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231112-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

Nummer
231112-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231112 Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231112-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des
Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer
Roleber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 19.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Ergänzung zur Stellungnahme 231112-01 ST möchte die Verwaltung zu
einzelnen Beschlusspunkten des Antrags folgende Anregungen geben:
Zu 1. Die Bebauung beschränkt sich auf den abgegrenzten Bereich:
Der Anger nördlich der Landwirtschaftskammer, angrenzend an den Rodeweg
bleibt unbebaut und wird als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten. Ein
Verkauf an die Stadt soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Die Lindenallee
bleibt zweireihig erhalten. (siehe Anlage)
Der abgegrenzte Bereich sollte im südlichen Bereich um eine kleine Teilfläche
ergänzt werden, um eine städtebaulich sinnfällige Bebauung zu ermöglichen (s.
Anlage Vorschlag der Abgrenzung). Die nördliche Angerfläche sollte in den B-
Plan miteinbezogen werden. Zur bestehenden Einfamilienhausbebauung sollte
die entsprechend dem Bedarf notwendige Kita platziert werden; so kann durch
die Kita eine aus städtebaulicher Sicht notwendige und an den Örtlichkeiten
zurückhaltend angepasste bauliche Verbindung zwischen bestehender
Ortslage und Neubaugebiet geschaffen werden. Die Grünfläche mit
Baumbestand (Anger) zur Siebengebirgsstraße kann im B-Plan als Grünfläche
festgesetzt und somit erhalten bleiben.
Zu 2. Auf dem Gelände soll ein Nahversorger unterhalb der Schwelle der
Großflächigkeit geschaffen werden.
Da seitens Sahle Wohnen in allen Gesprächen dargelegt wurde, dass bei einer
Verkleinerung des Plangebietes die Errichtung eines Lebensmittelmarktes für
die Entwicklung des Projektes wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sei, ist nicht
davon auszugehen, dass hierzu mit Sahle Wohnen eine Einigung erzielt
werden kann. Zudem hat die Kontaktaufnahme mit den am Markt gängigen
Unternehmen plausibel gezeigt, dass die Entwicklung einesSeite 1 von 6
Seite 2
Lebensmittelmarktes ohnehin sehr schwierig ist. Eine deutliche Reduzierung
des Plangebietes lässt keine Tragfähigkeit mehr für einen Lebensmittelmarkt
erwarten.
Vorschlag: Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes unterhalb der Schwelle
der Großflächigkeit ist weiterhin zu prüfen.
Zu 4. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird auf mindestens 80 Prozent
bezogen auf die Bruttogeschossfläche erhöht.
Ein Anteil von 80% Geschosswohnungsbau wird aus städtebaulicher Sicht für
diese Lage am Orts- und Stadtrand und als Übergang zur freien Landschaft
kritisch gesehen.
Vorschlag: Ein städtebaulich dem Standort angepasster höchst möglicher Anteil
an Geschosswohnungsbau wird im weiteren Verfahren geprüft.
Anlage/n
1 Anlage zur ergänzenden Stellungnahme 231112-02 ST (öffentlich)Seite 2 von 6
Umgriff
gem. Antrag
Juni 2023
(DS-Nr. 231112)Seite 3 von 6
Überlagerung Antrag und
WettbewerbsergebnisSeite 4 von 6
Vorschlag des
Stadtplanungsamts
zum GebietsumgriffSeite 5 von 6
Vorschlag des
Stadtplanungsamts
zum Gebietsumgriff
Kartengrundlage: Luftbild TrueOrtho 2019 + LiegenschaftskarteSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de