände soll ein Nahversorger unterhalb der Schwelle der
Großflächigkeit geschaffen werden.
3. Das vorgesehene PAREA Quartierszentrum soll möglichst der gesamten
lokalen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die im Projekt zu verwirklichende
soziale Infrastruktur wird durch Beteiligung der Bevölkerung entwickelt.
4. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird auf mindestens 80 Prozent
bezogen auf die Bruttogeschossfläche erhöht.
5. Der Siedlungsbereich soll weitgehend autofrei angelegt werden, PKW-
Parkplätze werden in Quartiersgaragen angelegt.Seite 1 von 3
Seite 2
6. Der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau beträgt mindestens 40
Prozent.
7. Es wird ein autofreier Quartierplatz als Spielfläche und Aufenthaltsbereich
eingerichtet.
8. In der Planung ist eine dem erwarteten Bedarf entsprechende KiTa und eine
Buswendeschleife für die Stadtwerke Bonn vorzusehen.
9. Tiefgaragen sollen unter den Gebäuden platziert werden, um zwischen den
Gebäuden Raum für tiefwurzelnde Bäume zu schaffen.
10. Die Bau- und Freiraumplanung wird neben den gestalterischen Aspekten
auch biodiversitätssteigernd angelegt.
11. Dachflächen und Fassaden werden für Photovoltaik und / oder Solarthermie
genutzt und im Übrigen begrünt. Die Gebäude sollen so angeordnet werden,
dass eine optimale Luftdurchströmung stattfindet, sofern nicht ein besonderes
qualitatives Gestaltungskonzept dem entgegensteht. Die Anbringung sonstiger
Gebäudetechnik auf dem Dach soll vermieden werden, in jedem Fall jedoch in
der Höhe eng begrenzt sein.
12. Die Regenwasserversickerung wird auf dem Gelände sichergestellt. Die
Anlage von Regenwasserzisternen zur Berieselung von Freiflächen wird
geprüft.
13. Die Gebäude werden mindestens im KfW Effizienzhaus-Standard 40
ausgeführt.
14. Das Verfahren wird als Vollverfahren durchgeführt.
15. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall, dass die Vorhabenträgerin ihre
Grundstücke unter den oben benannten Bedingungen nicht entwickeln möchte,
die Möglichkeit zu sondieren, dass die VEBOWAG oder eine noch zu
gründende Stadtentwicklungsgesellschaft die Grundstücke von der
Vorhabenträgerin erwirbt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an
gefördertem Wohnungsbau zu ermöglichen.
Begründung
Anlage/n
1 Roleber (öffentlich)Seite 2 von 3
Quelle Luftbild: Google Earth; eigene BearbeitungSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de